Mac aus den USA mitbringen

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Marsilius

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Hallo zusammen

Meine Frage ist, ob es für mich sinnvoll ist bei meiner nächsten USA Reise mir ein Powerbook mitzubringen.

Der Dollarpreis ist ja schon bedeutsam billiger, aber muss ich sonst etwas beachten, oder muss ich das Gerät dann beim Zoll anmelden. Wer weiß eine ANtwort?
 
Die angegebenen Preise im US-Apple-Store sind Nettopreise. Dazu kommt erst einmal die ortsabhängige VAT und bei der Ankunft in Deutschland zusätzlich 16% Einfuhrumsatzsteuer.

Alles andere findest du über die Suchfunktion.
 
soweit mir bekannt müsstest du es verzollen und damit auch noch mal saftig geld bezahlen

wenn du es allerdings als dein laptop wie jeder andere einfach mit ins handgepäck nimmst und den ganzen verpackungskram nicht mit nimmst
kannst du es auch so durch den zoll bringen als dein normales arbeitslaptop
 
Hm, ich ja nicht was für ein netzteil die powerbooks mit sich bringen, jedoch muss man bedenken daß die versorgungsspannung in den USA bei 110V (60Hz) liegt, im gegensatz zu z.b. Deutschland mit 220V (50Hz). Es kommt eben ganz darauf an ob im Netzteil ein handelsüblicher Transformator sitzt bei dem sich die spannungen nicht variieren lassen oder ein gleichstromsteller der in dieser hinsicht sehr variabel ist. Am besten schaust du dir vor Ort das Netzteil an, wenn dort auf einer kleinen Plakette mit Versorgungsspannung mit 110-220V ~ angegeben ist, kannst du ruhig zuschlagen.

Zusätzlich brauchst du noch einen Steckeradapter da die us-amerikanischen Netzdosen etwas anders aussehen als unsere :)
 
Ähm so weit ich weiß, musst du zwar vor Ort die amerikanische Mehrwertsteuer zahlen (VAT) kriegst sie aber zurückerstattet.
Das heißt, dass du die Ware beim Zoll anmelden musst (ist ja über dem Einfuhrfreibetrag) und dort wird die amerikanische MwSt. abgezogen, dafür dann die deutschen 16% draufgeschlagen plus zusätzliche Zollgebühren.
Man muss sich das wirklich sehr genau durchrechnen, ob sich das lohnt...
 
Das Netzteil kann auch in D verwendet werden. Man braucht lediglich einen neuen Stecker. Allerdings tut es auch ein Kabel mit "Brillenstecker" das man in jedem Elektromarkt für wenige Euro nachgeworfen kriegt.

OSX kann auch problemlos auf Deutsch umgestellt werden, da multilingual.

Man sollte allerdings auch das englische Tastaturlayout bedenken.
 
Muss ich wirklich Einfuhrsteuern zahlen. Wenn ich das Powerbokk ganz normal im Gepäck mitnehme, könnte es ja auch sein, dass ich es bereits schon mitgebracht habe.
Ist denn bei Apple ein Nchfolger für das G4 Powerbook geplant, denn dann würde ich noch warten
 
Marsilius schrieb:
Muss ich wirklich Einfuhrsteuern zahlen. Wenn ich das Powerbokk ganz normal im Gepäck mitnehme, könnte es ja auch sein, dass ich es bereits schon mitgebracht habe.

Natürlich kannst du auch versuchen das Ding ohne Steuer hier her zu bekommen, also Steuerhinterziehung. Muss ja jeder selbst wissen ob es ihm das Wert ist. :rolleyes:

PS: Das ist weder eine Aufforderung noch eine Empfehlung zur Steuerhinterziehung.
 
Also ich weiß,dass gerade bei so Geräten und z.B. Fotoausrüstungen gerne draufgeachtet wird, wo sie herkommen.

Bei vielen Geräten lässt sich das sehr leicht über die Seriennummer feststellen.
Normalerweise musst du deine Geräte bei der Ausfuhr anmelden oder eben Rechnungen zum Nachweis haben.
Bei USA-Reisen wird wohl aber nicht so stark kontrolliert, wie bei Reisen aus Fernost. Solltest du die Steuern nicht zahlen ist es ganz einfach eine Straftat, und dass muss jeder selbst abwiegen was ihm lieber ist...
 
Du musst das Gerät tatsächlich hier anmelden. Dann bekommst du, nach einigem bürokratischen Aufwand die Mehrwertsteuer aus den USA zurück (außer du kaufst in Montana oder Oregon, dort gibt es keine Mehrwertsteuer) zahlst aber 16% Umsatzeinfuhrsteuer.
Verzollen musst du das Gerät allerdings nicht, PC-Hardware ist zollfrei.

Letzten Endes sparst du dir nicht wirklich viel, wenn du 16% Umsatzeinfuhrsteuer auf den in Euro umgerechneten Betrag aufaddierst, ein Netzkabel für das Netzteil hinzuzählst sowie eine Deutsche Tastatur kommst du auf den gleichen Betrag, wenn nicht sogar mehr.
 
!picasso! schrieb:
Ähm so weit ich weiß, musst du zwar vor Ort die amerikanische Mehrwertsteuer zahlen (VAT) kriegst sie aber zurückerstattet.
Das heißt, dass du die Ware beim Zoll anmelden musst (ist ja über dem Einfuhrfreibetrag) und dort wird die amerikanische MwSt. abgezogen, dafür dann die deutschen 16% draufgeschlagen plus zusätzliche Zollgebühren.
Man muss sich das wirklich sehr genau durchrechnen, ob sich das lohnt...

Soweit ich weiß, kannst du dort ganz normal die ca. 8% Steuer bezahlen und mußt es dann als Gebrauchsgegenstand nicht verzollen..
(dann allerdings nicht ovp mitnehmen)
 
Soweit ich weis muss man hier nur die MwST. bezahlen wenn man sich in den
Staaten die dortige VAT zurückzahlen lässt. Mal davon abgesehen wurde ich beim
deutschen Zoll noch nie kontrolliert, die haben da 2 Türen und ich geh immer durch
die "Nichts zu deklarieren"-Tür und schwups ist man draußen. Bei meinen Trans-
atlantikflügen hab ich aber nie darauf bestanden die Steuern zurückzubekommen.
Die 0-8% sind mir leiber als die deutschen 16 (wohl bald 18) % :D
 
Incoming1983 schrieb:
Soweit ich weiß, kannst du dort ganz normal die ca. 8% Steuer bezahlen und mußt es dann als Gebrauchsgegenstand nicht verzollen..
(dann allerdings nicht ovp mitnehmen)
Das ist Steuerhinterziehung. Es gibt einen signifikanten Unterschied zwischen Zoll und Umsatzeinfuhrsteuer. Ersteres ist nicht auf alle Gegenstände zu entrichten, zweiteres jedoch schon. Viele Geräte sind zollfrei, das heißt die Einfuhr selber ist kostenlos. Die 16% Steuer müssen jedoch immer entrichtet werden bei solchen Wertgegenständen.
Also bitte nicht Zoll mit Umsatzeinfuhrsteuer (oder war's Einfuhrumsatzsteuer?) verwechseln, das sind zwei verschiedene Paar Stiefen.

@Sir_RamDac:
Das ist Steuerhinterziehung - die Tatsache, dass du (noch?) nicht erwischt wurdest ändert nichts am Tatbestand.
 
Zuletzt bearbeitet:
D'Espice schrieb:
@Sir_RamDac:
Das ist Steuerhinterziehung - die Tatsache, dass du (noch?) nicht erwischt wurdest ändert nichts am Tatbestand.

Nunja ich bin auch noch nie mit einer neuen PowerBook Box durch den
Zoll marschiert, ich habe auch noch keine wirklich teuren Dinge gekauft.
Aber ich würde es für reichlich bescheuert halten beim Zoll einen
Schokoriegel, eine Tageszeitung und ein Buch zwecks Einfuhrumsatzsteuer
anzumelden. :rolleyes:
 
D'Espice schrieb:
Das ist Steuerhinterziehung. Es gibt einen signifikanten Unterschied zwischen Zoll und Umsatzeinfuhrsteuer. Ersteres ist nicht auf alle Gegenstände zu entrichten, zweiteres jedoch schon. Viele Geräte sind zollfrei, das heißt die Einfuhr selber ist kostenlos. Die 16% Steuer müssen jedoch immer entrichtet werden bei solchen Wertgegenständen.
Also bitte nicht Zoll mit Umsatzeinfuhrsteuer (oder war's Einfuhrumsatzsteuer?) verwechseln, das sind zwei verschiedene Paar Stiefen.

Mal abgesehen davon, daß es unsinnig ist, dem ohnehin schon reichen, deutschen Staate Steuern für etwas in den Hintern zu schieben, bei dem er keinen Gegenwert geleistet hat:

Müßte man dann nicht immer alles verzollen? Jeden Schokoriegel, Sonnenbrille, MP3 Player, den man kauft? In 6 Wochen Urlaub kommt da einiges zusammen. Was mit dem Cheeseburger, der noch im Magen liegt?

Ich hab auch die Erfahrung gemacht, daß Zollbeamten da nicht kleinlich sind. Zumindest mußten meine Lebensmittel nicht kontrolliert werden (nach Anfrage) obwohl explizit geschildert (bei einreise nach Amiland).

Weiterhin steht auf den Zetteln nix davon, daß das irgendwo zu deklarieren wäre, was man mitbringt.

@Sir_RamDac:
Das ist Steuerhinterziehung - die Tatsache, dass du (noch?) nicht erwischt wurdest ändert nichts am Tatbestand.

Naja, ist ja eh nur ein Kavaliersdelikt (jedenfalls solang man nicht erwischt wird)
 
Es kommt immer auf den Wert des jeweiligen Gegenstandes an. Natürlich wird niemand ein im Ausland gekauftes Buch anmelden, oder die Dose ausländisches Bier die man im Koffer hat - das ist ja auch völlig in Ordnung.
Aber wir reden hier von Wertgegenständen und Beträgen jenseits der 1000€ - und in so einem Fall ist es schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung.

Ob es der Person nun passt dem "ohnehin schon reichen, deutschen Staate Steuern für etwas in den Hintern zu schieben" oder nicht ist völlig schnurz
 
Was du auf keinen Fall machen solltest, ist direkt eine deutsche Tastatur mitnehmen (sind schwer in den USA zu bekommen).
Solltest du das tun, ist es fuer den deutschen Zoll sehr schwer dein Powerbook als amerikanisch zu klassifizieren, insbesondere, wenn OS X auf deutsch laeuft.

Sowas erschwert die Arbeit des Zolls, der gemeine Beamte wird sogar glauben, es ist ein deutsches Powerbook, weil es im Amerikanischen die Umlaute nicht gibt.

Daher: Das bitte nicht machen, wenn du dein PB ordnungsgemaess einfuehren willst (mit den 16% Einfuhrumsatzsteuer)
 
D'Espice schrieb:
Es kommt immer auf den Wert des jeweiligen Gegenstandes an. Natürlich wird niemand ein im Ausland gekauftes Buch anmelden, oder die Dose ausländisches Bier die man im Koffer hat - das ist ja auch völlig in Ordnung.
Aber wir reden hier von Wertgegenständen und Beträgen jenseits der 1000€ - und in so einem Fall ist es schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung.

Steht wo?

Was ist, wenn ein Ausländer das einführt? Ab wann wird er zollpflichtig?

Was, wenn ein Ami das für mich kauft, und es mir schenkt?

Wußte nicht, daß Deutschland immernoch derart im Mittelalter steckt, was Gesetzgebung angeht. Wobei, eigentlich trifft das ja für viele Bereiche des Staates zu. Mal sehen, wie lang er noch durchhält.
 
Das steht im §1 UstG, Abs. 4

Wenn ein Ausländer es einführt, dann wird der es auch wieder ausführen. Ansonsten braucht er theoretisch ein Carnet. Eigentlich brauchst Du das auch wenn Du ein Gerät vorübergehend ins Ausland ausführen willst.

Geschenk ist egal - es geht um den Wert und nicht um den Preis.

Was hat Steuerrecht mit Mittelalter zu tun? OK, einige Regelungen dürften mal aufgeräumt werden, aber das Erheben von Steuern an und für sich, insbesondere bei Einfuhren aus dem Ausland, ist völlig in Ordnung.
Vergiss mal nicht, daß der Staat von den Steuern so einiges bezahlt; Deine Schule, die Straße de Du dahin benutzt, den Buss dafür, Deine Lehrer, das Krankenhaus das Dich zusammenflickt wenn Du auf die Fresse geflogen bist, die Bullen die verhinden daß man Dir den iPod klaut, ...
Es ist KEIN Kavaliersdelikt.
Aber vielleicht kapierst Du das: nimm an, daß das zigtausend Leute jedes Jahren - einen PowerBook "schwarz" einführen. Deshalb fehlt dem Staat die Kohe, und die holt er sich anderswo zurück - z.B. bei Deiner Lohnsteuer oder der Biersteuer. Weil andere schwarz Geräte einführen, zahlst Du anderswo mehr Steuern.
Ist das fair?
 
falkgottschalk schrieb:
Das steht im §1 UstG, Abs. 4

Wenn ein Ausländer es einführt, dann wird der es auch wieder ausführen.
Ansonsten braucht er theoretisch ein Carnet. Eigentlich brauchst Du das auch wenn Du ein Gerät vorübergehend ins Ausland ausführen willst.

Das Gesetzt ist wohl so formuliert, wie es so niemand befolgt.
Auslandsreisen sind heutzutage was normales, ich seh niemanden irgendwas verzollen, wenn ich aus dem Flieger steig, schon gar nicht alltagsgegenstände wie Notebooks, Kameras etc. pp.

So wie das da steht, müßte ich dann tatsächlich alles verzollen bzw. Umsatzsteier zahlen, Kleider, Bücher, DVDs, und den gegessenen Cheeseburger - macht niemand.

Geschenk ist egal - es geht um den Wert und nicht um den Preis.

Gut, dann hat er mir das billiger verkauft, und ich verzoll dann $1.

Was hat Steuerrecht mit Mittelalter zu tun? OK, einige Regelungen dürften mal aufgeräumt werden, aber das Erheben von Steuern an und für sich, insbesondere bei Einfuhren aus dem Ausland, ist völlig in Ordnung.

Ist es nicht. Im Mittelalter mußte man auch Zoll und Steuern zahlen, sogar, wenn man innerhalb Deutschland gereist ist. Heute ist es wohl einfacher, in die USA zu reisen, als von karlsruhe nach Hamburg damals. Das muß man schon berücksichtigen.

Vergiss mal nicht, daß der Staat von den Steuern so einiges bezahlt; Deine Schule, die Straße de Du dahin benutzt, den Buss dafür, Deine Lehrer, das Krankenhaus das Dich zusammenflickt wenn Du auf die Fresse geflogen bist, die Bullen die verhinden daß man Dir den iPod klaut, ...

Der Staat bekommt genug Geld. Allein doppelt soviel Steuern für das pb, 4mal soviel Steuern für Lebensmittel (wie in den USA), und Krankenkasse (gesetzlich), sowie Rentenversicherung darf man getrost als Steuern ansehen, da man keine bzw. kaum Gegenleistung bekommt. Die Amis sind immer gut am staunen, was wir zahlen, und was trotzdem nicht funktioniert. Die Bullen würden übrigens wegschauen, wenn mir mein ipod geklaut wird, dafür muß ich selber sorgen. Dafür aber muß ich schauen, wo ich parke, und daß ich auf gut ausgebauter Straße nicht 11km/h zu schnell fahre (im Wohngebiet ists egal, da fahren weniger). Von der miserablen Deutschen Schule gar nicht zu reden. Lieber weniger Steuern und dafür Privatschulen.

Es ist KEIN Kavaliersdelikt.
Aber vielleicht kapierst Du das: nimm an, daß das zigtausend Leute jedes Jahren - einen PowerBook "schwarz" einführen. Deshalb fehlt dem Staat die Kohe, und die holt er sich anderswo zurück - z.B. bei Deiner Lohnsteuer oder der Biersteuer. Weil andere schwarz Geräte einführen, zahlst Du anderswo mehr Steuern.
Ist das fair?

Ja, ist es. Dem Staat "fehlt" immer Kohle, weil er damit sinnlos waltet. Und ob irgendwelche Verwaltungsfachangestellte, die nach Refa keine Arbeit verrichten, oder ein dicker Herr Bundeskanzler weniger bekommt, ist mir schnurz. Zudem wäre der Staat eher bankrott, und es müßte sich schneller was ändern. Je weiter das hinausgezögert wird (die Reformen) desto teurer wirds für uns alle.

Ich wundere mich auch über die Dreistigkeit, mit der der Staat hunderte von EUR verlangt, dafür daß wir unser Eigentum in das Land bringen dürfen, indem wir geboren sind - gehts noch?
 
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