Rechtsanwaltrechnung wg. eBay - was tun?

Langeweile

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Hallo!

Bin gerade völlig erschrocken, als im Briefkasten ein dicker Brief von einer Anwaltskanzlei "xxx usw." mit Rechnung über 1100 EUR lag!

Es ging um Folgendes: Ich habe auf eBay zwei Hip-Hop-T-Shirts eines eher unbekannten Künstlers (Schweizer Hip-Hopper Baze) angeboten.
Um die Aufrufzahl zu steigern, habe ich den Zusatz "No Si*o Bush**o" in die Artikelbeschreibung hinzugefügt (im Original ausgeschrieben, traue mich aber jetzt wegen der Rechtsanwaltrechnung nicht, den Namen hier auszuschreiben).
Soweit ich mich entsinne, habe ich das schon öfter bei eBay gesehen, dass mit dem Wort "no" Künstler aus demselben Genre genannt wurden, auch wenn der eigentliche Artikel sich auf jmd. anderes bezieht.

Nun gut, die Auktion wurde von eBay sofort gelöscht (ohne Abschluss selbstverständlich), weil Herr Anis Mohamed (so heisst Bu**do), vertreten durch die Anwaltspraxis xxx... seine Rechte verletzt sieht.
Mit der Löschung der Auktion habe ich keine Probleme, werde das in Zukunft auch nicht mehr machen.
Aber nun eine Rechnung von über 1100 EUR, nur weil ich "No Si*o Bu***do" in der Artikelbeschreibung verwendet habe, das kann doch nicht sein?
Der Vorwurf: ich hätte da Markenrecht von Bushido verletzt, da ich unter seinem Namen einen Artikel, der nicht von ihm stammt, angeboten habe.

Was kann ich tun, hat jemand vielleicht ähnliches erlebt?
Ich kann die 1100 EUR unmöglich zahlen, da ich Student bin und gerade mal den Bruchteil des Betrags auf dem Konto habe! Haben die nichts besseres zu tun, als Nichtverdienende zu schröpfen?

Danke für Tipps und Tricks, bin gerade fleissig am Googlen (aber die meisten Suchergebnisse beziehen sich auf Filehoster und damit habe ich nichts zu tun, bei mir ging es um eine ganz normale eBay-Auktion)!

Ach so, noch als Hinweis:
Das war die einzigste Auktion (und gewiss auch die letzte!), in der ich den Namen in der Artikelbeschreibung verwendet habe. Ausserdem verkaufe ich als Privatperson.

Edit: Die 1.200 EUR als auch angedrohte EUR 40.000 Gegenstandswert können durch eine einmalige Zahlung von 400 EUR beglichen werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das was du bekommen hast ist eine Abmahnung. Das passiert wenn man Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzt, und soll einen daran erinnern, daß das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das ist alles legal (und wird von findigen Anwälten auch ausgenutzt, aber das ist ein anderes Thema), dagegen kannst du nicht viel machen.
 
Da wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben als selber auch zum Anwalt zu gehen. Würde mich aber mal interessieren, wie die auf diesen Betrag kommen.
 
Um die Aufrufzahl zu steigern, habe ich den Zusatz "No Si*o Bush**o" in die Artikelbeschreibung hinzugefügt...

Selbst Schuld. Du gibst ja sogar zu, dass dein Shirt nix mit Bushido zu tun hatte. Warum schreibst du es dann auch in die Beschreibung??
 
Ich kann die 1100 EUR unmöglich zahlen, da ich Student bin und gerade mal den Bruchteil des Betrags auf dem Konto habe! Haben die nichts besseres zu tun, als Nichtverdienende zu schröpfen?
Das hättest Du Dir vielleicht vorher überlegen sollen. Was war dann Ziel der Aktion? Richtig, Leute auf die Auktion zu locken, obwohl die Auktion damit rein gar nichts zu tun hat. Ergo Markenrechtsverletzung. Über die Höhe kann man sicher noch verhandeln.
 
wenn du Pech hast meldet sich auch der Si*o noch, von einer anderen Kanzlei, und mahnt ebenfalls an. Ausserdem "riskierst " du mit solchen Aktionen deinen Ebay-Account, weil ebay - wie du sicher weißt - solche "Massnahmen" zum Steigern der Aufrufzahl GAR nicht mag.
 
Ich fass' es nicht!
Also deutet wohl alles darauf hin, dass ich zahlen muss? Soll ich einen Kredit aufnehmen deswegen?

Wenn jemand das professionell so vertreibt, dann verstehe ich es ja noch, aber das ein Ausrutscher so viel kosten kann, das verstehe ich nicht. Ja, ich weiss, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, trotzdem kotzt es mich gerade tierisch an, sorry für die Wortwahl!

Ach ja, zur Frage vorhin:
Der Beitrag setzt sich folgendermassen zusammen: Geschäftsgebühr: EUR 1.172,60 + Pauschale für Post- und Telekommunikation EUR 20,00
 
Also erstens hast Du unlautere Werbung unter Ausnutzung eines Markennamens gemacht.
Denn warum hast Du die Info mit rein geschrieben? Sicherlich weil Du so auch über die Suchmaschine gefunden werden wolltest. Damit ist es Werbung.

Es ist praktisch das gleiche als wenn Zentis für sein Nusspli Werbung machen würde mit dem Zusatz "Schokoladenbrotaufstrich aber kein Nutella".

Damit ist rein prinzipiell alles korrekt. Meines Erachtens ist es auch keine Massenabmahnung in dem Sinne, wie es hier manche darstellen wollen.

Dir würde ich empfehlen, nach rechtlicher Beratung, eine abgewandelte Form (wg. der Ausschlussregel ebi zukünftiger Artikel, wg. der Kosten) der Unterlassung zu unterschreiben.
 
Abmahnung sollte reichen.

Alles andere ist zu diesem Zeitpunkt eine Geldabzockerei, so ist Deutschland.
 
Gehe zu einem Anwalt, der Betrags scheint mir doch auch recht hoch zu sein für das reine nenne eines Namens… allerdings hast du es ja sozusagen zu „Werbezwecke“ damit man den Shirt über das Suchen findet benutzt..

Aber nur ein Anwalt kann dir da wirklich Auskunft geben wie sich so ein betrag zusammensetzt und wie du weiter vorgehen sollt..
Gut wärhe natürlich wenn du deine Aktion noch Offline hättest und sie vorzeigen könntest…
(also nicht uns, dem Anwalt)

Ich persönlich finden es (davon unabhängig) immer lustig wenn so „Getto Gangster Rapper“ die ja gegen das System wettern, sich des Systems bediene um sich wie ein Spießer zu benehmen.. :rolleyes:

Für die Zukunft draus lernen und lieber ehe was seinlassen…
Bei irgendwelchen Zweifeln: es nicht tun! weil irgendein Anwalt wird schon einen Grund finden einen abzumahnen..
 
Habe gerade folgendes im eBay-Forum zu einem ähnlichen Fall gegooglet:

du bist etwa der/die 10000ste, die in den letzten beiden Jahren wegen irgendeinem Klamottennamen abgemahnt wurde.

Laß mal vorerst deinen eigenen Anwalt aus dem Spiel.
Eine Privatperson kann keine Markenrechtsverletzung begehen.
Eine Markenrechtsverletzung setzt geschäftliches Handeln voraus.
Solltest du nicht geschäftsmäßig handeln, hat die Abmahnung keinen Bestand.
Allerdings dürftest du auf den Kosten eines eigenen Anwalts sitzenbleiben, auch wenn die Abmahnung zurückgezogen wird.

Also, wenn du sicher bist, daß du nicht geschäftsmäßig handelst, einen dementsprechenden Brief an den gegnerischen Anwalt schicken.
Der ist sich seiner Sache nämlich keineswegs so sicher, sonst wäre er nicht gleich mit einem "Friedensangebot" gekommen.

Weiss jemand, ob das stimmt? Weil geschäftsmässig im Sinne von Handel habe ich das ja nicht betrieben, war ja ein Einzelfall und Verkauf als Privatperson!
 
Wenn jemand das professionell so vertreibt, dann verstehe ich es ja noch, aber das ein Ausrutscher so viel kosten kann, das verstehe ich nicht.

Das ist ja gerade der Clou. Eine Abmahnung ist die "weiche Tour" und verhältnismäßig günstig. Die harte Tour wäre eine Klage und die wäre teurer.

Toll finde ich diese Praxis auch nicht. Ist aber leider so. In England ist z.B. die erste Abmahnung kostenlos, das wäre mal ein Modell über das sich die Leute im Justizministerium Gedanken machen sollten.

Wie schon gesagt, geh schnurstracks zu einem Anwalt, der sich mit Urheberrecht auskennt. Die Summe wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit drücken lassen.

Aber mach nix auf eigene Faust, man kann durch Unwissenheit bei Abmahnungen viel verkehrt machen. Auf jeden Fall zum Anwalt!
 
gestern abend war in stern tv (glaube ich) das gleiche thema. evtl steht ja was wissenswertes auf deren homepage
 
Habe gerade folgendes im eBay-Forum zu einem ähnlichen Fall gegooglet:



Weiss jemand, ob das stimmt? Weil geschäftsmässig im Sinne von Handel habe ich das ja nicht betrieben, war ja ein Einzelfall und Verkauf als Privatperson!

Kommt drauf an, wie oft du was bei ebay vertickst. Habe letztens erst gelesen dass ein Gericht bei 40 Verkäufen in zwei Monaten gewerblichen Handel unterstellt hat. Da ist es dann auch egal, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht. Wer zu viel verkauft, gilt als Händler.
 
Ich fass' es nicht!
Also deutet wohl alles darauf hin, dass ich zahlen muss? Soll ich einen Kredit aufnehmen deswegen?
(1) ja.
(2) vielleicht, oder du pumpst deine Eltern an ;) Das ist vermutlich leichter als als Student einen Kredit zu bekommen.

Wenn jemand das professionell so vertreibt, dann verstehe ich es ja noch, aber das ein Ausrutscher so viel kosten kann, das verstehe ich nicht. Ja, ich weiss, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, trotzdem kotzt es mich gerade tierisch an, sorry für die Wortwahl!
tja, ich kann auch niemandem in die Fre**e hauen und mich anschließend wundern warum ich für diesen Ausrutscher bestraft werde, mit dem Argument "Ich hab es ja nicht professionell gemacht".

Ach ja, zur Frage vorhin:
Der Beitrag setzt sich folgendermassen zusammen: Geschäftsgebühr: EUR 1.172,60 + Pauschale für Post- und Telekommunikation EUR 20,00

Die Kosten sind sicher noch weiter aufgeschlüsselt. Speziell der Streitwert, der angegeben ist, ist interessant, weil sich daraus die Höhe der Abmahnung berechnet. Über diese Höhe kannst du vermutlich verhandeln, respektive deinen Anwalt verhandeln lassen. Einen Anwalt zu nehmen ist aber nur sinnvoll, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, die solche Fälle abdeckt. Sonst kommt das alles noch viel teurer
 
wenn deine shirts neuware waren kann man dich evtl sogar als zwischenhändler bewerten. ich hab kp von sowas nur sowas denke ich könnte passieren
 
Vielen Dank für Eure zahlreichen Hilfestellungen!

Habe gerade die letzte Seite "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" gelesen, auf welcher ich unterschreiben kann, dass ich nie wieder irgendwas mit "Bu**ido" anbiete, was nicht von "Bu**ido" stammt.
Die Vertragsstrafe in Höhe von 5000 Eur kann ich demnach vermeiden, ebenso die Kosten der Inanspruchsnahme (Gegenstandswert 40.000 Eur), wenn ich bis zum 21. April 400 EUR auf das Konto der Rechtsanwälte überweise.

400 EUR schmerzen mich zwar sehr, sind aber noch im Rahmen (verfüge momentan über nicht viel mehr als die 400 EUR).

Sollte ich das schnell unterschreiben und zahlen?
 
Du hast eventuell gute Karten da wieder rauszukommen, weil die Summe in keiner Verhältnismäßigkeit zum "Schaden" steht.

Eim Kumple von mir war mal so dämlich selbst designte Buttons mit Bandlogos für 1.99 zum SK anzubieten und wurde prompt im oberen dreistelligen Bereich abgemahnt. Zahlen mußte er letztendlich nichts außer den eigenen Anwaltskosten. Das war wohl auch nicht so viel. Drei Briefe für etwas über hundert Euro.

So wurde es mir zumindest erzählt. Frag mich bitte nicht über Details aus. Ist, wie gesagt, nur ein Kumpel. Mehr als das weiß ich von der Story nicht.

Mein Rat wäre aber auf jeden Fall mal einen Anwalt zu fragen, der sich mit sowas auskennt. Eine erste Beratung ist nicht sooo teuer und macht den Kohl bei der Summe, die da womöglich auf dich zukommt, auch nicht mehr fett.^^
Und eventuell kommst Du ja plötzlich weit günstiger weg.
 
Kommt drauf an, wie oft du was bei ebay vertickst. Habe letztens erst gelesen dass ein Gericht bei 40 Verkäufen in zwei Monaten gewerblichen Handel unterstellt hat. Da ist es dann auch egal, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht. Wer zu viel verkauft, gilt als Händler.

Mist, das könnte hinkommen. Mehr als 40 Verkäufe habe ich in den letzten 2 Monaten wohl getätigt.
 
Mist, das könnte hinkommen. Mehr als 40 Verkäufe habe ich in den letzten 2 Monaten wohl getätigt.

Dann würde ich unabhängig vom aktuellen Fall deinen Ebay-Account fürs erste komplett ruhen lassen. Sonst könnte es noch passieren, dass noch eine Abmahnung wegen fehlender Widerrufserklärung, fehlenden AGBs etc. ins Haus flattert ...
 
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