Urheberrechtsverletzung, ja oder nein?

Pencaitis

Registriert
Thread Starter
Dabei seit
25.04.2005
Beiträge
4
Reaktionspunkte
0
Hallo miteinander,

ich habe vor einem Jahr für ein Fachgebiet an der hiesigen Uni ein Poster und einen dazugehörenden Flyer entworfen und produziert. Es gab (leider) nur mündliche Vereinbarungen zu diesem Auftrag und diese umfassten lediglich Absprachen zu Inhalt, Termin und Preis.

Jetzt hat deses Fachgebiet eine studentische Hilfskraft angeheuert und Poster und Flyer für die Folgeveranstaltung produzieren lassen. So weit ist das ja ihr gutes Recht. Nur, dass sich die neuen Druckerzeugnisse, von den inhaltlich notwendigen Änderungen wie Texte und anderer Anfahrtsskizze mal abgesehen, zu 100% an meiner Vorlage orientieren (Hintergrund, Format, Falzung, Farbgestaltung).

Na klar, ich bin verärgert, weil ich gerne selbst wieder diesen Auftrag bekommen hätte. Aber die Krönung ist, dass besagtes Fachgebiet bei Hausarbeiten der Studenten jeglichen Plagiarismus unnachgiebig ahndet und selbst nicht das geringste Unrechtsbewusstsein an den Tag legt, wenn es darum geht ein paar Euro zu sparen und daher einen Studenten mit den Änderungen beauftragt.

Meine Frage ist, ob ich überhaupt Aussichten hier rechtlich einen Fuß auf den Boden zu kriegen?

Vielen Dank für jegliche Hinweise
 
Ohne schriftliche Unterlagen ist es nicht leicht, aber ich würde es versuchen. Hast du einen Anwalt zur Hand?
 
Imho ja.
Die Frage ist nur was du davon hast. Und deine Position wird von den damals getroffenen Absprachen gestärkt oder geschwächt. Wenn zu den Absprachen gehörte, dass z.B. Hintergrund und Farbe auch künftig verwendet werden sollen, schwächt das deine Position. Und Falzung und Format unterliegen kaum dem Urheberrecht.
Wenn es dir es wert ist, musst du so oder so einen Antwalt beauftragen. Und ob sich das lohnt, musst erstmal zu selbst beurteilen, dann der Anwalt.
 
Das du das Original entworfen hast, wird ja nicht so schwer nachzuweisen sein, du wirst ja noch deine Arbeiten haben.
Allerdings ist dann wohl fraglich, inwieweit die Nutzungsrechte an deinem Entwurf übertragen wurden, vor allen Dingenn für welchen Zeitraum.
Da wäre tatsächlich etwas Schriftliches toll.
Was möchtest du denn erreichen? Geld, Stop des Aushangs?

Ren
 
@Lynhirr

Ich muss hier abwägen, da wahrscheinlich eine Beratung schon mehr kosten würde, als mir an Gewinn an diesem Auftrag entgangen ist. Bisher musste ich noch nie einen Anwalt bemühen, aber es ließe sich einer finden, der mich vertritt.
 
also nix für ungut...

aber du bist ja kein professioneller grafiker oder ?
hast du dafür überhaupt geld bekommen ?
gehts da überhaupt um geld ?

also so weit ich weiss, ist es so dass die firmen im normalfall ja das logo und das design kaufen, was soviel heisst dass der nachfolgegrafiker dann natürlich auch dasselbe logo und design verwendet...

es kann ja nicht jede firma ihr logo verändern, wenn der designer gewechselt wird. Im Normalfall aber meist auch ärgerlich, da ja die meisten Firmen einen Schrottgrafiker zur Hand hatten und da müssen dann oft gute Grafiker die Totsünden mitschleppen. In dem Fall rät der neue Grafiker dann zu einer kleinen Änderung.

In deinem Fall gehts um Poster und Flyer und nicht um ne Zeitschrift... Da ist es natürlich üblich dass die Dinger jedesmal anders aussehen um mehr Aufmerksamkeit zu erregen.

Meiner Meinung nach gehts bei solchen Sachen immer darum was in den Verträgen steht, der ja in deinem Fall nicht existiert und das Thema kam wahrscheinlich auch nicht zur Sprache...

Anwalt ist teuer und wird problematisch...
Glaub es ist nur verletzte Eitelkeit oder ?
Was aber nicht heisst, dass ich nicht zu dir halte ;)
Aber auch im Profigeschäft passieren immer wieder solche heftigen Sachen... Plagiatsgerichtsverhandlungen stehen jedoch zumindestt in Ö nicht besonders hoch im Kurs... Man gewinnt eher selten bis gar nicht

Es geht hier ja wohl um eine Fachrichtung auf der Uni... Die haben das Geld sich einen Grafiker zu leisten ? Also bei uns wird das relativ billig und eher peinlich selbst gemacht.

Den Vorwurf an die Uni dass sie selbst Plagiate ahnden ist schon ein bissi kindisch oder ? :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Pencaitis schrieb:
@Lynhirr

Ich muss hier abwägen, da wahrscheinlich eine Beratung schon mehr kosten würde, als mir an Gewinn an diesem Auftrag entgangen ist. Bisher musste ich noch nie einen Anwalt bemühen, aber es ließe sich einer finden, der mich vertritt.

Ja, das verstehe ich gut. Vielleicht wäre es als Schritt 1 ganz passend, die Damen und Herren einmal schriftlich zu einer Stellungsnahme aufzufordern. Häufig ergibt sich daraus der 2. Schritt.
 
@Ren Hoeck

Es würde wohl auf Geld hinauslaufen. Aber noch mehr geht es mir hier auch um einen erzieherischen Effekt. Ich bin nun wirklich kein alter Hase, aber ich habe mich fortgebildet, weiß, was die Druckerei braucht, habe in Software investiert und beherrsche sie.... und dann wird da was in Powerpoint nachgebastelt.

:) Ich weiß, ist bestimmt alles nur verletzter Stolz. Trotzdem!
 
naja was soll das bringen...

Wenn er ihnen einen Brief schreibt, sind sie sowieso nicht mehr gut auf ihn zu sprechen. Sein Ziel den Auftrag in Zukunft zu bekommen, ist vorbei. Geld bekommt er auch keins.

Ich sehe überhaupt keine Möglichkeit, dass er da irgendwie gut aus der Sache aussteigt.
Weder ne Gerichtsverhandlung, die nur stresst und die sich gar nicht auszahlt, noch das er nen Brief schreibt wird viel bringen. Ausserdem reden wir ja noch immer von einer Unifachrichtung. Um soviel Geld kann es sich da auch nicht handeln.

Das einzige was was bringen würde, ist, mit irgendeinem persönlich da reden und hoffen dass Du einen Gesprächspartner vorfindest der Verständnis für dich aufbringt.
Ob Du dann Geld siehst oder den nächsten Auftrag bekommst ist zwar dann noch immer nicht klar, aber eine Entschuldigung würd dir vielleicht eh auch reichen :D

Und wenn Du Glück hast bekommst ihn ja doch wieder das nächste mal.

Ich hoff ich lieg nicht falsch, aber für mich wirkt dass ja nicht gerade wie eine Firma oder ein Geschäft dass von Anfang an richtig geschäftsmässig ablief... sondern eher nach Freundschaftsdienst ...

wenn ich falsch liege , dann tutsma leid...
 
Als Erstes:
Nota Bene - eine eindeutige Beratung dürfen hier nur Rechtsanwälte geben; Alles, was ICH hier schreibe, ist nur MEINE MEINUNG, basierend auf Erfahrung, zwar, aber wie gesagt, nur eine MEINUNG. Für eine verbindliche Auskunft bitte an einen Rechtsanwalt wenden.
Also, meine MEINUNG dazu:

Das ist ein recht eindeutiger Fall.
Hier liegt ganz klar eine Urheberrechtsverletzung vor, die zu belegen nicht schwer ist.
Das Fehlen eines schriftlichen Auftrages fällt hier nicht weiter in´s Gewicht, da der erste Auftrag ja ordnungsgemäß abgewickelt wurde, und diese Urheberrechts-Verletzung ihn nur marginal betrifft - die Bestätigung, dass hier ein Auftrag vergeben wurde, wurde durch die anstandslos gezahlte Vergütung ja bestätigt.
Es geht ja um eine Neugestaltung, die sich sehr stark an das im vorherigen Auftrag erarbeitete Motiv anlehnt.
Auch diesbezüglich sollte das Fehlen eines Auftragsschreibens für den ersten Auftrag kein Hindernis für eine Verfolgung der Rechtsverletzung darstellen, da es branchenunüblich ist, in Auftragsschreiben oder Auftragsbestätigungsschreiben eine Weiterverwertung eines Design-Musters festzuhalten (á la "... das von mir im Zuge dieses Auftrages entwickelte Design kann auch bei Folgeaufträgen, die an Dritte vergeben werden, Verwendung finden ..." - das ist mir in 15 Jahren Grafik & Illustration noch nie untergekommen).
Das bedeutet, dass der Auftraggeber in der Beweispflicht ist, denn der Gesetzgeber geht in jedem Fall sowohl von der Branchenüblichkeit wie auch dem sogenannten "Zwecksübertragungsgrundsatz" aus (dieser fragt nach dem "Zweck", für welchen ein Design entwickelt wurde - sicher nicht, um später von anderen Designern als Grundlage für IHRE Designs zu dienen).

Also: rechtlich besteht hier über eine Urheberrechtsverletzung kein Zweifel, es stellt sich eher die Frage, ob eine Klage hier finanziell überhaupt lohnt. Sollten die Rechtsanwaltskosten die des Streitwertes überschreiten, würde ich raten, es zu lassen.
 
@maxidiezl

Richtig, einen professionellen Grafiker will und darf ich mich auch gar nicht nennen - dann hätte ich mich wahrscheinlich schon vor einem Jahr bei Auftragsannahme rechtlich abgesichert. Trotzdem war es ein Geschäft bei dem Ware/Dienstleistung gegen Geld gehandelt wurde.

Und nein, dieses Fachgebiet ist wohl finanziell nicht so gut ausstaffiert. Aber für eine Software, die automatisch Plagiate im Internet aufspürt hat es dann doch gereicht. Es mag vielleicht kindisch erscheinen - und es ist eigentlich auch nicht Teil meiner Argumentation - aber die dahinter stehende Doppelmoral nervt mich trotzdem.
 
naja wenns auf deutschen unis so zugeht wie bei uns, dann haben solche veranstaltungsflyer mit der uni eigentlich nichts gemeinsam...

Die Personen die sich um diese verschiedenen Gebiete kümmern haben miteinander nix zu tun und die Personen kennen sich auch in ihren eigenen Arbeitsbereichen nicht aus *g

Zeig mal den Flyer :)
 
Egal ob Grafiker oder nicht, die Leistung eines anderen wurde benutzt, um
etwas neues zu schaffen. Es wäre nett, wenn wenigstens an entsprechender
Stelle erwähnt wird, von wem das Layout ist. Mehr würde ich nicht erwarten.
 
HAL schrieb:
Es wäre nett, wenn wenigstens an entsprechender
Stelle erwähnt wird, von wem das Layout ist. Mehr würde ich nicht erwarten.

Stimmt !
Das wäre auch ein guter Kompromiss
auch wenn sie natürlich "schei**e" gebaut haben...

wäre zumindest ne kleine Genugtuung ;)
 
maxidiezl schrieb:
Stimmt !
Das wäre auch ein guter Kompromiss
auch wenn sie natürlich "schei**e" gebaut haben...

wäre zumindest ne kleine Genugtuung ;)

Dann wird das Layout irgendwie noch von den Studenten verkackt und dann steht der Name von dem drunter, der gar nichts damit zu tun hat.

Ich würde mich mit den Leuten gar nicht mehr abgeben :cool: DAS ist dann dein Stolz. mach' net so viel Stress für des bissl gekrams :p
 
Hmm, habe da leider etwas andere Informationen. Man kann die Rechte als Grafiker für ein Firmenlogo oder CI haben sofern dieses selber gestaltet und entworfen wurde. Der Kunde zahlt für die geleistet arbeit und kann somit das Logo für weitere Dinge (zB. Briefbogen) nutzen. Möchte die Firma das Logo als Eigentum erhalten muss nochmals Geld dafür bezahlt werden sofern dies nicht vorher anders vereinbart wurde. Bei "normalen" Entwürfen verkauft der Grafiker allerdings automatisch die Rechte für weitere Verwendungen. Sofern in diesem Fall keine Neuentwicklung von einem Logo oder eines CI vorhanden ist wurde damals leider auch die weitere Verwendung verkauft und bezahlt.
Sonst dürfte ja keine Firma die mal bei einem Grafik den Briefbogen hat machen lassen zu einem anderen gehen zB. wenn sich die Telefonnummer geändert hat (Verwendung von Logo wird ja erlaubt)!
 
irmi schrieb:
Hmm, habe da leider etwas andere Informationen. Man kann
Einspruch! Man hat es immer. Und für alle Zeit. Automatisch.
irmi schrieb:
die Rechte als Grafiker für ein Firmenlogo oder CI haben sofern dieses selber gestaltet und entworfen wurde. Der Kunde zahlt für die geleistet arbeit
Einspruch!
irmi schrieb:
und kann somit das Logo für weitere Dinge (zB. Briefbogen) nutzen. Möchte die Firma das Logo als Eigentum erhalten muss nochmals Geld dafür bezahlt werden sofern dies nicht vorher anders vereinbart wurde.
Einspruch!
irmi schrieb:
Bei "normalen" Entwürfen verkauft der Grafiker allerdings automatisch die Rechte für weitere Verwendungen.
Einspruch!
irmi schrieb:
Sofern in diesem Fall keine Neuentwicklung von einem Logo oder eines CI vorhanden ist wurde damals leider auch die weitere Verwendung verkauft und bezahlt.
Sonst dürfte ja keine Firma die mal bei einem Grafik den Briefbogen hat machen lassen zu einem anderen gehen zB. wenn sich die Telefonnummer geändert hat
Darf sie auch nicht außer es wurden unbegrenzte Nutzungsrechte vereinbart
irmi schrieb:
(Verwendung von Logo wird ja erlaubt)!

Sorry, aber ich glaube da muss ich jetzt mal klarstellen:

"Eigentum" gibts hier nicht und kann nicht verkauft werden. Das Design bleibt immer "Geistiges Eigentum" des Grafikers. (Urheberrecht)

Verkauft wird der Entwurf und das Nutzungsrecht.

Ist nichts vereinbart, muss der Richter davon ausgehen, dass das Nutzungsrecht für die erste Nutzung vereinbart wurde und nicht für immer und überall bzw. für sämtliche weiterhin gedruckten Auflagen.

Sonst wären mit der ersten Rechung ein erweitertes Nutzungsrecht verkauft worden (oder unbegrenzt) und die Rechung wesentlich höher ausgefallen.

Beispiel:
Du designst für einen kleinen Laden ein Logo für ein paar Flyer und ein Schild.
Günstig. (Geringe Nutzungsrechte)

5 Jahre später ist daraus eine Riesen-Ladenkette geworden und das tolle Logo prangt an LKWs, Fahrzeugen, Anzeigen, Broschüren etc..

Dann verdient der Grafiker endlich an seiner ursprünglichen Arbeit, in dem für die weitere Nutzung gezahlt wird.
 
Mirzel schrieb:
Das ist ein recht eindeutiger Fall.
Hier liegt ganz klar eine Urheberrechtsverletzung vor, die zu belegen nicht schwer ist.
Im Gegenteil. Um Urheberrechtschutz zu genießen, muss das Design erst mal Werkshöhe erreichen. Dazu muss es "das übliche" in diesem Bereich "deutlich" übertreffen. Ohne jetzt den Flyer persönlich gesehen zu haben, würde ich da mal starke Zweifel anmelden.

Im Gegensatz zum allgemein verbreiteten Glauben sind Designs nicht automatisch durch das Urheberrecht geschützt, sondern nur in Ausnahmefällen. Das Schutzrecht für Designs ist das Geschmacksmuster.

edit: @Pencaitis: Informiere Dich mal über das nicht eingetragene europäische Geschmacksmuster. Könnte Dir helfen.... Du brauchst aber in jedem Fall eine anwaltliche Vertretung, wenn Du da was erreichen willst. Nimm im Zweifelsfall keinen "Feld- Wald- Wiesenanwalt", sondern einen für gewerblichen Rechtsschutz (Patent- und Rechtsanwaltskanzlei).

Snoop
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich liebe Gesetze :D
das ist alles so klar und eindeutig, dass sogar schon Anwälte ins strudeln kommen ! :D :D :D
 
maxidiezl schrieb:
Ich liebe Gesetze :D
das ist alles so klar und eindeutig, dass sogar schon Anwälte ins strudeln kommen ! :D :D :D

woher weisst du, dass die oben getroffenen Aussagen von Anwälten stammen? ;)
 
Zurück
Oben Unten