Wieviel darf man nebenbei verdienen?

below schrieb:
Es geht ja immer nur um die Frage: Unversteuert. Wenn man das Geld versteuert - und dann ist es ja nicht weg - dann kann man ja auch mehr verdienen.

Gruss

Alex
habe mich auch nur auf das unversteuerte bezogen (730 > 410). hinweis: es war ein kleiner scherz ;)
rob
 
Meine Güte, ist das aufwendig - und nur, weil man
nett zu Freunden ist und sich evtl. spielerisch auf
was Eigenes vorbereitet ...

Irgendwie habe ich da was im Ohr klingen:
Als ich beim Studium war, riet mir ein Grafiker irgend-
einen "Freiberuflerschein" zu beantragen, damit ich was
nebenbei verdienen könne ...

Mag das dafür sein? Hört sich doch passend an.
So für Sachen, die man hin und wieder macht ...
Damit man da sauber durch´s Finanzamt kommt.
 
Mein Tip: Ruf Dein Finanzamt an. Das ist alles nicht wirklich schwierig, ich bin als Ingenieur ein "freier Beruf" und hatte diesen ganzen Papierkram nicht, um damit anzufangen.
Der Papierkram kommt dann erst mit der Arbeit, und wenn es bei Dir nicht viel ist, dann bleibt der auch sehr, sehr übersichtlich.

Gruss

Alex
 
Das ist ja nicht das Problem - man muß so Steuersachen nur eben bei der
Preisgestaltung bedenken und eben die "Freundschaftspreise" ..., was evtl.
auch kontraproduktiv ist!?
Wenn ich nun 50% abgeben muß, kann ich mir das auch klemmen und lieber
meine Freizeit genießen ...
 
kemor schrieb:
Wenn ich nun 50% abgeben muß, kann ich mir das auch klemmen und lieber
meine Freizeit genießen ...
Du bist Deutschland :D
 
@gonz:
Meines Wissens muss bei einer regelmäßigen Nebentätigkeit die Einverständnis des Hauptarbeitgebers eingeholt werden. Diese darf nicht versagt werden, wenn es sich um eine andere Branche handelt (z.B. Hauptberuf Drucker, Nebentätigkeit Taxifahren) oder in einer anderen Stadt ausgeübt wird (z.B. Hauptberuf Bauamt der kreisfrreien Stadt, Nebentätigkeit als Architekt im Nachbarlandkreis) und (ganz wichtig) das Ganze nicht mehr 6 Wochenstunde beträgt. Versagt werden kann es, bei der Konkurrenz zu arbeiten oder zu Zeiten, bei der zu erwarten ist, dass der Hauptberuf darunter leidet (z.B. Hauptberuf Büro ab 7.30 Uhr, Nebentätigkeit unter der Woche in Disco bis 4 h morgens).
 
kemor schrieb:
Das ist ja nicht das Problem - man muß so Steuersachen nur eben bei der
Preisgestaltung bedenken und eben die "Freundschaftspreise" ..., was evtl.
auch kontraproduktiv ist!?
Wenn ich nun 50% abgeben muß, kann ich mir das auch klemmen und lieber
meine Freizeit genießen ...

50% musst Du nicht abgeben, es sei denn, in Deiner Festposition verdienst Du mehr als € 80.000. Und selbst dann sind es nur 42%.

Wenn Du in Deiner Festanstellung z.B. €30.000 p.A. verdienst, dann wird das, was Du zustätzlich verdienst mit ca. %30 besteuert.

Gruss

Alex
 
@ BalkonSurfer:
Dachte ich auch grad - und "Lieber das Glas halb voll,
als halb leer!
" ...
:D

30% sind auch nicht ohne, aber damit kann man schon
mal rechnen ... Muß ich mal den Finanzbeamten meines
Vertrauens anrufen ;)
 
Gonz schrieb:
Da hätt ich jetzt aber auch mal ne Frage:

Hat der Chef denn da überhaupt was mitzureden?
Also klar, wenn ich nebenbeufilch für die Konkurrenz arbeite, dann schon.
Aber sonst? Ist doch meine Sache…

Steht zu 99% in einem vernüftigen Arbeitsvertrag, das Nebentätigkeiten vom Arbeitgeber genehmigt werden müssen/sollen.

Natürlich ist es Deine Sache,

Aber Dein Arbeitgeber bezahlt Dir ja 100% Lohn, dann kann er auch 100% Leistung verlangen.

So wird er Dir den eine oder anderen Nebenjob nicht genehmigen.

Z.B.

Nachts Taxifahren
Barkeepen
usw.

Weil er damit rechnen muss das Dir der Schlaf fehlen wird.
 
Nachtrag:
Mein Post (#46), von dem ich dachte, dass er allgemein gültig sei, trifft wohl so nur auf den Öffentlichen Dienst zu (Nebentätigkeiten sind aber generell oft im Tarifvertrag geregtlt).
Ansonsten habe ich hier eine interessante Anwaltsseite dazu gefunden (von einem Anwalt, der mir weder bekannt, noch verwandt noch in sonst irgendeinem Verhältnis zu mir steht – aber der Inhalt stimmt mit dem überein, was bei mir im Kopf war ;)):
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html
 
ok, habe mich falsch ausgedrückt:
diese 50% sind die gesamtbelastungen, nicht nur steuer. es ist nun mal so, dass in österreich (ich vermute aber stark, dass in deutschland genauso) jede verschiedene tätigkeit ab dieser magischen grenze 316 eur/monat einer sozialabgabe unterliegt. das sind steuer + versicherung zusammen, die die 50% ausmachen.
rob

update:
langsam bin aber mit meinem (wirtschafts)latein am ende... :rolleyes:
 
Danke für die Aufklärung!
So in etwa hab ich mir das auch gedacht.

Nur das mit 100% Lohn und 100% Leistung seh ich etwas anders.
Mein Chef bezahlt mir nämlich nur etwa 60% (von dem was ich gerne irgendwann hätte;)), und er bekommt laut Arbeitsvertrag auch keine 100% Leistung, sondern 40 Stunden in der Woche. Und ich arbeite schon deutlich mehr ohne Ausgleich…

Und solange ich wie gesagt nicht für die Konkurrenz arbeite oder mit Augenringen bis unters Knie antanze, lässt sich aus meiner Sicht eine nebeneberufliche Tätigkeit nicht untersagen.
 
Gonz schrieb:
Nur das mit 100% Lohn und 100% Leistung seh ich etwas anders.
Mein Chef bezahlt mir nämlich nur etwa 60% (von dem was ich gerne irgendwann hätte;)), und er bekommt laut Arbeitsvertrag auch keine 100% Leistung, sondern 40 Stunden in der Woche.
Mit so einer Argumentation würde ich im Fallle eines Falles meinen Anwalt auch loslassen
 
Damals noch im öffentlichen Dienst wurde mir eine Nebentätigkeit untersagt (wollte mir mit Zauberei und Ballontierchen kneten auf Kindergartenfeiern was dazuverdienen) mit der Begründung dass ich dem Ansehen der Firma damit schaden würde. Wörtlich: Da Künstler und ähnliche Berufsgruppen in der Regel Drogen konsumieren und ich damit meinen Arbeitgeber in Verbindung mit strafbaren Handlungen wie Drogenkonsum in Verbindung bringen würde... Gut dass ich da weg bin ;D.
 
Sehe das wie Gonz - unsere Branche ist ja nun über haupt nicht
mit dem öffentlichen Dienst zu vergleichen und einen Tarifvertrag
hat hier wohl auchkeiner!? ;)
Aber dennoch steht das mit der Nebentätigkeit wohl in jedem Arbeits-
vertrag ...
Allerdings sehe ich das mit der 100% auch auf die 40 Stunden - denke
manchmal sogar, man sollte sich eine "Neben-Verpflichtung" suchen,
um eine "Ausrede" zu haben, Abndes relativ pünktlich heim zu kommen ...
:D
 
D.B. schrieb:
Steuerfrei nebenbei kann man nur die 410 Euro verdienen, und zwar 410 Euro im Jahr, nicht etwa im Monat.
Nein, das sind 410€ im Monat (sogenannter Mini-Job), die aber vom Arbeitgeber pauschal mit 25% (12% bei Haushaltshilfen) "versteuert" werden müssen.

Da der OP als Freiberufler nebenher arbeiten will, kommt das nicht in Frage. Somit bleiben die 7000irgendwas als Freibetrag, alles was (Festeinkommen und Nebeneinkünfte) darüber liegt, muss versteuert werden.

Anmelden muss man da nix, einfach mal beim Finanzamt anrufen, die erklären das dann schon. Die Einkünfte müssen halt bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Übrigens, die Beamten/Angestellten im Finanzamt sind nicht nur auskunftswillig, sondern gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ;)

Snoop
 
snoop69 schrieb:
Anmelden muss man da nix, einfach mal beim Finanzamt anrufen, die erklären das dann schon. Die Einkünfte müssen halt bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Übrigens, die Beamten/Angestellten im Finanzamt sind nicht nur auskunftswillig, sondern gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ;)

Ja, aber vor allem waren sie (mir gegenüber) eben auch auskunftswillig

Gruss

Alex
 
Na, dann werde ich mich mal schlau machen ...
 
BalkonSurfer schrieb:
Mit so einer Argumentation würde ich im Fallle eines Falles meinen Anwalt auch loslassen

Versteh ich jetzt nicht. An Stelle meines Chefs oder an meiner? Und wieso Anwalt?
 
Ich denke, er meint: an DEINER Stelle - wenn Dein Chef "Stress"
machen sollte und daher ein Anwalt Deinerseits in´s Spiel käme ...
 
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