Wer muss bezahlen: Haarriss auf iBook Mainboard nach 15 Monaten?

infach

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Hi.
Mein iBook (15 Monate alt) ist, wenn man es bewegt hat, regelmässig abgestürzt. Der Händler stellte einen Haarriss auf der Hauptplatine fest und verlangt 800 Euro für die Reparatur.
- Kann ich auf Kulanz erreichen, dass der Händler (Gravis) oder Apple die Kosten übernimmt?
- Kann ich irgendwie die Gewährleistung geltend machen (Der Fehler ist ohne irgendeine äussere Einwirkung aufgetreten. Das iBook stand die meiste Zeit am Schreibtisch, wurde nicht runtergeworfen oder sonstwie rumgeschubst...)
Es kann doch nicht sein, dass ein 1300 Euro teures Teil drei Monate nach Ablauf der Garantie total kaputt ist?
Danke für eure Hilfe, iNfach.
 
also das mit der kulanz ist fast aussichtslos würde ich sagen.

das der fehler ohne äussere einwirkung enstanden ist müsstest du irgendwie nachweisen können, wenn ... ja wenn du denn noch garantie haben würdest... :(

gruss
 
Gravis hat da keinen Sinn. Die streiten Gewährleistungsrecht generell ab (meine Erfahrung).

Ich würde direkt bei Apple anrufen. Schildere den Fall sachlich und lass Dir nen Angebot machen. Immer freundlich bleiben und nicht anfangen mit "...aber ich habe doch Gewährleistung". Lass den Apple-Mitarbeiter zu dem Schluss kommen, dass sie Dein Gerät reparieren müssen. Mit der Case-Nr. kannst Du dann zu Gravis gehen.
 
wenn das gerät 15 monate alt ist, ist ja noch gewährleistung drauf (24 monate sind gesetzlich vorgeschrieben - auch falls apple immer noch as anderes in seinen verträgen stehen haben sollte). und die beweislast ist umgekehrt: der händler/hersteller muss nachweisen, dass der kunde den fehler durch unsachgemäße benutzung oder ähnliches hervorgerufen hat, nicht umgekehrt.

...okay, letzteres ist nur im ersten halben jahr so, dennoch sollte es kein problem sein: http://www.vz-bawue.de/UNIQ113337765209281/link7042A.html
 
BEASTIEPENDENT schrieb:
...okay, letzteres ist nur im ersten halben jahr so, dennoch sollte es kein problem sein

Da bin ich nicht so sicher. Gibt es hier Experten, die sich dazu außern können, wodurch der beschriebene Fehler entstanden ist?
 
BEASTIEPENDENT schrieb:
...okay, letzteres ist nur im ersten halben jahr so, dennoch sollte es kein problem sein: http://www.vz-bawue.de/UNIQ113337765209281/link7042A.html


Man hat zwar 24 Monde Gewährleistung, jedoch tritt nach 6 Monaten, wie Du schreibst, die Beweislastumkehr ein.
Genausowenig, wie Dir der Händler innerhalb der ersten 6 Monate Nachweisen kann, dass das Gerät bei der Auslieferung OK war, genausowenig kannst Du ihm in den restlichen 18 Monaten dieses Beweisen.
Wenn ein Fehler im Nachhinein Auftritt, ist es grundsätzlich wurscht. Es zählt nur der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. War das Gerät da OK oder nicht.

Rechtlich hast Du nach 15 Monaten absolut keine Chance mehr was zu erreichen.
Ich halte den Weg über den Apple-Service den noch am Erfolgversprechendsten. Wenn Du Glück hast, lässt Apple Kulanz walten...

Charlie
 
Charlie_D schrieb:
Rechtlich hast Du nach 15 Monaten absolut keine Chance mehr was zu erreichen.
Charlie

Na ja, so ganz stimmt das ja nicht. Allerdings glaube ich, dass es schwierig werden könnte nachzuweisen, ob der Fehler von Anfang an vorlag.
Wahrscheinlich könnte ein Gutachter das schon feststellen. Dessen Kosten trägst Du aber zumindest bis es ein Urteil gibt selbst.
Du kannst es auf gerichtlichen Wege versuchen, es kann natürlich passieren, dass Du unterliegst und die Sache viel teuer wird als die 800€ Reparaturkosten. Leider wirst Du nicht auf die Kulanz von Apple hoffen können. Die "Kulanz" mit den defekten Logicboards von G3 Dual ibook kam auch erst zustande, als sich ein Sammelklage betroffener User in den USA abzeichnete.


pp.
 
Vielleicht etwas illegal aber trotzdem:
Kauf dir ein neues iBook direkt bei Apple und tausch die Platten aus; dann das neue iBook mit defekter Platte zurück zum Hersteller, hast ja noch Garantie...
 
Bei mir liegt ein ähnliches Problem vor: Ich hab ein PB15" mit 1,25Ghz mit EDU Rabatt damals als Auslaufmodell gekauft- ist jetzt ca. 16 Monate her. Als es vermehrt zu Abstürzen kam hab ich den Hardwaretest laufen lassen, Fehler auf dem Mainboard. Bei Apple angerufen: Kulanz war nix weil ich damals schon 2 Monate über der Garantie war, Austauschprogramme waren nix, die konnten mir nicht mal sagen, was die Fehlernummern bedeuten, die das Testprogramm ausspuckt. Bei Cancom ging auch nix mehr, war meine Schuld, obwohl ich natürlich nix dafür kann, geschweige denn weis, was überhaupt der Fehler ist, weil ein Kostenvoranschlag ist rausgeworfenes Geld, weil ich mir das neue Logic Board eh nicht leisten kann...

Ich denke nicht, dass du Chancen hast... Ich hab mir auch überlegt, weils noch läuft, manchmal bisschen instabil, dass ich so für mich das neue Intel Book rechtfertigen kann- eins aus der ersten Generation wie das PB, das hier steht, wird's aber sicherlich nicht mehr.

Schöne Grüße,

Stefan
 
jkmed schrieb:
Vielleicht etwas illegal aber trotzdem:
Kauf dir ein neues iBook direkt bei Apple und tausch die Platten aus; dann das neue iBook mit defekter Platte zurück zum Hersteller, hast ja noch Garantie...

gute idee...












... nicht!

das geht ja wohl gar nicht!
 
Das geht schonmal technisch garnicht, weil ich den Cancom Menschen gefragt hab, obs denn möglich wäre, das aktuelle Mainboard (mit 1,67GHZ) in Mein Powerbook zu bauen, also das von der Serie, die noch mit DDR 1 lief, weil da ja die Hardware außenrum, also die nicht auf dem Logic Board sitzt, eigentlich gleich geblieben ist. Geht aber nicht, weil Apple da winzige Veränderungen vor nimmt, dass man sowas nicht machen kann und sein Laptop auf die Art und Weise "pimpen" kann. Deswegen denke ich nicht, dass man das Mainboard so einfach wechseln kann, außerdem erlischt die Garantie.

Es ist nicht nur ein riesengroßer Schwachsinn, das ganze wird hier wieder so enden, weils ja eine Anstiftung zum Betrug ist, dass der ganze Thread gelöscht wird... spitze, ganz großes Kino, wirklich...

Schöne Grüße,

Stefan
 
Wodurch entstehen denn Haarrisse auf dem Mainboard? Ist es ein Produktionsfehler, oder kann das auch nach etwas unsanfter Behandlung auftreten?
 
Tja, das Nachzuweisen ist eben die Krux.
Ich arbeite öfters mal mit Hardwaregutachter zusammen, und selbst die sagen, dass es so gut wie ausgeschlossen ist, nach einem Jahr oder mehr einen Schaden auf den Auslieferungszustand zu datieren. Wie willst Du RECHTSSICHER belegen, dass das Mainboard von Anfang an einen defekt hatte, und das Book Dir nicht am Tage der Auslieferung aus den Händen gerutscht ist?

Deswegen sagt Dir jeder halbwegs versierte Jurist zum Thema Gewährleistung folgendes: Gesetzlich 24 Monate, faktisch 6 Monate.

@jkmed: Hast Du schonmal was von SERIENNUMMERN gehört?

Charlie
 
Charlie_D schrieb:
Tja, das Nachzuweisen ist eben die Krux... Deswegen sagt Dir jeder halbwegs versierte Jurist zum Thema Gewährleistung folgendes: Gesetzlich 24 Monate, faktisch 6 Monate.
also, denn zitier ich nochmal die verbraucherzentrale:

"Tritt der Mangel erst danach auf, muss theoretisch der Käufer solche Mängel nachweisen. Das ist nicht einfach, wenn zum Beispiel der Laie eine von vornherein fehlerhafte Grafikkarte im Computer nachweisen soll. Deshalb können an den Nachweis keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Schließlich kann der Käufer ja nicht jedes Mal ein Sachverständigengutachten beibringen. Es genügt also nach unserer Auffassung, wenn man plausibel macht, dass man den Mangel nicht verursacht hat."
 
Immerhin die Frage ob ich mir innerhalb des ersten Jahres Apple Care kaufen soll hat dieser Thread geklärt.

Gruß DT
 
BEASTIEPENDENT schrieb:
also, denn zitier ich nochmal die verbraucherzentrale:

Es genügt also nach unserer Auffassung, wenn man plausibel macht, dass man den Mangel nicht verursacht hat."

Ahh! I see!

Die Verbraucherzentrale entscheidet jetzt also in den Gerichtsäälen darüber, was Recht ist und was nicht...

Zugegeben, ich teile Deine Meinung. Eigentlich ist es eine große Verschlechterung für den Konsumenten, dieses "neue" Gewährleistungsrecht.

Aber geltendes Recht, und vor allem geltende Rechtssprechung sieht nun mal anders aus.

Charlie
 
Eine Verschlechterung ist es nicht. Vorher gab es 6 Monate, die gibt es jetzt auch (um es mal einfach auszudrücken).
 
BEASTIEPENDENT schrieb:
also, denn zitier ich nochmal die verbraucherzentrale:

"Tritt der Mangel erst danach auf, muss theoretisch der Käufer solche Mängel nachweisen. Das ist nicht einfach, wenn zum Beispiel der Laie eine von vornherein fehlerhafte Grafikkarte im Computer nachweisen soll. Deshalb können an den Nachweis keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Schließlich kann der Käufer ja nicht jedes Mal ein Sachverständigengutachten beibringen. Es genügt also nach unserer Auffassung, wenn man plausibel macht, dass man den Mangel nicht verursacht hat."
rotfl

Ha ha, nicht schlecht was die Verbraucherzentrale da sagt. "Nach unserer Auffassung"... Das möchte ich mal sehen das "Plausibel-Machen" das wird den Richter wenig interessieren und trotzdem nach einem Sachverständigen fragen! Wie ich schon geschrieben hatte, es wird eher teuer für Dich wenn Du nicht beweisen kannst, dass Du nicht den Haarriss verursacht hast.


pp.
 
jkmed schrieb:
Vielleicht etwas illegal aber trotzdem:
Kauf dir ein neues iBook direkt bei Apple und tausch die Platten aus; dann das neue iBook mit defekter Platte zurück zum Hersteller, hast ja noch Garantie...

... mir fehlen die Worte. :rolleyes:



pp.
 
Falls alle Strick reißen würde ich mir ein passendes Ersatzmainboard holen (evtl. Ebay) und es selbst einbauen. Mein ehemaliges 700er iBook mit 16 MB Grafikkartenspeicher läuft heute stabil mit 900 Mhz und 32 MB Grafik, da passte alles, ich musste nichts verändern.
 
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