Wie wird mein Mac gebucht?

Gonz

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Hallo Leute, habe ein nebenberufliches Kleingewerbe angemeldet und spiele gerade mit meiner Excel-Tabelle rum, in der ich die Einnahmen und Ausgaben eintragen werde.

Ich habe hier verschiedene Arten von Ausgaben

W=Waren, Rohstoffe oder Hilfsstoffe
L=Leistungen
GL=Gehälter Löhne und Versicherungsbeiträge für Arbeitnehmer
GWG=Geringwertige Wirtschaftsgüter
R=Werbe- Repräsentations- und Reisekosten
B=Bewirtungskosten (nur zu 70% ansetzbar)
PTB=Porto, Telefon, Büromaterial
F=Fortbildung, Fachliteratur

Unter was buche ich denn meinen neuen iMac?

Ich habe auch ein extra Blatt für AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter,
nur muss ich den Rechner doch sicher noch bei meinen Ausgaben vermerken. Oder fällt der Rechner nur unter Abschreibung und wird nicht bei den Ausgaben vermerkt?

Keine Angst, der Termin mit dem Steuerberater ist schon ausgemacht,
ich würd das nur jetzt schon gerne wissen. :D

Danke, der Gonz
 
ehmm also ich bin zwar jetzt nicht der komplette Wirtschaftsprofi, aber ich kann mir gut vorstellen, dass du das nicht bei den Ausgaben extra buchen musst. Der Sinn der Abschreibung ist es ja eben die Kosten auf mehrere Jahre aufzuteilen. Wenn ich da nicht etwas total falsch verstanden habe ....

Wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften eingesetzt, sind die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts dem Grunde nach Betriebsausgaben oder Werbungskosten. "Abgesetzt" werden kann jedes Jahr jedoch nur der Teil der Kosten, der sich bei einer Verteilung auf die Nutzungsdauer als Jahresbetrag ergibt. Die Wertminderung verringert demnach als steuerrechtlich anzuerkennende Ausgabe das zu versteuernde Einkommen.
 
röschtösch!!!!

ibook wir als Aufwand über die AfA erfasst, d.h. die AK werden über 3 Jahre in den Aufwand gebucht.
 
genau so isses ;)
 
Danke, hab mir das zwar in die Richtung gedacht, war mir aber nicht ganz sicher. Bekommt die Rechnung dennoch wie Einnahmen und Ausgaben eine fortlaufende Belegnummer?
 
Hallo,

ich möchste euch nicht zu nahe treten. Aber, wenn ihr hier, als Nicht-Steuerater, steuerliche Hilfestellung leistet, könnte dass Geld kosten. Die Steuerberaterkammer ist nicht gerade zimperlich, wenn es um Abmahnungen in Sachen unerlaubte Hilfeleistung in steuerlichen Fragen geht. Nichts für ungut, aber aufpassen muss man leider.


Viele Grüße
Principia
 
Hm, kann mir nur schwer vorstellen, dass das Probleme geben soll!
Dann dürften solche Angaben ja nirgendwo im Internet stehen, und mein Vater bekäme auch ziemlich Ärger, weil er in den letzten Jahren meine Steuererklärung mitgemacht hat... :D

Es bleibt ja alles im Rahmen hier!
 
Gonz schrieb:
Hm, kann mir nur schwer vorstellen, dass das Probleme geben soll!
Dann dürften solche Angaben ja nirgendwo im Internet stehen, und mein Vater bekäme auch ziemlich Ärger, weil er in den letzten Jahren meine Steuererklärung mitgemacht hat... :D

Es bleibt ja alles im Rahmen hier!

Als naher Angehöriger darf Dein Vater sogar Deine Steuererklärung erstellen. Würde er dies aber bsp. für einen Bekannten tun, und würde das Finanzamt das merken, müßte das Finanzamt von Amts wegen Deinen Vater abmahnen. Das würde, wenn ich mich recht erinnere, schlappe 5.000,00 Euro kosten.

Aber, wo kein Kläger, da ist natürlich kein Richter. Ob die Steuerberaterkammer wirklich in allen möglichen Fällen der unzulässigen Hilfestellung in Steuersachen tätig wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Davon abgesehen, es darf auch noch lange nicht jeder Rechtsauskünfte geben, das ist nämlich den Juristen vorbehalten.

Schönen Tag noch
Principia
 
Man lernt nie aus! :D

Schönen Abend noch...
 
Principia schrieb:
Aber, wo kein Kläger, da ist natürlich kein Richter. Ob die Steuerberaterkammer wirklich in allen möglichen Fällen der unzulässigen Hilfestellung in Steuersachen tätig wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Da ich selbst Steuerberater bin, kann ich in dieser Hinsicht eindeutig Entwarnung geben: Solange die 'Hilfestellung in Steuersachen' in einem privaten Rahmen stattfindet, wird niemand etwas sagen können, da es sich um einen Freundschaftsdienst handelt. Das gilt auch, wenn diese 'Hilfestellung' im Rahmen eines Forums stattfindet.

Wenn bei einem solchen Freundschaftdienst allerdings etwas zu Lasten des Steuerpflichtigen schiefgeht, dann kann der Steuerpflichtige denjenigen, der dessen Steuererklärung angefertigt hat, aber auch nicht dafür haftbar machen!
 
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