Was bin ich?? Freiberufler oder Gewerbetreibender??

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metty

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Hallo,

ich möchte mich Nebenberuflich als Webdesigner betätigen. Ich habe jetzt schon einige Bücher gelesen über das Nebengewerbe, aber ich bin mir immer noch unschlüssig, was ich jetzt bin.

Da ich auch vorhabe Sachen schon vorzuprogrammieren, die ich als Lösung vertreiben möchte, meine Frage...

Bin ich dann noch freiberuflich oder schon gewerblich?
Brauche ich einen Gewerbeschein oder nicht?

Ich werde mich jetzt mal an das Finanzamt wenden, denn die müssten das wissen, wo sie mich einstufen, oder?
 
so wie du es beschreibst tippe ich auf kleinstgewerbetreiber
 
hi,

also ich kenn mich eigentlich auch nicht damit aus, war aber gerade letzte woche bei nem steuerberater und hab mit ihm über genau dieses thema gesprochen.

er hat gesagt, solang es eine "künstlerische" tätigkeit ist, kann man das als freiberufler tun und man benötigt keinen gewerbeschein.
 
metty schrieb:
ich möchte mich Nebenberuflich als Webdesigner betätigen.
Ich werde mich jetzt mal an das Finanzamt wenden, denn die müssten das wissen, wo sie mich einstufen, oder?
Genau das ist der erste Schritt: Das Finanzamt. Die wissen bescheid und geben, zumindest hier, gerne Auskunft.
Wenn Du eine einschlägige Ausbildung hast, also Design oder so studiert hast, so steht einer Einstufung als Freiberufler nichts entgegen. Aber für mich klingt Deine Beschreibung eher nach Gewerbe.
 
das vermute ich auch ganz stark
du kannst zwar einen hauptshop haben und in deiner "freizeit" bietest du ein fertiges produkt ( Programme für Web ) auf den Markt an.
also....
 
Du bist kein Freiberufler! Freiberufler sein, kann nur jemand, der lt. HGB zu den "Standesberufen" zählt, also Juristen, Ärzte, Architekten etc (auch Künstler). An dem Status des Freiberuflers hängen Vergünstigungen. Z.B. zahlt ein Freiberufler keine Gewerbesteuer. Da kann man sich denken, dass die Finanzämter da schon sehr genau hinschauen.
 
du musst dir ein kleingewerbe anmelden.
 
ichamel schrieb:
Du bist kein Freiberufler! Freiberufler sein, kann nur jemand, der lt. HGB zu den "Standesberufen" zählt, also Juristen, Ärzte, Architekten etc (auch Künstler).

Quatsch.
Künstler ist nicht weiter definiert, er kann sehr wohl als Webdesigner als Freiberufler durchgehen, kommt auf die zu erstellenden Seiten an (und sein Entgeld dafür, zumindest aus der Sicht des Finanzamtes :D )

Und das Finanzamt wird dir sagen das du kein Freiberufler bist, logisch eigentlich, die sind ja auch nicht doof.
Musst selber einschätzen ob deine Arbeit eher in die objektiv gesehen kreative Richtung geht oder nicht.
 
Lars² schrieb:
Quatsch.
Künstler ist nicht weiter definiert, er kann sehr wohl als Webdesigner als Freiberufler durchgehen, kommt auf die zu erstellenden Seiten an (und sein Entgeld dafür, zumindest aus der Sicht des Finanzamtes :D )

Erst schreibst du "Quatsch" und dann schreibst du genau, was #ichamel ja auch meint. Er hat 100% Recht und schreibt keinen Quatsch.

Schließlich war hier von "programmieren" die Rede. Und so "künstlerisch" war bisher noch kein Informatiker mit seinen Programmier"künsten", dass er als Künstler eingestuft wurde.

Lars² schrieb:
Und das Finanzamt wird dir sagen das du kein Freiberufler bist, logisch eigentlich, die sind ja auch nicht doof.
Musst selber einschätzen ob deine Arbeit eher in die objektiv gesehen kreative Richtung geht oder nicht.

Ja, da sollte man aufpassen. Das sieht auch nicht jeder Beamte gleich.
 
Programmieren ist eine Kunst .... aber das Finanzamt sieht es anders ... ;-)

Ich tippe auf Kleinstgewerbetreibender!
 
wenn Du kein profanes Handelsgewerbe ausübst und geistige Leistung und spezielles Fachwissen für Deine Arbeit essentiell ist, bist Du meiner bescheidenen Meinung nach ein Freiberufler - das muss kein Katalogberuf sein, denk ich
 
@MacEnroe: Vielen Dank für die Schützenhilfe. Ich finde es beruhigend, dass wenigstens nicht alle meinen, mit Unflätigkeiten ihr "Besserwissen" dokumentieren zu müssen.

@Lars^2: Ich finde es immer noch am besten, wenn in einem Forum objetiv und vernünftig diskutiert wird. Wohl niemand kann von sich behaupten immer ALLES perfekt und richtig zu wissen, bzw. auszudrücken. Deshalb solltest Du dir lieber dreimal überlegen, ob solche "Quatsch" Kommentare nicht besser unterbleiben. Sympatisch ist sowas nicht gerade :-(
 
hmm - ist eine seltsame Sache, dass mit der Freiberuflichkeit.

Mich hat das Finanzamt schon bei einem ersten Vorabgespräch als klar freiberuflich eingestuft (obwohl ich das nicht erwartet habe): Qualifikation und Tätigkeit müssen jeweils eindeutig auf eine freiberufliche Tätigkeit hinweisen.
D.h. Deine Qualifikation/Beruf/Ausbildung muss einer der "Standesberufe" sein (bei mir techn. Betriebswirt) und die Tätigkeit/Dienstleistung muss entsprechend künstlerisch/beratend und immer eigenverantwortlich sein. Erst wenn beides zutrifft kann man sich als freiberuflich einstufen lassen.
Bin wohl einer der wenigen, die im freiberuflich als IT-Systemberater tätig sind :)
 
ichamel schrieb:
Du bist kein Freiberufler! Freiberufler sein, kann nur jemand, der lt. HGB zu den "Standesberufen" zählt, also Juristen, Ärzte, Architekten etc (auch Künstler). An dem Status des Freiberuflers hängen Vergünstigungen. Z.B. zahlt ein Freiberufler keine Gewerbesteuer. Da kann man sich denken, dass die Finanzämter da schon sehr genau hinschauen.


Nachdem ich mir die Seiten zu "freie Berufe" (siehe die Links oben) mal durchgesehen habe, bin ich doch überrascht, darunter sogar auch den "Informatiker" zu finden.

Ist also insofern inhaltlich schon richtig, was @Lars2 gemeint hat.
 
Was ich mich dabei frage ist: Grafikdesigner ist beispielsweise keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder Depp der einen Bleistift halten kann, darf sich Grafikdesigner nennen (und zu viele tun das auch...). Wer nach Jahrzehnten als Setzer vom Arbeitsamt eine Umschulung auf DTPler bekam, beschließt jetzt zu den kreativen zu gehören und ist Freiberufler. Was sagt das Finanzamt eigentlich dazu?
Als ich mich 1988 als Illustrator (Dipl. Grafikdesigner) und BDG Mitglied selbstständig gemacht habe, mußte ich erst mit mit meiner Mappe unterm Arm beim Finanzamt aufkreuzen um als Freiberufler anerkannt zu werden. Das Finanzamt meinte nämlich, ich gehöre zum grafischen Gewerbe, wie Drucker, Lithograf, Setzer etc. (Die älteren unter uns werden sich erinnern... das war bevor man mit einem Paket Photoshop unterm Arm so 'ne Art Direktor werden konnte).
Programmierung ist doch nur Mittel zum Zweck. Am Ende steht das kreative Produkt, eine Website oder Multimediakunst. Genauso, wie man mit einem Bleistift außer künstlerisch arbeiten eben auch reihenweise Zahlenkolonnen als Buchhalter addieren kann, kann das Programmieren doch nicht an und für sich als Indiz für gewerbliches Treiben angesehen werden.
My 0.2 cents.
 
ichamel schrieb:
@Lars^2: Ich finde es immer noch am besten, wenn in einem Forum objetiv und vernünftig diskutiert wird. Wohl niemand kann von sich behaupten immer ALLES perfekt und richtig zu wissen, bzw. auszudrücken. Deshalb solltest Du dir lieber dreimal überlegen, ob solche "Quatsch" Kommentare nicht besser unterbleiben. Sympatisch ist sowas nicht gerade :-(

Wenn du objektiv sagst das er kein Freiberufler ist dann ist das ganz objektiv gesehen Unsinn. Freiberufler sind eben nicht nur Ärzte, Anwälte und die weiteren Standesberufe sondern alles, was in die Richtung "künstlerisches Handwerk" geht.

Und deswegen kommt es immer darauf an was metty so machen will, den viertausendsten Webshop schreiben und verkaufen ist zwar bestimmt auch ne Kunst aber nichts, was in die künstlerische Richtung geht.
 
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