Steuerprüfung

K

Krill

Immer wieder mal flackert hier eine Diskussion um die Einkommenssteuererklärung auf: Was darf man, was nicht, was wird anerkannt, was nicht... Letztendlich erfährt man ja erst bei der Steuerprüfung, womit man durchkommt. Ich vermute, hier im Forum gibt´s nicht allzu viele Freiberufler, die eine Einnahme-Überschuß-Rechnung machen müssen, trotzdem wäre die Frage vielleicht ergiebig: Wer hatte schon eine, und mit welchen Erfahrungen?
 
Ich bin offenbar der einzige, der schon mal eine Steuerprüfung gehabt hat... Deutschland ist also doch kein so schlechter Wirtschaftsstandort für Freiberufler.
 
Re:

Also ich kann aus erster Hand berichten.Meine Schwester ist Betriebsprüferin im Hamburger Raum.Also bei der Betriebsprüfung wird meistens nicht die Einkommensteuer geprüft, viel mehr liegt das Hauptaugenmerk auf der UST, da hier am meistens getrickts wird.
Der zweite großen Broken sind Firmenwagen und deren Nutzung.Das mit der Einkommenssteuer kommt im zweiten schritt dann automatisch aber das macht dann ein zweiter Prüfer in der Regel.Übrigens die wahrscheinlichkeit das man in Deutschland geprüft wird liegt bei 7 Jahren , in sofern ist die Wahrscheinlichkeit ein Prüfung recht gering.Aber Freelancer werden gerne öfters geprüft da sie von Haus aus kreativ sind nicht nur in ihrem Beruf :D .
 
Vorsicht und Sorgfalt sind geboten!

Bei einem befreundeten Paar sind die Pruefer gerade unterwegs und mischen den Laden maechtig auf.
Seit dem ich selbstaendig bin, habe ich meinen Steuerberater und kann nur sagen, er ist sein Geld wert. Das, was er mich kostet, hole ich durch seine Hilfe sozusagen vom Finanzamt wieder. Ausserdem wird er nach versteuerndem Jahresumsatz bezahlt.

Von ihm weiss ich auch, dass dem Staat das Geld so knapp geworden ist, dass immer mehr Steuerpruefungen angesetzt werde. Davon ist auch kein Freiberufler geschuetzt.

Also, uffpassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
...ich hatte vor ein paar Jahren mal eine Prüfung, bin aber mit einem blauen Auge davongekommen.
Was darf man? – was nicht? Auf jeden Fall solltest du deine freiberuflichen von den gewerblichen Einnahmen trennen, sonst läufst du Gefahr, dass deine gesamten Einnahmen als gewerblich eingestuft werden – und Gewerbesteuer fällig wird, fall du den Freibetrag überschreitest. Konkret: Wenn du für einen Kunden z.B. eine Broschüre entwirfst und 2000 Stück davon drucken lässt, schreibe eine rechnung für deine kreative Arbeit und eine für die Produktion, und splitte diese Einnahmen bei der Steuererklärung auch so auf.
Das Finanzamt ist pingelig. Ich hatte damals ein Fahrtenbuch geführt, weil mir das besser erschien als die 1%-Regelung. Nur dummerweise hat der Prüfer das Fahrtenbuch mit meinen Tankquittungen verglichen, und mir gezeigt, dass ich am Tag X gar nicht getankt haben kann, weil ich laut Fahrtenbuch gar nicht gefahren bin... Sch...– damit war das ganze Fahrtenbuch hinfällig. Also immer schön ehrlich bleiben!

Gruß, Martin
 
cybermarti schrieb:
...ich hatte vor ein paar Jahren mal eine Prüfung, bin aber mit einem blauen Auge davongekommen.
Was darf man? – was nicht? Auf jeden Fall solltest du deine freiberuflichen von den gewerblichen Einnahmen trennen, sonst läufst du Gefahr, dass deine gesamten Einnahmen als gewerblich eingestuft werden – und Gewerbesteuer fällig wird, fall du den Freibetrag überschreitest. Konkret: Wenn du für einen Kunden z.B. eine Broschüre entwirfst und 2000 Stück davon drucken lässt, schreibe eine rechnung für deine kreative Arbeit und eine für die Produktion, und splitte diese Einnahmen bei der Steuererklärung auch so auf.
Das Finanzamt ist pingelig. Ich hatte damals ein Fahrtenbuch geführt, weil mir das besser erschien als die 1%-Regelung. Nur dummerweise hat der Prüfer das Fahrtenbuch mit meinen Tankquittungen verglichen, und mir gezeigt, dass ich am Tag X gar nicht getankt haben kann, weil ich laut Fahrtenbuch gar nicht gefahren bin... Sch...– damit war das ganze Fahrtenbuch hinfällig. Also immer schön ehrlich bleiben!

Gruß, Martin

Heist das, du hast ein Gewerbe gemeldet? Gewerbeschein?

Wg. Fahrtkosten: Gibts da auch eine Pauschalregelung? Dass man z.B.
pauschal 500 EUR ansetzt? Fahrtenbuch ist echt nichts für mich, dann lieber
gar nichts...
 
Wie geht denn sowas?

cybermarti schrieb:
Ich hatte damals ein Fahrtenbuch geführt, weil mir das besser erschien als die 1%-Regelung. Nur dummerweise hat der Prüfer das Fahrtenbuch mit meinen Tankquittungen verglichen, und mir gezeigt, dass ich am Tag X gar nicht getankt haben kann, weil ich laut Fahrtenbuch gar nicht gefahren bin... Sch...– damit war das ganze Fahrtenbuch hinfällig.

Wieso sammelst Du denn die Tankquittungen, wenn Du ein Fahrtenbuch führst? Und außerdem, kann ein ganzes Fahrtenbuch nicht als hinfällig betrachtet werden, wenn mal 1 Fehler auftritt.
 
cybermarti schrieb:
Auf jeden Fall solltest du deine freiberuflichen von den gewerblichen Einnahmen trennen, sonst läufst du Gefahr, dass deine gesamten Einnahmen als gewerblich eingestuft werden – und Gewerbesteuer fällig wird, fall du den Freibetrag überschreitest. Konkret: Wenn du für einen Kunden z.B. eine Broschüre entwirfst und 2000 Stück davon drucken lässt, schreibe eine rechnung für deine kreative Arbeit und eine für die Produktion, und splitte diese Einnahmen bei der Steuererklärung auch so auf.

Als Freiberufler brauchst Du kein Gewerbe anzumelden. Freiberufliche Einnahmen sind gewerbliche Einnahmen und Du musst die Umsatzsteuer abführen. Eine Gewerbesteuer wird nur dann fällig, wenn Du ein Gewerbe anmeldest. Dies ist bei Einzelkämpfern und Freiberuflern normalerweise nicht notwendig. Es gibt für die Gewerbeanmeldung genaue Regelungen. Dafür müssen Angestellte und/oder Gewerberäume (Verkaufsräume) vorhanden sein.
 
Anima schrieb:
Freiberufliche Einnahmen sind gewerbliche Einnahmen... Eine Gewerbesteuer wird nur dann fällig, wenn Du ein Gewerbe anmeldest... Dafür müssen Angestellte und/oder Gewerberäume (Verkaufsräume) vorhanden sein.

...freiberufliche Einnahmen sind nicht zwingend gewerbliche Einnahmen! Selbständige oder freiberufliche Designer und Grafiker haben im weitesten Sinne eine künstlerische Tätigkeit, die nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Es sei denn, dass sie nebenbei z.B. Druckerzeugnisse o.ä. verkaufen.
Dafür gibt es bei der Einkommensteuererklärung verschiedene Formulare:
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (so heißt es glaube ich) und Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit. Eine Gewerbeanmeldung ist dafür nicht erforderlich.

Übrigens: Die Tankquittungen habe ich gesammelt, damit ich die Spritkosten absetzen kann – das Fahrtenbuch diente nur dem Nachweis, dass ich den Wagen ausschließlich beruflich nutze.

Gruß, Martin
 
Anima schrieb:
...Und außerdem, kann ein ganzes Fahrtenbuch nicht als hinfällig betrachtet werden, wenn mal 1 Fehler auftritt.

Doch! Wenn es nicht glaubwürdig erscheint, kannst du es vergessen.
 
oha! ich glaube da wirfst du etwas durcheinander. Es heisst in der Einkommenseuererklärung "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit", "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" und "Einkünfte aus selbständiger Arbeit". Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind immer umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. Dazu gehören auch freiberufliche Tätigkeiten. Freie Berufe (Freiberufler) werden nur Berufe bezeichnet, die gesetzlich weder der Gewerbeordnung unterliegen, noch die rechtliche Eigenschaft eines Unternehmers haben. Erst wenn Du ein Gewerbebetrieb eröffnest, wirst Du gewerbesteuerpflichtig.

Eine Trennung von freiberuflichen und gewerblichen Einnahmen macht nur Sinn, wenn Du einen Gewerbebetrieb besitzt und gleichzeitig einer anderen freiberuflichen Tätigkeit nachgehst. Also Du bist z.B. Spielhallenbesitzer und nebenbei noch Sänger.

Wenn Du nebenbei Druckerzeugnisse verkaufst, bist Du noch lange nicht gewerbesteuerpflichtig.

Ich habe festgestellt, dass immer noch Fehlinformationen bzgl. von Anmeldung von Gewerbe und so existieren. Hey als Einzelkämpfer oder Freiberufler brauchst Du kein Gewerbe anzumelden, egal was Du zunächst verkaufst. Das Finanzamt und die IHK freuen sich einen Ast, halten die Taschen auf und werden Dich nicht ungefragt aufklären.
 
Wir hatten das schon in mindestens einem anderen thread: Wer vom Finanzamt als Künstler anerkannt wird, muss nur 7 % Ust. bezahlen, und das lohnt sich. Wer nebenbei auch noch gewerblich tätig ist, riskiert das Privileg komplett, selbst wenn es nur kleine Geschäfte sind.
 
Ich musste mich beim Anfang meiner Selbständigkeit für einen Steuersatz entscheiden. Ich habe mich für 16% entschieden. Ich werde mal meinen Berater fragen, was es gebracht hätte als "Künstler" nur 7% abzuführen.
 
Das hängt, wie der Name schon sagt, vom Umsatz ab: Hast Du 100.000 Euro Umsatz und kannst 50.000 Euro als berufliche Ausgaben geltend machen, dann muss Du dem Finanzamt bei 7% nur 7.000 Euro bezahlen statt 16.000. Gleichzeitig bekommst Du 16% von Deinen 50.000 Euro Ausgaben zurückerstattet, also 8.000 Euro. Das heisst, Du machst über das Künstlerprivileg vielleicht einen kleinen Gewinn, zahlst zumindest erheblich weniger USteuern als Gewerbetreibende.
Sinn dieser Einrichtung ist die Förderung von Kultur. Aber sobald das Finanzamt spitzkriegt, dass Du auch nur ein bißchen gewerblich tätig bist und nicht 100% künstlerisch, holt es sich die Anerkennung sofort zurück. (Sagt mein Steuerberater jedes Jahr wieder mit durchdringendem Blick und blockiert alle Geschäftsideen, die nach Gewerbe riechen.)
Für alle die, die hauptsächlich von gewerblicher Tätigkeit leben, und das tun viele normale Grafiker ja, wenn sie die üblichen Dienstleistungen wie Geschäftspapiere etc. anbieten, kommt es natürlich nicht in Frage, auf ihre Haupteinnahmequellen zu verzichten, um USteuer zu sparen.
Aber wer ohnehin hauptsächlich von Entwurfsarbeit, Illustrationen und Konzeptionen lebt, der sollte sich überlegen, wann er für Nebeneinnahmen das Steuerprivileg aufgibt.
 
Anima schrieb:
Ich musste mich beim Anfang meiner Selbständigkeit für einen Steuersatz entscheiden. Ich habe mich für 16% entschieden. Ich werde mal meinen Berater fragen, was es gebracht hätte als "Künstler" nur 7% abzuführen.

Das ist auch so ein Thema...
Ich entscheide aber immer selbst, ob ich in einer Rechnung 7% oder 16% ansetze. Meist sind es 7%, da es sich um Entwürfe handelt.
 
cybermarti schrieb:
...ich hatte vor ein paar Jahren mal eine Prüfung, bin aber mit einem blauen Auge davongekommen.
Was darf man? – was nicht? Auf jeden Fall solltest du deine freiberuflichen von den gewerblichen Einnahmen trennen, sonst läufst du Gefahr, dass deine gesamten Einnahmen als gewerblich eingestuft werden – und Gewerbesteuer fällig wird, fall du den Freibetrag überschreitest. Konkret: Wenn du für einen Kunden z.B. eine Broschüre entwirfst und 2000 Stück davon drucken lässt, schreibe eine rechnung für deine kreative Arbeit und eine für die Produktion, und splitte diese Einnahmen bei der Steuererklärung auch so auf.
Das Finanzamt ist pingelig. Ich hatte damals ein Fahrtenbuch geführt, weil mir das besser erschien als die 1%-Regelung. Nur dummerweise hat der Prüfer das Fahrtenbuch mit meinen Tankquittungen verglichen, und mir gezeigt, dass ich am Tag X gar nicht getankt haben kann, weil ich laut Fahrtenbuch gar nicht gefahren bin... Sch...– damit war das ganze Fahrtenbuch hinfällig. Also immer schön ehrlich bleiben!

Gruß, Martin

Das mit den Tankrechnungen ist ja klar, die sind ja auch nicht auf der Brennsuppe daherschwommen, aber probieren kann mans ja ;-)
 
Mal eine andere Frage zu Steuerprüfungen & Steuerberatern, daher schiebe ich den Thread wieder hoch. Ich bin kein freischaffender Künstler, sondern habe mich im produzierenden Gewerbe selbstständig gemacht und bin nun Geschäftsführer einer GmbH mit mehreren Angestellten. Mit schöner Regelmäßigkeit bekommen wir Betriebsprüfungen, die bislang immer glimpflich abgelaufen sind. Dennoch entstehen uns dabei jedes Mal Kosten von beinahe 1 Größenordnung mehr, verglichen zu den ggf. nachzuzahlenden Beträgen, durch unterstützende Tätigkeiten durch unseren Steuerberater, der den Prüfern die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellt und Rede und Antwort steht. Selbst wenn der Prüfer nichts findet, entstehen somit Kosten, die die GmbH zu tragen hat. Geht Euch das auch so ? ist das normal ?

Sack.
 
Krill schrieb:
Für alle die, die hauptsächlich von gewerblicher Tätigkeit leben, und das tun viele normale Grafiker ja, wenn sie die üblichen Dienstleistungen wie Geschäftspapiere etc. anbieten, kommt es natürlich nicht in Frage, auf ihre Haupteinnahmequellen zu verzichten, um USteuer zu sparen.
Aber wer ohnehin hauptsächlich von Entwurfsarbeit, Illustrationen und Konzeptionen lebt, der sollte sich überlegen, wann er für Nebeneinnahmen das Steuerprivileg aufgibt.

Huch, dass gibt mir jetzt aber auch zu denken. Ich mache ja auch hauptsächlich Arbeiten wie Geschäftspapiere, Flyer etc. zu entwerfen, dachte, solang ich nicht Druckvorstufe oder Leisungen von Dritten wie Druckereien mitberechne, muss ich keine 16% ausweisen.
Ein Mensch im Finanzamt hat mir auch telefonisch bestätigt, dass ich 7% abrechnen kann. Allerdings hatte der (und erst recht seine 3 Kollegen davor) noch weniger Ahnung als ich.
Was passiert eigentlich mit einem, wenn das Finanzamt irgentwann behauptet, dass man zuwenig Umsatzsteuer gezahlt hätte?

Grüße von der Tante
 
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