Urheberrecht bei alten Fotos

Pamela

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Weiß wer, wie das aussieht, wenn ich in eine Illustration z. B. ein Bild aus einem alten Katalog (sagen wir mal 50er Jahre) miteinarbeiten würde und daraus z. B. Collagen erstellen würde? Wie verhält es sich da mit den Urheberrechten?

Kann ich aktuelle Sachen miteinarbeiten? Vermutlich nicht, oder?


Dankeschön! :)
 
Kurz gesagt: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode
des Urhebers. Du musst Dir also ein paar ältere Kataloge suchen.

augen15x18.gif
 
Hui! 70 Jahre nach dem Tod! Und dabei werden die Menschen immer älter…

hab mich das grad gefragt, weil mir lauter Illus mit alten Katalog Fetzen untergekommen sind… hmm.

Hilft nix!

Danke Dir! :)
 
interessant... gilt das auch bei starker verfremdung der vorlagen?
 
Interessant ist da auch die Frage was passiert wenn der Rechteinhaber ein Verlag ist den es inzwischen nicht mehr gibt. Erlischt das Urheberrecht dann 70 nach dem Ende des Verlages?

Was passiert wenn dieser Verlag von einem anderen aufgekauft wurde (ich nehme an das dieser Verlag dann die Rechte hat)?
 
War die Diksussion hier nicht schon öfter in Zusammenhang mit Freelancern.

Danach habe ich verstanden, daß der Urheber kann nie eine Firma sein. Es ist immer eine Person. Was übertragen wird sind die Nutzungsrechte.

Pingu
 
Das Urheberrecht bleibt beim Urheber/der Urheberin, man muss also versuchen, eine Genehmigung bei ihm/ihr selbst oder den Erben einzuholen, wenn man ein Werk nutzen will. (Was bei alten ja nicht leicht ist.)
Wenn Werke künstlerisch verfremdet werden, ist das eine Ermessensfrage, ob das dann Zitate sind, die eigene schöpferische Leistung also überwiegt, oder eine wirkliche Nutzung des Werkes, vielleicht sogar für kommerzielle Zwecke.

Ich habe schon einiges Bildmaterial aus dieser Zeit für Illus benutzt, entweder mit eigener Bearbeitung oder 1:1 als Buchillustration übernommen. Damals war das Material teilweise nur 30 Jahre alt. Es hat nie Nachfragen gegeben, auch der Buchverlag hat das problemlos akzeptiert.
Bei massenhaft verbreiteten Fotos, Bildung aus der Werbung etc. sehe ich nach wie vor keine Probleme. Auch bei einem alten Katalog einer Firma nicht, die heute noch existiert.
Bei Bildern, die eine indentifizierbare künstlerische Handschrift aufweisen und einem Urheber ohne grossen Recherche-Aufwand zuzuordnen sein könnten, wäre ich dagegen sehr vorsichtig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
bei einer fotocollage bestehend aus weniger als sieben fotos müssen bei der collage die urheber der einzelnen fotos namentlich gekennzeichnet sein und ihr eingeräumtes nutzungsrecht vorliegen.

bei einer collage bestehend aus mehr als sieben einzelfotos gilt die collage als "neues werk", das aber als fotocollage gekennzeichnet werden muss.

wenn eines der verwendeten fotos allerdings weiterhin zentrales motivbestandteil der collage ist, kommst du um die anfrage nach den nutzungsrechten des entsprechenden bildes nicht herum.

bei fotos gilt bezüglich der "verjährung" von nutzungsrechten ähnliches wie bei der gema: sie werden erst 70 jahre nach tod des urhebers frei und sind vererblich.

*so oder so ähnlich*

genaueres kannst du auch bei einer anfrage bei www.freelens.de in erfahrung bringen.
 
Krill schrieb:
Wenn Werke künstlerisch verfremdet werden, ist das eine Ermessensfrage, ob das dann Zitate sind, die eigene schöpferische Leistung also überwiegt, oder eine wirkliche Nutzung des Werkes, vielleicht sogar für kommerzielle Zwecke.
Verfremdung kann zwar zu einem eigenständigen Urheberrechtsschutz führen (dann normalerweise als Werk der bildenden Kunst), führt aber nicht aus dem Urheberrecht heraus, d.h. man braucht trotzdem die Einwilligung des Urhebers.

Lichtbildwerke, die vor 1960 entstanden sind, haben übrigens nach dem damals gültigen Urheberrecht nur 25 Jahre Schutz genossen. Dieser Schutz lebt nur dann wieder auf (und beträgt dann 70 Jahre nach Tod d. K.), wenn das Foto beim Inkrafttreten der Urheberrechtsnovelle 1995 in einem Mitgliedsstaat der EU oder EWG geschützt war.

Snoop
 
Ich muss diesen uralt-Thread mal wieder aufwärmen.

Bei mir geht es um gegoogelte Fußball-Fotos, aus denen ich einzelne Figuren entnommen habe, um daraus verfremdete (Gesichter, Trikots) schwarz-weiß-Grafiken zu machen, die mit anderen ebenso entstandenen Figuren zu einer neuen Situation zusammengemapt wurden.
Der Zweck ist kommerziell.

Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus?
Bzw: hat jemand dazu einen Link zur Rechtslage?
 
(.....)
 
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