Freelancer / Freiberufler – Bitte was?

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Difool

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Wer ist Freiberufler?

Paragraph 18 des Einkommenssteuergesetzes nennt als Definition der freiberuflichen Tätigkeit die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Außerdem werden – nicht abschließend – einige Berufe aufgezählt, die zu den freien Berufen gehören. Dies sind die so genannten Katalogberufe, nämlich: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und Lotsen.
Der Gesetzgeber verweist zudem auf „ähnliche Berufe“. Bei vergleichbaren Berufsbildern muss die Abgrenzung demnach für jeden Einzelfall anhand der oben genannten Kriterien erfolgen.

Die Zugehörigkeit zu einem freien Beruf setzt nicht unbedingt ein Hochschulstudium voraus. Es muss sich jedoch immer um eine Ausbildung wissenschaftlicher Art handeln. Darunter fallen auch das Selbststudium oder durch Berufstätigkeit erworbene Kenntnisse, wobei diese Kenntnisse dem Niveau eines Hochschulstudiums entsprechen müssen.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden; sie sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Sie beantragen die Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt.

Abgrenzung Gewerbetreibender / Freiberufler

Viele berufliche Tätigkeiten weisen sowohl Merkmale der freien als auch der gewerblichen Berufe auf. Steht in einem solchen Fall die geistige schöpferische Arbeit im Vordergrund, ist von einer freiberuflichen Tätigkeit auszugehen. Weitere Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich, wenn der Berufstätige gleichzeitig sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig ist. Wenn zwischen beiden Tätigkeiten kein Zusammenhang besteht, so kann eine getrennte steuerliche Beurteilung durch das zuständige Finanzamt erfolgen (insbesondere bei getrennter Buchführung).
Besteht zwischen den beiden ausgeübten Tätigkeiten ein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang, ist in der Regel von einer so genannten gemischten Tätigkeit auszugehen, die zur Annahme eines die gesamte Tätigkeit umfassenden Gewerbebetriebes führen kann.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die freiberufliche Tätigkeit lediglich als Ausfluss einer gewerblichen Betätigung darstellt, oder wenn ein einheitlicher Erfolg geschuldet wird und in der dafür erforderlichen gewerblichen Tätigkeit auch freiberufliche Leistungen enthalten sind. *

Folgende Stichwörter sind auf dem darunter befindlichen Quellenlink nachzulesen!
• Wer ist Gewerbetreibender?
• Wer ist Freiberufler?
• Abgrenzung Gewerbetreibender / Freiberufler
• Die Einteilung einzelner Berufe nach der Einkommenssteuerrichtlinie H 15.6 EStH (ehem. H 136)
(Auflistung der Berufsparten)

* Quelle: freie-kulturberufe.de
Hier (.doc 1,2MB) kannst du nachlesen welche Voraussetzungen,
für eine Einstufung als Freiberufler, gewährleistet sein müssen.

Dieses Dokument ist von 2005 und bisweilen fanden bereits einige Änderungen in den Voraussetzungen statt etc.


Künstlersozialkasse (KSK) > Welche Berufe sind hier vertreten?
Künstlersozialkasse (KSK) > FAQ für Künstler und Publizisten

Freie Berufe allgemein > www.freie-berufe.de

Steuernummer oder Gewerbe?!? > Thread & weitere Tipps lesen
https://www.macuser.de/threads/steuernummer-oder-gewerbe.190626/

Unterstützung? > www.existenzgruender.de
 
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