7 oder 16 % MwSt?

axi

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Eine Frage, eher an die "alten Hasen",
wieviel Prozent Mehrwert bzw. Umsatzsteuer schlagt ihr bei
Euren Grafik Jobs drauf?

Ich arbeite schwerpunktmäßig als freie Art Directorin in Agenturen,
dort gehen sämtliche Rechte der Sachen die ich dort gestalte
(laut Vertrag über die freie Mitarbeit) an die Agentur.

Aber die Tätigkeit liegt definitiv im Bereich Kreation,
bislang war ich Kleinunternehmerin, aber da es gut läuft,
muss ich ab 2006 eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie er das macht?
Danke und Gruß
Axi
 
Mediafon hat die Antwort:

7 oder 16% Mehrwertsteuer?
Es ist eine der meistgestellten Fragen in der Selbstständigenberatung bei mediafon: Muss ich auf meine Rechnungen 7 oder 16 Prozent Mehrwertsteuer aufschlagen? Die Unsicherheit ist selbst bei Steuerberatern groß – dabei ist es im Gesetz ziemlich eindeutig geregelt:

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% gilt im Bereich der Berufsgruppen, an die sich dieser Ratgeber wendet, vor allem für

"die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben" (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG).
Das heißt: Wer immer urheberrechtlich geschützte Werke schafft und anderen zur Nutzung überlässt, braucht dafür nur 7% Mehrwertsteuer zu nehmen. Was für Werke das genau sind, ist egal – Hauptsache, sie sind urheberrechtlich geschützt: Romane, Zeitungsartikel, Werbetexte, Pressemitteilungen, Übersetzungen, Fotos, gestaltete Websites, Firmenlogos, Computerprogramme, Filme, Opern, Jingles für den Rundfunk – alles 7%. Das Gerücht, dass in der Werbung oder für manche Fotos 16% genommen werden müssen, hält sich zwar hartnäckig, ist aber falsch.

16% gelten nur für Selbstständige, die keine eigenen Urheberrechte erwerben. In der Regel also für Lektoren, Cutterinnen, Korrektorinnen, Dozenten, IT-Berater – und für Übersetzerinnen dann, wenn sie Texte übersetzen, die nicht veröffentlicht werden, wie Gerichtsdokumente, Verträge oder private Aufzeichnungen.
 
axi schrieb:
7 oder 16% Mehrwertsteuer?
16% gelten nur für Selbstständige, die keine eigenen Urheberrechte erwerben. In der Regel also für Lektoren, Cutterinnen, Korrektorinnen, Dozenten, IT-Berater.


...ist so nicht ganz richtig! (Hochschul-) Dozenten sind mit 7% belegt, wenn ihre Dozenten-Tätigkeit "prüfungsvorbereitend" ist; wann ist sie das nicht? Auch Lektoren/-innen erwerben an ihrem Lektorat natürlich Urheberrechte (im Gegensatz zu Korrektoren/-innen) und sind somit auch 7%-berechtigt.

Schönen Gruß - ete.
 
Ich berechne immer 16%. Erstmal rafft das kein Mensch/Kunde und zweitens gibts auch keine Diskussionen mit dem Finanzamt und sonstigen Stellen. Ist eh ein durchlaufender Posten.
Dazu gabs aber auch hier im Forum schon Themen.
Besten Gruß, Al
 
Fraglich ist bei angewandter Kunst (Design) die notwendige Schöpfungshöhe, um überhaupt einen Urheberrechtlichen Schutz geltend machen zu können, und somit die Voraussetzung für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes zu schaffen.

Vor allem Logos und Signets sind (skurilerweise wegen ihrer Einfachheit) nicht urheberrechtlich geschützt.

Der AGD hat vor kurzem einen wichtigen Rechtsstreit verloren. Seit Jahren haben sie darum gekämpft, dass auch Werke der angewandten Kunst unter den Schutz des Urheberrechts fallen.

Hier nachzulesen

Inzwischen wende ich auch auf fast alles den Satz von 16 % an. Nur bei Illustrationen wende ich den ermäßigten Steuersatz von 7% an. Alles andere ist mir zu unsicher.

Eine Ausnahme gibt es wohl noch: Bei der Gesamtherstellung von Druckwerken ist auch der ermäßigte Steuersatz anzuwenden.

Viele Grüße
Nicole
 
danke!

habe mich auch noch bei kollegen umgehört
und niemand gefunden der 7% nimmt.

gruß
axi
 
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