Verzögerung bei Bereitstellung von Festnetz und DSL

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nima

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Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Am 04. September habe ich online einen Vertrag für DSL und Festnetzflat mit Sofort Surf Option bei einem Vodafone Händler für meine neue Wohnung abgeschlossen. Ab selben Tag habe ich die benötigten Unterlagen zum Händler per Mail geschickt.
Am 05. September bin ich dann in die neue Wohnung gezogen.
Der Händler sagte mir, dass ich innerhalb von einer Woche den Vodafone UMTS Stick zum sofort Surfen und für kostenlose Telefonate ins Festnetz bekomme.
Nach zwei Wochen war immer noch nichts da.
Da ich als Kleinunternehmer tätig bin, bin ich auf Telefon und Internet angewiesen. 1-2 Wochen wäre auch ohne gegangen.
Naja auf jeden Fall war ich dann gezwungen einen UMTS Stick eines anderen Anbieters über Try and Buy für einen Monat zu buchen. Das ganze hat mich 50 Euro gekostet. Hinzu kommen noch Kosten für Handy Telefonate, die ich führte um neue Kunden in der Region zu finden, hat auch geklappt. So sind dann auch noch weitere Kosten für Projekt/Auftrags Besprechungen.
Diese Telefonkosten hätte ich vermeiden können, wenn der Vodafone UMTS Stick rechtzeitig geliefert geworden wäre.
So sind Telefonkosten von rund 130 Euro entstanden.
Nach fast 4 Wochen ist dann endlich der UMTS Stick und der Router angekommen.
Allerdings wird der richtige Anschluss erst in zwei Wochen geschaltet.
Das blöde daran ist, dass ich auch nicht richtig arbeiten kann, da ich nur 5GB Daten Volumen mit dem UMTS von Vodafone habe, ausserdem ist die Bandbreite für die Übertragung von größeren Dateien > 100MB eher ungeeignet. So brauche ich z.B. die aktuelle Version vom iPad SDK, kann die aber nicht laden weil der Stick irgendwann einfachI blockiert oder so.

Nun meine Frage, kann ich Vodafone oder den Händler für die unnütz entstandenen Telefon Kosten und Kosten für den UMTS Stick verantwortlich machen bzw. eine Erstattung der Kosten verlangen?

Vielen Dank und Grüße,
Nico
 
Das kannst Du probieren, aber die Chancen sind eher gering und einen Rechtsanspruch hast du gar nicht.
Irgendwo im Kleingedruckten der AGB dürfte etwas von "unverbindlich", "schnellstmöglich" und "umgehend" stehen, außerdem sind Folgeschäden quasi jeder Art auch irgendwie ausgeschlossen.
Das Limit des Stick ist ja vorher bekannt gewesen.
 
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