Ich hab mir jetzt mal ein paar Normen angeschaut:
Im Grundgesetz (= Verfassung) habe ich zu dem Thema nichts gefunden.
In Frage kommen könnte § 86a StGB:
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§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2.
Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
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Absatz 1 Nr. 2 ist für RTCW interessant:
Dazu müsste es aber zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise hergestellt, vorrätig gehalten, eingeführt oder ausgeführt werden.
Verbreitung fällt schonmal für einen normalen Spieler weg (ein Händler dagegen würde das Tatbestandsmerkmal Verbreitung erfüllen). Also kommt für einen Spieler nur die Verwendung in der in Nr. 1 bezeichneten Weise in Betracht.
In Nr. 1 geht es um die Verbreitung oder die öffentliche Verwendung, in einer Versammlung oder in Schriften. Verbreitung fällt wieder weg. Dann kommt also nur noch die öffentliche Verwendung (allgemein) oder die Verwendung in einer Versammlung in Betracht. Bei öffentlichen LAN-Partys wäre das also erfüllt. Beim privaten Spielen zu Hause (nicht-öffentlich) bzw. bei privaten LAN-Partys trifft auch das nicht zu.
Folglich keine Strafbarkeit nach § 86 a StGB, wenn man als privater Spieler zu Hause RTCW rumliegen hat und spielt. Auch das Einkaufen ist nicht verboten (nur das Verkaufen!).
Also müssen sich wohl andere Normen finden lassen, aus der sich das Verbot ergibt... oder aber: Es gibt solche Normen nicht. RTCW ist gar nicht verboten, man darf es kaufen und spielen und behalten.
(Ausnahme: Indizierung - der Jugendschutz gilt natürlich trotzdem. Dafür gibt es ein eigenes Gesetz. - Aber darin findet sich auch kein Verbot des Spiels für volljährige Spieler.)
@Godzilla:
Bist du dir sicher, dass die Hausdurchsuchung nur wegen des Spiels durchgeführt wurde? Wie sind die darauf aufmerksam geworden?
Ist danach noch irgendwas passiert? Wurde das Verfahren eingestellt?