Widerrufsrecht für Selbständige?

kitesurfer35

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moinsen,

ich bin selbständig und habe über Telefon ein Vertrag abgeschlosssen, den ich per Fax und Firmenlogo bestätigt habe. Am selben Tag habe ich per Einschreiben widerrufen. Jetzt bekam ich eine Antwort in der es hiess, dass ich als Selbständiger kein Widerrufsrecht habe. Stimmt das?
 
Ich fürchte, dass sie recht haben.
§ 355 Abs. 2 BGB regelt das Widerrufsrecht bei Verbrauchen, der bist Du aber nicht, wenn Du als Unternehmer auftrittst.
BGB § 14 Unternehmer *)
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Read more: "Widerruf nach Fernabsatzgesetz als "Geschäftskunde" - Seite 2 - Forum zum Internetrecht" - Widerruf nach Fernabsatzgesetz als "Geschäftskunde&quot - Seite 2 - Forum zum Internetrecht

So ein Ärger...
 
Schau mal in das BGB:
§ 312
§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 13
§ 13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Also:
Du bist kein Verbraucher,
damit gilt § 312 ff für Dich nicht, d.h. für Dich gilt das Widerrufsrecht bei den sog. Haustürgeschäften (und dazu zählt die telefonische Bestellung) nicht.
 
Teilnehmer Katzenbuch nannte bereits die Ausnahme:
http://www.juraforum.de/forum/archi...srecht-für-selbständige,-firmen,-freiberufler

ABER: § 14 BGB - Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Auch der Unternehmer kann somit als Verbraucher handeln, wenn er das Geschäft für seinen privaten Bereich tätigt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
vielen dank an alle,

somit muss ich wohl in den sauren apfel beissen, denn der Vertrag bezieht sich aufs Geschäft.
 
Wie hat mein Prof dazu gesagt: Man muss sich den Sinn und Zweck des BGB vor Augen führen. Das BGB ist dazu da, den besonders schutzwürdigen Verbraucher vor dem "übermächtigen" Unternehmer zu schützen. Es ist nicht dazu da Geschäfte zwischen den Unternehmern zu regeln; dazu gibt es das Handelsrecht. Wenn Verbraucher untereinander Verträge abschließen, dann ist der eine gegenüber dem anderen gleichgestellt und auch nicht besonders schutzwürdig.

Daher gelten die Regelungen im Bezug auf Widerruf, Gewährleistung, usw. nicht für Geschäfte zwischen Unternehmern bzw. hier ist das Handelsrecht anwendbar, welches solche besonderen Schutzklauseln nicht kennt.
 
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