Anton-Ritter
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(...)
Ich drucke elektronische Rechnungen folglich immer noch aus (sowohl gestellte als auch erhaltene) und archiviere auf Papier.
Umweltgedanke hin oder her - wenn ich bei einer Prüfung wegen fehlender Papierrechnungen ärger kriegen würde fände ich das reichlich uncool
Charlie
Aber in dem Moment wird sie ja zu einer Papierrechnung - auch wenn sie nie mit der Post kam.
(Das bedeutet, so lange man es nicht verrät, darf man sehr wohl Email-Rechnungen verwenden - nur eben vorher ausdrucken)
- Ein Kunde von mir wollte auch mal unbedingt eine Rechnung per Post - natürlich hat er sie auch bekommen, denn so groß ist der Aufwand auch wieder nicht (ich schreibe nicht so viele Rechnungen im Jahr...) aber es erschließt sich mir absolut nicht, wo der Unterschied zwischen einer bei mir und einer beim Kunden ausgedruckten Rechnung liegen soll.
- Wollten die Finanzämter das wirklich prüfen, so bräuchten sie auch noch den entsprechenden Umschlag mit Poststempel und am besten noch der Rechnungsnummer drauf ... So ein Unfug...