F
Fantômas
Hallo Freelancers...
sorry schon mal für den langen Text...
Ich schreibe dies aus zweierlei Gründen:
Vielleicht hat der eine oder andere ja schon mal ähnliches erlebt
und kann mir einen Tipp geben...
Zum anderen gibt es hier sicher einige User, die kurz davor stehen, sich
selbständig zu machen, und die folgende Geschichte dürfte für diese
Gruppe sehr wichtig sein.
Kurz zur Vorgeschichte:
Ich habe mich im Februar 2005 selbständig gemacht und auch ordentlich
beim Finanzamt angemeldet (als freiberuflicher Grafiker).
Da ich damals nicht davon ausging, dass ich die Grenze von 17.500 Euro
Umsatz im ersten Jahr überschreite, habe ich die Kleinunternehmerregelung nach
§19 für mich in Anspruch genommen.
Diese Regelung bietet sich speziell für Starter an, die sich in der ersten
Zeit erstmal die nervige Umsatzsteuervoranmeldung vom Hals halten
wollen bzw. vom Vorsteuerabzug nicht profitieren, da sie in der
Anfangszeit keine grossen Investitionen tätigen.
Ich habe also im ersten Jahr keine 16% Mehrwertsteuer ausgewiesen und
logischerweise auch nicht eingenommen (dies habe ich auf allen Rechnungen,
die ich gestellt habe, auch ordnungsgemäss vermerkt:
»Betrag enthält keine Mehrwertsteuer«)
Nun gut, die Auftragslage verbesserte sich gegen Herbst und ich kam
für das Jahr 2005 etwas über die Grenze von 17.500 Euro.
Soweit erst mal kein Beinbruch, dachte ich - dann bin ich eben ab 2006
aus der Kleinunternehmerregelung draussen und auch ganz normal umsatzsteuerpflichtig.
Sprich, ich beginne ab 2006 die Umsatzsteuer
zu vereinnahmen und abzuführen (Voranmeldung, usw.)
Dies bestätigte mir auch ein Mitarbeiter des Finanzamtes (!).
Vor zwei Wochen bin ich jedoch aus allen Wolken gefallen:
Ein Brief vom Finanzamt kam, in dem mir lapidar mitgeteilt wurde,
dass ich durch Überschreiten der 17.500-Grenze für das
gesamte Jahr 2005 der Umsatzsteuerpflicht unterliege und doch
bitteschön innerhalb von vier Wochen eine berichtigte Umsatzsteuererklärung
abzugeben habe...
Persönliche Vorsprache beim Finanzamt ergab Folgendes:
Zwei Mitarbeiter in der Info-Zentrale sagten mir ohne zu zögern,
dass das ein Fehler vom Finanzamt sein müsse. Das hätten sie noch
nie gehört und sei auch völlig unlogisch...
Schön, dachte ich.
Der zweite Mitarbeiter meinte aber, dass er lieber nochmal beim
Sachgebietsleiter telefonisch nachfrage.
Diese Nachfrage bei seinem Vorgesetzten ergab dann, dass es damit
seine Richigkeit habe und ich die Umsatzsteuer für 2005 nachzahlen
müsse.
WELCHE Umsatzsteuer, fragte ich dann und erklärte, dass ich das ganze
Jahr über keine Umsatzsteuer vereinnahmt habe...
Er meinte dann, ich müsse aus allen meinen Einnahmen die 16% rausrechnen
und diese abführen...
Sprich ich sitze jetzt hier mit einer Umsatzsteuerschuld von knapp 3500
Euro (die ich nicht eingenommen habe, aber abführen soll)
und habe keine Ahnung, wovon
ich die bezahlen soll....
Ich habe den Vorgang jetzt meiner Steuerberaterin übergeben und ich
hoffe, dass die irgendwas reissen kann.
Andernfalls habe ich ein grosses Problem...
Also: Wenn sich jemand von Euch neu beim FA anmeldet: Gut überlegen,
ob ihr diese §19-Regelung in Anspruch nehmt!
Am besten erstmal Rücksprache halten mit jemandem, der sich auskennt.
Hat jemand schon ähnliches erlebt?
sorry schon mal für den langen Text...
Ich schreibe dies aus zweierlei Gründen:
Vielleicht hat der eine oder andere ja schon mal ähnliches erlebt
und kann mir einen Tipp geben...
Zum anderen gibt es hier sicher einige User, die kurz davor stehen, sich
selbständig zu machen, und die folgende Geschichte dürfte für diese
Gruppe sehr wichtig sein.
Kurz zur Vorgeschichte:
Ich habe mich im Februar 2005 selbständig gemacht und auch ordentlich
beim Finanzamt angemeldet (als freiberuflicher Grafiker).
Da ich damals nicht davon ausging, dass ich die Grenze von 17.500 Euro
Umsatz im ersten Jahr überschreite, habe ich die Kleinunternehmerregelung nach
§19 für mich in Anspruch genommen.
Diese Regelung bietet sich speziell für Starter an, die sich in der ersten
Zeit erstmal die nervige Umsatzsteuervoranmeldung vom Hals halten
wollen bzw. vom Vorsteuerabzug nicht profitieren, da sie in der
Anfangszeit keine grossen Investitionen tätigen.
Ich habe also im ersten Jahr keine 16% Mehrwertsteuer ausgewiesen und
logischerweise auch nicht eingenommen (dies habe ich auf allen Rechnungen,
die ich gestellt habe, auch ordnungsgemäss vermerkt:
»Betrag enthält keine Mehrwertsteuer«)
Nun gut, die Auftragslage verbesserte sich gegen Herbst und ich kam
für das Jahr 2005 etwas über die Grenze von 17.500 Euro.
Soweit erst mal kein Beinbruch, dachte ich - dann bin ich eben ab 2006
aus der Kleinunternehmerregelung draussen und auch ganz normal umsatzsteuerpflichtig.
Sprich, ich beginne ab 2006 die Umsatzsteuer
zu vereinnahmen und abzuführen (Voranmeldung, usw.)
Dies bestätigte mir auch ein Mitarbeiter des Finanzamtes (!).
Vor zwei Wochen bin ich jedoch aus allen Wolken gefallen:
Ein Brief vom Finanzamt kam, in dem mir lapidar mitgeteilt wurde,
dass ich durch Überschreiten der 17.500-Grenze für das
gesamte Jahr 2005 der Umsatzsteuerpflicht unterliege und doch
bitteschön innerhalb von vier Wochen eine berichtigte Umsatzsteuererklärung
abzugeben habe...
Persönliche Vorsprache beim Finanzamt ergab Folgendes:
Zwei Mitarbeiter in der Info-Zentrale sagten mir ohne zu zögern,
dass das ein Fehler vom Finanzamt sein müsse. Das hätten sie noch
nie gehört und sei auch völlig unlogisch...
Schön, dachte ich.
Der zweite Mitarbeiter meinte aber, dass er lieber nochmal beim
Sachgebietsleiter telefonisch nachfrage.
Diese Nachfrage bei seinem Vorgesetzten ergab dann, dass es damit
seine Richigkeit habe und ich die Umsatzsteuer für 2005 nachzahlen
müsse.
WELCHE Umsatzsteuer, fragte ich dann und erklärte, dass ich das ganze
Jahr über keine Umsatzsteuer vereinnahmt habe...
Er meinte dann, ich müsse aus allen meinen Einnahmen die 16% rausrechnen
und diese abführen...
Sprich ich sitze jetzt hier mit einer Umsatzsteuerschuld von knapp 3500
Euro (die ich nicht eingenommen habe, aber abführen soll)
und habe keine Ahnung, wovon
ich die bezahlen soll....
Ich habe den Vorgang jetzt meiner Steuerberaterin übergeben und ich
hoffe, dass die irgendwas reissen kann.
Andernfalls habe ich ein grosses Problem...
Also: Wenn sich jemand von Euch neu beim FA anmeldet: Gut überlegen,
ob ihr diese §19-Regelung in Anspruch nehmt!
Am besten erstmal Rücksprache halten mit jemandem, der sich auskennt.
Hat jemand schon ähnliches erlebt?