KSK-Abgaben vom Kunden an die Kasse???

max_9.2.1

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Hallo zusammen,

eben rief mich ein Kollege an, Freelancer in einer Agentur, und der sagte,
daß ein Kunde, der die Dienstleistung eines Designers oder Künstlers in Anspruch nimmt,
generell irgendwas von 4 % des Honorars an die KSK (Künstlersozialkasse) zahlen müsste.

Agenturen würden das generell tun, wenn sie Freelancer beschäftigen usw

Ich halte das für totalen Blödsinn. Das wär ja wie GEMA zahlen.
Ist da was dran?

Grüße,
Max
 
Die Künstlersozialkasse ist eine besondere Einrichtung der Sozialversicherung für selbständige Künstler und Publizisten. Über diese Kasse erhalten sie einen Zuschuß von 50 Prozent zu den Beiträgen für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Im Gegensatz zu Selbständigen anderer Branchen müssen Künstler und Publizisten also für die eigene Absicherung nicht in voller Höhe aufkommen. Was das mit GEMA zu tun hat ist mir schleierhaft. Es ist eher Vergleichbar mit dem Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers.

Cheers,
Lunde
 
Das stimmt - und zwar unabhängig davon, ob der jenige tatsächlich dort versichert ist.
 
Das heisst zB., eine Firma, die eine Broschüre, Logo, CI oder Webseite (eben wie immer auch künstlerisch gestalterisch erstellt) in Auftrag gibt, müsste generell 4,3% des Honorars ungefragt an die KSK entrichten?

Was interessiert es die Firma denn, ob das von einer Agentur oder einem 2-Mann-Büro oder einem Einzelkämpfer gemacht wird. Das hab ich von noch keinem einzigen Kunden gehört.

Ich seh ja den Sinn der KSK, aber, mich mal in den Kunden reinversetzt, ist das doch der GEMA sehr ähnlich.

Ich les mir das gleich mal genau durch...
 
Wie bitte? Wenn ich einen Freien beschäftige, dann muss ich diesen bei der KSK anmelden, oder wie? Egal ob dieser dort angemeldet ist oder nicht? Und wenn ich mit diesem Freien einen Dienstleistungsvertrag habe, der besagt: Ich kaufe Stunden bei Dir ein und dafür bekommst Du Summe XY. Dann MUSS ich automatisch an die KSK zahlen?? Das wäre ja so, als wenn ich mit meinem Frisör einen festen Vertrag habe: Du kommst zwei mal im Monat bei mir vorbei und schneidest mir die Haare, dafür gibt es eine fixe Summe - und dann darf ich noch einmal abdrücken? Das ist ja totaler Schwachsinn. Oder habe ich das jetzt falsch verstanden????
 
@ Z&P

genau so dachte ich auch.
Ist der Frisör dann Künstler oder nich?
Wenn der sich "Haarkünstler" nennt, zahlen?

Das hört sich alles hahnebüchen an.
 
*ausschneid*

Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?


Die Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, sind im Künstlersozialversicherungsgesetz aufgezählt. Die hier vom Gesetzgeber benutzten Begriffe werden in den verschiedenen Kunst-Branchen allerdings häufig nicht einheitlich gebraucht.

Allgemein lässt sich sagen: Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen.

Die nachfolgend genannten Branchen sind in einem sehr weiten Sinne zu verstehen und beziehen sich auch auf Unternehmen, die nur partiell in diesen Branchen tätig werden:

Verlage (Buchverlage, Presseverlage etc.)
Presseagenturen und Bilderdienste
Theater, Orchester, Chöre
Veranstalter jeder Art, Konzert- und Gastspieldirektionen, Tourneeveranstalter, Künstleragenturen, Künstlermanager
Rundfunk- und Fernsehanbieter
Hersteller von Bild- und Tonträgern (Film,TV, Musik-Produktion, Tonstudio etc.)
Galerien, Kunsthändler
Werbeagenturen, PR-Agenturen, Agenturen für Öffentlichkeitsarbeit
Unternehmen, die das eigene Unternehmen oder eigene Produkte/Verpackungen etc. bewerben
Design-Unternehmen
Museen und Ausstellungsräume
Zirkus- und Varietéunternehmen
Ausbildungseinrichtungen für künstlerische und publizistische Tätigkeiten (z. B. auch für Kinder oder Laien).
Außerdem sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die regelmäßig von Künstlern oder Publizisten erbrachte Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung (mittelbar oder unmittelbar) Einnahmen zu erzielen.
 
… ich glaub', ich verleg meinen Firmensitz auf die Isle of man. Das ist doch alles nicht zu fassen!
 
Das muss ich meinen Kunden erzählen,
oder besser nicht, die lachen mich nur aus.

Mag ja alles stimmen, aber das ist doch im normalen Geschäft nicht üblich.
Bei Fernsehsendern versteh ich das, oder bei Verlagen, also Unternehmen, die mit Kultur selbst Umsatz machen, aber ein normales Unternehmen, zB. ein KFT-Ersatzteilehersteller?
 
"Mag ja alles stimmen, aber das ist doch im normalen Geschäft nicht üblich."


...bis du plötzlich mit einem umfangreichen
Fragebogen der KSK konfrontierst wirst...
;)
 
Hihi, das ist mein jährlicher Aufreger, wenn ich die Abrechnung für die KSK machen darf. Und da geht es um einige Tausend Euro.

Ja, z&p und max921, das ist die bittere Wahrheit unseres überregulierten Staates :(

Bye
blue-skies
 
thomas-147 schrieb:
"Mag ja alles stimmen, aber das ist doch im normalen Geschäft nicht üblich."


...bis du plötzlich mit einem umfangreichen
Fragebogen der KSK konfrontierst wirst...
;)
Der müsste ja dann schon mit der Firmengründig ausgefüllt werden,
denn um ein Erscheinungsbild einer Firma kommt man ja fast nicht drumrum,
es sei denn, man macht nen Kiosk auf, und da wird´s schon hakelig.
 
@Z&P

Wenn du einen Mitarbeiter fest anstellst zahlst du den Arbeitgeber-Anteil an den Sozialabgaben - wenn du einen Freien die Arbeit tun laesst, zahlst du erheblich weniger an die KSK. Solange du das in deiner Preis Kalkulation beruecksichtigst, sehe ich das Problem nicht.

Cheers,
Lunde
 
@ blue-skies, kann man da irgend etwas tun - abgesehen von rechtzeitigen rücklagen? Betätigungsfeld wechseln fällt leider auch aus...
 
@lunde,

jo. Recht hast Du. Nur fehlt mir das Verständnis dafür - vgl. hierzu: Bsp. Frisör. Wat soll dat???!!! Ich bin jetzt erst einmal deprimiert. So!
 
Das Problem ist ja auch nicht, zumindest nicht meins, daß ich jemanden anstellen will.
Das seh ich das ein und alles ist völlig in Ordnung.
Diese Subunternehmer-Nummer mancher Unternehmen ist mehr als unfair.

Was ich meine, hat nix mit Arbeitsrecht zu tun.
Ich meine: Dienstleistung anbieten und annehmen zwischen Vertragspartnern.
Von Unternehmen zu Unternehmen (ob nu Selbständig mit oder ohne Angestellte)...

Das find ich halt seltsam.
Aber es scheint ja doch wahr zu sein
 
max_9.2.1 schrieb:
Der müsste ja dann schon mit der Firmengründig ausgefüllt werden,
denn um ein Erscheinungsbild einer Firma kommt man ja fast nicht drumrum,
es sei denn, man macht nen Kiosk auf, und da wird´s schon hakelig.

Nicht unbedingt.Ich arbeite bei einem Motorsportverband, kannte diese KSK überhaupt nicht, und plötzlich flattert mir so ein Fragebogen der KSK auf den Tisch. Mit einem Anschreiben "es läge die Vermutung nahe, wir würden Künstler etc. für unsere Veranstaltungen beschäftigen".
Wie die auf uns gekommen sind? K.A. wahrscheinlich suchen die jetzt überall potentielle Beitragszahler....in Zeiten knapper Kassen
:D
Gruß Th.
 
Z&P schrieb:
@lunde,

jo. Recht hast Du. Nur fehlt mir das Verständnis dafür - vgl. hierzu: Bsp. Frisör. Wat soll dat???!!! Ich bin jetzt erst einmal deprimiert. So!

Sorry, :p , so meinte ich das nicht.
Ich meinte, wenn man da hingeht: Ist es ein
Frisör = Keine KSK
Haarkünstler = KSK-Anmeldeformular ausfüllen

Ist die KSK denn staatlich?
(jaja, ich geh gleich auf deren Webseite...)
 
Ob man zahlen muß, hängt davon ab, wen man beauftragt hat.

Der "Arbeitgeberanteil" zur Künstlersozialversicherung wird unter anderen dadurch finanziert, dass die KSK von jedem, der freie künstlerische oder publizistische Leistungen vermarktet, eine "Künstlersozialabgabe" einzieht.

Das trifft im IT-Bereich zum Beispiel

Contentprovider oder Online-Zeitungen, die Texte von freien Journalisten einkaufen,
Web-Designer, die für ihre Produkte Fotos von freien Fotografinnen einsetzen,
Softwarefirmen, die sich die Benutzeroberfläche von freien Designern gestalten lassen.

Wer immer als Selbstständiger also Honorare an selbstständige Künstler oder Publizistinnen zahlt, muss der KSK die entsprechende Honorarsumme melden und darauf eine Abgabe von derzeit 4,3 Prozent* zahlen. Es genügt zunächst eine formlose Anmeldung bei der Künstlersozialkasse; alle erforderlichen Formulare bekommt man dann zugeschickt. Das Verfahren ist auf der KSK-Website ebenfalls genauer erläutert.

Und Vorsicht: Nehmt diese Pflicht nicht auf die leichte Schulter. Die KSK sucht systematisch nach abgabepflichtigen Betrieben und darf auch Betriebsprüfungen durchführen. Wer sich nicht selbst meldet, riskiert zusätzlich zur Nachzahlung ein Bußgeld."

Quelle: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/9-7.html#9-7-0-4

* Wert für 2004 angepaßt, Quelle: http://www.kuenstlersozialkasse.de/index.cfm?EB186A2DA5334CE5931348F453A17C24
 
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