J
Joost
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Wenn dem so ist dann wuerde ich dem "lieben Verkaeufer" mal "still" darauf hinweisen dass er ggf. ne Raubkopie verscherbelt hat. Ich denke nicht dass er das Recht hat die Lizenz die er mit einem Rechner zusammen erworben hat so ohne weiteres zu veraeussern. Das sollte mich schwer wundern.
Das ist wohl nur halb richtig, es gibt da scheinbar ein BGH-Urteil zu, mehr findest Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Original_Equipment_Manufacturer
Du hast noch keine Antwort gegeben: Was steht auf der DVD drauf? Ebay-link?
was passiert beim Einlegen?
@jacobb Genau, schreib mal, es gibt in diesem Forum nämlich eine Menge Leute, die dir helfen wollen.
Gruß Joost
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edit: zu spät.
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