MacEnroe schrieb:
Hi Snoop, dachte schon, ich hätte dich verstanden.
Aber das stimmt jetzt wirklich nicht mehr.
Ansichtssache
MacEnroe schrieb:
Natürlich überragt ein Logo das "übliche", sonst wärs ja kein richtiges Logo!
Da hast Du mich falsch verstanden. Das konkrete Logo muss die üblichen Logos deutlich überragen, um Urheberrechtschutz zu genießen. Umgekehrt kann man daraus schließen, dass viele Logos keinen Urheberrechtschutz genießen können. Die Rechtsprechung ist aber sehr uneinheitlich...
MacEnroe schrieb:
Genau da liegt dein Fehler. Du beziehst sich auf Streitfälle. Natürlich wird da der Urh...schutz oft verneint.
Aber du lässt die anderen 99% der Werke außer Acht, die nie vor Gericht landen und selbstverständlich als Werke mit Urheberrecht gelten.
Naja, wo kein Kläger, da kein Richter
. Die meisten (auch Anwälte) kennen sich mit dem Urheberrecht nicht wirklich aus. Deshalb wird allgemein IMHO der Urheberrechtschutz im Bereich Design sehr breit gesehen (auch von Dir), obwohl er es gar nicht ist. Wenn aber der Designer glaubt, er habe Urheberrecht, und sein Auftraggeber glaubt das auch, dann kommt es nicht zum Streit. Das sagt noch lange nichts darüber aus, ob es wirklich einen Urheberrechtschutz
gibt. Ich wage die Behauptung, dass von den oben genannten 99%, zumindest soweit es sich um Designs handelt, der größere Teil nicht Urheberrechtfähig wäre, wenn es zum Prozess kommt.
MacEnroe schrieb:
Hab ich leider nicht, hoffe aber, da steht nichts falsches drin oder nur ein Haufen sonderbarer "Rechtsprechung". Denn, siehe oben, das führt zu falschen Schlüssen, wenn man nicht selbst ständig auf dem Feld "Grafik und Design" arbeitet.
Kannst du mir da ein bißchen entgegenkommen?
Viele Grüße,
MacEnroe
Naja, ich beurteile das eben nicht aus der Sicht des Grafikers, sondern aus der juristischen Sichtweise.
Du hast natürlich recht, dass in vermutlich 99,9% aller Fälle beide Seiten davon ausgehen, dass ein Urheberrecht besteht und daher entsprechend handeln. Nur hilft Dir das nichts, wenn Du mal an einen Auftraggeber aus den 0,1% gerätst, der Dir kaltlächelnd sagt, dass Du Dein Urheberrecht vergessen kannst. Dann ist das nämlich nicht so wahnsinnig belastbar, wie die Rechtsprechung zeigt. Wir haben eben gerade einen Fall, in dem der Designer glaubt, er habe ein Urheberrecht, wir aber der Ansicht sind, dass er vermutlich verlieren würde. Obwohl es sich wirklich um gutes Design handelt...
Deshalb mein Tip: nicht eingetragenes Geschmacksmuster kostet erstmal nichts, und Du kannst immer noch für 70€ ein Geschmacksmuster anmelden. Bei wichtigen Designs wäre es mir das wert...
Snoop