Nebengewerbe bei BG anmelden?

Rebirth

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Hallo Leute!

Hab seit 1.5. 2006 ein Nebengewerbe im Grafischen Bereich laufen. Arbeiten sind Printsachen und Webseiten. Als Hauptjob arbeite ich als Schreiner. Nun kam heut ein Brief von der Berufsgenossenschaft. Muß ich das Nebengewerbe bezahlen obwol ich bei der BG ja schon im Hauptjob angemeldet bin?
 
Hallöchen,
wenn Du das Ganze als Nebengewerbe laufen hast, würde ich es gar nicht anmelden, sondern in der Steuererklärung als "Einkünfte selbständiger Arbeit" mit angeben. So ersparst Du Dir nerviges Briefeschreiben und Erklären. Da Grafik Design eigentlich ein künstlerischer Beruf ist, aber als solcher nicht wirklich anerkannt, sollte man - wenn man Einzelkämpfer ist und sich nicht grade als Werbeagentur dingfest machen will - auf die Anmeldung eines Gewerbes verzichten und als "Freiberufler" arbeiten.
(So empfiehlt es jedenfalls der AGD)


Auf jeden Fall bist Du als (freiberuflicher) Grafiker/Webdesigner o.ä. NICHT verpflichtet, einer BG beizutreten oder Sozialversicherung zu zahlen oder so.
:p
 
In dem Brief steht aber dass Selbstständige und Freiberufler auch Unternehmer sind. Und so verpflichtet sind eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen.
 
Da geht es aber sicherlich nur um bestimmte Berufsgruppen. Ich weiss z.B., dass selbständige Lehrer und Hebammen auch sozialversicherungspflichtig sind.
Und die BG denkt bestimmt, dass Dein Nebengewerbe auch was mit Deinem Beruf als Tischler zu tun hat. Denn wozu braucht ein Garfiker/Webdesigner eine Unfallversicherung?
Aua, vom Schreibtischstuhl gefallen...
Aua, Mausfinger gebrochen...
:D

Am besten, Du holst Dir professionellen Rat z.B. beim Finanzamt. Die müssten sowas ja genau wissen. Frag am besten NICHT bei der BG, denn die sind vorbelastet...
 
Ja genau!:rolleyes: Aber Der Brief kommt von der Berufsgenossenschaft für Druck- und Papierverarbeitung. Und die Berechnung der Gefahrenklasse für mein Gewerbe beruht sich laut Brief auf die Herstellung von Computersatz, Druckvorlagen, Layout, Seitenmontage, Computerdruck, grafische Arbeiten, Grafik-Design usw.
Und jetzt Du!
 
Hmmmm... wart mal, ich suche mal meine alten AGD-Unterlagen raus. Sind zwar schon ein paar Jahre alt, aber soweit ich weiss, hat sich an den Grundsätzen nichts wesentliches geändert
 
Du hast Recht!!! Ist ja 'n Ding (wieder was gelernt...)
Hier steht:
Jeder Foto-, Grafik- oder Kommunikationsdesigner ist neben der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungspflicht - gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BG Druck und Papierverarbeitung pflichtversichert; ebenso der im "Unternehmen" tätige Ehegatte.
(...)
Der Beitrag ist abhängig von der Versicherungssumme, die zwischen 31.500,00 DM und 108.000,00 DM frei gewählt werden kann. Für 31.500,00 DM sind im Jahr 133,40 DM zu zahlen.

(sorry, die Unterlagen sind von 1999, daher DM)

Ok, dann nehme ich alles bisherige zurück und beatätige Dir natürlich:
Ja, Du bist versicherungspflichtig!
;)
Trotzdem glaube ich, dass, wenn Du die Einnahmen in der jährlichen Steuererklärung als "Einnahmen aus selbständiger Arbeit" angibst, Du diese Versicherung ganz legal umgehen kannst. Kommt natürlich drauf an, wieviel Du einnimmst.

Wenn Du die Aufträge nur sporadisch annimmst und im Jahr lediglich ein paar hundert Euro machst, lohnt sich die Entrichtung von den ca. 70 Euro an die BG ja gar nicht.
Aber auf der sicheren Seite stehst Du mit der Anmeldung auf jeden Fall!
 
Die schreiben sogar, wenn ich keine Angaben zu meinem Gewerbe mache, also dieses nicht anmelden möchte, nimmt die BG die Veranlagung nach Ihrer Kenntnis der Betriebsverhältnisse vor. Das heist die 70 Eus muss ich sogar bezahlen oder wie? Bezahlst du die nicht?
 
Bis jetzt hab ich sie noch nicht bezahlt, aber ich bin auch offiziell kein Grafik-Designer :D
Werde es aber zum Ende des Jahres wieder. Und dann werde ich mich BESTIMMT auch unfallversichern!!!

Falls ich mich mal an einer Papierkante schneide, oder mir vom Tippen die Fingernägel abbrechen, haha!
70 EUR habe ich jetzt übrigens von diesen 133,40 DM oder was es war, abgeleitet. Ist bestimmt dank Euroteuro mehr...
 
ich weiss nicht, welche sitten bei euch herrschen, aber in at ist jeder job über €400 (oder waren es 300? merke ich nie) sozialversicherungspflichtig, und zwar jeder einzelne separat. die einkommensteuer wird aber erst ab einer grenze eingehoben.

irgendwie ähnlich wird es bei euch auch sein, nehme ich stark an. fragt besser bei euren finanzämtern nach...
rob
 
lady_aliena schrieb:
Falls ich mich mal an einer Papierkante schneide, oder mir vom Tippen die Fingernägel abbrechen, haha!
Ha ha ha! Ich lach mich schlapp! :D
Schon mal daran gedacht, was eine Reha kostet, nachdem Du auf dem Weg zum Kunden einen Autounfall hattest?

Besten Gruß, Al
(der vor kurzem seine Berufsunfallversicherung beitragsmäßig freiwillig aufgestockt hat, weil die Beiträge eh ziemlich niedrig sind)
 
@AlTerego

Mir ist schon klar, wofür die Unfallversicherung gilt. Bin zwar eine Lady und sogar blond, aber nicht ganz blöd... :)
Wundert mich trotzdem, dass die darauf bestehen.

Ausserdem können Papierkantenschnitte ECHT wehtun... :)
 
@lady: Jau, wollte Dich ja auch nicht anbuffen, sondern nur aufzeigen, dass es auch andere Risiken und daraus folgende wirklich wertvolle Leistungen gibt, die übernommen werden. :)
 
:hehehe: ich habe "Narbengewebe" gelesen statt Nebengewerbe...
 
:rotfl:
NARBENGEWEBE!!!
Also DAS musst Du auf jeden Fall anmelden!!! *Schrei*
 
Das Posting ist zwar schon etwas her, beschäftige mich aber zur Zeit auch damit - eigentlich müsste man als Selbständiger grundsätzlich selbst entscheiden können, wo und wie man sich versichert (Geschäftsführer)- da sind in der Regel private Unfallversicherungen mit deutlich besserer Leistung erheblich preisgünstiger (sagt mein Finanzberater)und decken auch z.B. Wegeunfälle ab, wenn in der Police die selbständige Tätigkeit mitangegeben ist... Alle Angestellten hingegen MÜSSEN angemeldet werden, und zwar zu Lasten des Arbeitgebers! Hierbei ist auch egal, ob es sich um die Ehefrau, den Bruder, oder auch eine dritte andere Person handelt.
Werde nach dem WE die Police zwecks Unterzeichnung erhalten und dann noch mal posten.
Schöne Grüsse in die Runde :)
 
scusi fürs hochschieben, aber ich hab ne frage zu ner ähnlichen ausgangslage:

selbständig nebenberuflich (beide gbr-gesellschafter arbeiten in ihrem hauptjob vollzeit)
ist es wirklich so, dass man zwingend in der berufsgenossenschaft "zwangsmitglied" ist?
 
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