mcmichael
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Hier mal ein Problem in Form einer Fragestellung, welches jeden Mac-Nutzer ansprechen dürfte.
Vor etwa elf Monaten erwarb ich meinen ersten privaten Mac, ein weißes MacBook mit 2,0 Ghz und einer 60er Festplatte. Das Book lief einwandfrei, bis sich vor etwa zwei Monaten die Batterie verabschiedete (Batterie wurde nicht mehr erkannt). In meiner Heimatstadt Magdeburg fand ich nur einen Servicebetrieb, der das Book innerhalb von 36 Stunden mit einem neuen Akku versah, also soweit ganz gut. An der „Rezeption“ des Betriebes saß allerdings ein „widerlich garstig Weib“, deren erster Kräh „Garantie?“ war. Da ich im dummstellen gut bewandert bin, äußerte ich mich etwa: „...naja, zwei Jahre ist es auf keinen Fall alt!“. Daraufhin der Drachen: „Garantie gibt´s nur ein Jahr!“. Mir war das natürlich egal, denn ich hatte ja die Rechnung für das MacBook dabei und wusste, dass es nur neun Monate alt war. Selbstverständlich konnte ich mir einen Diskussionsversuch nicht verkneifen und warf ein, dass es in Deutschland auf alle Neuwaren grundsätzlich zwei Jahre Garantie bzw. Gewährleistung gibt. Die Hexe meinte dann, der Rechner wäre ein US-Produkt und daher würde das nicht gelten. Die Fortführung des Gesprächs war mir dann zu dumm. Nun meine Frage: bin ich zu blöd, einen Gesetzestext zu lesen resp. zu verstehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verbraucherschutzgesetze für Apple-Produkte nicht gelten sollen. Daher wäre ich diesbezüglich an einem Erfahrungsaustausch mit anderen Mac-Usern sehr interessiert.
MacBook 2,0 Ghz, Mac Mini 1,66Ghz, iPod 30 Gb U2
Vor etwa elf Monaten erwarb ich meinen ersten privaten Mac, ein weißes MacBook mit 2,0 Ghz und einer 60er Festplatte. Das Book lief einwandfrei, bis sich vor etwa zwei Monaten die Batterie verabschiedete (Batterie wurde nicht mehr erkannt). In meiner Heimatstadt Magdeburg fand ich nur einen Servicebetrieb, der das Book innerhalb von 36 Stunden mit einem neuen Akku versah, also soweit ganz gut. An der „Rezeption“ des Betriebes saß allerdings ein „widerlich garstig Weib“, deren erster Kräh „Garantie?“ war. Da ich im dummstellen gut bewandert bin, äußerte ich mich etwa: „...naja, zwei Jahre ist es auf keinen Fall alt!“. Daraufhin der Drachen: „Garantie gibt´s nur ein Jahr!“. Mir war das natürlich egal, denn ich hatte ja die Rechnung für das MacBook dabei und wusste, dass es nur neun Monate alt war. Selbstverständlich konnte ich mir einen Diskussionsversuch nicht verkneifen und warf ein, dass es in Deutschland auf alle Neuwaren grundsätzlich zwei Jahre Garantie bzw. Gewährleistung gibt. Die Hexe meinte dann, der Rechner wäre ein US-Produkt und daher würde das nicht gelten. Die Fortführung des Gesprächs war mir dann zu dumm. Nun meine Frage: bin ich zu blöd, einen Gesetzestext zu lesen resp. zu verstehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verbraucherschutzgesetze für Apple-Produkte nicht gelten sollen. Daher wäre ich diesbezüglich an einem Erfahrungsaustausch mit anderen Mac-Usern sehr interessiert.
MacBook 2,0 Ghz, Mac Mini 1,66Ghz, iPod 30 Gb U2