Kein Job da in Künstlersozialkasse!

starmax

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Will hier keine Diskussion für und wider Künstlersozialkasse starten, sondern vielleicht hat einer auch mal das Problem gehabt...

Es tut mir leid das ich mit dem leidigen Thema KSK anfange (Suche hat leider nichts gebracht), aber ich hatte eben mit einer Druckerei zu tun die nachdem sie hörte das ich in der KSK bin, mir sagte das sie mich nicht beschäftigen wird :eek:
Sollte für die Satzarbeiten machen.

OK das kann ich akzeptieren wenn einer das so sieht, meine Frage ist aber die: muss eine Druckerei nicht so oder so Abgaben an die KSK zahlen, wenn sie Gestaltung und Satz mit anbietet. Sie haben zwar Festangestellte, glaube auch ein paar Freie (ob in der KSK weiss ich nicht) aber nach vielen Diskussionen mit anderen Leidensgenossen kamen wir zum Schluss das auch KSK-Abgabe bezahlt werden muss, wenn künstlerische Arbeit auch von einem "Nicht-KSKler" in Anspruch genommen wird.

Beispiel: Ein Freund hat ein Tonstudio. Er beschäftigt einen Geräuschemacher der nicht in der KSK ist und auch nicht in die KSK will! Trotzdem soll für dessen Leistung an die KSK bezahlt werden!

Danke!
 
Du hast Recht - ob du in der KSK bist oder nicht, ist für die Zahlungen
unerheblich.
Das steht übrigens sehr ausführlich auf den Seiten der KSK erklärt.

Du solltest das der Druckerei erklären, dass es absolut KEINEN Grund
gibt, dich deshalb nicht zu beschäftigen.
 
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Künstlersozialkasse
 
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Leute, wir sind im Freelancer-Forum!!! Also bitte den nötigen Ernst.. :Oldno:

Es tut mir leid das ich mit dem leidigen Thema KSK anfange (Suche hat leider nichts gebracht), aber ich hatte eben mit einer Druckerei zu tun die nachdem sie hörte das ich in der KSK bin, mir sagte das sie mich nicht beschäftigen wird :eek:

Das ist wirklich eine Sauerei. Aber hier müssen wir Freelancer selbst Aufklärungsarbeit
leisten, hilft ja nix...

Die Zettel, die von der KSK kommen, sind so wirr, dass die meisten Leute
den Inhalt nicht kapieren. Die KSK schickt an alle Unternehmen die gleichen
Infos raus, ganz egal welche Branche.

Trotzdem peinlich für den Leiter der Druckerei, dass er nicht Bescheid weiß.
 
Genau, es ist so wie MacEnroe sagt. Für die KSK-Abgabe ist nicht die KSK-Zugehörigkeit des Auftragnehmers relevant, sondern die Art der Tätigkeit. Werden Nutzungsrechte wegen geistiger/visueller/audieller Wertschöpfung erhoben, wird die Künstlersozialabgabe für den Auftraggeber fällig - egal wer der die Wertschöpfung betreibt.

2nd
 
Genau, es ist so wie MacEnroe sagt. Für die KSK-Abgabe ist nicht die KSK-Zugehörigkeit des Auftragnehmers relevant, sondern die Art der Tätigkeit. Werden Nutzungsrechte wegen geistiger/visueller/audieller Wertschöpfung erhoben, wird die Künstlersozialabgabe für den Auftraggeber fällig - egal wer der die Wertschöpfung betreibt.

2nd

Und wie wird die Abgabe eingezogen?
Wir hatten hier ja schon mal die Diskussion, ob sogar wir (die Künschdler) das machen müssen. Ich glaube, der Stand war, dass das Sache der Steurberater unsere Kunden wissen und veranlassen muss.
Weiss jemand genaueres?

Gruss
Franke
 
@starmax: Du kannst der Druckerei zudem erklären, dass sie für jegliche
künstlerische Leistung Beiträge an die KSK zahlen müssen, ob der
Mitarbeiter jetzt bei der KSK ist, oder nicht :D
edit: so gesehen wäre das sogar ein Argument für Dich.

@Franken: das ist auch mein Stand. Wir haben noch nicht einmal
Informationspflicht, soweit ich weiß.
 
clonie schrieb:
Wir haben noch nicht einmal
Informationspflicht, soweit ich weiß.

Das wäre ja noch schöner!

Sag' ich meinem Unternehmenskunden, dass seine Firma zum Zeitpunkt X Steuer bzw. Abgabe XY zahlen muss?!

:hamma:

Soll sich mal jeder selber schön über seine Pflichten informieren - andernfalls gibt es eine KSK-Prüfung mit satter Nachzahlung, auch schon erlebt.

2nd
 
Wie hier schon gesagt wurde fällt die KSK-Abgabe für alle kreativen Arbeiten an (davon ausgenommen sind nur GmbH)

In deinem Fall ist für Reinzeichnungsarbeiten KEINE Abgabe fällig. Vorausgesetzt es handelt sich wirklich NUR um Reinzeichnungs- und Satzarbeiten und keine Kreativleistungen. Das solltest du auch in deiner Rechnung später so deklarieren.

Viele Grüße
Nicole
 
Uiiiiii!!!

Vielen Dank für die ganzen Antworten!
Das Thema ist also nicht nur für mich :confused:

Vielleicht könnte mal einer von der KSK in so einem Forum aufklären.
Ich weiss ja auch das lesen bildet aber nicht jeder scheint das geschriebene zu verstehen. Wie wäre es mit einem KSK-Comic? Bei Asterix & Obelix habe ich auch ein paar Sätze Latein gelernt und die weiss ich seit über 30 Jahren immer noch :)

"Alea iacta est."

Erst mal danke!
 
aber ich hatte eben mit einer Druckerei zu tun die nachdem sie hörte das ich in der KSK bin, mir sagte das sie mich nicht beschäftigen wird :eek:

:rotfl:

Du bist Dir sicher, daß es nicht vielleicht an was anderem lag und die nur
eine Ausrede gesucht haben? :D

Denn das ist ja wohl das Bekloppteste, was ich je gehört habe...
 
Da bin ich mir sicher!
Es gibt Leute die haben ihre Meinung zur KSK und er hat eben seine. Über Sinn und Unsinn lässt sich streiten, aber das will ich hier gar nicht.

Ohne jetzt die ganzen KSK-Themen von vorne zu beginnen liegt das Problem in der Tatsache das die KSK es nicht fertig gebracht hat zu publizieren das es sie gibt und das jeder der "dies" und "jenes" machen lässt dafür Summe "X" an sie zu zahlen hat.
 
In deinem Fall ist für Reinzeichnungsarbeiten KEINE Abgabe fällig. Vorausgesetzt es handelt sich wirklich NUR um Reinzeichnungs- und Satzarbeiten und keine Kreativleistungen. Das solltest du auch in deiner Rechnung später so deklarieren.
Wenn er aber überwiegend RZ macht, gehört er nicht in die KSK, weil die das dann als Handwerk ablehnt.

Was ja auch zum Bumerang werden könnte, wenn die Auftraggeber mehr Ahnung hätten. Ein Freelancer wird über Monate für RZ und Satz gebucht. Er ist in der KSK, soll aber seine Honorarstellungen so deklarieren, dass die Agentur keine Abgaben zahlen muss. Im Falle einer KSK-Prüfung würde er rausgeschmissen werden.
Ein reines Konstrukt. Ich weiß nicht, ob es so laufen würde, aber laut Statut wäre es doch denkbar, oder?

Ich mache es generell so, dass in den Fußnoten bzw. Zusatzinformationen meiner Angebote an Kunden unter anderem zu lesen ist:
„Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer Auftragserteilung die Ansprüche der Künstlersozialkasse.“
Und fertig.
 
Ich mache es generell so, dass in den Fußnoten bzw. Zusatzinformationen meiner Angebote an Kunden unter anderem zu lesen ist:
„Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer Auftragserteilung die Ansprüche der Künstlersozialkasse.“

Das ist fair und korrekt gegenüber dem Auftraggeber.

Aber es klingt wie:

"Wenn Sie mich beauftragen, zahlen Sie meine Ansprüche der Sozialhilfe"
 
So habe ich es noch nie betrachtet. Liegt wohl an der Sichtweise, interessant. Allein aus dem Wort „sozial“ eine Bedürftigkeit abzuleiten, ist schon extrem, aber als Assoziation nicht auszuschließen. Immerhin kommt es ja zumindest bei Dir so rüber.
Ich denke, der Satz bringt den Sachverhalt kurz und knapp auf den Punkt. Mehr will ich auch nicht an Information rüberbringen.
Wenn jemandem eine wertfreiere Formulierung einfällt, so lasst mal hören. Vielleicht übernimmt der eine oder andere sie ja.


___ps
Andersherum könnte es auch ein Gütesiegel sein.
„Wenn sie mich engagieren können Sie sicher sein, einen künstlerisch organisierten Dienstleister beaufragt zu haben.“ :)


___pps
„Dass Sie dafür zahlen müssen, ist Ihr Problem.“ :D
 
___ps
Andersherum könnte es auch ein Gütesiegel sein.
„Wenn sie mich engagieren können Sie sicher sein, einen künstlerisch organisierten Dienstleister beaufragt zu haben.“ :)


___pps
„Dass Sie dafür zahlen müssen, ist Ihr Problem.“ :D


___ppps

„und eigentlich geht sie das alles sowieso mal gar nix an. Ich frage Sie ja
auch nicht nach Ihren Cholesterinwerten“


:hehehe:
 
Wie hier schon gesagt wurde fällt die KSK-Abgabe für alle kreativen Arbeiten an (davon ausgenommen sind nur GmbH) ...
und AG.
Aber der (kreativ tätige) Geschäftsführer einer GmBH muss ebenfalls an die
KSK abführen. Also nicht seine Kunden sondern die GmbH selbst.

... Vorausgesetzt es handelt sich wirklich NUR um Reinzeichnungs- und Satzarbeiten und keine Kreativleistungen. Das solltest du auch in deiner Rechnung später so deklarieren.
Reisekosten sind, sofern ausgewiesen, nicht abgabepflichtig. Bei Satzarbeiten, soweit ich
verstanden habe, wird der Designer publizistisch tätig (ja, auch wenn er gar nicht der Autor ist,
Behördenlogik), sodass auch darauf Abgabepflicht besteht.

Das ist wirklich eine Sauerei. Aber hier müssen wir Freelancer selbst Aufklärungsarbeit
leisten, hilft ja nix...
Sehe ich auch so. Unsere Kunden erhalten demnächst detaillierte Infos zum Thema. Ich denke,
hinsichtlich einer guten und fairen Zusammenarbeit sollte man seine Geschäftspartner da nicht im
Regen stehen lassen. Denn es wird bis zu 5 Jahren rückwirkend nachgefordert.

... Trotzdem peinlich für den Leiter der Druckerei, dass er nicht Bescheid weiß.
Na, ich weiß nicht. Wir arbeiten u.a. für Verlage. Bei manchen davon haben die auch erst durch
uns was davon gehört.

... Ohne jetzt die ganzen KSK-Themen von vorne zu beginnen liegt das Problem in der Tatsache das die KSK es nicht fertig gebracht hat zu publizieren das es sie gibt ....
In der KSK waren bisher ca. 10 Personen (!) für de Prüfung zuständig. Seitdem die
Rentenversicherung die Prüfung übernommen hat, sind es ca. 3.000 Leute. Das heißt u.a., dass es
erheblich mehr Betriebe geben wird, die abführen müssen. Die RV und die KSK gehen von über
90% abgabepflichtigen Betrieben aus.

Ein Gutes wenigstens hat das ganze. Der Prozentsatz wird wohl sinken (derzeit 4,9%)
 
Ist gerade bei mir auch Thema gewesen. Mich hat ein Verlag eingekauft für Satzarbeiten. Nun kam ein Formular vom Verlag, ob ich Künstler bin oder nicht, wegen der Abgabe an die Kasse usw. Obwohl ein Layouter unter Künstler fällt (Hohn), habe ich mitgeteilt, mich nicht als Künstler führen zu lassen. Alle, die mich bisher kauften, hatten nie mit einer Abgabe zu tun, auch Druckereien etc. Die Abgabe für die KSK ist weithin unbekannt, was natürlich nicht vor Strafe schützt, aber es ist überhaupt kein Thema. Nun hoffe ich, dass der Verlag hier auch cool ist und nicht irgendwas an diese fiese GEZ-artige KSK schickt. Ich bin kein Künstler mit 9000 Euro Umsatz, sondern beabsichtige davon zu leben.

Wolf
 
Hallo Wolf,

u.U. ein Bärendienst, den Du Deinem Kunden erweist.

Denn spätestens bei der Prüfung werden die RV-Leute sehen, dass eine
Abgabepflicht und -schuld seitens Deines Auftraggebers besteht. Ob Du das als
nichtkünstlerische Leistung ansiehst, ist den Behörden egal. Und Dein Kunde
muss zahlen und wird Dich fragen, auf welcher Grundlage Du eine solche
Aussage machen konntest.
 
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