Wer kennt sich in Punkto Haftpflicht aus?

jan

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Wer kennt sich in Punkto Haftpflicht aus? (iPod wurde versenkt)

Hi, ich hab mal ne recht simplen Frage und hoffe, mir kann geholfen werden.
Ich komm grad von der Geburtstagsfete von nem Kumpel und im Laufe dieser Feier hab ich die Freundin von jemandem im Pool versenkt. Hab vorher extra darauf geachtet, dass sie ihr Handy nicht mehr in der Tasche hat, sie hat es sogar selbst bei ihrem Freund abgegeben. Die Freundin hat bei der Aktion meine Brille mit in die "Tiefe gerissen".
Als ich nun am dunklen Beckenrand nach meiner Brille spähte (was gerade bei diesem Verlust durchaus schwierig war), schubste mich der Freund, obwohl er unter Zeugen mehrfach darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ich noch iPod und Handy bei mir trug, ebenfalls ins Wasser -> Handy und iPod gewassert und somit schrottreif. (iPod 3G 30GB + Nokia 3650).
Dass die Haftpflicht des guten Herrns nun an der Reihe ist, sollte klar sein, aber was bekomm ich als Ersatz? 20GB ist für mich inakzeptabel, und das nächste wäre ja der neue 60GB iPod, der sogar unter dem ehemaligen Neupreis liegt. Handy ist erstmal egal...

Nun die Frage: Womit kann und sollte ich rechnen? Und wie schnell geht sowas? (Nächste Woche flieg ich in den Urlaub, klar, dass das utopisch ist...)
 
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Alora, bestell Dir den ipod diese Woche und frag beim Händler nach nem Leihgerät, meiner hat das gemacht (War allerdings ein technischer Defekt am Clickwheel in der Garantie). Ihr wisst hoffentlich was ihr gegenüber der Haftpflicht schreiben müßt? Ansonsten gibts natürlich nichts und den ipod + Handy unbedingt behalten, mit ziemlicher warsch. müsst ihr den (die) einschicken.
 
Du wirst in höchstwahrscheinlich den Zeitwert der Defekten Geräte bekommen.
 
waidmanns_heil schrieb:
..... Ansonsten gibts natürlich nichts und den ipod + Handy unbedingt behalten, mit ziemlicher warsch. müsst ihr den (die) einschicken.
Kann mir nicht vorstellen, dass man die Geräte einschicken muss...Man sieht ja nicht, was defekt ist...
Im Normalfall (also so wie ich es kenne...) braucht man ein Gutachten, das dir dein Händler auf deinen Namen ausstellt... Ipod 30gb Wasserschaden, Totalschaden, Neupreis X €, Zeitwert X €...
Und da (vermutlich) keine Reparatur möglich ist, wird dir von der Versicherung des Anderen der Zeitwert ausgezahlt.
Wenn du dir vom Händler einen ipod ausleihst und man es günstig formuliert, kann es sogar sein, dass die Versicherung die Miet-/Leihgebühr zahlt... falls der Händler was dafür haben will... Könnt aber auch sein, dass die Versicherung das ablehnt, da ja ipod eigentlich nicht notwendig ist, beim Handy, wenn du dir da ein Leihgerät holst, könnte es schon sein, dass du Leihgebühren von der Versicherung bekommst, da man ja erreichbar sein muss (vielleicht ist es ja auch eine Geschäftsreise...?)!

Naja soweit mal...wünsch dir viel glück und einen erholsamen Urlaub...

gruß
Joki
 
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