Was, wenn letzte Reklamation nicht behoben und Garantie abgelaufen?

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Fucko

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Hi,
ich hab vor zwei Wochen mein MBP im nächsten Service Provider abgegeben. Das war am letzten Tag der Garantie. Ich hatte immer Grafikfehler.
Die Jungs haben das entgegengenommen und meinten nach einem Tag, es würde wahrscheinlich am Logicboard liegen. Das haben die mir dann getauscht.
Drei Tage später hatte ich das Teil dann wieder.
Jetzt tritt der Grafikfehler leider nach wie vor auf. Das Bild wird schwarz mit etwas Pixelbrei, aber Dashboard und alle aktiven Ecken funktionieren noch.
Wie auch immer. Offensichtlich haben die das Problem nicht behoben.
Genauso steht aber auch zweifelsfrei fest, dass die Garantie inzwischen abgelaufen ist.
Wie sieht das aus? Müssen die das jetzt auch noch machen weil die das Problem nicht behoben haben oder hab ich jetzt Pech gehabt?
Wollte mal nachfragen wie das so aussieht, bevor ich da wieder hinlaufe.
Danke für die Antworten.
 
Normalerweise muss der ASP das nochmal reparieren wenn es innerhalb der Reklamationsfrist liegt (ist bei jedem ASP anders). Wann hast du das Gerät wieder zurückerhalten und wann trat der Fehler wieder auf?
 
Habs genau am 4.11. abgeholt und der Fehler trat eine Woche darauf wieder auf. Die Fehler kamen aber immer nur sehr sporadisch.
 
Bekommt man nicht 3 Monate weitere Garantie auf die Reperatur?
So hab ich das in Erinnerung.
 
SleMac, das stimmt insofern wenn das selbe Teil defekt ist. Aber wenns was anderes ist hat man Pech gehabt wenn man ausserhalb der Reklamationsfrist ist.

Fucko, ich würds so schnell wie möglich nochmal hinbringen. Da es das Logicboard war, liegt der Verdacht ja nahe das es wieder das Logicboard ist bei Grafikfehlern, und das müssen die dir auf jeden Fall tauschen.
 
entscheidend ist wann du den mangel angezeigt hast, und wenn das vor fristablauf war läuft die frist nach erfolglosem reparaturversuch weiter.
 
Ich zitiere mal aus den Garantiebedingungen:
"Apple garantiert, dass im Rahmen der Garantie ausgetauschte Produkte und gelieferte Teile frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, und zwar für neunzig (90) Tage, gerechnet ab dem Austausch bzw. der Reparatur, mindestens jedoch für die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantiefrist."

Sollte es wieder das Logicboard sein, dann hast du gute Karten.

Gruß Thomas
 
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Ich bin kein Rechtsexperte, aber bekommt man auf das reparierte Teil nicht sogar unabhängig von der 3-Monats-Garantie von Apple auch wieder ganz normale im Gesetz geregelte Gewährleistungsansprüche, die man dem Händler/ASP gegenüber geltend machen kann (sprich 24 Monate mit entsprechender Beweislastumkehr)?

Vorausgesetzt natürlich, dass es exakt das gleiche Teil ist, das Probleme macht...
 
garantie auf ersatzteile beträgt 6 Monate auf das gewechselte bauteil und auch nur dann, wenn's sich um eine kostenpflichtige reparatur gehandelt hat. bei garantiefällen wird das anders geregelt. da gilt es innerhalb von (meistens) 90 Tagen (kann abweichen) den fall dem service partner anzuzeigen, sonst darf man blechen.
 
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