Wieviel darf man nebenbei verdienen?

OK, jetzt hab ichs…
 
Hilfe ich habe auch mal eine Frage...
Ich habe eine 40 Stundenstelle und möchte darüber hinaus noch ein paar STunden zusätzlich woanders arbeiten auf Rechnung. ICh habe ein Kleingewerbe angemeldet und kann Rechnung schreiben. Ich habe kleinere Tätigkeiten im Fitnessbereich ausgeführt.
Darf ich das weiterhin noch machen?und wie viel darf ich dazu verdienen?
 
Na ja, wie gesagt, ich will hier keine "selbsständige Tätigkeit" o.ä. aufmachen,
sondern eben nur ein paar Kleinigkeiten "abrechnen" ...
Und ich bin bisher davon ausgegangen, dass deine kommentare hier im forum aus der sicht und mit der erfahrung eines freelancers geschrieben sind. :eek:
 
Und ich bin bisher davon ausgegangen, dass deine kommentare hier im forum aus der sicht und mit der erfahrung eines freelancers geschrieben sind. :eek:

Der Beitrag von Kemor ist von 2005!
Vielleicht IST er ja mittlerweile Freelancer? ;)



@Lorryseven

Ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer 17.500,– € im Jahr.
MIT Mehrwertsteuer THEORETISCH so viel wie du lustig bist (das Finanzamt hindert dich ganz sicher nicht am viel verdienen ;)) ... PRAKTISCH musst du meines Wissens bei einer 40-Stunden-Anstellung den Chef fragen oder Bescheid geben (?).
Die Arbeit darf durch deine Nebentätigkeit nicht leiden. Es wird niemand Bock haben, dich morgens müde über der Tastatur hängen zu haben (oder sonst wo), weil du nachts woanders durchgearbeitet hast.
Da musst du dich mal schlau machen. Ich weiß nicht, ob Cheffe auch Nein sagen darf. Glaube ich aber nicht, wenn es sich im Rahmen hält.
Vielleicht steht darüber auch was in deinem Vertrag.
 
Die Arbeit darf durch deine Nebentätigkeit nicht leiden. Es wird niemand Bock haben, dich morgens müde über der Tastatur hängen zu haben (oder sonst wo), weil du nachts woanders durchgearbeitet hast.
Da musst du dich mal schlau machen. Ich weiß nicht, ob Cheffe auch Nein sagen darf. Glaube ich aber nicht, wenn es sich im Rahmen hält.
Vielleicht steht darüber auch was in deinem Vertrag.

Du hast es so gesagt, wie ich die Lage verstehe: Ich glaube in einem normalen Angestelltenverhältnis darf man das nicht so ohne weiteres verbieten (Bei Beamten und Geschäftsführern dagegen auf jeden Fall), aber der Arbeitgeber darf eben darauf bestehen, dass Deine Leistung nicht leidet

Alex
 
Du hast es so gesagt, wie ich die Lage verstehe: Ich glaube in einem normalen Angestelltenverhältnis darf man das nicht so ohne weiteres verbieten (Bei Beamten und Geschäftsführern dagegen auf jeden Fall), aber der Arbeitgeber darf eben darauf bestehen, dass Deine Leistung nicht leidet
Und der Arbeitgeber muss natürlich keine Tätigkeit genehmigen, die Konkurrenz bedeuten würde.
 
Das heisst ich darf also ohne weiteres bis 17.500 euro verdienen?und alles was darüber hinaus geht müsste dann schön versteuert werden?
Ja ich habe schon mit ihm geredet-begeistert war er nicht aber er hat auch nicht nein gesagt...TJA und ich hoffe einfach mal dass ich nicht zu müde werde....
 
Das heisst ich darf also ohne weiteres bis 17.500 euro verdienen?und alles was darüber hinaus geht müsste dann schön versteuert werden?

Die 17.500 sind doch nur die Grenze für einen Kleinunternehmer. Du kannst dir bis dahin aussuchen ob du Vorsteuerabzugsberechtigt bist oder nicht.
Steuer zahlst du schon vorher.:D
 
Das heisst ich darf also ohne weiteres bis 17.500 euro verdienen?und alles was darüber hinaus geht müsste dann schön versteuert werden?
..



DAS wäre natürlich cool. Dann würde das jeder so machen. ;)
Nein, du bist nur bis 17.500,– € im Jahr umsatzsteuerbefreit, d.h. du hast den "Luxus", keine Buchführung vorweisen zu müssen etc., kannst also relativ unkompliziert Rechnungen stellen.
Die Einnahmen musst du ganz regulär bei der Einkommensteuererklärung angeben und sie werden auch regulär besteuert.
Wenn du AUSSCHLIESSLICH Kleinstunternehmer bist, also mit deinen Gesamteinnahmen nicht über 17.500,– € kommst, dann sieht's steuerlich natürlich recht positiv aus; aber du möchtest es ja neben deinem 40-Stunden-Job betreiben.
Jede 100,– €, die du irgendwo einnimmst, musst du besteuern.
Ob du am Ende durch die EÜR sogar noch was raus bekommst, ist 'ne andere Sache.
 
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