Verschenkte aber nicht eingelöste App zurückverlangen?

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Hallo zusammen. Habe einem Bekannten vor einiger Zeit ( vor einem Jahr?) eine App verschenkt. Da er bereits in die USA ausgewandert war und anscheinend bei seiner AppleID das Land auch gewechselt hat, konnte er das Geschenk nicht einlösen. Mir wurde die App aber trotzdem belastet. Nun habe ich aber eben herausgefunden, dass er die App nie laden konnte. Kann ich irgendwie das "Geschenk", das ja nie eingelöst wurde, jetzt wieder von Apple zurückfordern? Wenn ja, wie? Via reportaproblem.apple.com erscheinen nur meine Käufe die ich vor kurzem getätigt habe. Das "Geschenk" erscheint dort nicht. Gibt es noch andere Möglichkeiten? Danke für die Hilfe!
 
Ich kann es mir kaum vorstellen, es ist ja recht viel Zeit vergangen und sowas wäre vorher oder zumindest kurzfristig zu klären.
Hast Du denn mal beim Apple Kundenservice nachgefragt oder die zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen AGB bzw. Rückerstattungsrichtlinien herausgesucht?
 
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Dumme Frage meinerseits:
Geht es ums Prinzip oder um einen nennenswerten Geldbetrag?

Gruss, Ciccio
 
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Naja geht natürlich nicht um ein Vermögen... Da ich aber jemand anderem diese Tage die gleiche App verschenkt habe und diese sogar teurer geworden ist, kam mir das wieder in den Sinn... Jetzt hab ich die App ja im Grunde mehrmals gekauft, ohne Nutzen. Aber es stimmt wohl, dass ich damals sofort hätte reagieren müssen... Wobei da der Store auch etwas gleichgültig damit umgeht. Sollte ja beim Kauf schon merken dass der Beschenkte das Geschenk, weil anderes Land, nicht wird einlösen können...
 
Sollte ja beim Kauf schon merken dass der Beschenkte das Geschenk, weil anderes Land, nicht wird einlösen können...
Andererseits sollte sich der Schenkende vorher Gedanken darüber machen, ob das Geschenk angebracht ist.
 
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Sollte ja beim Kauf schon merken dass der Beschenkte das Geschenk, weil anderes Land, nicht wird einlösen können...
Das ist ja gar nicht möglich. Kann ja sein, dass der Beschenkte mehrere AppleIDs in verschiedenen Ländern hat. Sonst würde sich der nächste beschweren, dass man die App nicht frei verschenken kann. Da muss schon der Schenkende überlegen, was er denn an wen verschenkt. Klar kann man einem Inuit auch einen Kühlschrank schenken... macht aber eben nicht ganz so viel Sinn... Da kann es nicht die Aufgabe des Kühlschrankverkäufers sein, dies vorab zu prüfen.
 
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[...] kann man einem Inuit auch einen Kühlschrank schenken... macht aber eben nicht ganz so viel Sinn...
Kommt darauf an, ob die die gleichen Stecker und Spannungen verwenden... ;)
 
Grundsätzlich kommt da ja ein Vertrag zu stande der einzuhalten ist.
 
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