ver.di Mitgliedsbeiträge geltend machen? / Geschäftskonto

Mankind75

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Hallo zusammen,

ich bin ver.di-Mitglied und führe ein Kleinunternehmen mit dem ich ab und an Aufträge für Linuxkunden mache. Ich habe neben meinem Privatgirokonto auch ein Girokonto, welches ich für die Zahlungen von Kunden verwende.
Momentan werden die ver.di-Beiträge vom Privatkonto abgebucht und ich frage mich, ob ich diese auch gewinnmindernd ansetzen kann. Steuerberater habe ich nicht, da sich die Aktivitäten meines Unternehmens in einem sehr kleinen Rahmen bewegen und es sich für meinen Fall nicht großartig lohnen würde.
Wäre es sinnvoll, ver.di mitzuteilen, dass sie doch bitte vom Geschäftskonto einziehen sollen?

Danke für eure Hilfe,
Mkd75
 
Die Gewerkschaftsbeiträge setzt du doch wahrscheinlich schon (als Angestellter?) von der Steuer als Werbungskosten ab. Für die Absetzbarkeit einer Ausgabe ist das Konto nicht entscheidend.
 
Hallo chris25,
danke für die schnelle Rückmeldung. Ich bin derzeit nicht im Angestelltenverhältnis aber bei ver.di wegen eventueller Rechtsberatung, mediafon etc. Ich beziehe derzeit eine Erwerbsminderungsrente und kann da monatlich 450 Euro hinzuverdienen. Allerdings wohne ich auf dem Land und es ist ziemlich selten, dass hier mal Jobs ausgeschrieben werden. PKW habe ich auch nicht aber dafür einen DSL-Router für den Datenhighway.
Ich weiss es ist Pfennigfuchserei aber könnte ich auch die ver.di-Beiträge in der EÜR angeben? Da habe ich mir halt die Frage gestellt, ob es sinnvoller ist, das über das Privat- oder Firmenkonto zu machen.
 
Auf jeden Fall in die EÜR eintragen.Prinzipiell ist es egal über welches Konto das läuft. Praktischer wäre es natürlich in dem Fall über das Firmenkonto.
 
Was mich daran erinnert, endlich bei Verdi zu kündigen.

Das Konto scheint mir egal, da Du Ende des Jahres eine Zahlungsbestätigung für das Finanzamt kriegst.
 
Hallo zusammen,

ich bin ver.di-Mitglied und führe ein Kleinunternehmen mit dem ich ab und an Aufträge für Linuxkunden mache. Ich habe neben meinem Privatgirokonto auch ein Girokonto, welches ich für die Zahlungen von Kunden verwende.
Momentan werden die ver.di-Beiträge vom Privatkonto abgebucht und ich frage mich, ob ich diese auch gewinnmindernd ansetzen kann. Steuerberater habe ich nicht, da sich die Aktivitäten meines Unternehmens in einem sehr kleinen Rahmen bewegen und es sich für meinen Fall nicht großartig lohnen würde.
Wäre es sinnvoll, ver.di mitzuteilen, dass sie doch bitte vom Geschäftskonto einziehen sollen?

Danke für eure Hilfe,
Mkd75

Also normalerweise wird der Gewerkschaftsbeitrag vom Lohn- bzw. Gehaltskonto eingezogen.
In dem Fall dann eigentlich schon am besten vom Geschäftskonto.

Die Summe entscheidet das Einkommen.
Daher würde ich erst VORHER noch mal einen intelligenten Steuerberater fragen!!

Vor Jahren gab es dazu in den einschlägigen Programmen und den "ich mache meine Steuererklärung auf einem Bierdeckel" Formularen vom Finanzamt einen Punkt "Gewerkschaftsbeitrag". Dort hat man das eingetragen.

Heute fällt das unter "Werbungskosten" oder sonstige Ausgaben. (Das erste von oben war ja zu einfach)

Gegenüber den Raubrittern wird das vermutlich keine Rolle spielen.
Denen ist es ja Wurst woher sie unser Geld bekommen.

Du meinst sicher "Steuermindernd".. nicht Gewinn mindernd :)

Die Ausgaben habe ich mir übrigens eingespart. Nach 25,5 Jahren Mitgliedschaft bin ich ausgetreten.
Nie wieder..
 
Na ja. Wenn er Einzelunternehmer ist, dann meint er sicher schon gewinnmindernt. Wenn er als EU seinen Gewinn mindert, mindert er ja zeitgleich seine Steuern. :)
 
Also was ich mittlerweile herausgefunden habe, ist, dass man die Gewerkschaftsbeiträge wohl in der Anlage N erklärt und dass eine Gewerkschaft eine Berufsgemeinschaft ist. Dann bin ich auch noch auf ein Posting eines Pressefotografen gestoßen, der diesen Beitrag in die EÜR aufgenommen hat, mit dem Argument, dass die Gewerkschaft seinen Presseausweis stellt. Ich fands nachvollziehbar aber ich bin ja auch nicht das Finanzamt. Ist ja auch noch ein bischen Zeit zur Steuererklärung.
 
In der Anlage EUR hat das nichts zu suchen, nach meinem Dafürhalten.
Gewerkschaftsmitglied ist man als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständiger. In die Anlage EÜR gehören nur die Aufwendungen, die mit der selbstständigen Tätigkeit zusammen hängen.

Ich bin zwar Steuerberater, mache hier aber keine kostenlose Beratung. Daher dies nur als kurzer unverbindlicher Hinweis/Tipp.

Bei der OFD liest sich das dann so:
Der Steuerpflichtige hat die nichtselbständige Tätigkeit aufgegeben und gehört folglich nicht mehr der Gruppe von Personen (Arbeitnehmerschaft) an, deren Interessen die Gewerkschaft wahrnimmt. Da sich keine Verbindung der Gewerkschaften zur Einkünfteerzielung herstellen läßt, unterliegen die Aufwendungen dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG. Dem steht auch nicht entgegen, daß der Steuerpflichtige durch seine (nicht ausschließlich beruflich/betrieblich veranlaßten) Beitragszahlungen weiterhin Nebenleistungen der Gewerkschaften an ihre Mitglieder etwa Rechtsschutzversicherung oder ähnliches in Anspruch nehmen kann.
 
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Ich habe gestern mal bei der Steuerberatung von ver.di angerufen und sie meinten, dass das in die Anlage N gehört. Anfangs war es so, dass ich in meinem Bezirksbüro angerufen habe, die mich dann zu der Steuerberatungshotline verwiesen haben und die mich dann wieder zum Bezirksbüro leiten wollten. Ein ziemliches Hin und Her also. Gelebte Solidarität (Ironie).
 
Ich habe gestern mal bei der Steuerberatung von ver.di angerufen und sie meinten, dass das in die Anlage N gehört.

Moin,
naja, wenn Du Kleinunternehmer bist oder ein Nebengewerbe angemeldet hast, dann bist Du als Selbständiger tätig - und damit kommt die Anlage N für Dich nicht zum Tragen. Die ist für Arbeitnehmer = angestellt Beschäftigte. Vorposter "dg25" hat Dir dazu ja schon die Erfolgsaussichten dargelegt.

Gruß
Günther
 
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