Wie am besten Einkommen/Abgaben kalkulieren?

T

Thomson

Neues Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
17.10.2005
Beiträge
14
Reaktionspunkte
0
Hallo zusammen!

Mein Arbeitsplatz wird durch die Auflösung unseres Unternehmens bald nicht mehr existieren und da die Firma die das ganze übernimmt keine kreativ Abteilung hat, wurde mir eine freiberufliche Zusammenarbeit angeboten.
Diese soll nicht Auftragsbezogen abgrechnet werden, sondern es wird ein monatliches Stundenkontingent zu einem festen Preis vereinbart.
Dadurch hätte ich in der Anfangsphase eine gewisse Planungssicherheit, da ich genau weiss es kommt auf jedenfall Betrag X rein.
Das man sich um weitere Kunden kümmern muss und das sich dann eine Auftragsbezogene Abrechnung eher Lohnt ist klar.

Mein Problem ist nun, das ich nicht genau abschätzen kann, was ich so in etwa an Abgaben zu zahlen habe.
Habe mich auch schon ein wenig im Netz umgeschaut, aber so richtig schlau bin ich nicht geworden.

Als ersten Anhaltspunkt waren 2.700 Euro bei 100 Stunden/Monat im Gespräch.
Nur hab ich halt keinen Plan was davon nach Einkommensteuer und soweiter noch übrig bleibt. Die bis jetzt gezahlten Abgaben aus meinem Angestellten-Verhältniss sind ja wohl nicht als Grundlage geeignet, oder?

Für ein paar tips wäre ich dankbar!

Gruß
Thomas

PS: Freiberuflich, kein Gewerbe
 
Hi,

Abgaben als Freiberufler fallen kaum an. Vielmehr mußt Du den allgemeinen Vorsorge und Steuerbereich hinbekommen:
- Krankenversicherung
- Altersvorsorge
- Umsatzsteuern
- Einkommenssteuern

Zu klären wäre, ob Du in die Künstlersozialkasse KSK musst / willst / kannst. Das hat nachhaltigen Einfluß auf Krankenversciherung und Altersvorsorge. Dazu gibt es hier schon reichlich Abhandlungen.

Dann sind regelmäßig die Umsatzsteuervoranmeldungen durchzuführen und die Steuererklärung für 2006 dann im nächsten Jahr. Dazu gibt es hier auch schon reichlich Abhandlungen.

Natürlich hast Du als Selbständiger Kosten: Telefon, Büromiete, Hardware, Software, Telefon, Werbung, Büromaterial usw. Die solltest Du in die Stundenberechnung einbeziehen-

Greetz MG
 
Aloha.
Ich habe in 2005 so ca. ein Drittel meines Nettoverdienstes für Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen, Rentenvers., Krankenvers., (bin in der KSK) etc. rausgehauen.
Zuzüglich der Posten, die bei meinem Vorredner nach dem Wort „Natürlich“ gelistet sind.
Kann bei Dir aber schon wieder ganz anders aussehen.
So viel zur Desillusionierung. :)
Gruß, Al
 
Fazit: rechne mal mit 50% Abzügen und freue Dich, wenn es weniger wird.
Ganz wichtig: Kohle für Nachzahlungen rechtzeitig auf die Seite legen und "vergessen", sonst kommt später das böse Erwachen.
Und auch mal durch die Tüte fühlen, was andere Freie so für Arbeiten verlangen, die Deiner vergleichbar ist. Die 27 EUR/Stunde sind nun nicht unbedingt so der Hammer wenn man davon leben soll.
Du musst auch ständig Rücklagen bilden:
Neuen Mac,
neuen Drucker,
kaputten Mac/Drucker,
Ausfallzeiten durch Urlaub und Krankheit,
wenn's mehr wird musst Du vielleicht MIETE für ein Büro zahlen
usw. usw.
Das läppert sich gewaltig zusammen. Und lass Dir nicht erzählen, dass Du das ja alles von der Steuer absetzen kannst - verdienen musst Du die Kohle sowieso erst einmal.
 
Erstmal Danke für Eure Antworten.

Das 27 Euro/Stunde alles andere als der Hammer ist, ist mir klar. Das werde ich auch noch einmal ansprechen. Dafür wäre es ein garantiertes "Grundgehalt" was ich pro Monat einplanen kann.

Das mit den 50% Abzügen ist das was ich wissen wollte. Gibt es hierzu vielleicht irgendwelche Tabellen oder Rechner im Netz wo man seine eigenen Daten eintragen kann und man das "Netto- Gehalt" ermitteln kann, oder tun´s da auch "normale" Brutto/Netto-Rechner für Angestellte?

Habe das ganze gestern mal mit unserem Buchhalter durchgerechnet und da kammen wir auf über 50% Abzüge (fast 60 %). Abends habe ich dann noch ein bisschen gelesen und da fand ich denn Hinweis, dass man als Unternehmer für ein gleiches Netto-Gehalt eines Angestellten weniger Brutto braucht. Das wären dann aber definitiv unter 50% Abzüge.

Werde wohl doch erstmal einen Termin beim Steuerberater machen.

Gruß
Thomas
 
Guten Tag.

Die 2700,- EUR, sind die inclusive USt. oder zuzüglich? Ist schon mal wichtig, weil du dann, wenn es incl. Steuer ist, schon mal knapp 400,- EUR davon ignorieren kannst. Falls ich mich nicht irre. :)


Beste Grüße . . . Karsten
 
die KSK ist dir absolut anzuraten! die Kosten für die Kranken-renten- und sonstige Versicherungen über KSK belaufen sich ziemlich genau auf 18,5 bzw. 19% des Einkommens (des Gewinns!). D.h. du machst eine Schätzung, was dir nach Abzug aller Kosten als Gewinn über bleibt (wobei du die über KSK agedeckten Leistungen unberücksichtigt lässt) und zahlst von dem, was übrig bleibt, die 18,5 bzw. 19% an die KSK. Das ist bei weitem weniger als man sonst alleine schon für die gesetzliche krankenkasse zahlt. Logisch, du würdest dich sonst privat versichern... ausser, du hast Familie, gelle... ich hab Frau und bald zwei Kinder, und die sind alle mit abgedeckt über meine Krankenkasse.... das sollte man nicht vergessen. Sollte dein gewinn höher oder niedriger ausfallen als zuvor berechnet, kannst du jederzeit ein Fax an die KSK schicken und die tatsächlich erwarteten Gewinne angeben, die Gebühren ändern sich dann entsprechend. Die KSK ist eine der entspanntesten Angelegenheiten, die ich kenne... habe es Jahre vor mir her geschoben, einzutreten, und ärgere mich für jeden herausgezögerten Monat, in dem ich horrende Mehrkosten alleine schon durch die Krankenkasse zahlte....

Ich komme auf ca. 30% Lohnnebenkosten inkl. KSK, auf ca. 50% inkl. Büro (Miete, Strom, Anschaffungen etc.), wobei es auch bei dringenden Neuanschaffungen gerne mehr als 50% sein kann. Andererseits, wenn man ganz ehrlich ist, schmälern manche Anschaffugen zwar den Gewinn, aber man hätte sie sich andererseits sonst privat geleistet, z.B. nette Digi-Cams, Laptop, Auto, halt alles technische, was man entfernt als Geschäftsausgabe rechtfertigen kann... da muss man dann aufpassen, sich nicht zu viel Geschäftsausgaben aufzuhalsen... muss ja auch noch was für die Miete übrig bleiben..
 
grummlich schrieb:
Guten Tag.

Die 2700,- EUR, sind die inclusive USt. oder zuzüglich? Ist schon mal wichtig, weil du dann, wenn es incl. Steuer ist, schon mal knapp 400,- EUR davon ignorieren kannst. Falls ich mich nicht irre. :)


Beste Grüße . . . Karsten

Die 2700,- Euro sind natürlich netto.
USt./MWSt. ist ja eh ein durchlaufender Posten.

Gruß
Thomas
 
Al Terego schrieb:
Aloha.
Ich habe in 2005 so ca. ein Drittel meines Nettoverdienstes für Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen, Rentenvers., Krankenvers., (bin in der KSK) etc. rausgehauen.
Zuzüglich der Posten, die bei meinem Vorredner nach dem Wort „Natürlich“ gelistet sind.
Kann bei Dir aber schon wieder ganz anders aussehen.
So viel zur Desillusionierung. :)
Gruß, Al
Hallo Al,
was definierst Du als Deinen Nettoverdienst?
Ist das die Summe aller Rechnungsbeträg eines Monats ohne USt./MWSt. oder warum ziehst Du Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen, Rentenvers., Krankenvers., etc. von Deinem Nettoverdienst ab?
Für mich ist das Nettogehalt das, was nach Abzug der oben genannten Zahlungen noch übrig bleibt.
Was darf ich denn nun als Nettogehalt bezeichnen oder ist das nur eine Frage der Defination?

Gruß
Thomas
 
In diesem Fall sollte der Begriff Netto rein als rechnerischer Maßstab zu verstehen sein.
Also die Summe der Honorare und Einnahmen, die ich rein netto an meine Kunden berechnet habe. Und davon habe ich ca. ein Drittel für die genannten Dinge abführen müssen. Mindestens.
Ist also nur ein Anhaltspunkt für Dich. Jedes Unternehmen ist ja schließlich anders aufgestellt, auch von den Ausgaben her.
Gruß, Al
 
"Netto" bedeutet erstmal nur "nach Abzug".
Al meinte damit die Einnahmen nach Abzug der Umsatzsteuer, die er seinen Kunden berechnet hat, einnimmt und an das Finanzamt weiterreichen muss. Hast du ein Gewerbe (z.b. grafische Dienstleistungen), kommen auch die Abgaben an die Berufsgenossenschaft, evt. Industrie- und handelskammer und Gewerbesteuer dazu.

Danach kommen die betriebsbedingten Ausgaben: Atelier, Geräte, Fahrzeugkosten usw., ein ganzes Bündel an Ausgaben, die für den Fortgang der Geschäftstätigkeit nötig sind und deshalb auch von den Einnahmen abgezogen werden.
Und schliesslich die Rücklagen für geplante Investitionen.

Was dann übrig bleibt, ist dein Einkommen.
Davon gehen, je nach Höhe und Familienstand, wiederum die Einkommens- und Kirchensteuern ab.
Der Rest ist das, was du als "netto" bezeichnest: Das Geld, über das du verfügen kannst.

Davon wiederum gehen erstmal die Krankenversicherung und Rentenversicherung ab. Des weiteren all die anderen privaten Ausgaben.

Generell haben speziell Neueinsteiger zu wenig Überblick über die tatsächlichen Ausgaben ihrer Berufstätikeit als Freie.
Ich empfehle dir, dir einen Steuerberater zu suchen, mit dem du das alles durchsprichst. (Die arbeiten nach festen Gebührensätzen, die von deinen Steuern abhängen.) Denn da gibt es auch, je nach Lebensumständen, einiges an Gestaltungsmöglichkeiten, die du vermutlich gar nicht kennst.
 
spoege schrieb:
Denn da gibt es auch, je nach Lebensumständen, einiges an Gestaltungsmöglichkeiten, die du vermutlich gar nicht kennst.
Ich wäre froh, wenn MEIN Steuerberater so gestaltungsfreudig wäre.
:D
 
Hallo! Ich möchte mal eine Frage nach den Beitragsermessungen und Abrechnungszeiträumen der KSK zwischenlegen:

Ob man in der KSK Mitglied ist, gilt ja für das Kalenderjahr, aber werden die Beiträge auch so abgerechnet und werden sie am Jahresende nochmal abgerechnet?

Ich habe anfang des Jahres eine etwas optimische Schätzung abgegeben und korrigiere die natürlich jetzt, aber werden die bereits geleisteten Beiträge auch gegebenenfalls erstattet?

Die Einspruchsfrist des Bescheids ist mittlerweile abgelaufen, hat da jemand einen Tip für mich, bevor ich meine Sachbearbeiterin nerve?

Danke und Grüße,
Chicago Whistle.

Habe auf der KSK Seite etwas dazu gefunden:
Wenn sich die Schätzung im laufenden Kalenderjahr nicht verwirklichen lässt oder übertroffen wird, besteht die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden dann den geänderten Verhältnissen angepasst. Die Änderung wirkt sich jedoch nur für die Zukunft aus. Denn das gemeldete Jahresarbeitseinkommen als Berechnungsgrundlage für die Beitragsanteile zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung führt zu verbindlichen Monatsbeiträgen, die rückwirkend nicht mehr korrigiert werden können. Die Schätzung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens sollte daher besonders sorgfältig erfolgen.

Das kann ja wohl nicht sein. Da erzählen die einem die ganze Zeit was von dem Jahr und dann sowas. Ich glaube kaum, daß die das auch so locker sehen, wenn man zu wenig bezahlt. Dumm gelaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
„… die rückwirkend nicht mehr korrigiert werden können.“
da steht es. grausam, aber wahr.
 
Hab ich heute wieder viel gelernt. Jetzt aber schnell zur Post.
 
zur KSK

Ist zwar dumm gelaufen, in Deinem Fall.
Aber die sehen das tatsächlich genau so, wenn Du zu wenig gezahlt hast,
rückwirkend musst Du nichts nachzahlen. (Man hat sich auf Ehrlichkeit eingestellt bei der KSK). Wenn Du dann zum Jahresende eine neue Schätzung fürs nächste Jahr machts wirst Du ggf. rauf oder runter gestuft mit Deinen Beiträgen.
 
Zurück
Oben Unten