mal wieder fragen zum zoll :(

ragingbull

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ich flieg jetzt demnächst nach NY

ich blick da leider immer noch nicht mit dem zoll durch

ich weiß das ich einen freibetrag von 175€ pro person habe.

die nächste grenze wäre 350€

wenn ich jetzt waren über 175€ kaufen würde angenommen für 275€

zahle ich dann zoll auf die vollen 275€ oder nur auf den differenzbetrag sprich 100€.

wie ist das bei waren die recht teuer sind.

bsp

2 waren a 100€ = 200€

werden jetzt wieder nur 25€ verzollt oder 100€ da die waren ja nicht geteilt werden können?

fallen z.b Zigaretten unter den Freibetrag oder werden diese extra gesehen?

und kommt mir bitte nicht mit dieser blöden zoll seite da versteh ich sowieso nix :D

danke
 
Auf die Waren, die 175 überschreiten. Also Zoll nachzahlen.
 
In dem Fall 200 EUR.

Auf http://www.zoll.de ist unten sogar genau das Beispiel vorgerechnet. Das mit dem Schrank.
 
Auf die Waren, die 175 überschreiten. Also Zoll nachzahlen.

Falsch: Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben.
 
ok bei nichtteilbaren aber wie sieht es aus wenn man mehrere kleinigkeiten hat.

muss ich dann auf den vollen preis zoll zahlen oder nur was über die 175€ geht
 
so als beispiel

ware1: 90€
ware2: 60€
ware3: 40€

da ware 1 und 2 zusammen unter 175€ sind ist das zollfrei

da ich mit ware 3 allerdings über den freitbetrag komme zahl ich auf ware 3 den kompletten zoll satz und nicht nur anteilig da nicht teilbar

richtig?
 
ok bei nichtteilbaren aber wie sieht es aus wenn man mehrere kleinigkeiten hat.

muss ich dann auf den vollen preis zoll zahlen oder nur was über die 175€ geht

Den vollen Preis. Ist ja Freigrenze, nicht Freibetrag.
 
ich hab mal einen gebrauchten Computer aus der Schweiz gekauft (ja, sehr dumm, ich weiß) und 123,46 Eur Zoll bezahlen müssen.

Wie die den Wert des Computers errechnet haben wollen, ist mir unklar. Mir ist generell der Ursprung dieser Summe unklar.
 
siehe Post Nr. 9.
 
also hab beim zoll angerufen

das ist so wie ich es vermutet habe

ware1 100€
ware2 50€
ware3 40€

es wird die komplette ware3 verzollt da diese nicht teilbar ist die waren1 und 2 sind frei
 
ich hab mal einen gebrauchten Computer aus der Schweiz gekauft (ja, sehr dumm, ich weiß) und 123,46 Eur Zoll bezahlen müssen.

Wie die den Wert des Computers errechnet haben wollen, ist mir unklar. Mir ist generell der Ursprung dieser Summe unklar.

In einer Doku hab ich mal gesehen, dass die beiden Jungs dort "gegooglt" haben... :D
Die haben sich das älteste Dateien-Datum auf der Festplatte gesucht und
anhand dieses Datums den Erwerbszeitraum "hinspekuliert", danach dann
via Suchmaschine und Internet die laufenden Gebrauchtpreise ermittelt.

So, wie unsereins das auch machen würde...quasi... :p
 
das heißt, wenn ich in sagen wir mal 3 Jahren einen G4 aus dem Jahre 2002 ersteigere, in dem die Originalfestplatte ist, hab ich ein Problem... :confused:

Weil die dann aus den damals 2600,-€ Kaufpreis den Zoll errechnen, obwohl der Rechner noch einen Dreck wert ist...
 
Weil die dann aus den damals 2600,-€ Kaufpreis den Zoll errechnen, obwohl der Rechner noch einen Dreck wert ist...

Du hast doch immer die Möglichkeit den Kaufpreis mittels Rechnung nachzuweisen. Ist diese nicht vorhanden, schätzt der Zoll den Preis und das in der Regel nicht zu deinen Gunsten.
 
das heißt, wenn ich in sagen wir mal 3 Jahren einen G4 aus dem Jahre 2002 ersteigere, in dem die Originalfestplatte ist, hab ich ein Problem... :confused:

Weil die dann aus den damals 2600,-€ Kaufpreis den Zoll errechnen, obwohl der Rechner noch einen Dreck wert ist...

Grundlage der Berechnung ist der tatsächlich gezahlte Preis. Wenn der allerdings aus Gefälligkeit des Verkäufers getürkt wurde, hat der Zoll die Möglichkeit den Wert selbst zu ermitteln, notfalls zu schätzen.
Aber bei ersteigerten Waren aus der Bucht z.B. werden Ausdrucke der abgeschlossenen Auktion und Zahlungsbelege (Kontoauszug) i.d.R. auch anerkannt.
Gruß Stefan
 
Hmm...dann hätte ich das alles verhindern können :hum:. Vielen Dank euch.
 
wie ist das

wenn ich unter 175€ bleibe muss ich trotzdem durch den zoll weg oder kann ich durch den normal weg raus.

hab gestern einen bericht gelesen das jemand der waren für 100€ hatte nicht durch den zoll weg gegangen ist und strafe zahlen durfte wegen schmuggel.

waren waren schuhe und uhr.
 
Wenn Schuhe und Uhr Plagiate waren, dann zahlt er trotz einem Wert unter Freigrenze tatsächlich eine Strafe, da die Einfuhr von Plagiaten auch zum persönlichen Gebrauch verboten ist.

Im Normalfall jedoch nicht, da Du erst ab einem Warenwert über € 175,- am Zoll auftauchen musst.
 
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