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zeitlos
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Jetzt hätte ich mal ne Frage an die Internetshoppingexperten an euch.
Habe gestern eine Notebookplatte von einem Internethändler geliefert bekommen. Ich habe heute morgen festgestellt, dass ich Idiot anstatt einer S-ATA eine (P)ATA Platte gekauft habe. Sie sollte ursprünglich in mein heute kommendes MacBook verbaut werden.
Gut, muss ich also vom 14tägigen Rückgaberecht gebrauch machen.
Nun kuck ich mir gerade auf der Homepage des Händlers die Rücknahmebedingungen an. Und siehe da. Es kann gut sein, dass ich 20% des Warenwertes (180 Euro) also 36,- Euro zahlen muss, wenn ich die Festplatte zurückgebe.
Ich habe die Platte kein einziges Mal benutzt bzw. verbaut. Nur eben ausgepackt und dann festgestellt, dass es die falsch ist.
Der Grund für diese Zahlung ist, dass der Händler anscheinend für nahezu alles eine Aufwandsentschädigung verlangt. D.h. wenn man einen Artikel zurückschickt, muss der Händler nachprüfen, ob noch alles im Karton ist, und dafür verlangt er dann z.B. 20% des Kaufpreises.
Bei der Festplatte steht, dass die 20% anfallen, weil eventuell Daten des Benutzer gelöscht werden müssen bzw. die Platte neu formatiert werden muss.
Jetzt hab ich die Platte nicht mal benutzt. Aber das kann ich denen zwar sagen, sie werden es wohl aber dennoch überprüfen und schon bin ich 20% also 36 Euro los.
Das kann doch nicht der Sinn des Rückgaberechts sein, wenn ich unbenutzte Ware zurücksende und dann 20% des Kaufpreises dafür zahlen muss?
Einsehbar sind die Konditionen hier ganz unten in der Tabelle:
Wie sollte man da am besten vorgehen? Ich habe keine Lust 36,- Euro zu zahlen, obwohl ich die Platte nicht ein einziges mal im Betrieb bzw. verbaut hatte.
zeitlos
Habe gestern eine Notebookplatte von einem Internethändler geliefert bekommen. Ich habe heute morgen festgestellt, dass ich Idiot anstatt einer S-ATA eine (P)ATA Platte gekauft habe. Sie sollte ursprünglich in mein heute kommendes MacBook verbaut werden.
Gut, muss ich also vom 14tägigen Rückgaberecht gebrauch machen.
Nun kuck ich mir gerade auf der Homepage des Händlers die Rücknahmebedingungen an. Und siehe da. Es kann gut sein, dass ich 20% des Warenwertes (180 Euro) also 36,- Euro zahlen muss, wenn ich die Festplatte zurückgebe.
Ich habe die Platte kein einziges Mal benutzt bzw. verbaut. Nur eben ausgepackt und dann festgestellt, dass es die falsch ist.
Der Grund für diese Zahlung ist, dass der Händler anscheinend für nahezu alles eine Aufwandsentschädigung verlangt. D.h. wenn man einen Artikel zurückschickt, muss der Händler nachprüfen, ob noch alles im Karton ist, und dafür verlangt er dann z.B. 20% des Kaufpreises.
Bei der Festplatte steht, dass die 20% anfallen, weil eventuell Daten des Benutzer gelöscht werden müssen bzw. die Platte neu formatiert werden muss.
Jetzt hab ich die Platte nicht mal benutzt. Aber das kann ich denen zwar sagen, sie werden es wohl aber dennoch überprüfen und schon bin ich 20% also 36 Euro los.
Das kann doch nicht der Sinn des Rückgaberechts sein, wenn ich unbenutzte Ware zurücksende und dann 20% des Kaufpreises dafür zahlen muss?
Einsehbar sind die Konditionen hier ganz unten in der Tabelle:
Wie sollte man da am besten vorgehen? Ich habe keine Lust 36,- Euro zu zahlen, obwohl ich die Platte nicht ein einziges mal im Betrieb bzw. verbaut hatte.
zeitlos