Webdesigner dürfen in die Künstlersozialkasse

starmax

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Stand eben bei heise.de
Vielleicht für den ein oder anderen interessant!

Urteil: Webdesigner dürfen in die Künstlersozialkasse

Das Bundessozialgericht hat eine Entscheidung gefällt, die großen sozialpolitischen Sprengstoff birgt: Die Künstlersozialkasse muss Webdesigner versichern. Die Künstlersozialkasse (KSK) weigerte sich 2002, eine Webdesignerin zu versichern. Diese klagte beim Sozialgericht Hannover und gewann am 27. Mai 2004. Das Bundessozialgericht bestätigte die Entscheidung (Az.: B 3 KR 37/04 R). Nach Ansicht der Richter ist das Berufsbild des Webdesigners -- in Abgrenzung zum Programmierer und Webmaster -- durch eine eigenschöpferisch-gestalterische Tätigkeit geprägt, die mit denen der Grafiker, Grafikdesigner und Layouter vergleichbar ist und somit den Vorgaben des Künstlersozialversicherungsgesetzes entspricht.


Damit ist der Zugang zum günstigen Versicherungsschutz frei für alle Webdesigner. Laut Angaben der Kanzlei Beukenberg Rechtsanwälte, die die Klägerin vertritt, stehen schätzungsweise 1000 Webdesigner auf der Warteliste der KSK, um den Versicherungsschutz zu genießen. Motiv des Gesetzgebers für die günstige Krankenkasse war, Künstler bei ihrer "brotlosen Kunst" zu fördern. Die Kasse wird zum Teil durch Steuergelder und Abgaben finanziert.

Uwe Lehr von Beukenberg Rechtsanwälte fürchtet, dass die Entscheidung allerdings dazu führt, dass unabhängig von der Qualität der Leistung des Einzelnen jeder erwerbsmäßig tätige Webdesigner in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden kann. Seiner Meinung nach muss der Gesetzgeber "entscheiden, ob die Einrichtung der Künstlersozialkasse in der bisherigen Form beibehalten werden kann und soll." (jo/c't)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm - eigentlich eine gute Nachricht ... bin gespannt wie sich das dann in der Praxis auswirkt.

Ciao
 
Das dürfte in der Tat sehr interessant werden, zumal "Webdesigner" kein geschützter Begriff ist, und sich jeder HTML bastelnde Schüle als solcher bezeichnen kann...
 
Danke für den Hinweis - sehr interessant!

Ob das auch für die Kombination Web-Design / Web-Programmierung gilt? Werde ich auf jeden Fall ausprobieren.
 
Für Programmierer wohl nicht.
 
Normalerweise sind die juristischen Kommentare entscheidend dafür, wie nachher die tatsächliche Praxis aussieht. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Aufnahmepraxis bei Webdesignern nachher grundlegend von der der Grafik-Designer unterscheiden wird. Der Beruf "Webdesign" reicht jetzt als Ablehnungsgrund allerdings nicht mehr aus.
Aber da eine Kommission derzeit ohnehin die gesetzlichen Grundlagen der KSK überarbeitet, wird sich im nächsten Jahr vermutlich wieder einiges ändern.
 
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