Steuernummer oder Gewerbe?!?

7% Umsatzsteuer:

Solche Spielchen sollten NUR nach Rücksprache mit einem Steuerberater gespielt werden (bin selber keiner). Grund: Wird die USt falsch erhoben (7%), das FA ist aber der Meinung es wären 16% fällig, schuldet der Erheber der UST - also der, der die falsche REchnung stellt - die Differenz. Das sind in 2006 9% und ab 2007 dann 12%.

Warum den Steuerberater fragen und nicht das FA: Der Steuerberater haftet für seine Aussagen, der Finanzbeamte nicht.
 
Für einen Gewinn bis 24.500 Euro fällt eh keine Gewerbesteuer an. Auch für die nächsten 36.000 Euro Gewinn (in Summe 60.000 Euro Gewinn) fällt die Gewerbsteuer kaum ins Gewicht. Erst danach wird sie ggfs. fühlbar.

Denn ob die Zahlung von Gewerbesteuer einen wirtschaftlichen Vorteil oder Nachteil darstellt, hängt von der Höhe des Hebesatzes und dem Grenzsteuersatz ab. Die Gewerbesteuer wird nämlich zum einem als Betriebsausgabe geltend gemacht und zum anderen wird die 1,8-fache Messzahl von der Einkommenssteuer abgezogen.

Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt, in der das Gewerbe angemeldet ist. Der Grenzsteuersatz hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Die Messzahl steigt progressiv von 0% des Gewinns (bis 24.500 Euro) auf insgesamt 5% des Gewinns (ab einem Gewinn von 72.500 Euro).
 
danke an alle, hat mir viel geholfen!

dann geh ich jetzt mal ein gewerbe anmelden ;)
 
...und ich geh mal beim finanzamt vorsprechen, hehe!
 
Girgl42 schrieb:
GEILER THREAD! danke an alle! wurde ja schon mal diskutiert...ABER: ist es möglich als freiberufler zusätzlich ein gewerbe zu betreiben?

Da bin ich mir ziemlich sicher: Nein.

Ich wußte von Agenturen, da ist der Mann Freiberufler,
und in der KSK, wobei dann die Familie mitversichert
ist, die Frau hat aber ein Gewerbe angemeldet und
über die läuft dann das restliche Geschäft mit den
Druckaufträgen, Provisionen etc.

Ob das immer noch geht, weiß ich auch nicht. Denke schon.
 
...also in meinem fall ist es so, dass ich kein gewerbe angemeldet habe und trotzdem eine steuernummer besitze. ich bin musiker (und klavierlehrer) und beziehe so EINNAHMEN AUS SELBSTSTÄNDIGER ARBEIT (achtung: nicht selbstständig). musst dann halt schön brav deine steuer trotzdem selber machen und kannst aber wahnsinnig viel absetzen.

wegen versicherung/sozialabgaben etc...

probier doch, ob die KSK (künstlersozialkasse) dich nimmt, die versichern dich z.b. bei einer KV deiner wahl, und zahlen quasi den arbeitnehmer-anteil.
zudem bist du eben renten-, pflege-, arbeitslosenversichert usw.
hat viele vorteile, ist aber auch nicht ganz billig.
du musst denen halt nachweisen, dass deine tätigkeit, künstlerischer oder publizistischer natur ist (aufträge nachweisen, arbeiten vorlegen etc...)

viele grüße und alles gute,
tim
 
hm... klingt ja eigentlich ganz geil.

nächste frage, hat man bei freiberuflicher tätigkeit z.b. nen freibetrag für z.b nichtfreiberufliche tätigkeiten. meinetwegen alle 7 monate kommt mal einer und will das ich nen druckjob über mich laufen lase...würde das gehn?..
 
Wir lehnen das grundsätzlich ab, um gar nicht erst in die Verlegenheit zu kommen, dem FA Rechenschaft ablegen zu müssen (Gewerbe).

2nd
 
MacEnroe schrieb:
Ich bin da bis heute nicht eingetreten
Hi MacEnroe.
Erkundige Dich mal und rechne mal durch. Das ist zwar „nur“ eine betriebliche Unfallversicherung, aber sie ist meines Erachtens her günstig. Und wenn Du wie ich viel unterwegs bist, dann kann überall etwas passieren, was als Berufsunfall gelten kann. Und vorgeschrieben ist es wirklich. Und es ist ein gutes Gefühl, z.B. auch Verletztengeld bzw. -rente beanspruchen zu können.
Gruß, Al
 
Die Gewerbeanmeldung geschieht beim Gewerbeamt und die Steueranmeldung beim Finanzamt. Das eine hat mit dem anderen erst einmal nichts zu tun.

Als Gewerbetreibender brauchst Du eine Gewerbeerlaubnis und die bekommst Du beim Gewerbeamt. Die Aufsicht erfolgt über das Gewerbeamt. Wenn Du freiberuflich tätig bist (Arzt, Rechtsanwalt, Apotheker ...), brauchst Du keine Gewerbeerlaubnis, weil du nicht gewerblich tätig bist. Die Aufsicht der Freiberufler geschieht daher nicht über das Gewerbeamt sondern über die zuständigen Kammern. Dann gibt es noch den Freiberuflern gleichgestellte Selbständige, dafür gibt es Listen von der Steuerverwaltung.

Wenn Du in Deutschland Geld verdienst, dann mußt Du es auch versteuern. Daher erhälst Du vom Finanzamt eine Steuernummer.

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind die Einnahmen von Freiberuflern und gleichgestellten Personen. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind die Einnahmen von gewerblich tätigen Personen. Diese Einkunftsarten haben miteinander nichts zu tun. Ein Apotheker ist sowohl Freiberufler, wenn er Medikamente über den Counter reicht als auch gewerblich, wenn er irgentwelche Vitamine oder Tees verkauft. Daher hat der Apotheker sowohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch Einkünfte aus Selbständiger Arbeit (freiberufliche Tätigkeit).

Es gibt keine Freibeträge, wenn ein Freiberufler gewerblich tätig wird. Grundsätzlich haben die den Freiberuflern gleichgestellten Selbständigen ein Problem, wenn sie auch gewerblich tätig werden, weil ihre gewerblich Tätigkeit abfärben kann, d.h. sie verlieren den Status als Selbständiger und werden Gewerbetreibender. Dann läuft es richtg Dumm, weil keine Gewerbeanmeldung vorliegt und im Rückschluss ohne Gewerbeerlaubnis, d.h. illegal, ein Gewerbe ausgeübt wird.

Am besten wendest Du Dich an einen Steuerberater Deines Vertrauens, hatten wir ja schon oben, der macht dich selbständig oder gewerblich und wenn er einen Fehler macht, haftet er dafür.

Greetz
MG
 
Zuletzt bearbeitet:
danke für die gute erklärung..
 
Al Terego schrieb:
Hi MacEnroe. Erkundige Dich mal und rechne mal durch. Das ist zwar „nur“ eine betriebliche Unfallversicherung, aber sie ist meines Erachtens her günstig. Und wenn Du wie ich viel unterwegs bist, dann kann überall etwas passieren, was als Berufsunfall gelten kann. Und vorgeschrieben ist es wirklich. Und es ist ein gutes Gefühl, z.B. auch Verletztengeld bzw. -rente beanspruchen zu können. Gruß, Al

Abgesehen davon, dass es vorgeschrieben ist... (trauen die
sich nach 10 Jahren noch daherzukommen?) ...

...bin ich kaum unterwegs beruflich.
Ich bin eher im Garten und da zahl ich in die landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft (so viel Grund...), hantiere dabei mit allerlei
Mähern und Sägen und auf Bäumen, was ja auch gefährlich werden
kann...
Das reicht mir eigentlich. Aber wenn ich muss... was zahlst du denn
in der "Druck und Papier"?
 
@macenroe
you’ve got mail
 
2ndreality schrieb:
... Ich fasse die Vorteile für das freiberufliche Dasein vs. Gewerbetreibender bis hierher mal zusammen:

• es ist keine Gewerbesteuer zu zahlen
• Möglichkeit des Beitrittes in die Künstlersozialkasse
• ermäßigte Umsatzsteuer auf bestimmt Dienstleistungen (7 statt 16%)
Da fehlen noch die äußerst lästigen Abgaben an die IHK, die ein Gewerbetreibender im Gegensatz zum Freiberufler abführen muss. Ab einer Untergrenze des Gewinns, die unterhalb des Harz IV-Satzes liegt, muss jeder Gewerbetreibende mindestens 51 EUR Grundbeitrag und zusätzlich eine gewinnabhängige Abgabe zahlen.

In Bezug auf die Berufsgenossenschaft ist die Handhabung je nach BG unterschiedlich. Als "EDV-Berater" wurde ich der BG Elektro zugewiesen, die mir wiederum mitteilte, dass ich wählen kann, ob ich für mich als Gewerbetreibender ohne Angestellte Beiträge zahle oder nicht.
 
Also ich habe seit Mitte 2005 eine Steuernummer vom Finanzamt bekommen, um künstlerische Arbeiten für Kunden erledigen zu können. Bisher ist das zwar noch nicht vorgekommen, aber für den Fall der Fälle hab ich eine.
Nun habe ich auch seit Anfang Mai 2006 einen Gewerbeschein, da ich für einen Kunden ein paar Arbeiten erldigen musste, die nicht ganz so im kreativen Bereich anzusiedeln sind.

Wie und was das Finazamt/Gewerbeamt nun damit macht und wie ich meine Steuern nun zahlen muss, weiß ich auch noch nicht. Einen Steuerberater kann ich mir momentan jedenfalls nicht leisten.
Wollte damit auch nur sagen, das es kein Problem darstellt Freiberufler und Gewerbetreibener zu sein. Man muss nur in den einzelnen Fällen zwei verschiedene Rechnungen ausstellen oder sich mit dem Kunden über die in der Rechnung eingetragenen Leistung einigen.
 
@Quernetz: Danke für die Info!

2nd
 
wwwerk schrieb:
Also ich habe seit Mitte 2005 eine Steuernummer vom Finanzamt bekommen, um künstlerische Arbeiten für Kunden erledigen zu können. Bisher ist das zwar noch nicht vorgekommen, aber für den Fall der Fälle hab ich eine. Nun habe ich auch seit Anfang Mai 2006 einen Gewerbeschein, da ich für einen Kunden ein paar Arbeiten erldigen musste, die nicht ganz so im kreativen Bereich anzusiedeln sind. Wie und was das Finazamt/Gewerbeamt nun damit macht und wie ich meine Steuern nun zahlen muss, weiß ich auch noch nicht. Einen Steuerberater kann ich mir momentan jedenfalls nicht leisten. Wollte damit auch nur sagen, das es kein Problem darstellt Freiberufler und Gewerbetreibener zu sein. Man muss nur in den einzelnen Fällen zwei verschiedene Rechnungen ausstellen oder sich mit dem Kunden über die in der Rechnung eingetragenen Leistung einigen.
Als ein und die selbe Person bzw. Unternehmen?
Ich dachte bisher, da müssten zwei Unternehmensformen vorliegen.

In die KSK kämst Du damit jedenfalls nicht, da wäre das Gewerbe der Hinderungsgrund.
Gruß, Al
 
das thema "gewerbe, freiberufler, selbständigkeit..." ist immer sehr interessant im forum zu bereden, ich kann allerdings jedem der mich fragt nur raten bevor man sich entscheidet, bzw. ernst macht grundsätzlich einen steuerberater zu konsultieren. im forum kann man sich zwar im vorfelde viele ideen und informationen holen, der steuerberater allerdings ist immer auf dem neuesten stand der sich ständig ändernden vorschriften in diesem land.
abgesehen davon sind die meisten fragen sehr individuell und lassen sich daher nur schwer pauschal festlegen.
ich gebe den tip aus erfahrung, da ich schon viele bekannte erlebt habe, die sich in verschiedenen foren informationen zusammen gesammelt haben die entweder von vornerein nicht ganz korrekt, den derzeitigen bestimmungen nicht mehr entsprochen haben oder einfach vom leser falsch interpretiert wurden.
zwar kostet ein steuerberater geld, aber wenn man einen guten hat, ist er absolut jeden cent wert :)

p.s.: in diesem forum ist man dennoch ganz gut beraten, da viele hier schon lange als freiberufler etc. arbeiten. in anderen foren findet man meist nur halbwahrheiten von 16 jährigen, die sich als webdesigner versuchen und keine ahnung haben ;)

euch allen einen guten start in die woche :)
 
dirtquist schrieb:
mit auto war "firmenwagen" gemeint ;)
Einen Firmenwagen kannst Du als Freiberufler genauso absetzen wie als Gewerbetreibender. Ich selbst habe als Freiberufler ein FirmenMOTORRAD.

Bez. Steuer habe ich gehört, dass es keine großen Unterschiede gibt, da die Gewerbesteuer auf das ZVE angerechnet wird.

7% Umsatzsteuer ist nur für Privatkunden ein Vorteil, bei denen anders als bei Firmenkunden die Umsatzsteuer kein Durchlaufposten ist.
Hochzeitsfotografie, die dafür ein Beispiel wäre, zählt nun wieder nicht zu den Tätigkeiten, die 7%-berechtigt sind, da nicht kreativ.

Dass Bildretusche grundsätzlich nicht kreativ ist wage ich zu bezweifeln - ich weiß aber nicht wie das FA das sieht.

EDIT: Schitt, ich sollte endlich mal zuendelesen bevor ich poste :-(
 
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