Quellcode

Olrik

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Hi Leute wir habe gerade ein grosses Projekt abgeschlossen.Es ging um die Programmierung eines Warenwirtschaftssystem und Abrechnungssystem.Soweit so gut , nun möchte mein Auftraggeber noch den Quellcode nur bin ich mir nicht sicher ob und wenn ich das tute wieviel ich nehmen soll.Das Projekt war im 6 stelligen Bereich.Da es ein sehr spezielles Projekt war frage ich mich zwar was der Auftraggeber damit möchte,aber gebt ihr Quellcode aus den Händen?Rein vertraglich wurde im Bezug auf den Quellcode keine Regelung getroffen, nur das das System laufähig übergeben wird.Bezahlt hat derAuftraggeber schon,also ist der Auftrag faktisch abgeschlossen, nur möchte ich natürlich keinen Ärger.
 
wenn im Vertrag nichts gegenteiliges festgehalten ist: Quelltext behalten!!
 
Bei heise gabs neulich eine Nachrichtenmeldung aus der hervorgeht, daß in Deutschland der Kunde nur in Ausnahmefällen ein Recht auf den Quellcode hat, sofern es nicht vertraglich geregelt wurde.

Generell würde ich als Kunde den Quellcode auch haben wollen, um das Programm entweder selber zu warten, oder mir die Option offenzuhalten, es jemand anders tun zu lassen. Da müssen keine bösen Absichten dahinterstecken, aber Firmen können pleite gehen oder einzelpersonen sich aus dem Geschäftsbereich zurückziehen.

Als Entwickler hast du natürlich ein Interesse, daß shared technology nicht in Kundenhände gerät, was ich als Entwickler natürlich ebenfalls verstehen kann.

Daher würde ich vorschlagen, daß ihr euch nochmal an den runden Tisch setzt und nachverhandelt. Ggf. den Quellcode überlassen und ein NDA unterzeichnen lassen, bzw. eine Auflage reinschreiben, daß der Code nicht weiterverkauft werden darf..das alles gegen einen Aufpreis versteht sich.
 
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Incoming1983 schrieb:
Bei heise gabs neulich eine Nachrichtenmeldung aus der hervorgeht, daß in Deutschland der Kunde nur in Ausnahmefällen ein Recht auf den Quellcode hat, sofern es nicht vertraglich geregelt wurde.

Generell würde ich als Kunde den Quellcode auch haben wollen, um das Programm entweder selber zu warten, oder mir die Option offenzuhalten, es jemand anders tun zu lassen. Da müssen keine bösen Absichten dahinterstecken, aber Firmen können pleite gehen oder einzelpersonen sich aus dem Geschäftsbereich zurückziehen.

Als Entwickler hast du natürlich ein Interesse, daß shared technology nicht in Kundenhände gerät, was ich als Entwickler natürlich ebenfalls verstehen kann.

Daher würde ich vorschlagen, daß ihr euch nochmal an den runden Tisch setzt und nachverhandelt. Ggf. den Quellcode überlassen und ein NDA unterzeichnen lassen, bzw. eine Auflage reinschreiben, daß der Code nicht weiterverkauft werden darf..das alles gegen einen Aufpreis versteht sich.


Das ist ein guter Vorschlag nur ist zur Zeit die Situation recht verfahren.Standpunkt des Auftragsgeber im gehören alle Rechte am Programm und demensprechend gehört ihm der Quellcode.Vertraglich wurde meiner Ansicht nach alles geregelt und dem Auftraggeber ein umfassendes Nutzungsrecht innerhalb des Unternehmens eingräumt.Für den Vertrag hatte ich mir sogar einen Anwalt genommen um solche Streitigkeiten zu vermeiden.Das Projekt ist jetzt ca. 2 Monate abgeschlossen und bezahlt, und auf einmal kommt diese Forderung.Mir wurde auch deutlich gemacht das man keine weiteren Zahlungen vornehmen werde.Das Problem liegt auch darin das an dem ganzen Projekt noch ein Support Vertrag hängt, mir wurde auch gesagt das man diesen kündigen wird falls ich nicht den Quellcode rausrücke.Aber an Qualität wird nicht gemeckert , im gegenteil.(ein schlem der Böses denkt).
 
So wie ich das sehe, hätten die ein Problem damit, den Supportvertrag zu kündigen, wenn sie den Quellcode nicht haben ;-).

Sorry, da würde ich echt nochmal zum Anwalt bei soviel Geld.
Rein rechtlich wärst du imho auf der sicheren Seite, aber es gibt, wie ich gelesen habe, auch Ausnahmefälle. Kenne mich damit abe rnicht aus.
 
Ja werde mal Montag mit meinem Anwalt telefonieren, der wird sich freuen *g*.Ist schon traurig die einzigen die von sowas profiertieren sind wie immer die Anwälte*g*.
 
Hi Olrik,
wie lief das mit dem WaWi denn? Hast du das im Auftrag für den Kunden erstellt? Dann hat der Kunde absolut das Recht auf den Quellcode. Deine Leistung ist mit der Zahlung der Rechnung abgegolten. Du bist "nur" Urheber. Suche Mal nach "Werkvertrag".

Anders sieht es aus, wenn ihr ein eigenes Standardsystem genommen habt und daran ein paar Modifikationen gemacht hast.

Wenn du, Fall 1, das für den Kunden programmiert hast, dann hast du deine Dienstleistung verkauft. Der Quellcode gehört dann dem Kunden aber du hast eine viel angenehmere Gewährleistungspflicht. Wenn du, Fall 2, das Produkt plus Anpassungen verkauft hast, darfst du den Quellcode behalten gehst aber ziemlich übel in die Gewährleistung. Ich glaube, google aber besser nach, es sind da fünf Jahre...

Viele Grüße

ß
 
Also da es mir doch ein wenig unter den Nägel brennt habe ich heute Vormittag mit meinen Anwalt geredet.Er ist der Überzeugung das der Quellcode unserer/meiner Firma(GmBH) gehört.Denn das hatte ich ehrlich gesagt auch nicht gelesen(dafür hatte ich ja einen Anwalt:), wurde die Projektbeschreibung bzw. Auftragsbeschreibung zum Vertragsinhalt.Und in der Auftragsbeschreibung steht drin"Lieferung von Software als lauffähige Dateien der Quellcode verbleibt beim Auftragnehmer".Ich habe heute auch mit dem Auftraggeber tel. der wurde komischer Weise recht handzahm als ich ihn auf den Ensprechenden Passus im Vertrag hingewiesen habe.Nun sind sie doch bereit einen Gewissen Betrag zu bezahlen und ich soll ihnen meine Vorstellungen mit Teilen.Also sie wollen faktisch exclusiven Zugriff auf die Source haben.Denkt ihr 150 % vom Auftragswert ist angemessen ? Die Anwendung ist so speziell das man sie kaum auf dem freien Markt verkaufen kann , deshalb schmerzt es mich auch nicht den Quellcode zu verkaufen, nur wollte ich das nicht umsonst tun und die Reaktion des Auftragsgeber im Vorfeld war ja schon grosser Tobak.Ich wil die Sache auch nicht eskalieren lassen.Mich würde auch intressieren wie ihr mit solchen Situationen um geht, wenn es zu Streitigkeiten mit Auftragebern kommt?Weil letztendlich frisst sowas Zeit,Nerven und Geld.
 
Wir hatten mal Stress mit einem Auftraggeber bzgl. der Nutzungsrechte/Nachkalkulation bei europaweiter Expansion der Firma, die sich ziemlich plötzlich ergeben hatte. Wir haben dann aber eingelenkt, das hat sich insofern bezahlt gemacht, als dass wir immer noch für die Firma arbeiten und viele gute Aufträge bisher bekommen haben.

Ich denke, es gibt kein Pauschalrezept, um solchen Situationen zu begegnen. Bei Dir liegen ja ziemlich eindeutige Fakten (Vertragsklauseln mit Unterschrift) vor, was den Quellcode angeht, wegen der Vergütung der Nutzungsrechte bei Überlassung des Quellcodes würde ich in der einschlägigen Literatur nachsehen - ob man das dann bezahlt bekommt, ist eine andere Geschichte Prinzipiell kannst Du es aber drauf ankommen lassen, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen (was ich Dir nicht wünsche), bekommst Du mit grosser Wahrscheinlichkeit Recht.

Frank
 
Re:

Ja Gott sei dank haben wir uns einen Anwalt genommen um den Vertrag zu formulieren.Ich kann nur jedem empfehlen bei sehr grossen Projekten sich einen kompetenten Anwalt zu suchen.Allerdings schützt das nicht immer vor ärger.Und viele Auftraggeber sehen das auch nicht gerne.Ich habe sie seiner Zeits auch nur überzeugen können ,weil die Summe doch sehr hoch war.
 
Re:

Kleines Update:
Es musste ja so kommen.Habe heute vom Landgericht eine Klage zur herausgabe des Quellcodes erhalten.Obwohl die Verhandlungen nicht abgeschlossen sind.Ich denke die Aktion war schon von langer Hand geplant.Schauen wir mal, werde heute zu meinem Anwalt gehen müssen.Wobei ich gerne eine zweite einholen möchte kennt jemand einen guten Anwalt im Raum Köln der sich mit Computerrecht,Medienrecht etc. auskennt.
 
Oh, das ist hart und nervig...

Viel Glück Olrik!

Frank
 
Wow, aufgrund des doch eindeutigen Vertragstextes finde ich das reichlich dreist. Aber die werden sich das wohl auch reiflich überlegt haben und ihr Anwalt wird sich wohl auch was dabei gedacht haben.

Ich würde schleunigst nochmal zum Anwalt damit und evtl. so wie du es ja auch schon in Betracht gezogen hast, noch eine weitere Meinung dazu einholen.

Komisch ist schon, warum sie es auf einmal so eilig haben, den Quellcode zu bekommen. Vielleicht wollen sie ihn ja doch weiterverkaufen oder so.

Nick die Erdnuss
 
Hi Olrik, halt uns doch mal auf dem Laufenden. Ansonsten wünsche(n) ich/wir Dir viel Glück.

Gruß Sebastian
 
Jörg Bange


01.10.2005 - Fachartikel
Schutz und Herausgabe von Rohdaten & Quellcode

Jörg Bange
50825 Köln
Lichtstrasse 49
+0049 0221 2858060
www.bangewasert.de
info@bangewasert.de
Die Frage, ob im Rahmen eines IT-Projektes (auch) die „Rohdaten“ bzw. der Quellcode an den Kunden herauszugeben sind, taucht für Agenturen und Software-Unternehmen häufig auf – sei es im Rahmen einer Flash-Produktion für eine Website, einer 3ds-max-Animation für eine Unternehmenspräsentation oder einer Entwicklung einer kundenspezifischen Anwendung. Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Es kommt darauf an, ob eine diesbezügliche ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien existiert, welche Erwartungen an das fertige Produkt und eine eventuell erforderliche Fehlerbeseitigung zu stellen sind, inwieweit das Produkt individualisiert ist und ob bzw. welche vertraglichen Beziehungen – über das Projekt hinaus – zwischen den Parteien bestehen.

Wenn keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind, spricht für eine Herausgabepflicht der Rohdaten unter juristischer Betrachtung insbesondere das Bedürfnis des Kunden, eventuelle Fehler selbst oder durch Dritte beheben zu können. Dies gilt vor allem für individualisierte IT-Lösungen. Dem steht regelmäßig das Bedürfnis der Agentur entgegen, ihr angewendetes „Know-how“ nicht ohne weiteres preisgeben zu wollen. Ein solches Bedürfnis besteht wiederum regelmäßig für die Produktion von Standard-Software, da in einem solchen Fall der Quellcode einem Betriebsgeheimnis gleichkommt.

In der Rechtsprechung lässt sich bezüglich der Herausgabepflicht keine eindeutige Linie feststellen. Es kann daher nur dringend angeraten werden, möglichst frühzeitig eine entsprechende eindeutige Parteivereinbarung oder AGB-Klausel in den Vertrag einzubeziehen. Vor dem Hintergrund der Schuldrechtsmodernisierung ist allerdings Vorsicht bei der (Standard-) Formulierung „Software ist nie fehlerfrei“ geboten. Denn bei Verträgen über Software-Erstellungen kann die Leistungspflicht nur durch die Herstellung einer mangelfreien Sache erfüllt werden. Eine solche Klausel würde bedeuten, dass der Kunde immer mit Fehlern zu rechnen hätte und sein Bedürfnis, eventuelle Fehler selbst beheben zu können, besonders beachtet werden müsste.


Zu deiner Info. Geh in Richtung Betriebsgeheimis – teuer für ihn, gut für dich.

Gruss
Disco
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Neverending Story

So es tut sich was , leider nicht in meinem Sinne :).Neben der Klage hat mich gestern früh im Büro eine einstweillige Verfügung auf herrausgabe erreicht.Über die Einstweillige Verfügung wird am nächsten Dienstag entschieden.Also bis jetzt ist sie nicht ergangen wir haben jetzt die Möglichkeit bis Dienstag darauf zu reagieren.Nur welchen Sinn hat es eine Einstweillige Verfügung zu beantragen und ein Hauptklageverfahren zu betreiben.Langsam drängt sich mir der Verdacht auf das die Software gar nicht nur für sie selber gedacht war , sondern auch für andere Unternehmen und Unternehmensteile.Leider muss ich mit meinen Ausführungen immer ein wenig vorsichtig sein.Und was mich noch ärgert ist die Tatsache das die Streitwerte der massen hoch angesetzt wurden , ist es üblich den 10 fachen Projektpreis als Streitwert bei Gericht gelten zu machen?
 
Aber wenn ich mich recht erinnere, ist doch vertraglich ganz konkret vereinbart worden, daß der Quellcode bei Dir bleibt, oder irre ich mich?
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine einstweilige Verfügung macht schon Sinn. Bis die Klage mal durch ist und man ein rechtskräftiges (!) Urteil hat, kann viel Wasser den Neckar runterfließen.
Von daher ist eine einstweilige Verfügung sinnvoll.

Problematisch an dieser Sache: Wenn die Verfügung durch geht, könnt ihr euch den Rest sparen. Denn dann ist der Quellcode übergeben und das kann - im Gegensatz zu einem Auto - kaum wieder rückgängig gemacht werden. Was ich weiß, weiß ich.

Von daher muss da wohl am Dienstag komplett entschieden werden, denn dann ist es gelaufen.

Was den Streitwert angeht: Ein hoher Streitwert gibt mehr Gebühren :D Von daher ist klar, dass das erstmal hoch angesetzt wird. Aber da kann das Gericht auch anderer Meinung sein.
Ob es üblich ist, das 10fache anzusetzen, kann ich dir nicht sagen.
 
Ja sicher ist alles vertraglich geregelt nur hält es die Leute nicht vom Klagen ab :).Ja wir haben eine Rechtschutzversicherung, bezahlt allerdings nur die erste Instanz(also wegen des Streitwertes hier das Landesgericht).
Ausserdem kommt die Rechtschutzversicherung nicht für Kosten auf im Wege der Einstweilligen Verfügung.
 
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