Welche Gebrauchsspuren an einem G5 Gehäuse sind tolerabel ?

Technobilder

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Ich hab meinen G5 mit "Artikelzustand: Gebraucht" und als DEFEKT bei ebay versteigert, im Artikeltext steht auch deutlich dass das Gerät inzwischen gut 18 Monate alt ist.
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Prozessor: Dual 1.8GHz PowerPC G5, Rev.1 gekauft Mai 2004
...
Kaufdatum war Mai 2004. Beim Anschalten gab's einen leisen Knall und seitdem tut sich nix mehr, ich vermute das Netzteil ist defekt.
...
Verkauft wird nur der reine G5, ohne Festplatte (brauch ich selbst), Tastaur, Maus.
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Jetzt reklamiert die Käuferin: "Die Lieferung kam heute in äusserlich unversehrtem Zustand an. Nach dem Öffnen: Das Gehäuse ist stark
verbeult und hat mehrere beschädigte Stellen die nicht vom Versand her rühren können. Der Gesamtzustand ist einfach miserabel und dies haben Sie verschwiegen."

Dazu hat sie mir jetzt die Bilder lt. Anhang geschickt.
Die 2 Bilder des "stark vebeult" betreffen die seitenwand. Ok ich vermute es kommt vom Versand sollte sich aber wohl richten lassen.
Die Macken in den Bildern sind mir so selbst nie aufgefallen, besonders die an der hinteren Steckleiste - das sind für mich aber Gebrauchsspuren, bei einem 18 Monate alten Rechner wohl ohne gesonderten Hinweis hinnehmbar. Oder wie seht Ihr das?
 

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Naja, das sehe ich schon auch so, dass der äußerliche Zustand miserabel ist. Tut mir sehr leid, aber wenn du das nicht ausdrücklich geschrieben hast, würde ich auch reklamieren.


Frank T.
 
hmm naja,
wenn das ding als gebraucht und defekt verkauft wird ist das schon okay finde ich. so eine delle beeintraechtigt das geraet ja nicht in seiner "funktion".
es ist halt nicht die feine art so zu verkaufen, aber ich dass dies eine taeuschung ist halte fuer uebertrieben.
 
Mit dem Artikelzustand: "Gebraucht und als DEFEKT" wird das wohl schon klar gehen.

Aber was machst du mit deinem Mac?!? Auch nach 18 Monaten sieht bei mir kein Gehäuse so aus...
 
Na ja, sieht schon etwas arg aus, aaaaaber Gebraucht und Defekt im Text heisst eben u.a. Gebraucht und DEFEKT.
Da hat wohl jemand den Text nicht richtig gelesen...
 
Technobilder schrieb:
...
Kaufdatum war Mai 2004. Beim Anschalten gab's einen leisen Knall und seitdem tut sich nix mehr, ich vermute das Netzteil ist defekt.
...


... soll wohl Mai 2005 heissen !? oder ist er gar 28 Monate alt !? ... insgesamt schwierige Sache, wenn der Rechner nur mit "vermutetem" Netzteildefekt verkauft wurde, ansonsten aber technisch und optisch ok, bekäme ich auch die Krise. Vor allem frage ich mich, wie man ein PM-Gehäuse (stabiler geht kaum noch) überhaupt so "hingerichtet" bekommt. Ich habe ja den gleichen, noch ein paar Monate älter, und der sieht aus wie neu ... Solltest wohl irgendeine gütliche Einigung mit der Verkäuferin versuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Artikel als "Gebraucht und DEFEKT" beschrieben ist, würde ich nicht davon ausgehen, dass der Mac in einem fabrikneuen Zustand ist.

edit: eine detailliertere Beschreibung des Zustandes hätte sicherlich nicht geschadet
 
Also ich wäre auch sauer - ein Desktop-Rechner gebraucht und defekt, kann keine solchen Schäden haben.
Nimm ihn zurück oder handele einen Preisnachlass raus. Ansonsten verbuche die wohl kommende negative Bewertung als Lehrgeld und beschreibe nächstes mal genauer...

bye, M.
 
joemallik schrieb:
Aber was machst du mit deinem Mac?!?

Vom LKW gefallen oder aus dem Fenster geschmissen?

Mal im Ernst: Kannst du dich mit der Käuferin einigen, d.h. vielleicht den Kaufpreis mindern? Sonst gibt es ja nur unnützen Streit mit sehr ungewissem Ausgang. Man kann nicht generell sagen, was ein Käufer verlangen kann, wenn er einen "gebrauchten" und "defekten" Artikel ersteigert. Deine Karten werden besser, wenn du Fotos eingestellt hattest, auf denen Beschädigungen am Gehäuse zu sehen sind. Zudem habt ihr keine weitere Beschaffenheit vereinbart. Für den gewöhnlichen Gebrauch stören einzelne Kratzer wohl nicht.

[*Belehrmodus*]Dennoch ist es berechtigt, dass du erstmal "Ärger" hast. Solche offensichtlichen Schäden gibt man doch wirklich an.[/*Belehrmodus*] :)
 
sieht mir nach nem oba-gfoin-mac aus
 
Das schlimmste was dir passieren kann ist, dass du eine negative Bewertung bekommst.

Du musst selbst mit deinem Gewissen ausmachen ob du dem Käufer entgegenkommst (z.B. Preisnachlass oder Rückname+anschließend erneut versteigern mit genauerer Beschreibung) oder nicht.

Ich würde empfehlen einen Preisnachlass zu geben. Wenn du das Gerät detaillierter beschrieben hättest, hättest du schließlich von vornherein weniger verdient.

Was hat der Käufer eigentlich bezahlt?
 
Also, warum ein 18 Monate alter Rechner derartige "Gebrauchsspuren" haben sollte, ist mir irgendwie nicht ersichtlich. Das sind doch keine Abnuzungserscheinungen, die durch normalen Gebrauch entstehen.
Und wenn ich angebe, dass der Rechner defekt ist, weil es einen Knall gegeben hat und wohl das Netzteil defekt ist, deutet das wohl auch kaum darauf hin, dass das Gehäuse derart beschädigt ist.

Also für mich kannst du dich da weder mit dem Hinweis auf den Gebrauchszustand noch auf den Defekt berufen. Diese Gehäuseschäden hättest du angeben müssen, da sie eben weit über den normalen Gebrauchszustand nach 18 Monaten hinausgehen.

Gib doch mal einen Link zur Auktion, dann können wir und doch ein viel besseres Bild davon machen, was genau du darin angegeben hast und was nicht.

Nick die Erdnuss
 
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
 
...hm wenn die dellen beim versand entstanden sind haftet der versandservice...denke aber das er ordentlich verpackt war oder? denn wenn er vorher auch so aussah hat das wenig mit normalen gebrauchsspuren zu tun...den das ding ist ja kein gerät das sich wie´n turnschuh abläuft.
gebraucht bezieht sich vielleich auf kleine kratzer aber das hier....hmhm.
falls er vorher so aussah hättest du diese macken bei deiner beschreibung reinpacken müssen.
nimm ihn zurück, bleibt dir wohl eh nix anderes übrig....oder eben ein deftiger nachlass.
sollte das ding vorher anders ausgesehen haben musst du das wohl nachweisen...ansonsten bist du der dumme.
 
Ups, klar statt 18 Monate hätte es 27 Monate heißen müssen.
Die verbogenen Teile können nur vom Transport sein, das war bei mir unter Garantie nicht so. Mal sehen was der UPS Mann sagt wenn er den schaden begutachtet. Allerdings lässt sich dass garantiert wieder "hinbiegen".

Was ich gestern vergessen hatte - sie hat den G5 für 600 Euro ersteigert, verlangt jetzt dass ich entweder das Gerät komplett zurücknehme oder Ihr 350 Euro wegen der Macken erstatte.
 
Hallo

Bei der Beschreibung würde ich außer dem defekten Netzteil nur mit normalen Gebrauchsspuren rechnen, also hier und da mal ein kleiner Kratzer.
Das Gehäuse ist jedoch auf den Bilder verzogen und an ein paar Stellen sieht man sogar abgeplatztes Material.
Die verzogenen Bereiche können unter Umständen von einem Sturz im Karton stammen, ab die anderen Stellen sehen eher so aus als wenn er ohne Verpackung vom Tisch gefallen ist.

Für mich wäre das nicht aktzeptabel, es sei denn es hätte in der Beschreibung zum Zustand des Macs gestanden.
Dem war aber nicht so, oder? Wenn es nicht aufgeführt war, oder zumindest mit einem Hinweis der sowas vermuten läßt, nützt auch der Auschluß von Garantie, Gewährleistung und Rücknahme nichts, da ist das Angebot des Käufers noch als kulant einzustufen.

Mach doch mal einen Screenshot von der Auktion, kannst ja deinen Ebay Namen, den Käufer Namen und die Auktionsnummer abdecken.
 
Bei diesem Angebot würde ich das Teil zurücknehmen, das dann aber auch zügig und kostenlos. Bezüglich der Frage, wie ein G5 überhaupt so aussehen kann, schließe ich mich meinen Vorrednern an, aber 250,-- für das Teil halte ich für ähnlich unverschämt, wie der Verkauf eines verbeulten Rechners ohne Hinweis darauf...
 
Da Du uns keinen Link geben möchtest, würde ich auch dringend vorschlagen,
dass Du das Gerät zurücknimmst.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass wahrheitsgemässe Aussagen über den Zustand des verkauften Gegenstands gemacht werden müssen.
Defekt reicht hier nicht und bei DEM aussehen ist es klar, dass der Rechner übel heruntergeknallt sein muss. Deiner Beschreibung nach klang es nach
einer reparierbaren Sache eines gepflegten Macs. Dies scheint allerdings nicht den Tatsachen entsprochen zu haben. Einen Prozess würdest Du verlieren, eine schlechte Bewertung macht in der Zukunft mehr für Dich kaputt.
Vermute mal Du hast einen recht guten Preis erzielt?
 
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