Käuferpech? Problem mit Rückgabe...

MacEnroe

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Na warum nicht mal was posten, was mir heut so am Herzen liegt...

Ich hab einen gebrauchten Röhren-Monitor bei ebay über einen Händler
gekauft. Mit Mehrwertsteuer und so...
Ich dachte, wenn schon, dann über einen Händler, ist zwar etwas teurer,
(ca. 160,-) aber wenigstens hat man Gewährleistung und Rückgaberecht.

Na, Pustekuchen! Ich will das Ding jetzt zurückgeben (Bildqualität ist mir
stellenweise zu schlecht). Aber der Händler weiß weder, dass er seine
AGBs im Internet hinterlegen muss und von Rückgabe will er schon gar nichts
wissen.
Angeblich hätte ich das Ding bei der Annahme von DLS prüfen müssen,
und das Bild sei geprüft und super scharf vor dem Versand gewesen.
Also mein Problem.

Jetzt hab ich gemailt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete, er den Monitor
wieder abholen lassen soll und ich den Kaufpreis erstattet haben will.

Wenn ich keine Antwort kriege, muss ich ein Einschreiben hinterherschicken?

Oder bleib ich sowieso auf dem Teil sitzen?

Ja, das wars soweit vom Tage. Grüße! MacEnroe
 
Rückgaberecht

Auch das Kleingedruckte lesen

Wenn die Hose kneift oder die Schwiegermutter das Buch schon im Regal hat, geht´s ans Umtauschen. Die freiwilligen Rücknahmebedingungen variieren von Shop zu Shop: Bei manchen hat man 14, bei anderen 30 Tage Zeit für die Rücksendung. Manche Warenhäuser erstatten sogar die Versandgebühren, wenn man innerhalb von 14 Tagen die Bestellung storniert oder Produkte im Wert von über 40 Euro gekauft hat.

Das Gesetz sieht vor: Wer als Verbraucher von einem Unternehmer per Internet oder E-Mail (das Gesetz spricht von Fernabsatzverträgen) ordert, kann innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware und der Belehrung über sein Widerrufs- und Rückgaberecht, ohne Angabe von Gründen widerrufen. Wurde nicht belehrt, besteht das Widerrufs- und Rückgaberecht fort.

Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Im Übrigen trägt der Unternehmer die Kosten.


Nicht sofort auspacken

Vorsicht bei Umtauschware – oft werden kopierbare Produkte wie CDs, DVDs oder Videospiele nur eingeschweißt und mit unbeschädigtem Siegel zurückgenommen. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht auch nicht bei Onlinebestellungen, bei denen eine speziell für den Kunden nach dessen Spezifikationen angefertigte Ware geordert wird. Ebenfalls keine Rückgabe und kein Widerruf werden gewährt bei Produkten, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten werden würde, sowie bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten und der Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen.


Return to sender

Wer schon kurz nach dem Einkauf merkt, dass die Ware nicht gefällt, muss keine Panik schieben. Dank den Regeln zum Fernabsatz hat man ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Gründe muss man nicht angeben. Einfach dem Verkäufer rechtzeitig (schriftlich) mitteilen, dass man vom Widerrufsrecht gebrauch macht und sie geht retour. Die Kosten für die Rücksendung dürfen bei Bestellungen über 40 Euro regelmäßig nicht auf den Kunden abgewälzt werden. Auch wer schon per Kreditkarte bezahlt hat, bekommt das Geld nach Eingang der Ware zurück.

Quelle:http://tomorrow.msn.de/internet/webguides/clever-shoppen?page=3
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, so dachte ich eigentlich auch... nur in der Praxis kann es schwierig werden.
Mein einziges Druckmittel ist eine schlechte Bewertung bei ebay...
 
MacEnroe schrieb:
Ja, so dachte ich eigentlich auch... nur in der Praxis kann es schwierig werden.
Mein einziges Druckmittel ist eine schlechte Bewertung bei ebay...

Du hast die Adresse ein netter Brief an Finanzamt ist neben der Bewertung auch immer eine Dankbare Sache..

Am besten mit einer Kopie deiner Rechnung damit man schön sieht das er Mehrwertsteuer ausweist... (<> Privatperson)

Das bringt einem Persönlich nicht viel aber innere Befriedigung den Händler die AGBs usw. nicht haben sind meisten auch nicht beim Finanzamt angemeldet.... dazu MUSS jeder Händler dir vor dem Kauf die AGBs ausweisen oder dir die Möglichkeit zum einsehen geben

Fehlen die ist der ganze Kaufvertrag anfechtbar...

Das kann man auch gut im Gesetzestexten Nachlesen

Ansonsten geht nur noch der Gang zum Anwalt...

Aber ein Mail die z.B. Ahnung über solche Gesetzesvorschriften usw. zeigt
Und einen Androhung mit dem gang zum Anwalt (das mit dem Finanzamt macht man ohne es ihm zu sagen)
Wirkt manchmal schon wunder..


Nadine
 
Zudem würde ich eine Mail an eBay schicken.
Aber ich denke zumindest auf den Versandkosten wirst du sitzenbleiben.
 
Internetlady schrieb:
Du hast die Adresse ein netter Brief an Finanzamt ist neben der Bewertung auch immer eine Dankbare Sache..

Am besten mit einer Kopie deiner Rechnung damit man schön sieht das er Mehrwertsteuer ausweist... (<> Privatperson)

Das bringt einem Persönlich nicht viel aber innere Befriedigung den Händler die AGBs usw. nicht haben sind meisten auch nicht beim Finanzamt angemeldet.... dazu MUSS jeder Händler dir vor dem Kauf die AGBs ausweisen oder dir die Möglichkeit zum einsehen geben

Fehlen die ist der ganze Kaufvertrag anfechtbar...

Das kann man auch gut im Gesetzestexten Nachlesen

Ansonsten geht nur noch der Gang zum Anwalt...

Aber ein Mail die z.B. Ahnung über solche Gesetzesvorschriften usw. zeigt
Und einen Androhung mit dem gang zum Anwalt (das mit dem Finanzamt macht man ohne es ihm zu sagen)
Wirkt manchmal schon wunder..

Nadine

Aber vorher einpaar Beweise sichern bevor er nach einer eMail von Dir alles schnell korrigiert oder vertuscht. Meist nutzt aber schon eine harmlose Drohung (das Wort klingt immer als wäre man selbst der Böse), dass man sonst rechtliche Schritte einleiten wird. Wenn er nicht dumm ist, wird er sich ausrechnen können für wen von euch beiden es blöder ausgehen wird und wer mehr zu verlieren hat, demenmtsprechend rechne ich dir auch gute Chancen zu, dass er das erst nicht riskieren möchte.

Wenn du auch keine Kohle zurück bekommen solltest, so ist zumindest eine Genugtuung da, dass dem mal auf die Finger geklopft wird und er denn aus Erklärungsnot ziemlich ins schwitzen kommen dürfte. :)
 
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Da gab es zwar AGBs und das Rückgaberecht, die Typen wollten trotzdem den Monitor nicht zurücknehmen (war defekt).

Du solltest richtig Druck machen und auch schon in Deinen nächsten Schreiben den Anwalt erwähnen. Der Kaufvertrag ist rechtskräftig und der Typ muss als Händler ohne Angabe von Gründen den Monitor zurücknehmen.

Einschreiben ist immer gut!

Und wie oben schon erwähnt: AGBs gehören ins Netz. Der Händler könnte sofort abegmahnt werden. Rechtlich gesehen hast Du eine Menge in der Hand!


F.
 
Danke liebe Macuser,

ich warte mal noch paar Tage, dann geht ein Einschreiben raus,
wenn ich bis dahin keine positive Antwort habe.

Kriegt man eigentlich die Versandkosten der Bestellung, die auf der Rechung
ausgewiesen sind, auch wieder erstattet oder nur die Rücknahmekosten?

Darüber stand bis jetzt noch nirgends was.
 
MacEnroe schrieb:
Danke liebe Macuser,

ich warte mal noch paar Tage, dann geht ein Einschreiben raus,
wenn ich bis dahin keine positive Antwort habe.

Kriegt man eigentlich die Versandkosten der Bestellung, die auf der Rechung
ausgewiesen sind, auch wieder erstattet oder nur die Rücknahmekosten?

Darüber stand bis jetzt noch nirgends was.

Verkäufer zahlt.
Hab ich in meinem vorigen Beitrag extra dick hervor gehoben. ;)
 
TNC schrieb:
Verkäufer zahlt.
Hab ich in meinem vorigen Beitrag extra dick hervor gehoben. ;)
Das bezieht sich, glaube ich, nur auf Falschlieferung, nicht auf "Nicht haben wollen".
Versandhäsuser wie Quelle übernehmen auch keine Rücksendekosten mehr.
 
Was er verlangt, die direkte Kontrolle nach Lieferung, gilt nur zwischen Kaufleuten. Ich hoffe, du hast unter deinem Namen, nicht als eine eventuelle Firma (vielleicht hast du ja sowas gekauft).
Wenn du Kaufmann bist,…

Ren
 
Verwechslung

TNC schrieb:
Verkäufer zahlt.
Hab ich in meinem vorigen Beitrag extra dick hervor gehoben. ;)

Danke schonmal!
Aber:

Es geht nicht um die Rücknahmekosten. Die kriegt man sowieso.

Es geht, wie ich genau formuliert habe, um die VERSANDKOSTEN AUF DER RECHNUNG.

Dazu stand noch nirgendwo was!


P.S.
Heute geht ein Einschreiben raus, da sich der Typ immer noch nicht gemeldet hat.
 
@Internetlady: Der Händler muss keine AGB auslegen oder zur Verfügung stellen. Wenn keine AGB, dann gelten die Regelungen im BGB. AGB sind nur eine (sehr eingeschränkte) Möglichkeit, von den Regelungen im BGB abzuweichen oder sie zu präzisieren.

@McEnroe: Hängt davon ab. Bei einer Rückgabe nach (ehemaligem) Fernabsatzgesetz bleiben die Vesandkosten beim Käufer. Bei einem Gewährleistungsfall muss der Händler auch die Versandkosten erstatten...

Snoop
 
snoop69 schrieb:
@Internetlady: Der Händler muss keine AGB auslegen oder zur Verfügung stellen. Wenn keine AGB, dann gelten die Regelungen im BGB. AGB sind nur eine (sehr eingeschränkte) Möglichkeit, von den Regelungen im BGB abzuweichen oder sie zu präzisieren.

@McEnroe: Hängt davon ab. Bei einer Rückgabe nach (ehemaligem) Fernabsatzgesetz bleiben die Vesandkosten beim Käufer. Bei einem Gewährleistungsfall muss der Händler auch die Versandkosten erstatten...

Snoop

So? Ich hab schon X-mal gelesen (z.B. "Internet-World"), dass die AGBs beim Online-Handel hinterlegt sein müssen. Sonst droht z.B. gleich eine Abmahnung der Konkurrenten.
 
AGBs müssen nicht zwangsweise (zumindest nicht von Seiten des Gesetzgebers) ausgewiesen werden. Werden sie nicht augewiesen, besitzen sie allerdings auch keine Gültigkeit, vgl- §305 - §310 BGB
 
MacEnroe schrieb:
So? Ich hab schon X-mal gelesen (z.B. "Internet-World"), dass die AGBs beim Online-Handel hinterlegt sein müssen. Sonst droht z.B. gleich eine Abmahnung der Konkurrenten.
Dann irrt die Internet-World. Der Kaufvertrag, insbesondere der Verbrauchsgüterkauf (Kaufvertrag zwischen Händler und Verbraucher) ist im BGB ohnehin ziemlich abschließend geregelt, da gibt es wenig Spielraum für AGB (zumindest zuungunsten des Verbrauchers). Deshalb sind AGB (im Sinne von regelnden AGB) äußerst entbehrlich.

Vielleicht hat die Internet World auf die übrigen Informationspflichten des Händlers bei Fernabsatzverträgen gemäß §240 EGBGB und §1 BGBInfoV abgehoben. Die sind recht umfangreich (z.B. Informationen zum Rückgaberecht, Versandbedingungen usw.) und werden normalerweise eben in die AGB integriert. Muss man als Händler aber nicht. Man muss nur informieren.

Snoop
 
Zuletzt bearbeitet:
So viel geballtes Wissen, ich bin stolz auf dieses Forum
(wollte ich nur mal gesagt haben)
 
snoop69 schrieb:
Dann irrt die Internet-World. Der Kaufvertrag, insbesondere der Verbrauchsgüterkauf (Kaufvertrag zwischen Händler und Verbraucher) ist im BGB ohnehin ziemlich abschließend geregelt, da gibt es wenig Spielraum für AGB (zumindest zuungunsten des Verbrauchers). Deshalb sind AGB (im Sinne von regelnden AGB) äußerst entbehrlich.

Vielleicht hat die Internet World auf die übrigen Informationspflichten des Händlers bei Fernabsatzverträgen gemäß §240 EGBGB und §1 BGBInfoV abgehoben. Die sind recht umfangreich (z.B. Informationen zum Rückgaberecht, Versandbedingungen usw.) und werden normalerweise eben in die AGB integriert. Muss man als Händler aber nicht. Man muss nur informieren.

Snoop

Danke, Snoop!
Dann hab ich da was verwechselt.

Der Händler kommt obigen Informationspflichten in keinster Weise nach,
AGBs hin oder her.

Lediglich ein "TrustedSeller" oder sowas - Symbol, wo es dann (auf englisch) heißt, daß die Rücknahmebedingungen bei ihm deutlich und gut sichtbar hinterlegt sind.

Hab ihn schon drauf angesprochen: Er meint: "Ach die schreiben viel, das ist eh nur für den amerikanischen Markt relevant..."

Spaßvogel.

P.S.
Hab bisher weder Geld zurück noch eine Rückmeldung.
Anwalt? Verbrauchervereinigung? Ist mir die Zeit eigentlich zu schade,
aber mal sehn... hattet ihr schon mal so nen Fall?
 
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