Wie sich vor zögernden Kunden schützen?

Hausl

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Hallo,

wie fordert Ihr euer Geld von Kunden, die ewig brauchen, die Daten zu liefern (in diesem Fall Homepage), die Seite aber technisch schon lange fertig ist, und sie nur wegen der fehlenden Inhalte nicht online gehen kann. Ne Rechnung stellt man ja normal erst aus, wenn die Ware (Homepage) fertig ausgeliefert (online gestellt) ist.
In dem Fall natürlich blöd. Will natürlich mal an das Geld kommen, wofür ich nun zig Stunden gearbeitet habe.

Vorher im Angebot schon ein fixes Zahlungsdatum vereinaberen und das dann unterschreiben lassen?

Wie macht ihr sowas?
 
Ich habe immer soviel Kontakt zum Kunden, dass ich ihm am Telefon schonmal
die Rechnung ankündigen kann. Habe da keine Probleme. Die Rechnung solltest du
jetzt stellen, die Leistung ist ja schon erbracht.
 
Vorkasse... meist merk ich schon im Vorgespräch wer nur redet und wer auch weiß wovon er redet...
 
Google: IHK - Grundlagen Betriebswirtschaft?
 
Google: IHK - Grundlagen Betriebswirtschaft?

Komische Antwort. Sehr hilfreich...


Wie schon angemerkt: Sprich mit Deinem Kunden, normalerweise hat er Verstaendnis dafuer und er wird Dir das Geld ueberweisen. Oder einige Dich auf eine Teilzahlung. Vorkasse kannst Du zwar das naechste mal probieren - ich wuerde das jedoch nicht zahlen. Hoechstens eine Abschlagzahlung von max. 30%.
 
Neben Abschlagszahlung vielleicht auch eine Verpflichtung des Kunden zur Datenlieferung festlegen.

Vielleicht auch verknüpfen. also Kunde verpflichte sich die Daten bis zum xx.xx bereitzustellen. falls nicht und Homepage steht halt Abschlagszahlung von 50%.

Hätte gegenüber pauschalen Abschläge den Vorteil, das es nur die säumigen Zahler trifft und andere Kunden nicht abschreckt, die ungern zahlen bevor das Ergebnis sichtbar ist. Im Vorfeld kann Dein Kunde die Klausel auch nicht wirklich ablehnen, weil er ja dann zugeben würde das ganze rauszuzögern.

eventuell sogar ne Klausel, das er nach Ablauf vor x Wochen ohne Datenlieferung alle Kosten zahlen muss.

Wie man das am besten formuliert im Vertrag, sollte Dir nen Anwalt sagen.

alles was nicht vereinbart ist, ist halt zu Deinem Nachteil.

Bei guten Kunden, wo weißt das es läuft kannst ja weiter drauf verzichten, aber bei Neukunden oder bekannten Problemfällen halt nicht.
 
Auf jeden Fall würde ich die Rechnung jetzt stellen mit der entsprechenden Fälligkeit (diese liegt in Deinem Ermessen - sofort, 10 Tage etc.), da Deine Leistung ja bereits erbracht wurde. Das der Kunde die Inhalte nicht liefert, hast nicht Du zu verschulden. Es sei denn, Du hast Deinem Kunden gesagt, dass erst bezahlt werden muss, wenn die Seite online geht.
Nur was machst Du denn, wenn der Kunde z.B. in einem halben Jahr die Inhalte immer noch nicht geliefert habt? So lange möchtest Du sicher nicht warten mit der Rechnungsstellung geschweige denn auf den Zahlungseingang.
Für die Zukunft solltest Du Deinem Kunden eine Auftragsbestätigung mit den entsprechenden Zahlungsmodalitäten zusenden (Abschlagszahlung bei Auftragserteilung ist hier durchaus angemessen). Viel Glück!
 
Wenn nicht von Teilzahlung im Vertrag steht und keine Pflichten des Kunden vereinbart sind, dann wird die Bezahlung mit vollständiger Leistungserbringung fällig. Jedenfalls nach meinem Verständnis.

Da Leistung nicht vollständig erbracht auch keine Zahlung einforderbar.

Vor Gericht könnte man vielleicht drüber streiten, was eine angemessene Zeit für dieDatenbreitstellung wäre, aber das dürfte halt schwammig werden, wenn man nichts eindeutiges hat. aber ohne Datum im Vertrag halt schwer, weil Kunde sich darauf berufen kann das er von einem sehr langen Zahlungszeitraum ausging
 
danke für die vielen Tips :)

in Zukunft werde ich es wohl so machen, dass im Vorfeld eine Frist für die Datenlieferung gesetzt wird. Und aber auch ein fixer Zahlungstermin (ausser ich kann den Termin nicht einhalten, dann gilt der natürlich nicht)

Beim nächsten Treffen werde ich dem jetzigen Kunden dann die Rechnung vorlegen, mit der Begründung, dass mein Part erledigt sei, und die restlichen Anpassungen nur aufgrund fehlender Daten noch nicht möglich waren. Und ich bin mir sicher, dass er zahlt, denn es waren 1 Webseite (schon Online) und nun ein Shop zu machen, und die Webseite ist schnell wieder gelöscht ;)

Auf alle Fälle war das ein typischer Fall von Naivität meinerseits, erst mal mit dem Kunden reden, dann gleich loslegen und ehe man sich versieht, ist man fast fertig, ohne je ne Vertrag geschrieben zu haben. Beim nächsten mal weiss ichs besser :)
 
Thema erledigt:

Wie von einigen schon angedeutet, war der Kunde einsichtig, wieso ich ihm die Rechnung jetzt schon vorlege.

Bei den nächsten länger dauernden Aufträgen weiss ich es besser :)
 
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