Umsatzsteuervoranmeldung - Frist verpasst, wat nu?

2nd

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Hallo,

habe mal eine Frage bzgl. der Umsatzsteuervoranmeldung: Ich habe mit viel Verspätung am 03.08.2006 meine Steuernummer vom FA als Freiberufler erhalten, selbstständig bin ich seit 01.07.2006 (die hatten Urlaub oder so).

Am 05.08.2006 bin ich weggeflogen und komme erst Ende August wieder zurück nach Deutschland. Ich habe alle meine Belege mit hierhergenommen und wollte meine 1. Umsatzsteuervoranmeldung heute online beim elsterportal.de machen, da ja morgen die Frist abläuft.

Aber oh Schreck: Ich kriege zur Anmeldung und Aktivierung einen Brief, um den Account richtig freizuschalten. Damit rechne ich frühestens Montag, d. h. dann ist der 15. August oder sowas.

Was passiert nach Überschreitung der Frist? Komme ich nun in den Knast? Werde ich gepfändet? Meine ersten Rechnungen habe ich so geschrieben, dass ich das erhaltene Geld erst im nächsten Monat ausweisen muss, ich würde dieses Mal nur Belege angeben und das FA müsste _mir_ Geld überweisen.

Hilfe,

2nd
 
Also:

Im allerschlimmsten Fall setzt das FA einfach fest, was Du zahlen musst. Erst wenn Du dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommst wird es richtig böse.(1)

Sonst droht Dir im schlimmsten Fall ein kleines Bussgeld (€15 oder so). Ich glaube sogar, wenn Du Geld zurück bekommst gibt es auch kein Bussgeld.

Wie dem auch sei: Am besten kurzer Anruf oder eMail zum FA, ist alles kein Beinbruch.

Alex

(1) Edit: Wenn Du dann Deine UStVA abgegeben hast wird das natürlich wieder korrigiert.
 
Ja, ruf mal da an. :)
Müsstest ja eine(n) Zuständige(n) dort haben – kurz Sachlage erläutern.
 
Das ist kein Problem. Ein paar Tage Gnadenfrist kriegst du. Und wenn kommt erst mal die Mahngebühr (1 v.H. oder so) - bei einer Erstattung darfst du erst mal davon ausgehen, daß du keine Strafe bekommst. Im Grunde können die ja froh sein ;)
 
Mirko D. Walter schrieb:
... bei einer Erstattung darfst du erst mal davon ausgehen, daß du keine Strafe bekommst. Im Grunde können die ja froh sein ;)

Ja ja und da wissen die beim FA ja auch!

Es gibt grundsätzlich die Pflicht, die Anmeldung abzugeben. Unabhängig von Zahlung oder Erstattung.

Ich würde, wie schon geschrieben, telefonisch Kontakt aufnehmen. Im schlimmsten Fall wirst du einen Versäumniszuschlag zahlen müssen. Das die beim FA bei ein paar Tagen (in Köln ca. 2-3 AT) Verspätung kulant sind, kann ich bestätigen.

Also, locker bleiben, beim FA anrufen und im schlimmsten Fall den Zuschlag bezahlen.

Gruß

esszett
 
Nachtrag: Dauerfristverlängerung beantragen.
 
Danke für Eure Tips, habe auch gerade angerufen. Die Dauerfristverlängerung ist bei mir schon aktiv, meine Steuerberaterin erklärte mir vor kurzem, dass ich die extra beantragen müsse :kopfkratz:

Ich habe auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung den Haken bei Dauerfristverlängerung angekreuzt aber sie meinte, das reicht nicht. Nun hat es anscheinend doch gereicht, bin leicht verwirrt.

Naja, jedenfalls muss ich die Voranmeldung erst im September machen :D


Noch eine andere Frage: Die Dame hat was von Sondervorauszahlungen geredet, nächstes Jahr dann jeden Monat U-Steuer aufgrund einer Schätzung abführen. Da habe ich natürlich keinen Bock drauf.

Gibt es hier Freiberufler, die das machen müssen? Meines Wissens nach kann man das verhindern, bei einer Freundin von mir hat das der Steuerberater unterbunden, sie sollte im Monat 600-800 EUR vorauszahlen, das ist doch irre als Freiberufler :hamma:

2nd
 
Na, bei einer Dauerfristverlängerung musst Du natürlich erstmal etwas vorstrecken, für Lau bekommst Du den einen Monat nicht...
Dieser Betrag wird dann mit der Dezemberanmeldung (als im Februar Folgejahr :D) verrechnet. Da musst Du aber auch schon wieder die nächste Vorrauszahlung berappen, so dass der ganze Kram Null auf Null ausgeht.

D.h. die Dauerfristverlängerung ist im Prinzip nur von Vorteil, wenn man sich auf aussergewöhnlich hohe Beträge in Ruhe vorbereiten will.
Ansonsten gibst Du dem FA erstmal Geld, für das Du eigentlich ZInsen auf der Bank bekommst. (und zwar 1/11 des Vorjahressteuerbetrages inkl. der Dauerfrsitverlängerung).

Die Verzugsgebühren sind sehr gering. Vor dem Finanzamt muss man keine Angst haben, die wollen schliesslich Dein Geld. Wenn man freundlich ist, klappt das alles...
 
Man kann diese Dauerfristverlängerung auch gut gebrauchen, wenn man ein elend vergesslicher Sack ist und es auch nach 10 Jahren Selbständigkeit immer noch nicht mit dem Eintüten für den Steuerberater hat ;)
 
Jabba schrieb:
Na, bei einer Dauerfristverlängerung musst Du natürlich erstmal etwas vorstrecken, für Lau bekommst Du den einen Monat nicht...
Dieser Betrag wird dann mit der Dezemberanmeldung (als im Februar Folgejahr :D) verrechnet. Da musst Du aber auch schon wieder die nächste Vorrauszahlung berappen, so dass der ganze Kram Null auf Null ausgeht.

D.h. die Dauerfristverlängerung ist im Prinzip nur von Vorteil, wenn man sich auf aussergewöhnlich hohe Beträge in Ruhe vorbereiten will.
Ansonsten gibst Du dem FA erstmal Geld, für das Du eigentlich ZInsen auf der Bank bekommst. (und zwar 1/11 des Vorjahressteuerbetrages inkl. der Dauerfrsitverlängerung).(...)

Ich kann das nicht bestätigen bzw. weiß nicht, von was
du sprichst...
Ich habe schon immer Dauerfristverlängerung für die Ust.
(vor 10 Jahren mal beantragt) und das hat bei mir keinerlei
Auswirkungen auf Zahlungen.
Ich habe lediglich 1 Monat mehr Zeit, meine Ust. einzureichen
(1/4 jährlich, per Collmex- Elster Formular)
 
@MacEnroe
Hae?
Du sagst es doch selbst: Durch die Dauerfristverlängerung hat man einen Monat länger Zeit, die UST zu zahlen.
Du denkst lediglich an Deine vierteljährliche Zahlung... es gibt aber auch Firmen mit mehr Umsatz, die eine monatliche UST Zahlung leisten müssen.
Durch die Dauerfristverlängerung muss ich z.B. die August UST Zahlung erst im Oktober statt im September leisten... vorteilhaft, wenn man einen sehr Umsatzstarken Monat hatte und somit Zeit hat, die UST Zahlung zu planen.
Diesen Luxus schenkt einem das FA natürlich nicht, es entgehen ja Zinsen dadurch. Deswegen das 11tel... glaubs mir einfach. Das bei den vierteljährlichen Zahlungen mit Dauerfristverlängerung das für lau ist.. seltsam, aber ich kenne das nicht.
Wenn Du meinen ersten Beitrag nochmal richtig liest... da steht eigentlich alles.
 
Jo, genau so läuft das. Am 10. September zahlt man die Steuer für den Juli, am 10. Oktober die für August, usw.
Wie Jabba schon schrieb, hat man jeden Monat ähnliche Umsätze kann man sich das mit der Dauerfristverlängerung auch schenken.

Btw: Ich rate sowieso jedem, dass er sich um die monatliche Veranlagung kümmert. Is zwar zu Anfangs vielleicht ein wenig mehr Aufwand, erspart aber auch bei kleineren Unternehmungen böse Überaschungen.

Gerade in den ersten 1, 2 Jahren kann man ohne weiteres auch mit sehr viel Umsatz seine Steuer jährlich zahlen. Und am Jahresende kommt dann der flockige 30.000 Öhr Steuerbescheid. Dann heissts: WOher nehmen, wenn man ned sehr, sehr genau vorher drüber nachgedacht hat.
Und wer vorher drüber nachdenkt, kann auch genausogut die monatliche Veranlagung machen...

Charlie

P.S.: @2ndreality: "Die" vom FinAmt sind auch Menschen. Meistens kann man mit den Jungs und/oder Mädels recht normal reden, und haben, gerade am Anfang meist recht viel Verständnis für irgendwelche Schwierigkeiten!
 
Jo, bis jetzt waren meinen Kontakte zum FA ok und wie es ausgegangen ist, habe ich ja oben schon geschrieben. Ich lege wegen der Jahreseinkommenssteuer und der Umsatzsteuer von jeder Rechnung sofort einen betreffenden Prozentsatz weg, damit mich nicht der :hamma: trifft :D

2nd
 
Jabba schrieb:
@MacEnroe
Hae?
Du sagst es doch selbst: Durch die Dauerfristverlängerung hat man einen Monat länger Zeit, die UST zu zahlen.
Du denkst lediglich an Deine vierteljährliche Zahlung... es gibt aber auch Firmen mit mehr Umsatz, die eine monatliche UST Zahlung leisten müssen.
Durch die Dauerfristverlängerung muss ich z.B. die August UST Zahlung erst im Oktober statt im September leisten... vorteilhaft, wenn man einen sehr Umsatzstarken Monat hatte und somit Zeit hat, die UST Zahlung zu planen.
Diesen Luxus schenkt einem das FA natürlich nicht, es entgehen ja Zinsen dadurch. Deswegen das 11tel... glaubs mir einfach. Das bei den vierteljährlichen Zahlungen mit Dauerfristverlängerung das für lau ist.. seltsam, aber ich kenne das nicht.
Wenn Du meinen ersten Beitrag nochmal richtig liest... da steht eigentlich alles.

Hab ich grad nochmal gelesen, ich stolpere wieder über deine
Aussage, dass es die Dauerfristverlängerung nicht für lau gibt,
und dass man was vorstrecken muss.

Bei mir hat es noch nie etwas gekostet, ich musste noch nie
was vorstrecken.

Nur wenn man die Ust.-Anmeldung zu spät macht (weil man
z.B. keine Verlängerung hat), dann kostet es was, nämlich
Versp.-Zuschlag.

Verlängerung ist demnach NUR positiv. Wie gesagt, betrifft bei
mir 1/4-jährliche Veranlagung.
 
Zur Dauerfirstverlängerung: Es gibt zwei Möglichkeiten eine Dauerfristverlängerung beim FA zu erhalten:
1. aufgrund des Umsatzes ist man nur verpflichtet 1/4jährlich eine USt-VA einzureichen, dann beantragt man diese Dauerfristverlängerung einmalig und zwar ohne Sondervorauszahlung und solange das FA keinen Bescheid verschickt ,dass man ab dem xx.xx.xxxx verpflichtet ist monatlich eine USt-VA einzureichen zahlt man auch keine Sondervorauszahlung zur USt.
2. man ist verpflichtet seine USt-VA monatlich einzureichen (seit ca. 2 Jahren gilt das für alle neuen Betriebe/Neugründungen), dann kann man eine Dauerfristverlängerung zur USt beantragen. Hierbei muss eine Sondervorauszahlung zur Ust des kommenden Jahres gezahlt werden. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Vorjahres: Summe aller USt-VA (z.B. von 2005) geteilt durch 11 = Sondervorauszahlung. Die Sondervorauszahlung des Vorjahres wird nicht in die Berechnung mit einbezogen. Sie wird nur in der kommenden Dezember USt-VA (hier 2006) angerechnet, d.h. für den Dezember zahlt man weniger USt, dafür aber die neue Sondervorauszahlung.

Übrigens wenn man eine USt-VA zu spät einreicht, setzt das FA einen Verspätungszuschlag fest, gegen den man einen Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einlegen kann.
Bei verspäteter Zahlung setzt das FA zunächst einen Säumniszuschlag fest. Hier kann man einen Erlassantrag stellen.
 
Na, so isses jetzt geklärt, hoffentlich ;)
Ich sagte ja, dass ich nur meine monatliche kenne.
Wirklich erstaunlich, dass das FA, wo um jeden Cent gefeilscht wird, die DV bei der Vierteljährigen Abrechnung "gratis" gewährt...
 
Danke für die Klärung, @iTom!

Monatliche USt. wäre in meinem Fall echt lächerlich.

Meistens steht 0 gegen 0 EUR,
manchmal wären da ein paar Ausgaben (2,99 Ust.??)
Und manchen Monat auch mal Ust.-Einnahmen,
da kostet der Verwaltungsaufwand mehr, als es mir
oder dem Finanzamt einbringen würde.

aber das reicht 1/4 jährlich dicke...

Ich hatte sogar ursprünglich die Ust. nur 1x im Jahr,
oder war es halbjährlich? Auf jeden Fall kann das mit
der 1/4-jährlichen erst später.
 
Also, bis zur Schätzung musst Du die Sache schon einen Monat oder zwei überreissen. Und die wird auch nicht sofort gepfändet, immer mit der Ruhe.

Aber ich würde dennoch vorher da anrufen und Bescheid sagen - Du hast ja einen Sachbearbeiter genannt bekommen, oder?
Wenn die dich mal auf dem Kicker haben, wird´s viel ungemütlicher.
Ich kann da ein Liedchen von singen... :-O

Abgesehen davon: Wieso fährst Du in Urlaub? Das möchte der Herr Steinbrück nicht mehr.... :-O Lass das und arbeite!
 
2ndreality schrieb:
Danke für Eure Tips, habe auch gerade angerufen. Die Dauerfristverlängerung ist bei mir schon aktiv, meine Steuerberaterin erklärte mir vor kurzem, dass ich die extra beantragen müsse :kopfkratz:

Ich habe auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung den Haken bei Dauerfristverlängerung angekreuzt aber sie meinte, das reicht nicht. Nun hat es anscheinend doch gereicht, bin leicht verwirrt.

Naja, jedenfalls muss ich die Voranmeldung erst im September machen :D


Noch eine andere Frage: Die Dame hat was von Sondervorauszahlungen geredet, nächstes Jahr dann jeden Monat U-Steuer aufgrund einer Schätzung abführen. Da habe ich natürlich keinen Bock drauf.

Gibt es hier Freiberufler, die das machen müssen? Meines Wissens nach kann man das verhindern, bei einer Freundin von mir hat das der Steuerberater unterbunden, sie sollte im Monat 600-800 EUR vorauszahlen, das ist doch irre als Freiberufler :hamma:

2nd

2nd,

das ist merkwürdig. Wenn die Voranmeldung über den Steuerberater läuft, die haben grundsätzlich eine verlängerte Frist (Sondervorauszahlung musst Du dann aber zahlen).

Aber wenn Du erst angefangen hast, dann musst Du eh' nur vierteljährlich die Voranmeldung abgeben (es sei denn Du hast selbst "monatlich" beantragt).

Falls Du mal wieder in Urlaub fährst, gibt doch einfach eine geschätze Voranmeldung ab (wegen der Fristwahrung) und wenn Du zurück bist nochmal eine Korrektur hinterher jagen.
 
Danke für die Hinweise Peter.

Ich mache die Ust-Voranmeldung per ElsterOnline selber und hier in Lübeck reicht das, wenn man Fristverlängerung per Antrag einfach anhakt. In einer Nachbarstadt nicht, deswegen gab es kurz Konfusion.

Das mit der Sondervorauszahlung habe ich nach einem Gespräch mit meiner SB endlich auch kapiert :D

Ich habe jetzt im Moment monatliche Ust-VA - ab wann kann ich denn vierteljärlich machen?

Danke für den Korrekturhinweis, ich habe den Button bei EslterOnline schon gesehen!

2nd
 
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