Aber eines kann ich sagen: Garantie und gewährleistung sind zwei paar schuhe. Bei der Garantie übernimmt der Hersteller unabhängig von irgendwelchen Beweislasten, die Garantie dafür, dass der Computer ein Jahr nach Verkauf fehlerfrei ist. Bei der Gewährleistung habe ich zwei Jahre nach der neuen Schuldrechtsreform und ich meine die Verjährung für dieses Recht beginnt erst nach Ablauf des Jahres, in dem ich den PC gekauft habe und nicht bereits mit dem Kauftag. (So ist es der regelfall. weiss das jemand von Euch, ob es beim PC anders ist, weil der schneller sich abnutzt? bei einer Tüte Milch kann ich ja auch nicht zwei Jahre geltend machen, die Milch sei fehlerhaft, weil sauer. naja... u.U. hat man also länger als zwei Jahre.
bei der Gewährleistung muss ich mich auch nicht an apple halten, so wie die supports häufig einen los werden wollen. Nein: Ihr habt Euch als Vertragspartner das Unternehmen ausgesucht und nicht apple direkt. Ihr könnt Euch, müsst Euch aber nicht an apple verweisen lassen und könnt gleichwertig alles von dem serviceprovider Unternehemn verlangen: sofort Umtausch, reparatur, Minderung.. wie man es möchte. Commander hat wahrscheinlich recht, dass man sich mit Hobbjuristen des Unternehmens, die sich als solche ausgeben oder vielleicht auch mal mit richtigen rum plagen muss, aber eigentlich kann man gelassen dem entgegen schauen, wenn einem kein selbstverschulden an dem defekt trifft (was die einem ja auch häufig unterstellen wenn sie geld für die reparatur sehen wollen) und es einfach mal drauf ankommen lassen. Wenn dann deren rechtsabteilungen mit Vergleichsangeboten kommen, dann habt ihr eigentlich schon gewonnen udn ich würde inzwischen das Ding vor Gericht durchziehen lassen, damit die zumindest mit teuren Anwalts-und gerichtskosten zusätzlich überzogen werden und von derartigen Machenschaften Abstand nehmen. Immerhin hat man sich für apple entschieden und im Vergleich zum PC war man bereit fast das Doppelte zu zahlen, um ein hochwertiges Gerät und guten Service zu bekommen. das sehen die häufig nicht mehr.
Bei der gewährleistung, so wie die service provider häufig pampig erwidern, und das stimmt ausnahmsweise, muss man als Käufer beweisen, das der fehler schon bei Übergang der ware vorlag. Und da wirds häufig problematisch für den käufer. Ausnahme: ihr habt einen kollegen oder Freund, der bezeugen kann: stimmt, das CD Laufwerk hat schon von anfang an so geröhrt. dann müssen die Euch beweisen, dass es nicht der Fall ist, weil etwa Verdächtiges wie Schraubenzieher u.ä. bei der reparatur im Laufwerk vorhanden waren (scherz), zutrauen würde ich denen allerdings sowas, um sich aus der affäire zu ziehen. Aber und da wird häufig dann doch wieder wahrheitswidrig geantwortet: in den ersten sechs Monaten gehen Gerichte davon aus, das ein fehler vorgelegen hat. Nichts muss bewiesen werden. Also lasst euch da nicht lumpen.
ich habe das gefühl bei Computern nimmt man als Kunde inzwischen soviele Einbussen hin, wenn das gerät nicht funktioniert, zahlt Reparaturen, obwohl man nicht müsste, nimmt reparaturen von 3 wochen hin und büsst dafür echte gehaltseinbussen ein, aber wenn man sich ein Auto kauft würde man doch direkt im Quadrat springen und würde ein Neues verlangen, wenn es nicht fährt. Man bekommt auch sofort einen Leihwagen für lau angeboten und muss nicht die arbeit schwänzen. Aber bei dem PC ist da nichts anders rechtlich und Leihgeräte bekommt man in diesen Läden nur gegen Barzahlung angeboten. Muss man auch nicht bezahlen während der Gewährleistung. Man sollte wirklich mal mehr auf Konfrontation in dem bereich gehen, damit die Ihre Lehren ziehen können in diesen Läden.