2nd
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Moin Leute,
ich wollte mal fragen, ob jemand weiss, wie es die Finanzämter handhaben, wenn sich Leute als Freiberufler nach §18 selbstständig machen wollen. In der Regel fällt darunter eine publizistische/gestalterische Tätigkeit, die eine Hochschulausbildung erfordert.
Ich habe studiert/promoviert, jedoch nicht in einem gestalterischen/künstlerischen Fach, sondern Medizin, bin Autodidakt und gerade dabei, als Quereinsteiger mich selbstständig zu machen (warum und wieso lassen wir jetz mal aussen vor ).
Danke,
2nd
ich wollte mal fragen, ob jemand weiss, wie es die Finanzämter handhaben, wenn sich Leute als Freiberufler nach §18 selbstständig machen wollen. In der Regel fällt darunter eine publizistische/gestalterische Tätigkeit, die eine Hochschulausbildung erfordert.
Ich habe studiert/promoviert, jedoch nicht in einem gestalterischen/künstlerischen Fach, sondern Medizin, bin Autodidakt und gerade dabei, als Quereinsteiger mich selbstständig zu machen (warum und wieso lassen wir jetz mal aussen vor ).
Danke,
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