Build to order 0 Sonderanfertigung? /Rückgaberecht

ricky2000

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Hallo!
Sorry, aber ich hab da nochmal eine Frage: Ist es tatsächlich richtig, dass bto-Geräte nicht zurückgegeben werden können? Ich spreche vom 14-tägigen Rückgaberecht bei Fernbestellung.
Ich habe dieses nämlich mehrfach hier gelesen.
Allerdings kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen, weil die AGBs ja sagen:

7.5 Ein Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorgaben unter anderem nicht bei - Lieferung von Computersoftware in versiegelten Packungen, wenn das Siegel von Ihnen geöffnet wurde; und - Lieferung von Produkten, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Wenn man die serienmäßig auswählbaren Optionen mitbestellt hat das doch nix mit Kundenspezifikationen zu tun, oder sehe ich das falsch?
Nach Kundenspezifikationen wäre nach meinem Verständnis z.B. wenn ich denen sage "baut mir ein lila iBook!", die stellen es her und dann will ich´s doch nicht.

Bitte klärt mich auf. Ansonsten hätte ich nämlich keinen Bock, von den BTO-Optionen Gebrauch zu machen.
Vielen Dank,
Patrick
 
vielleicht hilft das hier:

BGH zum Widerrufsrecht bei built to order
http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=urteile&gl[urteil_id]=212
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030151.htm

BGH Urteil vom 04. April 2003 VIII ZR 295/01

Mit Urteil vom 02.April 2003 bescherte der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH der Versanhandelsbranche ein Urteil, das weitreichende Auswirkungen hat. Bestätigt wurde ein Urteil des OLG Frankfurt vom 24.10.2001 (Az. 9 U 148/01), welches einem Verbraucher, der die Bestellung eines Laptops widerrief, neben dem Kaufpreis auch die Hinsendekosten zusprach.

Konkret ging es um einen Laptop und Ergänzungsteile, wie Car-Adapter, zweiter Akku, externe Festplatte, ISDN-Karte, Brenner und TV-Karte.

Der BGH bestätigte das OLG Frankfurt und entschied, dass vorliegend insbesondere die Ausnahme vom Widerrufsrecht bei Herstellung nach Kundenspezifikation nicht greift.

Die Ausnahme gelte dann nicht, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt werde, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können.

Leitsatz:
a) Eine Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation, bei deren Vorliegen das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB), ist dann nicht gegeben, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können.

b) Die Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschluß des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 FernAbsG (§ 312 d Abs. 4 BGB) liegt bei dem Unternehmer, der sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

Wenn du z.B. im Apple Online Store dir einen Rechner zusammenstellst mit z.B. mehr RAM, grösserer Festplatte, etc. besteht dieser Rechner trotzdem aus vorgefertigten Standardbauteilen. Und diese Standardbauteile können ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit auch wieder aus dem Rechner ausgebaut werden, solltest du von deinem 14 tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von ricky2000
Wenn man die serienmäßig auswählbaren Optionen mitbestellt hat das doch nix mit Kundenspezifikationen zu tun, oder sehe ich das falsch?
 
Nein, du siehst das richtig

Original geschrieben von ricky2000
Nach Kundenspezifikationen wäre nach meinem Verständnis z.B. wenn ich denen sage "baut mir ein lila iBook!", die stellen es her und dann will ich´s doch nicht.
 
Zum Beispiel. Oder ein iBook mit Airbrush Grafik auf dem Deckel -- ist nicht Standard, sondern wurde speziell nach deinen Vorgaben gefertigt (hier: ge-airbrush-ed).
 
Vielen Dank!

Dann bin ich ja beruhigt.
Jetzt muss nur noch die Kohle zusammenkommen :).
Viele Grüße
 
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