Künstlersozialkasse - Schätzung des Jahresarbeitseinkommens

P

Pletko

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
11.09.2008
Beiträge
56
Reaktionspunkte
0
Hallo,

bin neu hier und wollte gleich mal die erste Frage stellen. Es geht darum, wie man das Jahreseinkommen für die KSK bemessen sollte.
Ich kenne die Angaben der KSK, aber hab ich trotzdem nicht so recht verstanden, ob der Gewinn vor oder nach Steuern als Berechnung zugrunde liegen sollte.

Hat bisher schon jemand Probleme mit der KSK bekommen, wenn er das Jahresarbeitseinkommen nicht schnell genug korrigiert hat?

Danke für eure Hilfe.

Gruß
Pletko
 
Es geht um den Gewinn vor Steuern.

Ärger hab ich mit denen noch nie gehabt. Ich hab allerdings auch immer alles fristgerecht abgeliefert. Wenn ich mich richtig erinnere, muss das voraussichtliche Jahreseinkommen im Dezember des vorangehenden Jahres genannt und abgegeben werde.
Nachträgliche Korrekturen sind aber jederzeit möglich.
Ich würde sagen, je eher du denen Bescheid gibst, desto besser.
 
Wenn ich mich richtig erinnere, muss das voraussichtliche Jahreseinkommen im Dezember
des vorangehenden Jahres genannt und abgegeben werde.
Nachträgliche Korrekturen sind aber jederzeit möglich.

Genau.

Gibst du dein vorr. Jahreseinkommen nicht an, dann wird es mit
plus 15% errechnet für das kommende Jahr.
(vorrausgesetzt du hast es im Vorjahr angegeben)

Nach dem 2. Mal bei nicht Abgabe des vorr. Jahres-Einkommens
kann es zu einem Ausschluss aus der KSK führen. Also Obacht!

Bist du z.B. dabei staatlich rentenversichert, bekommt die Rentenkasse
automatisch den Bescheid von der KSK.

Nachträgliche Änderungen des laufenden Jahres sind jederzeit möglich.
Jedoch Änderungen des Einkommen eines vergangenen Jahres nicht!

Die Sachbearbeiter waren bisher immer sehr nett und auch kompetent
in den Telefonaten – also, meine Zuständigen zu mir… :D
 
Nach dem 2. Mal bei nicht Abgabe des vorr. Jahres-Einkommens kann es zu einem Ausschluss aus der KSK führen. Also Obacht!
ich habe mir letztens mal überlegt, dass dies doch eine probate möglichkeit wäre, wieder aus der ksk rauszukommen ohne ein gewerbe anmelden zu müssen oder sonstwas, wenn das jemand möchte. :D

Die Sachbearbeiter waren bisher immer sehr nett und auch kompetent in den Telefonaten – also, meine Zuständigen zu mir… :D
ja, zu nett. ich habe gerade per mail eine anfrage bzgl. rein hypothetische „mehrstufige verwertung künstlerischer leistungen“ über mehrere grafiker hinweg gestellt (ein beauftragter grafiker bucht einen anderen, der für ihn einen job erledigt), die auch prompt zufriedenstellen und ausführlich beantwortet wurde. per brief.
plus fünfzehn infoblättern zur abgabepflicht, pkus einem fragebogen zur prüfung und feststellung meiner eigenschaft als möglicher abgabepflichtiger. :motz: das habe ich nun davon.

was kommt als nächstes, nachdem ich nun die schlafenden pfunde geweckt habe? anforderung der liste meiner kunden? eine prüfung der korrekten angaben über mein einkommen im vergleich zu den tatsächlich geleisteten zahlungen laut selbsteinschätzung der letzten fünf jahre? :eek: bin gespannt.
 
ich habe mir letztens mal überlegt, dass dies doch eine probate möglichkeit wäre, wieder aus der ksk rauszukommen ohne ein gewerbe anmelden zu müssen oder sonstwas, wenn das jemand möchte.
Warum? Es reicht doch, wenn Du bei der jährlichen Fragebogenaktion angibst, dass Du Deine Haupteinkünfte nicht mehr im künstlerischen Bereich hast.
Biste halt kein Dösigner mehr, sondern nur noch Consultant. :D

ja, zu nett. ich habe per mail eine anfrage bzgl. rein hypothetischer mehrfachverwertung einer leistung über mehrere grafiker hinweg gestellt

Ohweia, schwerer Fehler... niemals von sich aus dort melden :hehehe:
 
Vielleicht erübrigt sich das ganze mit der KSK bald.
Eine große Sauerei, was da mal wieder abgeht!

Bonn, 9. September 2008

Protest gegen Angriffe auf die Künstlersozialkasse

Mit äußerstem Befremden haben die Künstlerinnen und Künstler des viel
gepriesenen Kulturstaates Deutschland davon Kenntnis erhalten, dass der
Bundesrat am 19.9.2008 über eine Empfehlung abstimmen soll, die die
Abschaffung der Künstlersozialkasse fordert zumindest aber eine
„unternehmerfreundliche Reform.“

Es ist ein Hohn, wenn jetzt gerade diejenigen, die 25 Jahre lang ihrer
Abgabepflicht nicht nachgekommen sind, eine Änderung des Gesetzes bzw.
seine Abschaffungen fordern.
Die KSK braucht Zeit, um sich auf der Grundlage der im vergangenen Jahr
beschlossenen Reformen in die neue Situation einzuarbeiten, die Forderung
nach ständig neuen Reformen hätte nur zur Folge, dass die KSK zerrieben
würde.

Die Länder sollten sich ihrer kulturellen Verantwortung stellen und die wichtigste
Säule der direkten Künstlerförderung sichern und erhalten.

Die zunehmende Bildung von neuen Ausgleichsvereinigungen zeigt doch, dass
die Industrie das Künstlersozialversicherungsgesetz akzeptiert, die Reformen
zeigen Wirkung.

Es kann nicht sein, dass entgegen allen Beteuerungen von Regierungsseite und
von Seiten der Mitglieder der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des
Deutschen Bundestages jetzt aus den Ländern Forderungen erhoben werden,
auf Kosten der Urheber abgabepflichtige Unternehmen von ihren
Sozialversicherungspflichten zu befreien.

Der BBK, als größter Verband der bildenden Künstlerinnen und Künstler in
Europa, protestiert energisch gegen das Vorhaben, die Künstlersozialkasse
abzuschaffen.


BUNDESVERBAND BILDENDER
KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLER
 
Jetzt wollte ich mal die Galerie verlassen und was kluges von mir geben :eek:


Aber Danke für den Hinweis ;)
 
Zurück
Oben Unten