Urheberrechtsabgabe auf iPod

nikamrhein

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Hallöle, habe gerade auf Grund des AldiPod-Freds mal kurz nochmal die Apple Store Seite gecheckt und folgende Sätze aufgestöbert:

iPod 20GB : Der Preis umfasst eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 2,74 Euro (inkl. MwSt.).
iPod 40GB : Der Preis umfasst eine Urheberrechtsabgabe in Höhe von 2,74 Euro (inkl. MwSt.).


Jetzt meine Frage: Wofür soll ich denn das zahlen??? Bei einem Brenner kann ich das ja noch verstehen, denn ich kann ja mit dem Gerät kopieren. Aber mit 'nem iPod nur anhören. Oder geht man jetzt pauschal davon aus das dort gepeerte MP3s drauf liegen. Was sagt Ihr dazu, bzw. kennt Ihr den genauen Grund?
 
Das ist ein Witz, überall wo man theoretisch geklaute Musik drauf hören könnte kostet nun Geld... motz

Und das schlimme dran ist ja, das wir das auch noch mit uns machen lassen! motz motz
 
Das scheint in Deutschland so üblich zu sein, auf Abspielgeräte eien Gema-Gebühr zu legen. Allerdings nicht, um gepeerte MP3s zu legitimieren, sondern weil man ja seine eigenen CDs in kopierter Form mit sich rumschleppt im iPod. Wenn man die (früher) auf eine Kasette überspielt hat, hat man für die Kasette auch GEMA-Gebühren bezahlt.
Finde das allerdings auch grenzwertig, wenn man davon ausgeht, daß man die Musik im iTMS gekauft hat, vor allem da der iPod ja selbst nicht die Möglichkeit zum Kopieren der CD bietet... So isses halt ;)
 
wie sollen wir uns dagegen wehren?
 
@ SchaSche
Nein, es geht nicht um geklaute Musik.
Es geht um privat kopierte Musik. Also Musik, die legal von Freunden oder Verwandten kopiert worden ist. Dafür wird eine pauschale Abgabe bezahlt, damit den Urhebern (Künstlern und Plattenlabels) ein Teil der ihnen dadurch entstehenden Ausfälle vergütet werden kann.
Die Zahlung der Abgaben passiert nach dem Solidarprinzip, jeder zahlt, ob er private Kopien benutzt oder nicht (so, wie man z.B. auch Krankenkassenbeiträge bezahlt, egal ob man krank ist oder nicht). Vergütet wird nach einem Leistungsprinzip, das abhängig von der Zahl der verkauften Titel ist.

Genaueres, wie auch die gesetzliche Legitimation, kannst Du bei den Verwertungsgesellschaften nachlesen.
www.gema.de
www.vgwort.de
www.bildkunst.de


P.S.
Übrigens kämpfen die Verwertungsgesellschaften für Dein Recht auf Privatkopie, dass die Industrie mittels DRM komplett abschaffen will. Leider hat die Industrie die größere Lobby bei der Politik.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
._ut schrieb:
P.S.
Übrigens kämpfen die Verwentungsgesellschaften für Dein Recht auf Privatkopie, dass die Industrie mittels DRM komplett abschaffen will. Leider hat die Industrie die größere Lobby bei der Politik.


Wieder was gelernt ;)

Ähnlich geht ja auch die GEZ vor, zahlen ob man es nutzt oder nicht....
 
>>wie sollen wir uns dagegen wehren?
Selber Musik machen!
 
sorry dass ich den alten Fred reaktiviere, aber wenigstens bei uns hat sich etwas diesbezüglich getan. Ist ja eingentlich ein "nicht-Endscheid", mal schauen, wann das letzte Wort gesprochen wird...

Auf MP3-Playern und Harddisc-Recordern müssen noch keine Urheberrechtsgebühren bezahlt werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Das Bundesgericht hat auch den weiteren Beschwerden gegen die geplante neue Abgabe die aufschiebende Wirkung erteilt. Im Januar 2006 hatte eine Schiedskommission eine Urheberrechtsabgabe auf digitale Speichermedien genehmigt. Die Gebühren hätten bereits ab Anfang März erhoben werden sollen. Dagegen hatte zunächst nur der Schweizerische Wirtschaftsverband für Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht gewährte dieser mit Verfügung vom 20. Februar die aufschiebende Wirkung. Nachdem die Schiedskommission im Mai die Begründung ihres Beschlusses vorgelegt hatte, gelangten auch vier Konsumentenorganisationen ans Bundesgericht. Die Lausanner Richter haben diesen Eingaben nun ebenfalls die aufschiebende Wirkung zuerkannt.

Gemäss früheren Angaben der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) würde ein mp3-Player mit der neuen Abgabe um 10 bis 30 Franken verteuert, ein Videorecorder mit integrierter Festplatte um 90 Franken. Eine Beschwerde hat auch die Urheberrechtsverwalterin SUISA eingereicht. Sie fordert höhere Gebühren. (grü/sda)

http://www.tagi.ch/dyn/news/schweiz/648651.html
 
Ich hab grad mal kurz das schweizerische Urhebergesetz (URG) quergelesen und dort keine Bestimmungen gefunden, wonach für Vervielfältigungen bezahlt werden muss. Im deutschen UrhG steht das aber drin.
Dein Zitat klingt so, als wären solche Gebühren Verhandlungssache (eben weil sie nicht normiert sind) und als hätten die Schweizer jetzt Glück gehabt ;)

In Deutschland sind die Abgaben aber im Gesetz, daher zwingend. Jede Vervielfältigung kostet bei uns Geld.
 
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