"Not for resale"-Software legal?

mcintyre

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Hi!

Ich bin auf der Suche nach Macromedia Studio MX 2004.
Nur möchte ich eigentlich nicht unbedingt einen Tausend-Euro-Schein dafür auf den Tisch legen.
Meine Suche im Internet brachte mich zu einen Händler der mir eine Vollversion für nur 299,- EUR anbietet!
Das ist eine NFR (not-for-resale) Version die von dem Händler auch nur an Gewerbetreibende verkauft wird.
Das mit dem Gewerbe ist nicht das Problem, aber laut Auskunft von Macromedia Deutschland, darf ich diese Software nicht kaufen/einsetzen.
Der Händler sagt mir, er kauft die Pakete von einem offiziellen Macromedia-Distributor, und hatte noch nie Probleme, weder mit Kunden, noch mit Macromedia.

Was sagt ihr dazu? Darf ich, oder nicht?

mcintyre
 
Du darfst die kaufen – nur darf sie der Hänlder IMHO nicht an dich
verkaufen :D
Wenn sich also einer strafbar macht, dann der Händler …

Diese gewerblich einzusetzen ist allerdings dann womöglich problematisch :confused:
 
Meinst Du wirklich? Ich will die Software dann auch benutzen dürfen!
 
"Not for Resale" wird definitiv nicht verkauft, sondern in der Regel
als Mustersoftware ausgegeben, z.b. an Journalisten, aber auch an
Händler zu Demonstrationszwecken.

Die Seriennummer ist damit aller Wahrscheinlichkeit nach bei
Macromedia in irgendeiner Datenbank auch als "Not for Resale"-
Exemplar vermerkt. Zumindest ist das bei Adobe-Produkten der Fall.

Könnte also interessant werden, wenn Du die Software registrierst,
insbesonders, wenn der Händler MX auch schon mal registriert
haben sollte. Rein rechtlich macht sich nur der Händler strafbar.
 
Nur möchte ich eigentlich nicht unbedingt einen Tausend-Euro-Schein dafür auf den Tisch legen.

<OT>

Es sollte sich herum gesprochen haben, das Software, sofern sie aus
beruflichen Gründen eingesetzt wird, steuerlich absetzbar ist. Wenn
nicht: Schnell den Steuerberater wechseln.

</OT>
 
1) Meiner Ansicht nach macht sich der Händler strafbar. Kann mich daher nur meinen Vorgängern anschliessen.

2) Ich bin mir nicht sicher, ob da nicht was auf Dich "zurückfallen" kann, weil Du vorher (d. h. vor Vertragsschluss/Kauf) schon wusstest, dass die Software "not for resale" ist. Das hat so was von "Hehlerei-Beigeschmack" für mich...

§ 259 StGB:

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]

Ich kann mich auch irren, aber im Zweifelsfall würde ich die Finger davon lassen.

Gruß
Cymru
 
@HAL: klar kann man die Software steuerlich geltend machen! Aber wenn man doch sparen kann!?

Nur zum besseren Verständniss: der Händler verkauft das Paket in grossen Mengen, nicht nur einmal! Die Software ist Originalverpackt und unregistriert.
 
klar kann man die Software steuerlich geltend machen! Aber wenn man doch sparen kann!?

Versteh ich nicht, wenn ich die Software absetzen kann, ist es mir doch egal, was Sie kostet...

:confused:
 
Original geschrieben von HAL9500
Versteh ich nicht, wenn ich die Software absetzen kann, ist es mir doch egal, was Sie kostet...
&nbsp;
öhem, es soll tatsächlich auch kleinere gewerbetreibende/selbstständige geben, bei den nes nicht klimpert, wenn sie auf's klo gehen. und ob man mal eben 1.000 € für eine investition übrig hat oder nur 300 aufwänden muss, ist da schon ein gewaltiger unterschied! was ist daran nicht zu verstehen? :confused:

es ist ja schön, wenn man hinterher mehr umsatzsteuer abrechnen kann, aber man muss auch erstmal genug umsatz haben, um sich so ein programmpaket leisten zu können...
 
not for ...............

frägt doch bei der Polizei nach, die wissen sicher, wann sie ausrücken müssen!
 
Original geschrieben von BEASTIEPENDENT
&nbsp;
öhem, es soll tatsächlich auch kleinere gewerbetreibende/selbstständige geben, bei den nes nicht klimpert, wenn sie auf's klo gehen. und ob man mal eben 1.000 € für eine investition übrig hat oder nur 300 aufwänden muss, ist da schon ein gewaltiger unterschied! was ist daran nicht zu verstehen? :confused:

es ist ja schön, wenn man hinterher mehr umsatzsteuer abrechnen kann, aber man muss auch erstmal genug umsatz haben, um sich so ein programmpaket leisten zu können...
&nbsp;

Genau DAS ist der Grund warum ich günstige (aber legale) Software suche!
 
Was für eine Strafbarkeit soll denn das bitte sein?

§ 259 StGB wohl kaum - dabei geht es um Sachen (Software ist keine Sache, nur der Datenträger) und außerdem um die Veräußerung von gestohlenen Sachen (die NFR Software müsste dann gestohlen oder durch ein anderes Vermögensdelikt erlangt worden sein - ein Verstoß gegen eine zivilrechtliche "Lizenzbedingung" ist aber keine Straftat).
 
Tja, und nun? Mich reizt einfach dieser Preis, aber wenn´s dann doch nicht legal ist...:(

Kein Jurist an Bord? :confused:
 
Durch ein nettes Telefonat mit einem Adobe Mitarbeiter wurde mir vor geraumer Zeit
einmal bestätigt, dass "Not for Resale" Software explizit, wie der Name schon sagt,
_nicht_ für den Verkauf bestimmt ist. Wenn der Händler darüber hinaus auch noch
einen grösseren Posten dieser Software verkauft, kann ich für den guten Mann nur
hoffen, das Macromedia nicht dahinter kommt.

Nachtrag:

So oder so ähnlich steht es in der Regel in den Lizenbedingungen:

SOFTWARE, die, wie auf der Verpackung des Produkts, dem Produktmedium und/oder in
der Seriennummer mit „Not for Resale“ oder „NFR“ angegeben, nicht für den
Weiterverkauf bestimmt ist, darf nicht weiterverkauft oder sonst entgeltlich übertragen
werden.

Stichwort Softwarepiraterie: Worauf beim Softwarekauf zu achten ist:

Kaufen Sie keine Produkte mit der Aufschrift „Not for Resale", wenn dies die
Lizenzbedingungen des Herstellers untersagen.

Quelle: http://www.imageworldplus.de/AGB/Softwarepiraterie.htm
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
:D Melde ihn bei Macromedia, vielleicht schenken sie dir als Dank ein Paket:D
Wenn es ihnen egal ist, kannst du kaufen.
 
Vieleicht schafst du es ja dich als Schüler auszugeben, dann zahlst du nur 250.-€
 
Original geschrieben von mcintyre
Tja, und nun? Mich reizt einfach dieser Preis, aber wenn´s dann doch nicht legal ist...:(

Kein Jurist an Bord? :confused:
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Moin mcintyre!

Um mal die Spekulationen zu beenden:

1) Du darfst die Software (ohne MM's Zustimmung; siehe Lizenzbestimmungen) nicht kaufen.

2) Haendler bei Macromedia schriftlich melden.

3) Neue Kaufquelle suchen.

4) §259 StGB spielt hier keine Rolle.

Macromedia Deutschland hatte Dir ja auch schon gesagt, dass Du die Software nicht kaufen darfst. MM's Meinung ist somit ausschlaggebend.

Im uebrigen ist es aeusserst gefaehrlich sich auf den vermeindlich "rechtlichen Rat" von Forenteilnehmern zu verlassen. (Wobei ich natuerlich nicht die Hilfsbereitschaft hier im Forum angreifen moechte.) Das "Mein Anwalt sagt..." oder "Eine andere Firma meint..." oder aehnliches bringt Dir nichts. Du musst Dich um Klaerung der Angelegenheit kuemmern. Sonst bist Du naemlich am Ende der Gear***te. Sowas regelt man mit dem Anwalt, der Verbraucherberatung, o.ae.

Gruss,

der GermanUK
 
Original geschrieben von maxxio
Vieleicht schafst du es ja dich als Schüler auszugeben, dann zahlst du nur 250.-€
&nbsp;

Da kann ich direkt mal den MM-Mitarbeiter zitieren: Diese Versionen darf man nach dem Studium NUR privat und NICHT gewerblich nutzen! Wer sich nach dem Studium selbständig macht, muss eine neue Lizenz erwerben.

@GermanUK: Danke für den Hinweis, aber meist sind die Ratschläge aus diesem Forum doch gut. Auch was die rechtliche Seite betrifft.

@Dr.Snuggles: Habe ich schon gemacht! :D Der MM-Mitarbeiter wollte den Link zum Angebot unbedingt haben. Ich habe in die mail mal eine passende Anfrage eingebaut. ;) Mir würde ja auch eine Vorgänger-Version reichen (MX), vielleicht haben die da noch eine "rumliegen" die weg muss. :D
 
:D Das ist nicht Petzen, das ist doch die Pflicht eines jeden ehrlichen Users. :D

Würde einer von uns so etwas zu seinem eigenen Vorteil ausnutzen :rolleyes:
 
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