Straftat mit Straftat ahnden?

I

IllmatiC

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
28.08.2003
Beiträge
36
Reaktionspunkte
0
hi leute,

ich hab mal wieder ne grenzfrage für euch.

ich hab mich heute so in der Arbeit gefragt wies mit dem neuen Raubkopiergesetz aussieht.. ich mein jetzt nicht OB was illegal ist.. das is ja wohl jedem klar...

mich interessiert eher ob die polizei einen passwort geschützten Rechner knacken darf um z.b. nachzuweisen ob er/sie illegale daten darauf aufbewahrt...

streng genommen wäre das ja illegal, laut gesetz steht es unter freiheitsstrafe wenn man an geschützte daten jeglicher art auf diese weise kommen will. also würde die polizei doch eigentlich in so einem fall illegales mit illegalen mitteln aufdecken...

wäre also eigentlich bei einem prozess nichtig... denn ansonsten könnte die polizei genauso einen "Straftäter" im Revier mit Schlägen zur wahrheit verhelfen... wäre doch das gleiche... eine Straftat mit einer anderen aufdecken...

müsste dann nicht jeder der PGP am rechner hat vor der polizei sicher sein?

mich würde eure meinung dazu brennend interessieren

mfg
!llu
 
Hallo IllmatiC,

selbstverständlich hat die Exekutive mehr Rechte als der Ottonormalbürger - dies ist nötig, um eine Straftat zu verhindern bzw. zu verfolgen. Deiner Argumentation zu Folge wäre es ja seitens der Polizei auch eine Straftat, in ein Haus einzudringen - also Einbruch, um beispielsweise einen Rauschgiftring aufzudecken. Ebenso dürfte z. B. die Autobahnpolizei keinem Raser mehr folgen, wenn dieser die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet etc.

Dylan
 
@IllmatiC

Ich empfehle dir mal wenn du so agumentiers das BGB zu kaufen, dann wirst du sehen das deine frage na ja etwas komisch ist....
 
ich denke das nicht,

1. ich besitze den BGB und 2. ich habe Rechtslehre an meiner Schule..

ps.: die polizei darf 1. nicht einfach so in dein haus, dazu braucht sie eine richterliche verfügung und du musst auch im haus sein, also bei der durchsuchung anwesend, desweiteren darf die polizei bei einer durchsuchung keine zettel lesen, würde privatsphere verletzen -> zettel müssen verschweist und mit anwesenheit deines rechtsanwaltes mit sigel geöffnet werden. darüberhinaus darf die polizei nur bestimmte räume durchsuchen.. ist halt so. und das sind alles tatsachen die auf dem BGB beruhen. ausnahme wären schwerwiegende fälle... doch mein geschilderter fall ist keinesfalls mit totschlag zu vergleichen, also würde deine argumentation auch ins leere gehen...

soviel dazu

cya
 
wir haben seit diesen jahr ein neues Datenschutz Gesetz das der Polizei es erlaubt wie in deinen Fall geschildert jeder zeit auf deinen Rechner auch wenn dieser dur ein Passwort geschütz ist zu öffnen, desweiteren wirst du aufgefordert dein Passwort preis zu geben solltest du das nicht tun und du würdest in dringenten Tatverdacht stehen könnte dies auch durch eine so genante erzwingungshaft geschehen. Du darfst den Maßstab nicht gleich setzen mit den Rechten gegen über der Polizei den dann hätten Sie auch keine hand habe jemanden zu verhaften oder einer Tat zu überführen....
 
Wenn die Polizie deinen Rechner knackt, um Beweise zu sichern, so kann das wohl nicht als Straftat hingestellt werden, oder?
Die tanzen ja nicht aus Langeweile bei jemandem an, um sich mal die Platte anzusehen, sonders aufgrund eines begründeten Verdachts.
Wenn einer also den Zugang zum PC verweigert, macht er sich meiner Meinung nach erst recht verdächtig.

Grüße
Chris
 
ausserdem wird die polizei sich nicht die arbeit machen das passwort zu knacken. solange der inhalt der datenträger selbst nicht verschlüsselt ist schützt ein passwort nur deinen rechner als ganzes aber nicht die daten auf deinen datenträger. die kann man ja schliesslich auch über andere rechner auslesen ;)

gruss
lemonstre
 
Gute Morgen IllmatiC ,

wenn die Polizei bzw. die ermittelnde Staatsanwaltschaft einen dringenden Taatverdacht hat und vor Gericht einen Durchsuchungsbefehl durchsetzt darf sie so ziemlich alles. Dein Computer cracken gehört dazu...
 
Original geschrieben von hope13
desweiteren wirst du aufgefordert dein Passwort preis zu geben solltest du das nicht tun und du würdest in dringenten Tatverdacht stehen könnte dies auch durch eine so genante erzwingungshaft geschehen.

Habe mal in einer Anleitung zum Verhalten bei Hausdurchsuchungen gelesen, dass das nicht geschehen darf. Ist das jetzt auch eine Neuerung dazu? In der StPO habe ich dazu nichts gefunden. Weiß jemand genaueres?
Ist natürlich aus LEA-Sicht trotzdem verdächtig, Verschlüsseltes nicht zu öffnen.
 
Ich wäre mir allerdings nicht so sicher, ob so eine verschlüsselte Partition nicht doch irgendwie geknackt werden könnte. Wie sicher sind den solche Verschlüsselungen?

Das kommt zum einen auf die verwendete Verschlüsselungsmethode, auf die Länge des Schlüssel und das verwendete Passwort. Mit asymetrischen Verschlüsselungsverfahren und 2048bit-Schlüsseln ist man auf die nächsten Jahre erst mal sicher, sofern Quantencomputer nicht morgen wie Pilze aus dem Boden schießen :D

Die asymetrische Verschlüsselung ist aber für eine transparente Verschlüsselung nicht geeignet, da diese noch zu rechenintensiv ist und zuviel rechenzeit in anspruch nimmt (korrigiert mich hier bitte, falls ich Mist erzähle. Das letzte Mal, als ich mich damit beschäftigt habe, war das noch so). Deshalb nimmt man symetrische Verschlüsselungsverfahren mit kleineren Schlüsseln (128/256bit). Aber selbst diese sind ziemlich sicher, sofern keine Backdoor eingebaut ist oder der Algorithmus eine "Architekturschwäche" hat. Da war vor kurzem nochmal ein Artikel in der ct oder der ix darüber, den ich aber jetzt nicht mehr finde (wie immer).

Letztendlich ist jede Verschlüsselung knackbar. Sei es per Brute-Force oder mittels Heuristiken oder direktem Angriff auf Schwachstellen in der Implementierung des Verschlüsselungsalgorithmus. Die Frage ist nur, ob es sich auch in "vernünftiger" Zeit knacken lässt (ich sag ja noch nicht mal in endlicher Zeit :D ).

Aber auch hier stellt sich die Frage: was hat der Normal-Privatbürger auf seiner Platte, das es notwendig wäre dies zu verschlüsseln (meine Oma hat ihr Testament noch in Schriftform verfasst und beim Notar hinerlegt *ggg*). Ich bin auch für Privatssphäre und die Einhaltung der selben. Dennoch hat der Staat meines Erachtens eine Sorgfaltspflicht für seine Bürger und muss aus o.g. Gründen auch die Möglichkeit haben dürfen die Privatsphäre auch ausser Kraft setzen zu können, wenn es im Sinne der Allgemeinheit ist.. Ansonsten würde ja Narrenfreiheit herrschen :D
Allerdings kommen wir hier zu einem Punkt, der richtig kritisch wird: Wer entscheidet, wann das Recht der Privatsphäre aufgehoben wird? Hier bewegt sich auch unsere Politik auf einem schmalen Pfad zwischen einem Staat indem auf die Freiheit des Einzelnen Wert gelegt wird und einem Staat der sagt: "Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser".

Gruß
blalalama
 
@satta

ich hoffe mal du hast nicht das Dokument das im Internet herum krusierte "Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung" gemeint, weil das kannst du getrohst wieder in den Müll schmeißen. In jeden Bundesland geht das nähmlich immer etwas ander zu statten und z.b. hier in Bayern kannst du das voll kommen vergessen. Wenn du daüber mehr Info´s haben willst würde ich dir raten lieber mal mit deinen Anwalt darüber zu reden. Ich mach mir ja da weniger gedanken darüber da bei mir alles Legal ist und das wird auch so bleiben....
 
Original geschrieben von Computerlink
Im übrigen sind Straftaten sowieso relativ. Was in dem einen Staat verboten ist, erlaubt vielleicht ein anderer und umgekehrt. Ist alles nur eine Frage der Einstellung ...

Ack, gerade in einem internationalen Medium wie dem Internet.
 
Original geschrieben von IllmatiC

ps.: die polizei darf 1. nicht einfach so in dein haus, dazu braucht sie eine richterliche verfügung und du musst auch im haus sein, also bei der durchsuchung anwesend, desweiteren darf die polizei bei einer durchsuchung keine zettel lesen, würde privatsphere verletzen -> zettel müssen verschweist und mit anwesenheit deines rechtsanwaltes mit sigel geöffnet werden. darüberhinaus darf die polizei nur bestimmte räume durchsuchen.. ist halt so. und das sind alles tatsachen die auf dem BGB beruhen. ausnahme wären schwerwiegende fälle... doch mein geschilderter fall ist keinesfalls mit totschlag zu vergleichen, also würde deine argumentation auch ins leere gehen...

cya
 

Hi,

soweit ich weiss, darf die Polizei mit einer richterlichen Verfügung ( Durchsuchungsbefehl ) auch bei Dir rein, wenn Du nicht da bist. Sonst wäre es ein Leichtes, Beweise in der Wohnung zu lassen - und einfach nicht mehr nach Hause zu kommen :)

Durchsuchen dürfen sie dabei alles - sonst würde jeder Straftäter wichtige Beweise dort verstecken, wo die Beamten angeblich nicht nachschauen dürfen....( und die Beamten kennen die meisten, vermeintlich "sicheren" Verstecke ;) )

Übrigens gibt es auch den theoretischen Fall, in dem Polizisten ohne richterlichen Beschluss in eine Wohnung dürfen: die sog. "Gefahr im Verzug", wenn ( laienhaft und unvollständig definiert ) zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben/Abwendung einer kapitalen Straftat schnell gehandelt werden muss und Beantragung sowie Ausstellung eines richterlichen Beschlusses zu lange dauern würden.

Das BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch ) hat meines Wissens nach nichts mit dem Thema zu tun. Da greifen wohl eher StPO ( Strafprozessordnung ) etc. - Juristen im Forum an die Front ! :)

Gruss
Boris
 
Original geschrieben von blalalama
Ich bin auch für Privatssphäre und die Einhaltung der selben. Dennoch hat der Staat meines Erachtens eine Sorgfaltspflicht für seine Bürger und muss aus o.g. Gründen auch die Möglichkeit haben dürfen die Privatsphäre auch ausser Kraft setzen zu können, wenn es im Sinne der Allgemeinheit ist.. Ansonsten würde ja Narrenfreiheit herrschen :D
 

Wie meinst Du das? Ich finde, was zählt ist, was jemand tut, nicht was jemand an Daten besitzt.
Wenn jemand z.B. Bombenbaupläne besitzt, wird er auch eine solche bauen und einsetzen? Wenn jemand ein Messer kauft, wird er dann zum Killer?
Meiner Meinung nach ist ein Verbrechen - und damit die vollkommen legitime und gewollte Verpflichtung des Staates, zum Schutz seiner Bürger einzugreifen - erst dann gegeben, wenn der Betreffende seinen privaten Bereich verlässt und tatsächlich die Freiheit anderer damit gefährdet.
Motto: "Sticks and stones can break my bones, but words can never hurt me".

Informationelle "Narrenfreiheit" (um diesen Terminus zu verwenden) halte ich jedenfalls für grundsätzlich keine absolut schlechte Sache. Alles andere wäre nämlich für mich Zensur.
 
Original geschrieben von satta
..."Sticks and stones can break my bones, but words can never hurt me"...

Komisches Motto in Zeiten, wo die Kinderporno-Kriminalität sich hauptsächlich digital abspielt... :rolleyes:

Jörg
 
Original geschrieben von Jörg
 

Komisches Motto in Zeiten, wo die Kinderporno-Kriminalität sich hauptsächlich digital abspielt... :rolleyes:

Jörg
 

DITO...

Als Vater, wie mich, finde ich sowas unmenschlich, da man erst merkt wie wertvoll ein Kind ist...
 
Komisches Motto in Zeiten, wo die Kinderporno-Kriminalität sich hauptsächlich digital abspielt...

Jörg
------
DITO...

Als Vater, wie mich, finde ich sowas unmenschlich, da man erst merkt wie wertvoll ein Kind ist...

genau das ist es, woran ich unter anderem auch dachte. daten sind mehr als bits und bytes. daten werden durch die menschliche interpretation zu informationen und diese können meines erachtens genauso als waffe verwendet werden, um bspw. menschen psychisch zu schaden oder in miskredit zu bringen!

orwellsche grüße
blalalama
 
hi leute,

ich hatte damals mit der verfügung für bestimmte räume auch den fall gemeint das man noch bei den eltern wohnt... sorry hatte ich nicht aufgeführt... Es würde doch die privatsphäre der eltern zerstören wenn man ihr schlafzimmer durchsuchen dürfte... sie haben ja nichts getan! aber falls ich da falsch liege korrigiert mich bitte.

aber mir geht es eigentlich nicht um illegale daten oder kinderpornographie, mir geht es mehr um die privatsphäre des einzelnen die wie ich finde in den hintern getreten wird... man wird zum gläsernen bürger und kann sich nicht wehren...

wenn ich wirklich so heikle daten hätte wäre nicht nur 1 passwort von nöten um daran zu kommen.. linux hat auch die schöne einstellung das daten nach 3x falschen eingeben gelöscht werden.. aber richtig, nicht so windows papierkorb mäßig ;)

doch eigentlich nervt mich ja wie schon gesagt die verletzung der privatsphäre.. denn was ist denn ein dringender verdacht?!? kann mir das mal einer sagen? die können sich doch theoretisch auch was ausdenken... (jeder bürger hat mp3´s und jeder der hier schreibt - "ich habe alles legal erworben" lügt wie gedruckt... mindestens 1 programm, 1 lied oder 1 spiel hat doch schon jeder kopiert bekommen/geladen) beim pc - internet ist alles virtuell, also leichter zu verfälschen.. am liebsten wärs doch dem staat wenn se 100% der menschen 24 h kontrollieren könnten...

mfg

!llu
 
ohne jemand was unterstellen zu wollen muss ich auch sagen dass ich nicht glaube dass einer von euch KEINE VHS Kopie von nem Film, ne CD DVD SVCD VCD, ein Programm gebrannt oder einen cd-key bzw reg key besitzt......wahrscheinlich hat sogar der politiker der für datendiebstahl verantwortlich ist ne gebrannte CD im regal...un die Polizisten die vor deiner Haustür stehen werden verdienen nicht gerade das goldne vom Ei und haben bestimmt zu hause nen schönen DVD player und die neuesten filme vom kollegen oder nachbarn gebrannt so läufts doch fast überall....... und weil der staat in deutschland noch halbwegs realistisch und fair ist wird deshalb auch nichts dagegen gemacht....offiziell ist das natürlich alles illegal aber wer will robin hood verhaften lassen wenn er im sherwood forest wohnt ? ;)
 
Verhältnismäßigkeit

Nun mal langsam! ;)

Erst einmal muss ein begründeter Anfangsverdacht bestehen, und zudem wird die Verhältnismäßigkeit der Mittel bedacht werden.

Die Polizei unseres Landes wird nicht jeden, der sich ein paar mp3's saugt, bis ins Kinderzimmer verfolgen, nüch? ;)

Wenn man jedoch im großen Stil Software und Audio-CDs brennt und auf dem Markt feilbietet, dann kann das schon zu so etwas führen.

Auch wenn du urheberechtliches Material auf deiner Festplatte hast und das großzügig in Tauschbörsen (peer2peer) anbietest, dann könnten dir die Firmen einen Staatsanwalt ins Haus schicken.

Du entscheidest letztendlich.

Es grüßt

Lynhirr
 
Zurück
Oben Unten