Garantieansprüche anmelden !

Gerti

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Wo kann man das tun, wenn man wie ich im Applestore D gekauft hat?

Die Telefonnummer auf der Page scheint ja nach 90 Tagen heftigst kostenpflichtig zu sein.
Es muß aber doch möglich sein, einen Garantiefall während der gesamten Gewährleistungszeit zu melden, ohne das man sein Haus verkaufen muß. :cool:

Und wieso ist die Gewährleistung auf ein Jahr (lt. Apple) eingeschränkt, wenn wir in Deutschland zwei Jahre gesetzlich verankert haben?

Weiß jemand was dazu?


Gerti
 
Es wird doch hier unter all den Problemfällen sich jemand mal an Apple Deutschland gewendet haben, zwecks Garantieabwicklung?

Wenn Sie technische Unterstützung per Telefon benötigen, wählen Sie die Nummer 01805 009 433* (Deutschland) oder 0810 300 427 (Österreich)**. Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 19:45 Uhr und Samstag von 10:00 bis 17:45 Uhr. Sollte Ihr Produkt noch dem kostenlosen 90-tägigen Telefon-Support unterliegen oder durch einen AppleCare Protection Plan abgedeckt sein, ist die Unterstützung für Sie kostenfrei. Ansonsten können Sie auch Support pro auftretendem Ereignis für 47,19 € kaufen.

Das kanns doch wohl nicht sein,
bin gerade drei Wochen über die neunzig Tage. :rolleyes:
 
Ich habe gestern erst meinen Ipod eingeschickt, der erste Kontakt lief zwar über die mit Apple Care verbundene Hotline, der junge Mann dort hat mich aber auch auf eine Website verwiesen, wo du den Fehler beschreibst und die Abholung anforderst. Leider hab ich den Link nicht mehr hier, gucke aber gleich noch mal...

Ansonsten wende dich an einen Apple-Händler mit Service in deiner Nähe, die authorisierten Händler findest du auch irgendwo auf der Apple-Website.


Edith:LINK
 
Gerti,

wenn Du im Apple Online Store Deutschland gekauft hast und nun einen Garantiefall zu melden hast, dann ruf doch einfach im Apple Store an (also da, wo mein seine Bestellung auch telefonisch durchgeben kann) und schilder Dein Problem. Die werden Dich dann schon weiterverbinden oder sonst was machen.

0800 2000 136
 
Gerti schrieb:
Und wieso ist die Gewährleistung auf ein Jahr (lt. Apple) eingeschränkt, wenn wir in Deutschland zwei Jahre gesetzlich verankert haben?
Garantie != Gewährleistung.

Was Du von Apple als Hersteller bekommst, ist eine freiwillige Garantie, die ein Jahr dauert.

Gegenüber dem Händler (in diesem Fall der Apple-Store) hast Du Deine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gemäß §§434 ff BGB. Zu beachten ist hierbei die Beweislastumkehr nach 6 Monaten (§476 BGB).
 
Danke Leute,


hatte zwischenzeitlich mit Apple Kontakt und zwar unter der Nummer 01805 009 433 .
Dort wird erst im Vorfeld der Sachverhalt geklärt und, nötigenfalls, an eine zuständige Supportstelle verwiesen.
Erst dann können die erwähnten 40,-EUR+ fällig werden.
Ist wohl gedacht, um Usern, die partout nicht mit dem Rechner zurecht kommen, unter die Arme zu greifen.
Die gemeinsame Rufnummer wohl deshalb, weil man erst feststellen möchte, ob es sich um ein Garantie (Hardware-)- oder Bedienungsproblem handelt.

Verständlich, aber ziemlich undurchsichtig für den, der zum ersten Mal das Problem eines Garantiefalls hat.
Zumal das auf deren Webseite, vor allem mit den Kosten nicht eindeutig (Absicht?) ersichtlich ist.

Mir wurde empfohlen, die Angelegenheit (in meinem Fall eine defekte BT-Tastatur) direkt am Telefon zu melden.
Allerdings funktioniert das nur mit Kreditkarte .

Wenn die Nummer der Karte aufgenommen ist, schickt Apple eine neue Tastatur kostenfrei raus.
Innerhalb von 10 Tagen muß ich in der Verpackung des gelieferten Geräts die bemängelte Tastatur zurücksenden.
Geschieht das nicht, wird mein Konto mit dem Betrag für ein neues Gerät belastet.

Mein Problem: Ich hab gar keine Kreditkarte.

In dem Fall gibts eine andere Möglichkeit:
Man geht zu einem offiziellen Applehändler in der Nähe (so man nicht im tiefsten Hinterland wohnt) und kann dort unter Angabe des Schadens und der Kundennummer die Tastatur tauschen.

Achtung! Der Händler freut sich natürlich wie ein kleines Kind darüber, daß man seinen Apple zwar im Online-Store gekauft hat, aber mit der kaputten Tastatur jetzt bei ihm auf der Matte steht.
Deswegen kann er (und wird wohl auch) eine "Bearbeitungsgebühr" von 15,-EUR erheben.
Der letzte Satz ist eine offizielle Auskunft eben am Telefon.

Nicht gerade das, was ich mir unter gutem Service vorstelle

Vielleicht sollte man überhaupt einmal das Reklamationsprocedere in die FAQs aufnehmen;
ich hab hier zwei Stunden gesurft und telefoniert, bis ich da war, wo ich hin wollte.

Danke an Euch
Gerti
 
Naja,

ich seh gerade, das mein Beitrag in die Bar verschoben worden ist.
Nicht gerade hilfreich für ander User. :rolleyes:


Wahrscheinlich ist mein Apple ja der Einzige, der kaputt geht...
 
Ein kleiner Tip an Dich: Bei Gewährleistungsansprüchen muss der Händler alle Kosten für die Abwicklung übernehmen. Kreditkarte kann er dabei nicht verlangen. Ich würde mich also an den Apple-Store wenden und Nachbesserung verlangen. Bei Verweigerung der Nachbesserung bleibt dann der Rücktritt vom Vertrag ;).
 
Hört sich an, als ob Du Anwalt bist. :)

Die Frage ist natürlich ob ein "darauf bestehen", wie gerechtfertigt das durch deutsche Gesetze auch sein mag, den Vorgang überhaupt erst in Gang setzt.
Normalerweise ist der User in ziemlichem zeitlichen Druck, wenn der Rechner streikt.

Gerti
 
Gerti schrieb:
Hört sich an, als ob Du Anwalt bist. :)

Die Frage ist natürlich ob ein "darauf bestehen", wie gerechtfertigt das durch deutsche Gesetze auch sein mag, den Vorgang überhaupt erst in Gang setzt.
Normalerweise ist der User in ziemlichem zeitlichen Druck, wenn der Rechner streikt.
Naja, so ein einfacher Austausch kommt doch eh' nur bei preiswerter Peripherie in Frage, normalerweise kommt von Apple ein Paket, mit dem der Rechner oder iPod an Apple geschickt wird. Das geht AFAIK auch ohne KK. Die KK will Apple ja nur, damit nicht einer ungerechtfertigt reklamiert und sich nachher über die zweite BT-Tastatur freut, und um Wartezeiten für den User zu vermeiden. Denn eigentlich ist es ja (bei vorhandener KK) viel angenehmer, zuerst das Austauschgerät zu bekommen und dann das defekte einzuschicken.

Unabhängig davon kann die Kenntnis meiner Rechte einen etwas unkooperativen Support-Mitarbeiter u.U. von mehr Kooperationsbereitschaft überzeugen. Wobei man da natürlich nicht wie die Axt im Walde vorgehen sollte.
 
Gerti schrieb:
Danke Leute,


hatte zwischenzeitlich mit Apple Kontakt und zwar unter der Nummer 01805 009 433 .
Dort wird erst im Vorfeld der Sachverhalt geklärt und, nötigenfalls, an eine zuständige Supportstelle verwiesen.
Erst dann können die erwähnten 40,-EUR+ fällig werden.
Ist wohl gedacht, um Usern, die partout nicht mit dem Rechner zurecht kommen, unter die Arme zu greifen.
Die gemeinsame Rufnummer wohl deshalb, weil man erst feststellen möchte, ob es sich um ein Garantie (Hardware-)- oder Bedienungsproblem handelt.

Verständlich, aber ziemlich undurchsichtig für den, der zum ersten Mal das Problem eines Garantiefalls hat.
Zumal das auf deren Webseite, vor allem mit den Kosten nicht eindeutig (Absicht?) ersichtlich ist.

Mir wurde empfohlen, die Angelegenheit (in meinem Fall eine defekte BT-Tastatur) direkt am Telefon zu melden.
Allerdings funktioniert das nur mit Kreditkarte .

Wenn die Nummer der Karte aufgenommen ist, schickt Apple eine neue Tastatur kostenfrei raus.
Innerhalb von 10 Tagen muß ich in der Verpackung des gelieferten Geräts die bemängelte Tastatur zurücksenden.
Geschieht das nicht, wird mein Konto mit dem Betrag für ein neues Gerät belastet.

Ich finde das fair, damit erspart man dem Kunden eine Wartezeit, dass Apple da halt eine Sicherheit haben will, ist doch klar, falls du die Tastatur nicht zurückschickst.
Davon abgesehen, das gibt es sonst auch nur in ganz seltenen Fällen, dass du bei einem Defekt, gleich erst einmal ein Austauschgerät geschickt bekommst, und das defekte dann zurückschickst, ich kenne das sonst nur von Monitoren, und da auch nicht bei allen Herstellern.

Mein Problem: Ich hab gar keine Kreditkarte.

In dem Fall gibts eine andere Möglichkeit:
Man geht zu einem offiziellen Applehändler in der Nähe (so man nicht im tiefsten Hinterland wohnt) und kann dort unter Angabe des Schadens und der Kundennummer die Tastatur tauschen.

Das Beispielsweise, kenne ich garnicht, dass man in ein fremdes Geschäft gehen kann, in dem man das Gerät garnicht gekauft hat, und dort dann ein Austausch direkt vor Ort bekommt, das ist meiner Ansicht nach guter Service.

Achtung! Der Händler freut sich natürlich wie ein kleines Kind darüber, daß man seinen Apple zwar im Online-Store gekauft hat, aber mit der kaputten Tastatur jetzt bei ihm auf der Matte steht.
Deswegen kann er (und wird wohl auch) eine "Bearbeitungsgebühr" von 15,-EUR erheben.
Der letzte Satz ist eine offizielle Auskunft eben am Telefon.

Naja, ist doch klar, für den Händler ist das doch Aufwand, wenn du es zudem nicht bei ihm gekauft hast, dann ist es für ihn im engeren Sinne auch keine Service, von Apple wird der bestimmt nichts extra bekommen, sondern halt einfach nur das Teil dass er austauscht hat.

So etwas sollte man sich halt auch beim Kauf seines Macs vorher überlegen, wenn ich den halt in irgendeinem Elektromarktdiscounter kaufe, dann habe ich halt nachher bein einem Problem, halt ein Probem, ist halt eine Entscheidung die man treffen muss, lieber ein paar Euro sparen, oder halt ein bischen mehr Service, und dafür ein paar Euro mehr.

Ich bin mir da nicht so sicher, dass jeder Händler dann gleich und immer die 15 Euro verlangen wird.

Und selbst wenn, finde ich maximal 15 Euro noch für vertrebar, musst überlegen, dass gibt es sonst nicht, wenn man mal einen anderen Elektroartikel nimmt, wenn man dan heutezutage einen Garantiefall hat, dann wird das Teil meistens eingschickt, und dann heist es erst einmal warten.

Nicht gerade das, was ich mir unter gutem Service vorstelle

Sehe ich anders.

Naja, was erwartest du denn, die sonst übliche Abwickelung ist die, bei Garantie einschicken, und dann einige Wochen warten, dann entweder repariertes Gerät zurück, oder Austausch.

Vielleicht sollte man überhaupt einmal das Reklamationsprocedere in die FAQs aufnehmen;
ich hab hier zwei Stunden gesurft und telefoniert, bis ich da war, wo ich hin wollte.

Gute Idee, ich wusste jedenfalls von der Möglickeit das vorort bei einem Händer machen zu können noch nichts, werde ich mir mal merken.

Danke an Euch
Gerti
 
snoop69 schrieb:
Ein kleiner Tip an Dich: Bei Gewährleistungsansprüchen muss der Händler alle Kosten für die Abwicklung übernehmen. Kreditkarte kann er dabei nicht verlangen. Ich würde mich also an den Apple-Store wenden und Nachbesserung verlangen. Bei Verweigerung der Nachbesserung bleibt dann der Rücktritt vom Vertrag ;).

Ich denke die Garantieansprüche sind besser als die Gewährleistung in dem Fall, davon abgesehen, die Kreditkarte dient ja nur als Sicherheit, die wird nicht belastet werden, wenn die Tastatur zurückgeschickt wird.
Gut, wenn man keine hat, ist das natürlich ein Problem, aber die Variante mit den 15 Euro, die 15 Euro sind doch lediglich eine Entschädigung für den Aufwand, den ein fremder Händler hätte, sonst nichts.

Und wegen dem Rücktritt, so einfach kann man nicht zurücktreten, man muss dem Verkäufer vorher erst 2-3 Nachbesserungsversuche zugestehen, mit entsprechender Fristsetzung, wobei er für die Nachbesserung auch noch einige Zeit hat, also nicht von wegen, neue Tastatur her, oder Geld zurück, so geht das nicht.
 
Gerti schrieb:
Achtung! Der Händler freut sich natürlich wie ein kleines Kind darüber, daß man seinen Apple zwar im Online-Store gekauft hat, aber mit der kaputten Tastatur jetzt bei ihm auf der Matte steht.
Deswegen kann er (und wird wohl auch) eine "Bearbeitungsgebühr" von 15,-EUR erheben.
Dann hat er vermutlich genügend Kunden und will keine Neuen haben. Ich hatte mein iBook (bei eBay gekauft, ohne Rechnung usw..., es war aber anhand der SNR nachweisbar, dass das Gerät noch keine 3 Jahre alt war) wegen Mainboarddefekts hier bei 'nem Händler reparieren lassen und musste keine Bearbeitungsgebühr o.ä. bezahlen.
 
joestoeb schrieb:
Und wegen dem Rücktritt, so einfach kann man nicht zurücktreten, man muss dem Verkäufer vorher erst 2-3 Nachbesserungsversuche zugestehen, mit entsprechender Fristsetzung, wobei er für die Nachbesserung auch noch einige Zeit hat, also nicht von wegen, neue Tastatur her, oder Geld zurück, so geht das nicht.
Bitte genau nachlesen. Ich zitiere:
Bei Verweigerung der Nachbesserung bleibt dann der Rücktritt vom Vertrag .
Dazu das BGB (§440):
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert ...
Und bevor ich 15€ für eine Garantieabwicklung zahle, kann ich doch die Gewährleistung in Anspruch nehmen ;).
 
Schon klar :)

aber ich finde, das dieses Thema eigentlich zwischen "wie bereite ich Garnelenschwänze zu ?" und "spielen Macuser Golf ?" fehl am Platze ist.

Ich habe in den FAQs keinen vernünftigen Hinweis gefunden, wie man in Sachen Garantie am besten vorgeht.
Zusammen mit den maßgeblichen Telefonnummern und I-Netlinks.

Dabei handeln hier drei Viertel aller Postings doch von irgendwelchen Problemen; ein gut Teil davon mit neuer Hardware.
Hätte ich bei einem so großen Forum und der Art, wie die Mac´s hier vertrieben werden, schon vermutet.

Gerti
(die immer noch darauf hofft, das ein Moderator sich des Themas annimmt) ;)
 
snoop69 schrieb:
Bitte genau nachlesen. Ich zitiere:
Dazu das BGB (§440):
Und bevor ich 15€ für eine Garantieabwicklung zahle, kann ich doch die Gewährleistung in Anspruch nehmen ;).

Naja gut, eine Nachbesserung verweigern, das wird doch kein Händler einfach machen.
 
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