hk1805
Aktives Mitglied
Thread Starter
- Dabei seit
- 29.01.2004
- Beiträge
- 375
- Reaktionspunkte
- 4
Hallo,
bin erst seit einigen Monaten als freier Grafik Designer unterwegs und gerade in Verhandlungsgesprächen mit einem potenziellen Kunden bzw. einer Agentur.
Diese sitzt allerdings in Österreich und möchte das ich dort hin ziehe und vor Ort "frei" für Sie arbeite, was für mich auch OK wäre. Fakt ist das ich momentan auswelchen Gründen auch immer, hier in Deutschland gemeldet bleiben muss und offiziell von hier aus für die Agentur arbeiten werde.
Allerdings sieht es im Moment so aus als wenn ich den großteil meiner Arbeitszeit diesem einzigen Kunden widmen muss. Habe allerdings die möglichkeit im Jahr 2-3 andere Projekte von andere Kunden anzunehmen, womit ich theoretisch nicht nur für einen Kunden arbeiten würde.
Frage ist nun ob das Auftragsvolumen der einzelnenn Kunden in einem gewissen Verhältniss stehen muss, oder z.B. mein Hauptkunden 90% meines Gesamtertrages stellen darf und die anderen den Rest, ohne das eine Scheinselbständigkeit vorliegt?
Für jegliche Antworten, und weitere Anregungen bezüglich der Scheinselbständigkeit bin ich dankbar.....
bin erst seit einigen Monaten als freier Grafik Designer unterwegs und gerade in Verhandlungsgesprächen mit einem potenziellen Kunden bzw. einer Agentur.
Diese sitzt allerdings in Österreich und möchte das ich dort hin ziehe und vor Ort "frei" für Sie arbeite, was für mich auch OK wäre. Fakt ist das ich momentan auswelchen Gründen auch immer, hier in Deutschland gemeldet bleiben muss und offiziell von hier aus für die Agentur arbeiten werde.
Allerdings sieht es im Moment so aus als wenn ich den großteil meiner Arbeitszeit diesem einzigen Kunden widmen muss. Habe allerdings die möglichkeit im Jahr 2-3 andere Projekte von andere Kunden anzunehmen, womit ich theoretisch nicht nur für einen Kunden arbeiten würde.
Frage ist nun ob das Auftragsvolumen der einzelnenn Kunden in einem gewissen Verhältniss stehen muss, oder z.B. mein Hauptkunden 90% meines Gesamtertrages stellen darf und die anderen den Rest, ohne das eine Scheinselbständigkeit vorliegt?
Für jegliche Antworten, und weitere Anregungen bezüglich der Scheinselbständigkeit bin ich dankbar.....