Scheinselbständig oder nicht?

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hk1805

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Hallo,
bin erst seit einigen Monaten als freier Grafik Designer unterwegs und gerade in Verhandlungsgesprächen mit einem potenziellen Kunden bzw. einer Agentur.

Diese sitzt allerdings in Österreich und möchte das ich dort hin ziehe und vor Ort "frei" für Sie arbeite, was für mich auch OK wäre. Fakt ist das ich momentan auswelchen Gründen auch immer, hier in Deutschland gemeldet bleiben muss und offiziell von hier aus für die Agentur arbeiten werde.

Allerdings sieht es im Moment so aus als wenn ich den großteil meiner Arbeitszeit diesem einzigen Kunden widmen muss. Habe allerdings die möglichkeit im Jahr 2-3 andere Projekte von andere Kunden anzunehmen, womit ich theoretisch nicht nur für einen Kunden arbeiten würde.

Frage ist nun ob das Auftragsvolumen der einzelnenn Kunden in einem gewissen Verhältniss stehen muss, oder z.B. mein Hauptkunden 90% meines Gesamtertrages stellen darf und die anderen den Rest, ohne das eine Scheinselbständigkeit vorliegt?

Für jegliche Antworten, und weitere Anregungen bezüglich der Scheinselbständigkeit bin ich dankbar.....
 
Du hast eine Steuernummer, machst eigene Buchführung, zahlst Steuern auf den Einkommen, wo das Geld herkommt, ob von einem Kunden oder mehreren, ist doch egal?!? Dann müßte ja jeder Selbstständige, der gerade anfängt und mit einem Kunden startet, sich ständig den Vorwurf der Scheinselbstständigkeiten machen lassen.

Ich habe hier noch etwas für Dich:

-Wieviele Auftraggeber ein E-Lancer hat, spielt für die Frage, ob seine Arbeit als scheinselbstständig eingestuft wird, keine Rolle. Er kann mit einem Auftraggeber selbstständig sein – und mit fünfen scheinselbstständig.

-Scheinselbstständig ist immer nur das Auftragsverhältnis, niemals die ganze Person: Wenn einer meiner Verträge als scheinselbstständig eingestuft wird, kann ich trotzdem für meine anderen Kunden als Selbstständiger weiterarbeiten.

-Schwierigkeiten bekommt der Auftraggeber, wenn ein Vertrag als scheinselbstständig eingestuft wird – nicht der E-Lancer. Die Paragraphen zur Scheinselbstständigkeit sind zum Schutz der Auftrag- und Arbeitnehmern da.

Also weitermachen :)

Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
hab nicht alles "durchgelinkt" allerdings bestätigen diese angabe nur das was ich vorher schon wusste....

Kriteien die mich als Scheinselbständig einstufen:

- Sie beschäftigen regelmäßig keine versicherungspflichtigen Angestellten (dazu zählen auch Familienangehörige mit mehr als 325 € im Monat),

- Sie sind auf Dauer und im wesentlichen (d.h. zu mehr als 5/6) nur für einen Auftraggeber tätig,

- Bei ihrem Auftraggeber (oder einem vergleichbaren) wird die gleiche Arbeit regelmäßig auch von Angestellten erledigt,

- Die Tätigkeit läßt typische Merkmale unternehmerischen Handelns (z.B. eigene Preisgestaltung, eigene Werbung, eigene Investitionen) nicht erkennen.

Das meiste hiervon lässt sich doch meist eh nicht ausschließen.
Allerdings gibt es doch ohne ende Freelancer die regelmäßig für die selbe Agentur arbeiten und den Großteil Ihrer Ertäge durch diese erzielen.

Wie funktioniert das dann?
 
Such Dir nen Rechtsverdreher oder Steuerberater. Da werden sie geholfen! ;)
Im Ernst, es ist kein Problem, nur für einen Kunden Tätig zu sein, allerdings muss man sich schon an ein paar Spielregeln halten. Und ein Steuerberater kann Dich da ordentlich unterstützen...
Nur so als Beispiel für die "typischen Merkmale":
Investitionen: Deinen Rechner, Software, etc.. Wer kauft das denn? Du? Also, is doch ne Prima Investition.
Werbung: Schalte einfach jeden 2. Monat ne Anzeige in der lokalen Presse. Es kann Dir schliesslich niemand vorschreiben wo und wieviel Werbung Du zu buchen hast.
Preisgestaltung: Dein Kunde zahlt seinen Angestellten 20 Öhr die Stunde, Dir 45.--. Das tut der aber normalerweise nicht aus reiner Gutherzigkeit sondern weil Du den Preis mit ihm verhandelt hast. Zudem, sollte über die Anzeigen in der Presse doch mal ein potentieller Auftrag kommen den Du nicht machen willst, kannste den immer noch mit der begründung "zu geringer Stundensatz" ablehnen.

Es gibt da 1000 Schlupflöcher, und seid die Arbeitslosenzahlen >=5 Mio sind, sind die Ämter da noch lange nicht mehr so Engstirnig, wie sie mal waren...

Charlie
 
hk1805 schrieb:
Allerdings gibt es doch ohne ende Freelancer die regelmäßig für die selbe Agentur arbeiten und den Großteil Ihrer Ertäge durch diese erzielen.
Wie funktioniert das dann?

2ndreality hat Dir doch dazu oben etwas geschrieben, oder missverstehe ich da jetzt etwas?

Als Beispiel: Ich arbeite als freier Mitarbeiter für einen TV-Konzern und erziele so einen nicht unerheblichen Teil meines Jahreshonorars, neben anderen eigenen Kunden, die mich buchen oder für die ich in Eigenregie Leistungen erbringe, sprich Grafik und Konzept. Ich habe mit o.g. Auftraggeber einen Vertrag, in dem mein Aufgabengebiet klar umrissen wird. Es wird klar gestellt, dass ich in der Wahl der Auftragserfüllung frei bin und auch Aufträge ablehnen kann. Begleitend dazu habe ich einen Wisch unterschrieben, der meinem Auftraggeber bescheinigt, dass ich zu genau den o.g. Punkten Stellung genommen habe und er als Auftraggeber somit im Falle einer Überprüfung des FA in Sachen Scheinselbstständigkeit aus dem Schneider ist.

Besten Gruß, Al
 
Zuletzt bearbeitet:
guetr thread danke für die info
 
...denke auch das es da einige schlupflöcher gibt. Und weniger als 5/6 des Umsatzes ist wohl auch machbar. Ich hoffe das ich im nachhinein keine Überraschungen erwarten muss.
 
hk1805 schrieb:
Das meiste hiervon lässt sich doch meist eh nicht ausschließen.
Allerdings gibt es doch ohne ende Freelancer die regelmäßig für die selbe Agentur arbeiten und den Großteil Ihrer Ertäge durch diese erzielen.
sicher (wie bei uns journalisten auch). wichtig ist, dass du sozialversicherung abführst (bei uns zB über die künstlersozialkasse). dieser blödsinn "scheinselbstständigkeit" wurde hauptsächlich eingeführt, um nicht-versicherte selbstständige zu entdecken, zu ihrem schutz. ihnen - die sie "arbeitnehmerähnlich" sind - eine grundlage zu geben, sich in den betrieb einzuklagen (danach is die zusammenarbeit bestimmt ganz toll)...
 
Al Terego schrieb:
2ndreality hat Dir doch dazu oben etwas geschrieben, oder missverstehe ich da jetzt etwas?

Das Problem war doch aber, das ich mit nur einem Kunden meinen Haupterlös erzielen würde. Sprich die anderen Kunden momentan nur einen bruchteil des Umsatzes ausmachen. Denke das ich einfach zusehen muss das ich die 5/6 irgendwie übersteige.

Ausserdem kann man ja im Voraus nicht absehen das folgeaufträge erteilt werden und am Jahresende rauskommt das hauptsächlich nur für einen Kunden gearbeitet wurde.
 
BEASTIEPENDENT schrieb:
sicher (wie bei uns journalisten auch). wichtig ist, dass du sozialversicherung abführst (bei uns zB über die künstlersozialkasse). dieser blödsinn "scheinselbstständigkeit" wurde hauptsächlich eingeführt, um nicht-versicherte selbstständige zu entdecken, zu ihrem schutz. ihnen - die sie "arbeitnehmerähnlich" sind - eine grundlage zu geben, sich in den betrieb einzuklagen (danach is die zusammenarbeit bestimmt ganz toll)...

Genau, das wollt ich auch noch ansprechen, da ich sowieso vorhabe in die KSK einzutreten, hab ich doch auch schonmal einen guten Standpunkt.
Da ja scheinbar die nichtentrichteten Sozialabgaben den Hauptknackpunkt stellen.
 
hk1805 schrieb:
Denke das ich einfach zusehen muss das ich die 5/6 irgendwie übersteige.

Was soll ich sagen?
No risk, no fun!

Du stehst als Selbstständiger auf eigenen Beinen und trägst das volle Risiko für Dich und evtl. auch für Deine Familie mit allem, was dazu gehört.
Wenn Du gut in Deinem Metier bist, wirst Du weiter gebucht. Wenn Du clever in Deiner Unternehmensplanung bist, wirst Du bestrebt sein, Dich nicht nur auf einen Hauptkunden zu verlassen, damit er Dich durchfüttert. Das alte Spiel: Wenn der Hauptkunde weg bist und Du hast Dich nicht um die Welt neben Dir gekümmert, bist Du am A***. Und hast eben kurzsichtig gehandelt.
Aber das geht jdem Freelancer so, wenn er wie wir gebucht wird. Was nimmt man an, was sagt man ab? Vorausgesetzt wie gesagt, man hat überhaupt Angebote, Anfragen und eigene Kunden. Die kommen nun mal nicht über Nacht, und schon gar nicht von alleine auf uns zu. Na ja, manchmal ja doch, aber dazu muss man schon ein gewisses „standing“ und die entsprechenden Referenzen haben.

Aber das führt an dieser Stelle zu einer Grundsatzdiskussion über die Unternehmensführung von Freiberuflern und anderen selbstständigen Grafikern und Designern, gleich in welchem Arbeitsverhältnis.
Abschließend von mir als kleiner Schubs:

Besten Gruß und viel Erfolg, Al
 
Danke dir "wie öfters mal" für deine Tips, denke damit erstmal zurecht zukommen.

Klar ist es erstmal so eine Sache mit nur einem großen Kunden. Aber lieber einen beständigen Großkunden als viele kleine bei denen man nicht weiss wann sie wieder kommen. greetz
 
Noch was ganz anderes?

Da ich mir wohl in Österreich eine Wohnung suchen muss, aber offiziell von Deutschland aus arbeite.
- Spricht irgendwas dagegen?
- Die Mietkosten kann man ja bestimmt auch als Ausgaben verbuchen?
Aber wohl eher ne frage für den Steuerbertaer.
 
so einen gesunden kundenmix hinzubekommen, der beständig sicherheit verspricht, das ist wohl ein wunschtraum aller selbstständigen und meistens utopie. aber warum nicht daran arbeiten, diesem zustand möglichst nahe zu kommen.
natürlich, ohne dabei selber unter die räder zu geraten in puncto stress und vernachlässigung des privatlebens. :)
 
Al Terego schrieb:
so einen gesunden kundenmix hinzubekommen, der beständig sicherheit verspricht, das ist wohl ein wunschtraum aller selbstständigen und meistens utopie. aber warum nicht daran arbeiten, diesem zustand möglichst nahe zu kommen.
natürlich, ohne dabei selber unter die räder zu geraten in puncto stress und vernachlässigung des privatlebens. :)

Ja einen festen Dauerkunden und ein paar kleinere nebenbei die den vollen Tagessatz zahlen. Das ist meine Vorstellung von einem angenehmen Arbeitsleben. Und solange keine Familie in sicht ist und die Gesundheit mitmacht, lässt es sich aushalten....
 
War mal bei einer Gerichtsverhandlung wegen vermeintlicher Scheinselbständigkeit. Ging allerdings um einen gänzlich anderen Bereich, bei Paketdiensten ist es wohl üblich, dass die Ausfahrer formal selbständig sind, auch wenn ihnen teilweise die Fahrzeuge nicht einmal gehören. Meine mich zu erinnern, damals waren als Kriterien für Scheinselbständigkeit genannt, ob der vermeintlich Selbständige fester Bestandteil eines Dienstplans hat, nicht eigenständig Urlaub nehmen kann und einen festen Arbeitsplatz im Betrieb hat. Von einer 5/6-Grenze war nie die Rede, ich denke, wenn Du dich selbständig machst und einige Auftraggeber wegbrechen, akzeptiert das Finanzamt auch, wenn Du zeitweise 100 Prozent Deiner Einnahmen von einem Auftraggeber beziehst. Gruß Georg
 
Die Verschärfung der Kriterien zur "Scheinselbstständigkeit" sind 2003 wieder abgeschafft und durch die vorher geltenden Bestimmungen ersetzt worden. Hier kann man sie nachlesen (ist allerdings ein bißchen mühsam):
Statusfeststellung
 
hi, was du bedenken solltest:
bei der aufnahme in die ksk, sind die kriterien in bezug auf scheinselbständigkeit, recht streng. wichtig sind: verschiedene auftraggeber, unabhängikeit von arbeitsort und zeit, etc.

wenn du die selbständige tätigkeit neu aufnimmst, musst du rechnungen und deren zahlungseingang vorlegen (als beleg) und wenn du da nur immer den selben auftraggeber drin hast, gibt es probleme.

wenn du aber die aufnahme bei der ksk "geschafft" hast, ist
das finanzamt auch nicht mehr misstrauisch (habe ich so gehört),
weil du ja deine selbständige tätigkeit bei der ksk schon
nachgewiesen hast.
gruß
axi
 
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