website vom Netz nehmen, weil Kunde nicht zahlt?

Wenn du mit dem Hosting nichts zu tun hast, würde ich dir dringend davon abraten, die Site offline zu stellen.
Das kann böse Konsequenzen haben, da du eine Handlung durchführst, die nicht vom Kunden beauftragt wurde.
Mahne Sie erneut an. Und lass dir schriftlich geben, was aus der Sicht des Kunden noch fehlt.
 
catvarlog schrieb:
Wenn du mit dem Hosting nichts zu tun hast, würde ich dir dringend davon abraten, die Site offline zu stellen.
Das kann böse Konsequenzen haben
Yep, wenn der Kunde nicht das Hosting und dessen Verwaltung beauftragt hat, dann wäre ich da auch sehr vorsichtig.

Aber ich halte es für recht ungefährlich, zumindest seine geistigen Schöpfungen von der Seite zu entfernen. Insbesondere natürlich irgendwelche selbstkreierten Bilder, Buttons, Logos, Grafiken etc..
 
Also, ich wäre da sicher radikaler, da ich ungern umsonst arbeite
und auch keine Anwälte beschäftigen will.

Hätte ich (im Auftrag vereinbart) den FTP-Zugang, würde ich das Passwort ändern, da ich für die Homepage schließlich alleine zuständig bin. Dann würde ich dem Kunden unter Hinweis des Eigentumvorbehalts eine letzte 1-wöchige Zahlungsfrist geben ... unter Androhung dann diese Seite wg. Eigentumsvorbehalts vom Netz nehmen zu müssen.

Die Kosten für die Herstellung sind natürlich trotzdem fällig.
Und erst nach Rechnungsbegleichung werden weitere Arbeiten gemacht bzw. bei so einem Kunden dann doch lieber Vorauszahlung.
 
Du kannst doch nicht den "Inhaber" des Servers oder vhosts ausperren. Wie stellst du dir das vor? Ein Einrichtungshaus baut ja auch nicht deine Schlösser aus, wenn die Couch nicht bezahlt ist.

Ich denke, dass man sich in diesem Fall zunächst die üblichen Eskalationsstufen sauber durchwandern sollte (Erinnerung, Mahnungen, Follow-Up).

Auch wenn das zwischenmenschlich sicherlich ne Sauerei ist, reitet man sich durch "Rachereaktionen" schnell ins Abseits. Es kann dann durchaus passieren, das man juristisch gesehen eine größere "Schuld" zugesprochen bekommt, als der Kunde.

Ich würde jetzt den Kunden "bitten", präzise zu formulieren, was seiner Ansicht nach noch fehlt.
 
Mac-Bi_ne schrieb:
Also, ich wäre da sicher radikaler, da ich ungern umsonst arbeite
und auch keine Anwälte beschäftigen will.

Hätte ich (im Auftrag vereinbart) den FTP-Zugang, würde ich das Passwort ändern, da ich für die Homepage schließlich alleine zuständig bin. Dann würde ich dem Kunden unter Hinweis des Eigentumvorbehalts eine letzte 1-wöchige Zahlungsfrist geben ... unter Androhung dann diese Seite wg. Eigentumsvorbehalts vom Netz nehmen zu müssen.

Die Kosten für die Herstellung sind natürlich trotzdem fällig.
Und erst nach Rechnungsbegleichung werden weitere Arbeiten gemacht bzw. bei so einem Kunden dann doch lieber Vorauszahlung.
Es könnte Dir dann natürlich passieren, das der Kunde Deine Forderung gegen den entstandenen Schaden aufrechnet...

Und Du am Ende sogar noch draufzahlst. Ohne anwaltliche Beratung würde ich sowas nicht durchziehen.
 
Mac-Bi_ne schrieb:
Hätte ich (im Auftrag vereinbart) den FTP-Zugang, würde ich das Passwort ändern
Gegen einen guten Anwalt ist das Selbstmord.

Aber mal so gesehen: Der Threadersteller ist doch Urheber der Seite - er müßte doch die Nutzung seines Werkes untersagen können, oder?
 
also den FTP zugang zu sperren ist fast schon kriminell.

webseite runternehmen hab ich schon einmal gemacht, einfach die alte seite wieder raufgespielt, meine neue runtergenommen, und fertig war der lack.

aber ich würde auch noch mal nachfragen, wieso der kunde auf die idee kommt, dass die seite noch nicht fertig sei.
du hast ja ein schriftliches "pflichtenheft", das ja anscheinend erfüllt wurde.
darüber hinaus noch ein paar weitere änderungen, die im ursprünglichen auftrag nicht drin waren und "so nebenbei" entstanden sind.
im sinne von "könntest du nicht noch ..." und "ist doch sicher einfach, alles von grün auf blau zu ändern" und "kann ich vielleicht noch eine weitere sprache haben?"
(kenn ich alles :)

mach eine liste aus dem ursprüglichen pflichtenheft, dann der weiteren arbeiten, dann geh zu ihm mit der liste und einem dicken fetten roten edding-marker, mach ein "erledigt" häkchen neben alles was du erledigt hast, und er wird sehen, dass das, was er als "unfertig" bezeichnet, lediglich die dinge sind die erst später dazukamen, die du in deiner dummen ehrlichkeit und deinem freundlichen entgegenkommen "angenommen" hast.

das "dumm" hab ich nicht beleidigend gemeint, sondern ich kenne das.
aus freundlichkeit gibt man gutgläubig noch ein paar draufgaben, extras, "goodies", und am ende schei*t der kunde einem auf den kopf.

ich weiss nicht wie das in deutschland ist, aber wir haben in österreich einen KSV (kreditschutzverein oder sowas), da kann man als unternehmer beitreten, und wenn jemand nicht zahlt, gibst du das dem KSV weiter, der dann eintreiben geht. man ist da aber nicht automatisch dabei, sondern muss beitreten, mit mitgliedsbeitrag und so.
 
performa schrieb:
Gegen einen guten Anwalt ist das Selbstmord.

Aber mal so gesehen: Der Threadersteller ist doch Urheber der Seite - er müßte doch die Nutzung seines Werkes untersagen können, oder?
Wenn die Website tatsächlich Werkshöhe erreicht, und der Kunde keine Nutzungsrechte aus einem Vertrag mehr hat, dann schon....
 
Hi, wir haben auch ein Kunde, der unsere Rechnungen für seine webseite nicht bezahlen will. Haben nach einige freundliche Zahlungs-Mahnungen (ohne Erfolg) unseren Rechtsanwalt in der Sache reingeschaltet. Er hat uns nach einigen Gesprächen mit den Kunden und mit uns, geraten die webseite zu sperren bis er die abgemachte Arbeit laut Vertrag nicht bezahlen hat. Wer jetzt auf seine Seite geht, sieht man nur ein weißer Hintergrund und "error: 13.000 file not found" (wobei 13.000 euros gemeint sind, die der Kunde uns schuldet, nicht nur wegen der webseite, auch Kataloge usw. hat der Schuft nur zum Teil gezahlt!!!!) Ich glaube er hat nicht verstanden, was die Zahl bedeutet...
 
Also, wenn alles nichts nützt, würde ich dei side vom Web nehmen und hinschrieben, dass sie z.B. unter Wartungsarbeiten liegt. Wenn dass auch nichts nütz, hinschreiben, dass der KUnde sie nicht bezahlt hat und deshlab ist sie vom Netz. Wenn er dei Addresse von der Page schon verteilt hat, denke ich, wird er ganz schnell zahlen.
Gruß
 
mores schrieb:
also den FTP zugang zu sperren ist fast schon kriminell. (...) aber ich würde auch noch mal nachfragen, wieso der kunde auf die idee kommt, dass die seite noch nicht fertig sei.

Find ich nicht kriminell, wenn schriftlich vereinbart wurde, dass der Webdesigner den Zugang bekommt, um die Website drauf zu laden, d.h. die Beteiligten waren sich über den Upload, der beim Webdesigner liegt, einig.
Selbstverständlich würde ich das Passwort nur ändern, solange das neue und noch unbezahlte Webdesign drauf ist.
So kann man es mir nicht klauen und ich habe mein Eigentum geschützt (Eigentumsvorbehalt).

Wenn der dann trotzdem nicht zahlt, geht die Homepage offline und in den alten Zustand und das Passwort geb ich wieder frei.
Die Kosten für die gemachte Arbeit sind selbstverständlich trotzdem fällig.

Außerdem dachte ich, der Kunde hat sich geäußert über fehlende Hp-Teile und meint damit die unzähligen bisher kostenlosen Zusatzarbeiten. Und damit hat er eben kein Recht, die Zahlung zurück zu halten.
 
Moin,

selbsterstellte Inhalte entfernen oder vor Zugfriff schützen, das mag ja noch in Ordnung sein.

Man kann aber nicht hingehen und den Server, FTP-Zugang oder wasauchimmer des Kunden lahmlegen. Ohne jetzt Jurist zu sein könnte man sich aber §§ 274, 303 und insbesondere 303a und 303b Abs 2. des Strafgesetzbuches mal genauer ansehen und besonderes Augenmerk auf "unterdücken" bzw. "unbrauchbar machen" legen.

Liegen noch Kundendaten auf dem Server, könnte auch §202a StGB überprüft werden.

Finger Weg von anderer Leute Server!

Ciao
Fuzzel
 
@mac-bi_ne: ich meinte das passwort ändern eines anderen.
wenn ich einen web-design-auftrag bekomme mit fertig eingerichtetem ftp, webspace etc. dann kann ich nicht, weil ich die userdaten bekomme, einfach das passwort ändern.
MEINE daten nehm ich runter, stell eine "did not pay" seite rein, oder die alte homepage, oder gar nix, aber zugangsdaten darf ich nie und nimmer ändern. die gehören mir nicht.

MEINE daten oben lassen und "absperren" ist insofern nicht ideal, da der webspace-besitzer ja einfach an den hoster eine mail schicken und passwort ändern kann.
dann seh ICH durch die finger, da ich meine daten nicht mehr in sicherheit bringen kann.
 
Erst mal was zu Muellermanfred, du hast dich da mit der definition von Werk- und Dienstleistungsvertrag vertan. Bei einemj Werkvertrag ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sieht er das Werk als Vollbracht ist er zur Zahlung verpflchtet, ist er das nicht, muss die Vertragsgegenseite Nachbessern, auch hierzu muss der Kunde die Zeit und möglichkeit einräumen. Ein Service-Vertrag ist nicht von Erfolg anhängig, heisst: Hier ist die Seite, jetzt Zahl erst mal. Dann sehenh wir weiter. Also wenn ich Du wäre - Zugangsdaten vorrausgesetzt - die Seite sofort wieder vom Server holen!!! Der kommt schon
 
hi woluka,

du hast zwei möglichkeiten: erst mal alles dokumentieren und sortieren, d.h. wann ist was vereinbart, wann hast du was gemacht, wann welche rechnung für was gestellt, wann gemahnt. dazu belege sammeln.

nun kannst du
1a) damit zum anwalt gehen und fragen, was das kostet und was der machen würde
1b) verdi-Mitglied werden und die verdi-Mitgliedsrechtshilfe in anspruch nehmen!!
2) zu einem zeitschriftenladen gehen und einen mahnbescheid kaufen. ausfüllen und zum amtsgericht dackeln, gerichtsgebühr bezahlen und mahnbescheid rausschicken lassen. kost was.

dann warten, wenn keine reaktion: wieder zum gericht dackeln und vollstreckbaren titel geben lassen (den titel braucht später der gerichtvollzieher!). wenn einspruch: anwalt nehmen zurück zu 1.a)

ach ja: und immer schön zinsen berechnen! Überziehungszinsen, nicht Sparbuch!!

;-)

wühli
 
noch was: lass die seite online.

du willst den kunden nicht ärgern (naja ok, doch schon) sondern, dass er seinen vertrag erfüllt.
du hast deinen part erfüllt und kannst nun ruhig die dinge ihren lauf nehmen lassen.

spätestens beim mahnbescheid vom gericht bekommt der lahme wieder beine. außer: ER HAT KEIN GELD.##dann bringts alles nichts und du kannst deine arbeit abschreiben.

wuehli
 
Hallo,

Dies hatte ich vor wenigen Wochen in einem ähnlichen Thread
https://www.macuser.de/threads/bekannter-zahlt-nicht.175479/
geschrieben:

«ich hatte vor wenigen Monaten exakt das gleiche Problem, nur war es kein Bekannter: Mündlicher Vertrag und dann 2 Monate auf die Bezahlung gewartet. Telefonate fruchteten nicht, im Gegenteil: ich wurde angelogen, dass das Geld schon überwiesen wäre.

Ich habe dann nach Rücksprache mit meinem RA per Mail Frist gesetzt und gleichzeitig die Abschaltung angedroht, falls kein Geldeingang. Mein RA meinte Abschalten ohne Ankündigung geht nicht, es sei denn man hat es in den AGB stehen. Antwort der Gegenseite binnen Minuten, man würde mich verklagen, wenn ich abschalte. Ich habe dann nach Fristverstreichung abgeschaltet und siehe da, innerhalb einer Woche wurde mir das Geld (vierstellige Summe) bar bezahlt. Der Typ meinte dann zwar noch die Türen zum Abschied ordentlich knallen zu müssen, aber ich hatte mein Geld. Freundliche Telefonate und Entgegenkommen mit Ratenzahlung haben jedenfalls nicht gefruchtet. Ein befreundeter Banker meinte dazu, er käme an die Kunden auch nur noch heran, wenn er ihnen das Konto sperrt.

In diesem Sinne

Kraftwerk»
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
woluka schrieb:
....Dieser Hinweis ebenso wie die nächsten beiden freundlichen schriftlichen Nachfragen blieben ohne Reaktion, erst auf die (freundliche;) ) Mahnung kam jetzt die Antwort: "Alles Quatsch, du hast deine Arbeit nicht gemacht, ich zahl überhaupt nichts!" Also hab ich auf weitere Freundlichkeiten keine Lust mehr, ich suche nach einem wirkungsvollen Druckmittel. Anwalt usw. will ich vermeiden, das läuft irgendwann auf einen Vergleich raus, bei dem ich vermutlich grade so viel kriege, wie der Anwalt mich kostet;) Es geht um insgesamt 1.000,- EUR, war keine so ganz große site. Irgendwie hab ich einfach das Gefühl, dass du bei manchen Leuten immer der Dumme bist... Vielen Dank und viele Grüße! Wolfgang

Wenn das so ist, dass sie behauptet, dass die Arbeit "nicht gemacht" ist, kannst Du ja die nicht gemachte Arbeit mal vom Netz nehmen mit der Begründung, es gäbe ja online sowieso nichts .... dann würde ich gerne mal das dumme Gesicht sehen.

Gerade weil es eine Geschäftswebseite ist, kann man die mittels Mahnbescheid/Gericht pfänden, dann hatte sie mal eine Webseite. Dann muß sie ganz schnell zahlen, wenn die wieder online gehen soll.
Ich würde es aber auch mal so probieren....
Gib doch einfach mal an, es gäbe ein Problemchen mit dem Server - dann gibt's mal eine Error-Page statt einer Webseite. Mal sehen was sie dann macht.
 
<ironie>
da ist natürlich was dran. wenn man versehentlich einen fehler programmiert, weil man in einer zeitschaltfunktion einen falschen timestamp gesetzt hat oder - ach herje... browserinkompatibiliäten... gibt es da nicht böse IE fehler, die das Layout total zerschießen... ich meine - wenn man einen mac hat, fällt einem das ja nicht sofort auf....
</ironie>
 
wie ist denn der aktuelle status?
seite noch online?
 
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