Zahlungsziel?

ok danke an alle.

"Zahlbar bis..." is gut. eine woche geb ich, da ich weiss dass es erst ab 4 wochen kommt. wegen der mahnung.

das reicht mir, bis dann...
 
also, ich schreibe immer:

zahlbar sofort rein netto

wenn die Leistung erbracht wurde, ist das geld auch sofort fällig, bin ich eine Bank???
Wann der Kunde dann wirklich zahlt, ist eine andere Geschichte..
Aber bisher hatte ich damit keine Probleme..
 
Skonto für Dienstleistung ist Schwachsinn. Der Sinn von Skonto ist, Regale oder Lagerflächen von vorhandener Ware schneller neu nutzen zu können. Wer sich als Dienstleister unwissentlich "skontiert", gibt sich kaufmännisch der Lächerlichkeit preis. Hat schon jemand der Klofrau "Skonto" abgezogen, trotz Direktzahlung? Eher wird Trinkgeld gegeben. Also. Gestalterleistungen liegen in keinem Lager, sondern sind individuell auf den Punkt gebracht. Ein vernünftges Zahlunsziel ist "sofort" oder maximal "7 Tage", grundsätzlich "VOR" der Nutzung. Wer da Arschkriescherei betreibt oder sich mit Skonto anbiedert, macht sich für den kaufmännischen Kunden kindisch. Ist so. Eben meine Meinung.

Gruß Rue
 
sikomat schrieb:
Man kann auch ohne Zahlungsziel arbeiten, d.h. "Zahlbar sofort."

Ich schreibe immer "binnen 10 Werktagen". Danach eine freundliche Erinnerung,
dass die Rechnug gewiss übersehen wurde, verbunden mit weiteren 5 Tagen als
Frist. Danach letzte Mahnung, zahlbar sofort.


hab zahlbar innerhalb 7 tagen geschrieben. am 27.2 versendet.
nun is ne 1. mahnung fällig.


> "Danach eine freundliche Erinnerung,
dass die Rechnug gewiss übersehen wurde"

was schreibt man da genau? hab ich noch nie gebraucht sowas..

danke! :rolleyes:
 
Du wirst doch auch schonmal eine freundliche Erinnerung bekommen haben? Schreib Die einfach ab... :)

Ziel ist an die Zahlung zu erinnern, aber noch freundlich zu bleiben. Es bieten sich Floskeln der "positiven Unterstellung" an, wie z.B. "Sicher haben Sie in der Hektik des Alltags übersehen..."

Grüße,
Flo
 
ja

apropos Brief.
gibt es eine zeitgenössisch klingendere Form der ansprache anstelle von
"Sehr geehrter Herr sounso".

ich benutze das zwar, klingt aber antiquiert, finde ich.

"Sehr geehrter Herr superdesigner/fotograf/Künstler", gäbe es dafür was passenderes? beim Ämtern und Staatsoberhäuptern versteh ich das, aber bei mir bekannten leuten die per du sind und unter 30?
 
peppermint schrieb:
...beim Ämtern und Staatsoberhäuptern versteh ich das, aber bei mir bekannten leuten die per du sind und unter 30?

Egal wie Ihr privat zueinander steht, das ist ein Geschäftsbrief. Wenn Ihr ein sooo gutes Verhältnis habt, dann ruf an.

Grüße,
Flo
 
klingt "sehr geehrter" nicht sehr amtlich?
so antiquiert heuchlerisch, wer wird schon geehrt...
 
lengsel schrieb:
Egal wie Ihr privat zueinander steht, das ist ein Geschäftsbrief. Wenn Ihr ein sooo gutes Verhältnis habt, dann ruf an.

Grüße,
Flo
ein verhältnis bleibt ein verhältnis, das geschäft braucht fixe spuren der abwicklung (z.b. einen beweis einer zahlungserinnerung).
rob
 
Meine Rechnungen enthalten den Satz, der auch im Angebot zu finden ist, und das ist ganz wichtig: "Die Rechnungsumme ist sofort zu zahlen ohne Abzug nach erbrachter Leistung".
Damit bin ich immer gut gefahren. Es gibt ein paar große Firmen, die dann prinzipiell immer erst nach vier Wochen am Mittwoch oder Freitag oder an welchem Wochentag auch immer zahlen, kein Problem, nach 6-10 Tagen rufe ich freundlich an...dann klappt das schon innerhalb von 21 Tagen, da eine Mahnung rauszuschicken, wäre vergebene Liebesmüh`.
Bei kleinen Kunden sieht das anders aus, das war allerdings noch nie nötig.
Allerdings nehme ich von Neukunden nach erteiltem Auftrag bis zu 60% Vorkasse und das hat mir die Insolvenz bis heute erspart!
Also Freunde, Rückrat beweisen, man muß nicht nach Aufträgen schnappen wie der Hund nach dem Knochen, ich habe schon diverse Aufträge abgelehnt, weil der Kunde das Auftragsdatum überschritten hatte...

:)
 
Zuletzt bearbeitet:
gester schrieb:
falls was schief geht, schon.
rob

Also in D tritt Zahlungsverzug auch ohne Erinnerung irgendwann ein.
Mal abgesehen davon musst Du das nicht mir sondern Freund Peppermint sagen, ich zögere nicht mit Erinnerungen/Mahnungen.

Grüße,
Flo
 
csb schrieb:
...Rückrad beweisen...

Ja, für die Automechaniker unter uns mag das von Interesse sein...

SCNR ;)

Grüße,
Flo
 
peppermint schrieb:
..."Sehr geehrter Herr superdesigner/fotograf/Künstler", gäbe es dafür was passenderes? beim Ämtern und Staatsoberhäuptern versteh ich das, aber bei mir bekannten leuten die per du sind und unter 30?
Bei einer Zahlungserinnerung mit vertrauten Leuten würde ich wohl auch zunächst mal persönlich oder telefonisch mein "ich habe gerade mal die Kontoauszüge geholt, denkst du bitte an meine Rechnung?!" loslassen. Steigern lässt sich das ja allemal.

Ich bin gerade erst über den Thread gestolpert, deshalb hier auch noch meinen Tipp, mit dem Zahlungsziel zu spielen: Erstrechnung mit "zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung", nach weiteren (positiven) Erfahrungen mit dem Kunden Ausweitung auf 10 bzw. bis 30 Tage. Das signalisiert Vertrauen und bietet für mich auch einen Einblick in die Wertschätzung der erbrachten Leistung. Denn eine umgehende Zahlung ist die Möglichkeit für den Kunden, sich noch mal gesondert zu bedanken.
Die Umkehrung gilt genauso: Säumige Zahler bekommen beim nächsten Mal ein kürzeres Zahlungsziel...

Grüße,
Matthias
 
mattmiksys schrieb:
...nach weiteren (positiven) Erfahrungen mit dem Kunden Ausweitung auf 10 bzw. bis 30 Tage...

Wer sich das leisten kann, dem gratuliere ich. Mich kreditiert als Freiberufler, als Gewerbetreibender und als Angestellter, was ich alles bin, (fast) niemand. Warum sollte ich das mit meinen Kunden tun? Ich bin weder eine Bank, noch habe ich reich eingeheiratet oder geerbt!
Warum liegt denn die Wirtschaft (unter anderem) so danieder? Weil in diesem Land jeder Schwachkopf erst zahlt, wenn die 3. Mahnung auf dem Tisch liegt.
Und die mieseste Zahlungsmoral hat die öffentliche Hand, mal nebenbei bemerkt.
Ok., bei Arbeiten für Agenturen, die die Kohle selbst von diversen Kunden eintreiben müssen, liegt die Sache etwas anders, aber besonders bei denen sollte man immer sehr genau hinschauen.
Arbeitet man für Firmen direkt, spricht doch nichts gegen eine Sofortzahlung. Wenn die nach einem entsprechenden Angebot rumzucken, Finger weg!
Noch etwas: es besteht keine Mahnpflicht, wenn das Zahlungsziel überschritten ist, kann die Rechnungssumme sofort eingeklagt werden, um das mal auf den Punkt zu bringen.

Gruß Sebastian
 
THX1138 schrieb:
Die erste Mahnung kannst Du verschicken, wenn bei Fälligkeit noch keine Zahlung geleistet wurde. Dreißig Tage nach Fälligkeit ist der Schuldner in Verzug. Ab da kannst Du einen Mahnbescheid beantragen und Verzugszinsen berechnen.
Gott, ich liebe dieses Wort. Mahnbescheid.
Cool.
Nein, das ist so nicht ganz korrekt, bzw. nicht ganz vollständig.
Fällig ist eine vereinbarte Zahlung nachdem die Leistung erbracht ist.
Im allgemeinen Geschäftsbetrieb geht man aber von einer Fälligkeit aus, sobald die Rechnung eingeht.
Theoretisch könnte man also bereits ein/zwei Tage nach Rechnungsstellung eine Mahnung verschicken. In diesem Fall wäre der Schuldner mit der Mahnung bereits in Verzug gesetzt.
Nach dreißig Tagen gerät der Schuldner automatisch, also auch ohne vorherige Mahnung in Verzug.

Ein Mahnbescheid ist übrigens nur dann sonnvoll, wenn man davon ausgeht, dass der Schuldner auf den Mahnbescheid hin die Zahlung leisten wird.
Andernfalls ist es besser sofort zu klagen, weil es schneller geht.
 
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