Garantie für Apple-Produkte nur ein Jahr?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
mcmichael

mcmichael

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
07.07.2007
Beiträge
437
Reaktionspunkte
30
Hier mal ein Problem in Form einer Fragestellung, welches jeden Mac-Nutzer ansprechen dürfte.
Vor etwa elf Monaten erwarb ich meinen ersten privaten Mac, ein weißes MacBook mit 2,0 Ghz und einer 60er Festplatte. Das Book lief einwandfrei, bis sich vor etwa zwei Monaten die Batterie verabschiedete (Batterie wurde nicht mehr erkannt). In meiner Heimatstadt Magdeburg fand ich nur einen Servicebetrieb, der das Book innerhalb von 36 Stunden mit einem neuen Akku versah, also soweit ganz gut. An der „Rezeption“ des Betriebes saß allerdings ein „widerlich garstig Weib“, deren erster Kräh „Garantie?“ war. Da ich im dummstellen gut bewandert bin, äußerte ich mich etwa: „...naja, zwei Jahre ist es auf keinen Fall alt!“. Daraufhin der Drachen: „Garantie gibt´s nur ein Jahr!“. Mir war das natürlich egal, denn ich hatte ja die Rechnung für das MacBook dabei und wusste, dass es nur neun Monate alt war. Selbstverständlich konnte ich mir einen Diskussionsversuch nicht verkneifen und warf ein, dass es in Deutschland auf alle Neuwaren grundsätzlich zwei Jahre Garantie bzw. Gewährleistung gibt. Die Hexe meinte dann, der Rechner wäre ein US-Produkt und daher würde das nicht gelten. Die Fortführung des Gesprächs war mir dann zu dumm. Nun meine Frage: bin ich zu blöd, einen Gesetzestext zu lesen resp. zu verstehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verbraucherschutzgesetze für Apple-Produkte nicht gelten sollen. Daher wäre ich diesbezüglich an einem Erfahrungsaustausch mit anderen Mac-Usern sehr interessiert.


MacBook 2,0 Ghz, Mac Mini 1,66Ghz, iPod 30 Gb U2
 
Garantie != Gewährleistung.

Warum reißt es in letzter Zeit so ein, zu Servicekräften/Verkäufern so unhöflich zu sein?!
 
Es gibt keine gesetzliche Garantie. Wenn Apple nur ein Jahr gibt geben sie nur ein Jahr :) Im Automobil-Bereich gab es eine ganze Zeit lang überhaupt keine Garantie.

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Gewährleistung. Und die gibt nicht Apple sondern der Verkäufer. Diese beträgt hier 24 Monate. Wobei nach sechs Monaten bereits die Beweisumkehr stattfindet.

Garantie != Gewährleistung
 
Also da gibts Threads wie Sand am Meer dazu ;)

Ein Jahr und Apple ist recht kulant - Hotline anrufen und nach bitterlich viel weinen den berühmten "CS"-Code erhalten ;)

"Customer Satisfaction"
 
Selbstverständlich konnte ich mir einen Diskussionsversuch nicht verkneifen und warf ein, dass es in Deutschland auf alle Neuwaren grundsätzlich zwei Jahre Garantie bzw. Gewährleistung gibt.
da hast dich ja schön lächerlich gemacht, da apple auf alle produkte nur 1 jahr garantie gibt. und eine gesetzliche vorschrift für garantie gibt es auch nicht, da dies eine freiwillige leistung des herstellers ist!

wie man sich selbst nur so zum depp machen kann... :eek:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FLiPP
Gewährleistung: Anspruch richtet sich in der Regel gegen den Händler, der eine Sache verkauft - und die eben 2 Jahre lang zu halten bzw. klaglos zu funktionieren hat.

Produkthaftung: Hier geht es um Verletzungen, Gesundheitsschädigung oder Tod, verursacht durch ein mit Fehlern behaftetes Produkt. Hier haftet der Hersteller oder Importeur des Produkts. Falls dieser nicht zu ermitteln oder nicht erreichbar ist, derjenige, der das Produkt in Verkehr gebracht hat.

Garantie: Haftung des Herstellers für Mängelfreiheit des Produkts. (Betrifft nicht unmittelbar das Innenverhältnis zwischen Händler und Käufer: Hier gilt das Gewährleistungsrecht !)

Die aktuelle Rechtslage:

Die Frist, innerhalb derer ein Mangel an beweglichen Sachen geltend gemacht werden kann (und damit auch einklagbar ist) wird von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert. Voraussetzung dafür ist, daß die Sache bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Davon wird ausgegangen, wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten auftritt. Tritt er später, jedoch vor Ablauf der 2-Jahresfrist auf, ist diese Vermutung gegebenenfalls zu beweisen.
Also hier:

Herstellergarantie von Apple Inc.: 1 Jahr (Pflicht: 6 Monate)

Gewährleistung durch den Händler (Apple Online Store, Gravis, Cancom): 2 Jahre, nach 6 Monaten musst Du beweisen, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung vohanden war. OB das Produkt von einem US Hersteller kommt oder nicht, ist hier nicht relevant.


2 Jahre GARANTIE ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers, die Apple Inc. nicht bzw. nur kostenpflichtig (Apple Care, 3 Jahre Garantie) anbietet.

Bitte in der Diskussion die Fakten unterscheiden
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: FLiPP und SirVikon
Danke Aretiss, dafür kann ich besser deutsch als Du! Eigentlich wollte ich nur qualifizierte Antworten haben! Als kleine Anerkennung hier die Nummer der Alphabetisierungshotline: 0251 / 53 33 44. mcmichael
 
Hmm Michael, diese Reaktion ist aber jetzt etwas fehl am Platz. Erst die Dame an der Theke von oben herab behandeln und selbst mit Unwissenheit glänzen und dann auch noch User hier im Forum anmachen. :suspect:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FLiPP und aretiss
Danke Aretiss, dafür kann ich besser deutsch als Du! Eigentlich wollte ich nur qualifizierte Antworten haben! Als kleine Anerkennung hier die Nummer der Alphabetisierungshotline: 0251 / 53 33 44. mcmichael

Es ist ein schmaler Grat, unsachliche Formulierungen zu benutzen (Drachen, ...), in der Sache jedoch schlicht und einfach Unkenntnis bis zum Anschlag zu offenbaren. Oder um Deine Frage mit Deinen eigenen Worten zu beantworten: Ja, Du bist zu blöd den Gesetzestext richtig zu lesen bzw. richtig zu verstehen. :D


Think about it.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FLiPP, VMPR, SirVikon und eine weitere Person
Es ist ein schmaler Grat, unsachliche Formulierungen zu benutzen (Drachen, ...), in der Sache jedoch schlicht und einfach Unkenntnis bis zum Anschlag zu offenbaren. Oder um Deine Frage mit Deinen eigenen Worten zu beantworten: Ja, Du bist zu blöd den Gesetzestext richtig zu lesen bzw. richtig zu verstehen. :D


Think about it.


:clap: :clap: :clap:
"APPLAUS APPLAUS APLLAUS!!!" würde Kermit da wohl sagen ;)
 
Wieso? Ich habe niemanden als Depp bezeichnet. Und die Dame in dem apple-autorisierten Reparaturbetrieb war sowohl die Unhöflichkeit als auch Unfreundlichkeit in Person. Außerdem habe ich hier nicht nach einem Kurs in Sachen Verbraucherschutz gefragt, sondern um einen sachlichen Erfahrungsaustausch gebeten. Mcmichael
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verbraucherschutzgesetze für Apple-Produkte nicht gelten sollen

Da Du die Verbraucherschutzgesetze leider nicht richtig interpretiert hast, mussten Dir einige Leute den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erklären ...

Ich arbeite im Handel und viele Kunden meinen sich gut auszukennen bezüglich deren Rechte ... leider oft genug einfach nur falsch :(
 
apple-authorisierten
autorisiert! Wie war doch gleich diese nummer??

Ob die Dame unfreundlich war oder nicht ist ja egal. Aber einen auf dicke Hose machen und selbst von Tuten und Blasen keine Ahnung zu haben fand ich schon etwas amüsant.
 
So, für alle Oberschlauen, die gerne beleidigend werden, und selber... naja, lassen wir das lieber. Einfach mal lesen, und zwar genau lesen. Den Text habe ich bei Bundesjustizministerium herauskopiert, also nicht selbst erfunden. Bitte nicht irre machen lassen, weil an macher Stelle auf solche Sachen wie "Grundstücke" eingegangen wird:

§ 438 Verjährung der Mängelansprüche

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

1.
in 30 Jahren, wenn der Mangel
a)
in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b)
in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2.
in fünf Jahren
a)
bei einem Bauwerk und
b)
bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3.
im Übrigen in zwei Jahren.
(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.

(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.

(4) Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(5) Auf das in § 437 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.
 
netter artikel, mit keinem wort steht da was von garantie :D
 
Wieso? Ich habe niemanden als Depp bezeichnet. Und die Dame in dem apple-authorisierten Reparaturbetrieb war sowohl die Unhöflichkeit als auch Unfreundlichkeit in Person. Außerdem habe ich hier nicht nach einem Kurs in Sachen Verbraucherschutz gefragt, sondern um einen sachlichen Erfahrungsaustausch gebeten. Mcmichael

Sachlicher Erfahrungsaustausch wiederholt:

Ja, 1 Jahr Garantie durch Apple Inc. ist rechtens, wenn auch nicht kundenfreundlich. Weitere Gewährleistungsansprüche haben sich dann innerhalb des zweiten Jahres gegen Deinen Händler zu richten, wenn auch unter Umständen mit Beweispflicht.


Sachlich genug?
 
was müsst ihr ihn gleich so anfahren?

ich hab auch schon schlechte erfahrungen gemacht mit servicepersonal von diversen apple service providern, habe eben gewechselt.

und das er gewährleistung mit garantie verwechselt, jo mei, soll vorkommen.
muss man ihm deshalb vorwerfen das er blöd ist? (auch wenns nur gequotet war)

und so kommentare wie von aretiss; wer im glashaus sitzt..
er kann zumindest einen post ordentlich formulieren was du anscheinend nicht zusammenbringst.

was herrscht hier in letzter zeit für ne aggressive stimmung....?
 
§ 438 Verjährung der Mängelansprüche
Von einem Fettnäpfchen ins nächste ... Das hat nichts mit dem Ursprungs-Thema zu tun! Es geht hier um deine Rechte, wenn die Sache von Anfang an mangelbehaftet war und WANN DANN diese Ansprüche verjähren!
 
mcmichael ist einfach lernresistent, obwohl schon oben alles ausführlich dargestellt wurde!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten