Vom Kauf zurücktreten

Bastian

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Halli-hallo

Ich bin in einer ziemlich mühsamen Situation. Mitte Mai habe ich mir ein PB G4 12" gekauft. Das Gerät hatte von Beginn weg eine Macke (kein Bild nach Ruhezustand oder bei Neustart). Da der Fehler nur sehr unregelmässig auftrat, beschloss ich, noch zuzuwarten.

Anfangs Juni lief das Display gar nicht mehr und ich brachte das Gerät beim Händler vorbei. Ich beschrieb den Mangel bis ins kleinste Detail, füllte das entsprechende Formular aus und reichte das Gerät ein.

Nach zweieinhalb Wochen (!) kam es zurück; mit einer Rechnung! Die Techniker konnten keinen Defekt feststellen. Offenbar schien das Gerät wieder eine Phase gehabt zu haben, wo es funktionierte. "Langzeittests" wurden keine durchgeführt, da ich auf dem Formular "Fehler tritt auf: dauernd" statt "häufig" angekreuzt habe.

Natürlich war ich damit nicht zufrieden. Der Händler meinte auch, dass das Gerät besser geprüft werden müsste. Also nochmals einschicken...

Mittlerweile sind fast zwei Monate vergangen und ich habe noch immer nichts gehört. Also rief ich beim Hauptsitz des Geschäfts an, wo mein Gerät eingeliefert wurde. Dort hiess es, man warte noch auf ein Ersatzteil aus dem Ausland.

Das ist doch eine Frechheit! Ich bezahle 3000 Franken für ein Gerät, das ich zwei Monate lang nicht erhalte. Und am Ende kriege ich eine zusammengeflickte Occassion-Schwarde...

Ich will meine Emotionen kühl halten, aber meine Geduld ist nun wirklich am Ende. Welche Chancen, denkt ihr, hab ich, um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können? Wie siehts mit der Originalverpackung aus? Die Kiste hab ich noch, aber die Broschüren und CDs zum Teil wahrscheinlich nicht mehr.

Natürlich könnte ich auch einfach warten. Aber ich will mir das ehrlich gesagt nicht bieten lassen. Ich hab mich damals bewusst dagegen entschieden, das Gerät in einem Online-Shop zu kaufen, um gerade bei solchen Problemen auf eine schnelle und kompetente Hilfe vor Ort zurückgreifen zu können. Beim Online-Händler hätte ich zudem noch ein paar Hundert Franken sparen können.

Was meint ihr? Ich bin dankbar für jegliche, sinnvolle Hinweise.

Bastian
 
Also ich kenn die Rechtslage bei euch da unten (sorry *G*) nicht, aber bei der bearbeitenden Firma würd ich schon mal Stress machen!

Warum schicken die eigentlich eine Rechnung mit?
Is doch an sich ein Garantiefall, oder?

Rücktritt vom Kaufvertrag ist bei und in Dschöameni erst nach der zweiten misslungenen Reperatur möglich soviel ich weis...
 
Das mit der Rechnung war ein dämlicher Witz. Sie meinten, das Gerät wäre einwandfrei und wollten den angefallenen Aufwand für die Arbeit verrechnen.

Naja, ich frage mich, ob ein Rücktritt möglich ist, wenn das Gerät bereits einmal geliefert wurde. Im Moment ist es ja in Reparatur.

Auf der anderen Seite habe ich Zweifel, diesbezüglich einfach mal den Händler zu fragen. Der will mich doch dann bloss vertrösten und mir einreden, dass mir nichts anderes übrig bleibt.
 
Warum willst du vom Kauf zurücktreten wenn das Gerät nach der Reparatur einwandfrei funktioniert?

Überall kann es mal einen Defekt eines Gerätes oder einen Fehler eines Menschen geben. So ist das im Leben. Man muss nicht alles hinnehmen, aber eine (1) Reparatur schon. Allerdings sind zwei Monate schon sehr lange, deswegen würde ich dem Händler eine letzte angemessene Frist zur Nachbesserung geben, sagen wir mal 10 Tage. Verstreicht diese Frist, kannst du sicher eine Wandlung verlangen.
 
Naja wenn zweimal nachgebessert, sprich repariert wird, und das Gerät immer noch nicht ordnungsgemäss funktioniert, kannst du Wandelung verlangen, d.h. Gerät zurückgeben und Geld zurück.
 
typischer Fall wo man erst kein Glück hat und dann kommt noch Pech dazu :D

vermute mal, dass du nicht so leicht vom kaufvertrag austeigen kannst.
bestenfalls werden sie dir ein neues gerät anbieten, wenn sie den mangel nicht beheben können.
so lange musst du halt auf die servicequalität deines händlers vertrauen, der wohl bei 2 monaten wartezeit nicht so doll sein dürfte.

bin aber kein jurist, vielleicht gibts auswege...
 
Natürlich kann es Fehler geben, damit habe ich absolut keine Probleme. Doch die Art und Weise, wie ich als Kunde behandelt werde, lässt doch zu wünschen übrig. Sie boten mir nicht mal ein Ersatzgerät an.

Wäre mir das bei einem Online-Händler passiert (z.B. Apple-Store) würde das bestimmt nicht so lange dauern. Und günstiger wäre es zudem auch noch.

Und ob es nach der Reparatur dann wirklich einwandfrei funktioniert, bleibt dahingestellt. Die Sache ist mir nicht geheuer. Zudem will ich dem Händler damit meine Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen.
 
hi,

also ich kann leider auch nur für deutsches recht sprechen (hatte so etwas in der art auch schon mal). bei uns ist es so, dass du erst eine wandlung, sprich geld zurück, in anspruchen nehmen kannst, wenn das gerät zweimal repariert wurde und auch nur dann, wenn es zweimal der gleiche fehler war. wenn es drei verschiedene fehler aufweist kannst du auch die wandlung in anspruch nehmen. meistens machen die händler aber auch von ihrem recht gebrauch und ziehen eine nutzungsgebühr ab (aber auch nur wenn das gerät schon älter als 4 monate ist). wenn du eine wandlung in anspruch nehmen kannst, musst du nicht die original verpackung haben, nur die software und alle kabel.
es kann aber nicht sein, dass du zwei monate auf dein gerät warten musst. da wirst du aber bestimmt nicht viel dran ändern können, da du dem händler die chance geben musst das gerät zu reparieren. er redet sich halt damit raus, dass er auf die netsprechenden teile wartet. ich würde dort trotzdem mal stress machen. denke aber das du "noch" keinen anspruch auf ein neues gerät oder dein geld hast.

wie gesagt das ist die rechtslage bei uns. wie es bei euch aussieht weiß ich leider auch nicht.

gibt es bei euch nicht so etwas wie die "verbraucherzentrale" dort kann man sich über das recht des verbrauchers informieren?!

anscheinend habt ihr auch eine servicewüste wie wir :D

wünsche dir dann mal viel glück mit deinem notebook ;)

gruß
silenthate
 
Okay, ich werde mal schauen, wie sich das weiterentwickelt. Danke für eure Antworten.
 
Das ist bei uns in D so, dass Du ihnen eine angemessene Frist zur Reparatur einräumen musst (ca. 2 Wochen). Danach kannst Du zurücktreten. Ich nehme an, dass es in der Schweiz nicht sehr viel anders sein wird.
 
Das ist bei uns in D so, dass Du ihnen eine angemessene Frist zur Reparatur einräumen musst (ca. 2 Wochen). Danach kannst Du entweder Wandlung (Geld) oder ein Neugerät verlangen. Ich nehme an, dass es in der Schweiz nicht sehr viel anders sein wird.
 
Bei einer Wandlung wird aber der Wertverlust des Geräts berücksichtigt, Du bekämst also nicht die volle Höhe des bezahlten Geldes zurück.

Rede erst mal mit dem Händler, schildere Dein Problem, und frage ihn, was er für Dich tun kann. Vielleicht tauscht er es ja um, schließlich hat er mit dem defekten Gerät und Dir "an der Backe" auch viel Aufwand.

Das Recht zu bemühen ist immer langwierig und für alle Seiten meist die schlechteste Lösung.

No.
 
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