Vertragsrechtschutzversicherung

mex

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Hi, vor 1,5 Jahren gabs mal einen Thread wo jemand eine Vertragsrechtschutzversicherung suchte und hier nicht genannt bekam.

Ich hätte sowas ja auch gerne - eine Versicherung die die Anwaltskosten bei nicht zahlenden Kunden oder bei Urheberrechtsverstößen übernimmt.

Gibts da inzwischen Positives zu vermelden?
 
hi mex,

Vertragsrechtsschutz gibt es in der Versicherungsbranche anscheinend nur für bestimmte "Zielgruppen",
wegen des Risikos dabei.

Frage doch mal deine Versicherung, ob sie deine "Lücke" füllen können und berichte. :)
 
bei mir ist vertragsrecht in der "normalen" rechtschutz mit abgedeckt und war es auch bei meinem vorherigen versicherer.
 
macbett schrieb:
bei mir ist vertragsrecht in der "normalen" rechtschutz mit abgedeckt und war es auch bei meinem vorherigen versicherer.

Dein Rechtsschutz bezieht sich wahrscheinlich nur auf privates Vertragsrecht. Diesem Irrtum sind wir auch mal fast erlegen. Einen Vertragsrechtsschutz lassen sich Versicherungen mit sehr hohen Prämien vergüten, sodass sich das meist wohl kaum lohnt. Beim Firmenrechtsschutz ist der Vertragsrechtsschutz meist nur auf das Private beschränkt.

Oder hast Du mit Deiner Versicherung schon Erfahrungen gesammelt?
 
Guten Morgen Mex,

zumindest aus eigener Erfahrung kann ich schreiben,
diesen Versicherungsschutz gibt es seit Ende der Acht-
ziger des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr in die-
ser Art. Nach 31 Prozessen, vorwiegend Copyright-
Verletzungen, davon 28 gewonnen, 1 verloren, 2 ver-
glichen, welche ich anstrengte, kündigte meine Ver-
sicherungsgesellschaft mit der Begründung, es würde
allgemein damit zu viel Schindluder getrieben und
rechne sich damit nicht mehr für die Versicherung.
Der Versicherungsschutz wurde nach einem gewon-
nenen Prozess gekündigt. So erging es allen Ver-
sicherungsnehmern. Prozess – egal ob gewonnen
oder verloren, es wurde bei nächster Gelegenheit
gekündigt. Und es spielte keine Rolle ob man alle
Versicherungen oder nur diese bei ihnen hatte, ob
grosses oder kleines Unternehmen.

Einen Ersatz für diese Versicherungsart gibt nicht.

Gruss Jürgen
 
JürgenggB schrieb:
Guten Morgen Mex,

zumindest aus eigener Erfahrung kann ich schreiben,
diesen Versicherungsschutz gibt es seit Ende der Acht-
ziger des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr in die-
ser Art. Nach 31 Prozessen, vorwiegend Copyright-
Verletzungen, davon 28 gewonnen, 1 verloren, 2 ver-
glichen, welche ich anstrengte, kündigte meine Ver-
sicherungsgesellschaft mit der Begründung, es würde
allgemein damit zu viel Schindluder getrieben und
rechne sich damit nicht mehr für die Versicherung.
Der Versicherungsschutz wurde nach einem gewon-
nenen Prozess gekündigt. So erging es allen Ver-
sicherungsnehmern. Prozess – egal ob gewonnen
oder verloren, es wurde bei nächster Gelegenheit
gekündigt. Und es spielte keine Rolle ob man alle
Versicherungen oder nur diese bei ihnen hatte, ob
grosses oder kleines Unternehmen.

Einen Ersatz für diese Versicherungsart gibt nicht.

Gruss Jürgen

Du hättest gegen die Kündigung klagen können :D Bei 31 Prozessen allerdings mit wenig Hoffnung auf Erfolg, dabei ist egal ob gewonnen oder verloren, weil der Grundgedanke einer Versicherung (= Risikoabsicherung gegen den Zufall) bei einem "Gewohnheitstäter" nicht gegeben ist.
 
Im gewerblichen bereich wirst du kaum jemanden finden, der dir vertragsrechtschutz bietet, wenn dann zu inakzeptablen preisen oder sehr hoher selbstbeteiligung.
Wenn du freiberufler bist, kannst du mit einer mitgliedschaft bei verdi einen, eingegrenzten, rechschutz erhalten. Zumindest haben die kompetente anwälte und berater, an die man sich, als verdi-mitglied, dann kostenfrei wenden kann.
Inkasso verfahren übernimt, meines wissens nach, kein versicherer.
 
Meeresgrund schrieb:
Du hättest gegen die Kündigung klagen können :D Bei 31 Prozessen allerdings mit wenig Hoffnung auf Erfolg, dabei ist egal ob gewonnen oder verloren, weil der Grundgedanke einer Versicherung (= Risikoabsicherung gegen den Zufall) bei einem "Gewohnheitstäter" nicht gegeben ist.


Hallo Meeresgrund,

wurde ja auch von grossen Unternehmen versucht.
Doch die Begründung der Versicherung war, dass
diese Versicherungssparte generell aufgelöst wird.

So hatten sie ALLE bestehenden Verträge gelöst.
Auch vor Eintritt eines Schadensfalls.

„Gewohnheitstäter” war/bin ich nicht:D

Gruss Jürgen
 
Der Markt an Rechtschutzversicherern ist schier unüberschaubar. Gibt es zwei oder drei Anbieter, die sich als besonders "gut" bzw. kompetent hervorgetan haben? Also z.B. Rechtschutz für Freiberufler und gleichzeitig Privat/Verkehrsrechtschutz?
 
Hallo,

der Rechtsbereich "Vertragsrecht" ist nicht versicherbar. Ich leide auch darunter, weil man dann dem einem oder anderen Kunden der sich mit dem Bezahlen zu lange Zeit lässt etwas entspannter begegnen könnten. Ich würde dann nämlich nicht ständig an die Anwaltskosten denken müssen.

Grüße
K.
 
Danke für Eure Postings. Meine Recherchen haben das selbe Bild ergeben: Kein Rechtsschutz für Verträge.

Es ist schon ärgerlich: Die wichtigen Dinge sind nicht versicherbar. Eine BU-Versicherung habe ich auch nicht bekommen, weil ich kein Diplom habe. Da waren auch 12 Jahre Berufserfahrung kein Argument.
 
Wenn es nur um das Zahlungsrisko geht, warum nutzt ihr nicht Factoring zur Absicherung eurer Auftäge bzw. Forderungen? Zins = Riskoprämie
 
Zuletzt bearbeitet:
flieger schrieb:
Der Markt an Rechtschutzversicherern ist schier unüberschaubar. Gibt es zwei oder drei Anbieter, die sich als besonders "gut" bzw. kompetent hervorgetan haben? Also z.B. Rechtschutz für Freiberufler und gleichzeitig Privat/Verkehrsrechtschutz?

Es gibt nicht die gute Gesellschaft für "Freiberufler". Es macht einen Unterschied, ob du z.B. Arzt, Rechtsanwalt. Steuerberater, Softwareentwickler usw. bist, dann gibt es für die einzenlen Bereiche gute Tarife.

WICHTIG ist: Die Rechtschutz und die betriebliche Haftpflicht (Vermögens-, Personen-, Sachschachäden) gehören zusammen, wie Topf und Deckel, weil
- die Haftpflicht die Leistungen übernimmt, wenn Du Schaden anrichtest und zahlen sollst (Schadensabwehr oder passiver Rechtschutz=Prozess sowie ggfs. Schadensregulierung), und die
- Rechtschutz, wenn Dir ein Schaden zugefügt wird und Du Geld möchtest (aktiver Rechtsschutz)

Das unternehmerische Risiko (z.B. Kunde zahlt nicht) ist allerdings nicht versicherbar.
 
Meeresgrund schrieb:
Das unternehmerische Risiko (z.B. Kunde zahlt nicht) ist allerdings nicht versicherbar.


Gerade darum geht es ja dem Threadsteller und die
„alte” von mir angesprochene Versicherung deckte
früher auch diesen „Schadensfall” ab. Sie war voll-
kommen unabhängig von den anderen „Haftpflicht”-
Versicherungen. Früher waren wohl die Unternehmer
ehrlicher und auch zahlungswilliger und es lohnte sich
für die Versicherungen.

Für nichtzahlende Klientel gibt es aber eine Versiche-
rungsart auf Prämienbasis. Man tritt quasi schon im
Vorab seine Rechnung an diese gegen einen bestimm-
ten Prozentsatz ab. Lohnt aber nur bei hohen Rech-
nungssummen und man wird auch nur ab einer be-
stimmten Umsatzhöhe in die Versicherung aufgenom-
men.

Ich hatte mich nicht näher damit beschäftigt, nur mal
davon gelesen. Ob es sie noch gibt, sei bei der Masse
von insolventen Auftraggebern aber dahin gestellt.

Gruss Jürgen
 
Noch ein paar mehr infos:

http://www.deutsche-factoring.de/18_1

Kaum ist man ein wenig aus dem Geschäftraus, haut man die Namen durcheinander.....

Factoring ist das Zauberwort : )

Gruss Tobi
 
Danke Tobi!:D
Hast ja so recht!

Gruss Jürgen
 
JürgenggB schrieb:
Gerade darum geht es ja dem Threadsteller und die
„alte” von mir angesprochene Versicherung deckte
früher auch diesen „Schadensfall” ab. Sie war voll-
kommen unabhängig von den anderen „Haftpflicht”-
Versicherungen. Früher waren wohl die Unternehmer
ehrlicher und auch zahlungswilliger und es lohnte sich
für die Versicherungen.

Für nichtzahlende Klientel gibt es aber eine Versiche-
rungsart auf Prämienbasis. Man tritt quasi schon im
Vorab seine Rechnung an diese gegen einen bestimm-
ten Prozentsatz ab. Lohnt aber nur bei hohen Rech-
nungssummen und man wird auch nur ab einer be-
stimmten Umsatzhöhe in die Versicherung aufgenom-
men.

Ich hatte mich nicht näher damit beschäftigt, nur mal
davon gelesen. Ob es sie noch gibt, sei bei der Masse
von insolventen Auftraggebern aber dahin gestellt.

Gruss Jürgen

Beim Factoring handelt es sich nicht um eine Versicherung im klassischen Sinn. Eine Versicherung heisst:
1. viele Leute haben ein Haus, bei einem kann es abbrennen
2. der Verlust ist für einen einzelenen nicht tragbar
3. Darum schliessen sich alle Hausbesitzer zusammen, um den zu bezahlen, den es erwischt
Wichtig: Das Risiko tragen viele, es erwischt aber nur wenige. Aus diesem Grund ist bei 31 Schadensfällen in ein paar Jahren auch keine Versicherung mehr gegeben.

Bei Factoring wird das unternehmerische Risiko des Forderungsausfalls von der Factoring Gesellschaft übernommen, dafür erhält sie keine Risikoprämie sondern wird am unternehmerischen Gewinn beteiligt, weil der Schaden des Forderungsausfalls praktisch jeden Unternhemer trifft und nichts weiter als eine Gewinnschmälerung darstellt.
 
Meeresgrund schrieb:
Beim Factoring handelt es sich nicht um eine Versicherung im klassischen Sinn.

[...]

Bei Factoring wird das unternehmerische Risiko des Forderungsausfalls von der Factoring Gesellschaft übernommen, dafür erhält sie keine Risikoprämie sondern wird am unternehmerischen Gewinn beteiligt, weil der Schaden des Forderungsausfalls praktisch jeden Unternhemer trifft und nichts weiter als eine Gewinnschmälerung darstellt.

Deiner Aussage spreche ich nicht zu:

Ein Factoringvertrag ist zwar kein "klassischer" Versicherungsvertrag, sondern ein Kreditvertrag oder ein Vertrag "sui generis", aber der Effekt ist der gleiche...Du sicherst dein Unternehmen gegen unvorhergesehene Forderungsausfall ab.

Deine Statements zu Unternehmerrisko und Gewinnbeteiligung ist irrelevant; Mit jeder betriebesbedingten Aufwendungen kommts Du früher oder später in deine GuV; Sowohl mit Versicherungsprämien als auch mit Abschreibungen auf Forderungen...

Vi ses

Tobi
 
symchaotisch schrieb:
Deiner Aussage spreche ich nicht zu:

Ein Factoringvertrag ist zwar kein "klassischer" Versicherungsvertrag, sondern ein Kreditvertrag oder ein Vertrag "sui generis", aber der Effekt ist der gleiche...Du sicherst dein Unternehmen gegen unvorhergesehene Forderungsausfall ab.

Deine Statements zu Unternehmerrisko und Gewinnbeteiligung ist irrelevant; Mit jeder betriebesbedingten Aufwendungen kommts Du früher oder später in deine GuV; Sowohl mit Versicherungsprämien als auch mit Abschreibungen auf

Forderungen...

Vi ses

Tobi

Vielleicht haben wir beide recht :) Es wird nämlich zwischen echtem und unechtem Faktoring unterschieden.
- Bei echtes Factoring wird das sog. Delkredererisiko übernommen.
- Bei unechtes Factoring wird das Delkredererisiko nicht übernommen.

- Die Übernahme des Delkredere-Risikos, bedeutet den Haftungsübergang des Forderungsverlustes auf die Factoring Gesellschaft. Dafür wird eine Provision gezahlt, die zu den Zinsen und Gebühren zusätzlich einen Zuschlag für das Ausfallrisiko umfaßt. Diesen Zuschlag für das Ausfallrisiko hatte ich vorher salopp als unternehmrisches Risiko bezeichnet.
- Das unechte Factoring ist als Darlehen anzusehen, wobei die Forderung lediglich der Kreditsicherung dient. Es findet dabei kein Übergang des Haftungsrisikos auf die Factoring Gesellschaft statt.

In Deutschland wird überwiegend echtes Factoring praktiziert.
 
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